Eivüe in Trento oom N. Febr, l!>2», Nl 347^1,6. dein ^ivilkommissariate selbst ei'i Reguin- tionsrecht nicht zusteht, wohl aber kann da^ Commissariato Generale Civile kornmissariat ermächtigen, in !eme,n Ncnniii d»s bezügliche Req,nsitionsde?ret hmausiu- geben. was auch im vorliegenden Falle ge- schal). Die in Frage kommende Requisition ?r- Icheint daher in rechtlicher wie auch in faß licher Beziehnng oolUonnnen begründet, und steht übrigens den Betrossenen gegen die er gangenen Erkeimtnisfe
das Nekirrsrecht zu. Achtungsvollst II Commissario Civile: Dr. Gollardi.' Wir danken Ihnen. Herr Dr. GMardi, für diese Zuschrift, woimt Sie uns bestätigen 1. daß die vom I»o»ltoii»mijs<n-,ar den Parteien angebotenen Wohnungen un brauchbar waren und daß g»gen»»»rt»g die Leute, die aus die Straße geworfen iverden sollen, keinen anständigen Ersatz bek»«nieii können sür die Wohnungen, deren BeHtz ihnen durch ei«: Mieterschutz»er»r!>nnng Credo ros garantiert ifti 2. dag die Requisition vom General koui- misjär