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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 9 von 12
Datum: 16.09.1922
Umfang: 12
Erwerbsteuer. gesetzes, betreffend das Verhältnis zum Ausland, betreffend die Befreiung des Gewinnes und der Reserven von Aktiengesellschaften (G. K. vom N. Jänner 1920, Z. 343), Vorkehrungen für nicht auf Gewinn gerichtete Kreditinstitute (kgl. Dekret vom 9. Dezember 1920, Z. 1K8Z) und bezüglich der Personaleinkommensteuer, Bestimmungen kür öffentliche Angestellte, deren Bezüge der imposta ricchezza mobile unterliegen (F. Min. Erl. vom Z. Dezember !SlS. Z. 1232 bis V.S0N. G. K. vom 5. September 192l

>. Z. S3.7W, und 2Z. April 1921, Z. S83V), bezüglich der Personaleinkommen- und Tantiemensteuer der Filialen von Instituten des Königreiches (G- K. vom 2S. Oktober 1929, Z. KZ.W), die Einhebung von Landes-, Gemeinde- usw. Zuschlägen zu den direkten Steuern (kgl. De kret vom 22. Jänner 1922. Z. 39). Eine eigentlich« Neuerung bildet nur die Ein führung des Sprozentigen Jnvalidcnzuschlages K. vom S. Dezember 1920. Z. 7l,9-lk> und dessen Erhöhung ab 1. Jänner 1922 auf IS Proz. lkgl. Dekret vom 18. Dezember

1921, Z. 18SS) für alle direkten Steuern (mit Ausnahme der Be soldungssteuer) sowie die mit kgl. Dekret vom 31. August 1921, Z. 1282, erfolgte Einführung eines staatlichen Zuschlages von 6l) Prozent zur Einkommensteuer für steuerbare Einkommen über lk.vvv Lire. Der Zuschlag wird nur von der eigentlichen Steuer (ohne Zuschläge) eingehoben. Zu diesem Zuschlage dürfen weder Landes- und tSemeindeumlagen, noch auch der sog. Kriegs-,Uschlag und die Invaüdensteuer eingeholt!» werden. Die indirekte

Grundgesetzen und Tarifen vom 9. Februar 18S0 R. 50 u. 13. Dezember 18S2 R, 89 und in den bis 3. November 191k erschiene nen zahlreichen Nachtragsbestimmungen normiert und in der amtlichen Ausgabe des Gebühren- druckerei) muskrgiltig zusammengefaßt sind. Insbefonders gelten nach wie oor vollinhaltlich die Bestimmungen des Gesetzes oom 18. Juni IRI R 74 über die Jmmobilargebühren, die Verord nung oom IS. September 4S1S R. 278 über unent- zeitliche Vermögensübertragungen, kgl. Verocd- nung oom tS. September

ISIS N. 279 über dle Gerichtsgebühren und kgl. Verordnung vom IS September ISIS R. 280 über die Vsrsich.'. rungsgebühren samt Durchführungsbestimmungin, desgleichen die Vorschriften der Fin.-Min.-Verorb- nung vom 10. Oktober I91N R. 181 über die Be messung des Gebührenäquivalentes pro VIII. De zennium, sowie die kgl. Verordnung oom 28. Au gust I9IS betreffend die Erhöhung einzelner «Ge bühren, die Bestimmungen über Heereslieseru iqs- verträge oom 23. August !9IS R. 271 ». 281 usw. 1. Bisherige

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 17.01.1923
Umfang: 8
nicht denkbar. Comiert wünscht der Parteipolitik in den Ge meinden einen Damm gesetzt, und er «ritt mit der Forderung weitgebender Autonomie lur die Kontinuität in der Verwaltung ein. Ver letzungen dieser Kemein>?ant?rijäi kälten in vielen deutschen (Gemeinden schon gro^z? Er bitterung hernorgerusen, und er bittet um deren Abstellung. S^rl >Hrov Die et über die Ausdehnung der HrovmM- «. Die Gaz;e!ta Ussiciale vom 13. Jänner, Nr. 19 verössentlicht dieses kgl. Dekret, das am 11. Jänner unterzeichnet wurde

. Art. 1. In den aus Grund des Art. Z des Gesetzes vom 26. September 1929, Nr. 1778 annektier ten Gebieten sind mit den Abänderungen und Uebergangsbestimmungen, dic in den folgenden Artikeln enthalten sind, zu ver öffentlichen: a) der einige Text des Gemeinde- und Provinzialgelehes, verfügt mir kgl. Dekret vom 4. Februar 1915, Nr. 148-, di<e Dekrete des Statthalters vom 5. Jänner 19Z4, Nr. 123. vom 13. Februar 19,9. Nr. 15k (Ar!. 2) und vom 23, Man 1919, Nr 59Z: die kgl Dekrete vom 18. September

