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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 6
Datum: 15.02.1923
Umfang: 6
Seite 2 Der Tlroler' Donnerstag, den 15. Februar 1W. wefer Honhy zum 5iönig von Ungarn krönen lassen wolle, wird durch das unga rische Telcgraphenkorrejpondenzbüro demen tier:. -j- Ew italienischer Schritt in Berlin. Der englische „Daily Chronicle' berichtet, daß die italienische Regierung am Samstag einen Schrill bei der deutschen Regierung unter nahm, um eine Lösung der Ruhrsroge herbei zuführen. Dieses Eingreifen Italiens soll in Berlin den besten Eindruck gemacht haben. -j- Der Schutz

der Republik in der Tschecho slowakei. Prag. 15. Februar. Die Regierung hat gestern dem Parlamente den Entwurf des Gesetzes über den Schutz der Republik vorgelegt. Das Gesetz enthält nach Behaup tung der Regierung keine Ausnahmsbestim mungen, sondern zielt nur auf die Zusam menlegung der alten österreichischen und un garischen Gesetze hin, die bis jetzt in der Tschechoslowakei nebeneinander in Kra't standen. In diesem Gesetze werden die Strof- bestimmungen geändert und die Todesstrafe für Hochverrat

abgeschafft. 40 Paragraph? be treffen den Schutz des Lebens des Staats präsidenten u. der Minister. BesondereBcstim- mungen sorgen für die Unmöglichkeit der Wiederaufrichtung der Habsburger-Herrschaft in der Tschechoslowakei. -5- Eine Volksabstimmung in der Schweiz. Bern, IS. Februar. Am Sonntag, 18. Fe bruar, stimmt dos Schweiber Volk über einen Staatsvertrag zwischen Frankreich und der Schweiz wegen der Freizone in Hoch-Sa- voyen und Pais de Gex ab. Außerdem kommt dabei der Schutzhaft-Initiativantrag

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 9 von 10
Datum: 28.04.1900
Umfang: 10
ist der Schutz der Arbeiterjugend durch Beschränkung der Arbeits zeit und das Verbot der Arbeit an kirchlichen Feier tagen; aber wenn die Eltern ihre Söhne und Töchter nicht zur Kirche schicken und sie unter der GotteS- dienstzeit herumvagieren lassen, wenn diese in dm gesetzlich gewährten Arbeitspausen einander in jeder Schlechtigkeit unterrichten, welches Unglück ist dann größer, an der Maschine zu stehen, oder frei zu sein zum Missbrauche der Freiheit? Gut und recht und nothwendig ist der gesetzliche

Schutz der Arbeiterinnen und die Schutzzeit für die Wöchnerinnen; aber wie, wenn ledige Personen darum noch leichtsinniger sich dem Laster in die Arme tzm Hpfer des Katyolikenhasses. (1. Fortsetzung.) Es waren dies die Herren Max Hartmann von Karlstein und Rech^Lanwalt Dr. Johann Wolfgang Ebelin, der den ganzen Pro zess später beschrieben hat und dessen Auszeichnungen wir hier folgen. Ms Schreiber wurde ihnen Herr Kupec von der böh mischen Abtheilung beigegeben. Da unterdessen in der Judenstadt

ist die beschränkte Arbeitszeit auch für den erwachsenen Arbeiter, damit er der Familie, seiner geistigen und religiösen Aus bildung sich mehr widmen könne; aber wie, wenn ein Theil die freie Zeit statt bei den Eltern, statt bei Weib und Kind, viel lieber außerhalb des Hauses und im Uebergenuss des Alkohols verbringen wollte, was würde dann das gute Gesetz ohne gute Sitten nützen? Endlich Schutz dem verdienten Arbeitslohn. Recht und billig! Der Arbeiter soll auch etwas zurücklegen können, damit er mit der Zeit

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