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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 08.08.1911
Umfang: 8
werden sie bei einer nach dem Kranken- versicherungsgesetze eingerichteten Krankenkasse ver sichert. Die AusnahmSbewerberinnen haben bis 15. August d, I. das eigenhändig geschriebene Gesuch an den Frauenhilfsverein des Roten Kreuzes in Tirol Jnnsbrnck, Landhans) zu richten und haben dem Ge suche beizulegen: den Taufschein nnd Heimatschein; das Sittenzengnis der AnfenthaltSgemeinde; das EntlassnngSzengnis der Volks- oder Bürgerschule; im Falle der Minderjährigkeit die Zustimmung der Eltern oder des Vormundes; eine selbstverfaßte

Orte in Jtalienisch-Tirol in ganzjährigen Kurse» Krankenpflegerinnen ausbilden zn lassen, welche nach einjähriger Probedienstleistung als Schwestern vom Roten Kreuze mit fixen Bezügen und Pensionsfähigkeit angestellt werden sollen und ihre Tätigkeit im Frieden nach den Weisungen des Zweig- vereines, im Kriege aber nach Bestimmnngen der Bnndesleitung vom Roten Krenze ausüben. Znr Aufnahme iu diese Kurse können sich nnbescholtene, geistig und körperlich vollkommen gesunde Frauen und Mädchen im Alter

von 20 bis !!.'> Jahren melden, welche sich verpflichten, nach gut bestandener Prü fung mindestens fünf Jahre einschließlich des Probe jahres im Dienste des Roten Krenzes sich verwenden zu lasseu. Während des Kurses, welcher unentgeltlich ist, erhalten die Schülerinnen freie Wohnnng und Verpflegung. Nach bestandener Prüfling haben sie ein Probejahr abzulegen, während welchem sie ein Wartegeld von MV !v erhatten. Nach zufriedenstellen der Vollendung des Probejahres werden die Giranten- Pflegerinnen als „Schwestern

vom Roten Kreuze in Tirol' dauernd angestellt nnd erhalten sohin nebst dem oben erwähnten Wartegeld, das bis auf 720 T erhöht werden kann, ein vollständiges Dienstkleid nnd das Dienstzeichen vom Noten Krenze. Nach fünfjäh riger, definitiver, zufriedenstellender Verwendung haben die Schwestern Anspruch auf Alters- und Jn- validitätsversorguug und erhalten für die Daner der Erwerbsunfähigkeit oder auch ohne solche, vom 5/1. Lebensjahre angefangen, eine Jahresrente von M K. ! Ueberdies

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