1919, Nr. 1825 und vom 20 Oktober 1921, Nr. 1576 lArt. 2>: die k^l. Dekret« voin 8. September 1822, Nr. 1285 und nom 21. Dezember. Nr. 1654- b) das Reglement für die O'>rch!ührung des Gemeinde- und Proviuzialge'e^es, welches mit Dekret vom 12. Februar 1911. Nr. 297 und mit kgl De°i°et r>nm 1k, April vcr. 585 uiu 7. April 1921, Nr. 559 abgeän dert wurde. An. 2. Für die erste Bildung der Verwaltungs bezirke m den annektierten Gebieten werden die Verfügungen des Art. 242, Nr. 1, außer Kraft gesetzt

des gegenwärti gen Dekretes werden die zu wählenden Mit glieder des Provinzial-Verwaltungsausschus- ses vom prov. Landesausschuh, welcher cn>i Grund des kgl. Dekretes vom 31. August 1921. Nr. 1269 einzieht wurde, oder nach den Verfügungen des Artikels 26 oon der außcrardeu'licheu Kommission ernannt wer den. Sie bleiben bis zur Ernennung der de finitiven Mitglieder, wofür die Prooinzial- räte in ihrer ersten Session zu sorgen haben, im Amt. Art. S. Solange auf die annektierten Gebiete der einzige Text

des politischen Wahlgesetzes, ver fügt mit kgl. Dekret vom 2. September 1919, Nr. 1495, nicht ausgedehnt ist, werden die An'iübrun'gen dieses Gesetzes. welä>e in den Artikeln 31, 34, 35, 11 und 63 des Gemeinde- und Provinzialgeic^es enthalten sind, durch jene der Ariikel 11. 12, 16, 17, 18. 21, 22 uns 38 des fgl, Dekretes vom 25. September 1921, Nr. 1359, ersetzt. Alle Bezugnahmen des Gemeinde- und Provinzialgesetzes auf d-as politische Wab'.gesetz verstehen sich aus die entsprechenden Ai-tikel des einzigen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 8 von 12
Datum: 03.11.1924
Umfang: 12
Volkswirtschaft. Aientiiec PMzNNmt. Die Durchführungsverordnung erschienen. — Die Wahlen in den Trienlner Provinzial- kulturrat im März 1925. Die Eazzena Uffieiale Nr. 256 vom 31. Oktober enthüll das kgl. Dekret vom 23. Ok tober 1923, Nr. 166S, welches die Durchfüh rungsverordnung zu dem kgl. Dekret vom 30. Dezember 1923, Nr. 3229, über die Er richtung der Prooinzialtulturrate genehmig!. Wir haben seinerzeit dos Dekret über die Errichtung von Provinzialkulturräten be sprochen. In unserer Provinz handelt

in den Trien ter Provinzialrat stattfinden. Spar- und Zarlehenslaffen. Die ital. diesbezüglichen Gesetze auf die neuen Provinzen ausgsdehnt. Die Gazzetta Ufficiale Nr. 25L vom 31. Oktober veröffentlicht das kgl. Dekret vom 25. Sepr. 1924, Nr. 1654, durch welches die ital. Gesetzgebung bezüglich der Spar- und Darlehenskassen auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Es sind folgende Gesetze: Gesetz vom 4. Mai 18W, Nr. 179: tgl. De kret vom 14. Juni 1923, Nr. 1396; kgl. Ge setz-Dekret vom 20. Dez. 1923

, Nr. 322L: kgl. Dekret-Gesetz vom 3V. Dez. 1923, Nr. 3131; Durchführungsverordnung v. 14. Mai 1899, Nr. 185: kgl. Dekret vom 19. Oktober 1899, Nr. 424: kgl. Dekret vom 2. Nov. 1899, Nr. 404: kgl. Dekret vom 7. Mai 19V3, Nr. 273: kgl. Dekret vom 24. Dez. 1899, Nr. 496: kgl. Dekret vom 22. März 1923, Nr.712. Art. 2 des Ausdehnungsdekretes bestimmt, daß an die Stelle der in den obigen Gesetzen zitierten Verfügungen des Handelsgesetz buches und der Zivilprozeßordnung die in den neuen Provinzen in Kraft

reichsitalienischer Fachbläl- ter Nachfolgendes mitteilen: Gegen die Strafdekrete der Fmanzinten- danten gemäß Art. 1 des kgl. Dekretes vom 14. September 1924, Nr. 1374, ist die An fechtung innerhalb fünfzehn Tagen noch der Notifizierung des Dekretes gestattet. Erfolgt einkommcn morden. Sorgen Sie dafür, daß das Gelände ausgekundschaftet wird, denn es ist in iiicihin möglich, daß die Halunken den Eingang im Auge haben. Wenn uns in. Hause jemand hört, hat das weiter nichts zu sai,en. da man wohl annehmen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 6
Datum: 18.09.1922
Umfang: 6
, sfür die Negis« er und nichtgewohn- licheri Quittungen der A k t i e n g e s e l l- schalten erscheint eine einheitliche Gebühr von Lire I.AZ fcslftelctzl. Die l^.'bührsnbestimniiingen sür Vorschuß- gesch iisIe gegen Depo! oder Pfand der T, P. 35 wurden durch Beilage B zum kgl. Dekret vrnn I. September !32>> teilweise geändert, wäh rend nn Stelle der Essekteninnfntziteiier oom 3. Mür^ 1537 R, l!Z5 die Gebühren von Böes'n- geschüslen der Beilage C geirrten sind. ?. TIeu cingeiülirl wurden

: Mit D. 5>. rom 17. Juni I3tü. Beilage B. die K, e Ii ü h i s ü r ö s f e n t l i ch e Ankündigu ii- g e n lPlakaisleuei >: mit de:nsel!'eii Dekrete, Beilage D und E, die «Gebühr für Eintrittsbillette ^ u öffentlichen Verstellungen und B ä- der ii, welche aber iciusgenommcn jene für Bä der» in der Folge mit K. vom 17. Juni i92<1 und kgl. Dekret vom 5 Mai l?2I, Z. 5k>5, obge- üudert wurden^ weitere Abänderungen durch fgl. Detret vom 19. !L!oi 1321, Z. 7KI lUnterteiliuiz der Preisstufe über 59 Cent, bis 1 Lira

in zuiei Stufen! und durch Einführung eines neuen Tar!> fer> für Ztadtböder <F, M. Erl. vom 25. Juni 1YZ2 Z. 1!I.I!!9>: mit Bcüasie F die Gebühr für Umhüllungen von P a r f ü in c r i e n und medizinischen Spezialitäten in d2r Folge geändert durch G. K. vom 10 Juni 1520, kgl. Dekret vom lk. Ju ni Z9ZI, Z. 7?5. und zuletzt durö) kg>. Dekret vom 31. Oktober l!M. Z. 1526: mil Beiloge die Kel'iihr für den öffentlichen Verknus vrn Preziosen (S ch m u ck st e u c r), ab geändert durch A. Dekret vom 20. April

und 27. November IVI3 und sür Mineralwässer G. Ä. vom 2k> Dezeinber 1319, welche Gebühre» in der Folge mit kgl. Dekret vom 20. Oktober l92t, Z. 142H z abgeändert (verdoppelt) würden. Mit G. K. vom 19. Juli 1320 erfolgte die Ein- ^ führung eines fünfprozentigcn Zuschla. ges sür alle Gebühren (ausschließlich der Fahr rad- und Auto-, sowie Tauristensteuer), der mit kgl. Dekret vom 1k. Juni 1921, Z. 735, auf 15?, und mit kgl. Dekret vom 20. August 1321, Z. 1178, auf 2 V mil Wirksamkeit ab 1. Jänner 1322 erhöht

wurde. l Da» G. K. vom S1. Dezember IgZsr brachte d> Fahrrad-, Motorrad- und Autost^il pro 1321: dieselbe hat bezüglich der auch pro 1922 Gütigkeit. Die Gebühren prz > für Auto 'nd Mrtorräder wurden mit k-;l. I vom 22. Norember I!)Z1, Z. 15,7Z, Zcrc^., I Mit kgl. Dekret vmn 1k. Juni IgZ!, ^ crfoigte sodann die Einführung der beiden' I^das Wirtschaftsleben einschneidenden Beiiimini!. gen über die Lux u s- und Umfasieuer «ÄcichZeitig wurde eine Gebühr von l.ÄI'. Fahrbillette

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 19.09.1922
Umfang: 8
. vom Zt. Juli I«9g R. 123. Bdg. vom 27. November 1W1 R. 197 (Bierwürze- kontrollipeßapparat): F.-M.E. vom 9. Dezember t9l)2 R. 227 (Nückvergütungsbestiinmungen und F.-M. vom II. AuguN ISN.? R. 1K7 (Regist-riiih. rung): Vdg. vom 13. April I9W R. 70 (Ausfuhr in Flaschen) und kgl. Vdg. vom 27. August 1916 R. 270 und V. V. vom 2«. August ISIS R. 27t. Die Branntwein- ». P r e ß h e f e st e u e r, für welche im Wesen folgende Vorschriften gelten: t<> vom 20. Juni I8kttt R. 9S. teilweise geändert durch kgl. Vdg

- weinschanksteuer). II. Andere indirekle Steuern. l. Abänderung durch die ital. Bestimmungen. Die frühere Zuckersteuer ist durch eine Fa- brikationssteucr des ital. Staates erfeizt worden. Die Zuckerpreise inkl. der jeweiligen Steuer wer- den oom Staate festgesetzt (kgl. Dekret vom 26. Jänner lS22, Z. 13). An Stelle der früheren M i n e r a 1 ö l st e u e r ist das ital. Miueralölmonopol getreten (StaU- halrereidekret vom 18. November 1918. Z. 1721). 2. Iteueingesührte indirekte Abgaben (außer den Gebühren

und andere Leuchtkärper. welche mit kgl. Dekrete vom 22. Jänner 1922. Z. 19, einge führt wurde. Die Fabrikationsabgabe sür automatische Feuerzeuge und der bezüglichen Zündsteine eingeführt mit kgl. D. vom 2. Februar 1922, Z. Ä1 «H. Uff. vom lS. Marz IS22). Das gegenwärtige Zündholzchenmanopol wird zufolge kgl. Dekretes oom 3. Juli 1921, Z. 345. in eine Ziiiidhiilzchensabrikalionsstcucr umgewandelt. Produkte, die im Königreiche dem dazio can- sunia unlerliegen, wie Brannrweiii. Bier. Wein, Most, Trauben, Kracherl usw

. haben sich bei ihrer Einfuhr über die allen Frenzen (bei Ala> über die Bezahlung dieser Praduktwnsabgabe, bezw. der zwischen der Konsumabgabc und obigem dann consume entfallenden Differenz auszuwejsen und müssen zu diesem Zwecke von einer bezüglichen Bollette begleitet sein (<>). K. vom 17. April l92t>. Z. M.732. kgl. D. vom 2». August 1921. 7,. 1l3l). Bei der Bierstener, welche je nach der einzelnen Fabrik zwischen M Cent, und L. l.lv variert, ist hieb« auch nachzuweisen, welch« Zierst« u« dt« ausführende Fabrik

und Zchristrn kommt Beiveis- kiaft und dürfen m gerichtlichen Aiisfertigunge« nicht zitiert werden. Stempelgebrechlich« Wechsel haben keine mechselrechllicke '^iltigkei! Eine Besonderheit ist weiiers, daß bei gewohn lichen Quittungen und Rechnungen, d. i. solche, die unter die Bestimmung de» Art. l7 Nilrt. la und 6) des kgl. D o. lft. Juni Z. 795 sallen. Auszügen und Abschriften oon Rechnungen. Gut- schristsschreiben und Belastungsschreiden, sowohl Aussteller al^- Empfänger >e separat der Strafe unterliege

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 10
Datum: 31.12.1916
Umfang: 10
, die Abgesandten der Munizipien, die ungarischen und gemeinsamen Minister. Sodann folgten zu Pferde: der kgl. ungarische Herold.'die 11 Fahnenträger und der königlich ungarische Oberst-Türhüter, die Bannerherren mit den- Krönungsinsignien, der Stellvertreter des Palatins, die Erzherzoge, Se. Majestät der König: etwas vorne rechts der Bischof mit dem apostolischen Kreuz, links der Stellvertreter des kgl. ungar. Oberstallmeisters mit dem ge zückten Reichsschwert. Hinter ihm der kgl. un- - garische

Obersthofmeister, der kgl. ung. Oberst- tämmerer, der Kapitän der kgl. ungar. Leib- ^garde und der Eeneraladiutant, zu beiden ^Seiten ungarische Gardisten; dann die Trup pen der ungarischen Leibgarde,' hinter diesen -im Wagen die beiden kgl. Kommissäre und die beiden Kronhüter und gleichfalls im Wagen der hohe Klerus. Der Krönungszug wurde durch eine Eskadron Husaren abgeschlossen. Der König ritt hierauf den Krönungshü gel hinan und führte sichtlich begeistert und hingerissen von der Größe des Augenblickes

die Antwort erteilen. Ueberall erscheint da der Reichsadler, das Wappen des deutschen Kaisers als Wahrzeichen belgischer Macht. N«s Stadt und Land Kriegsauszeichnungen. Dem Oberleut nant i. d. Res. eines Feldjägerbaons Hans v. Grabmayr wurde für tapferes Verhalten vor dem Feinde zum zweitenmal« die Aller höchste Anerkennung — Silbernes Signum laudis mit der Spange — ausgesprochen, — Herr Jng. Heinz Kemenater aus Bozen, Oberleutnant in einem kgl. preuß. Füsilier-Re giment, derzeit in der kgl. Gewehrfabrik

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 8
Datum: 03.07.1922
Umfang: 8
20 181 zu IM bis 120! Zi^en 20 <2) zu 120 bis 15»! Schweine 31 <25) zn I3Ü bis 250; Pferde SL (1v) zu 23tX> bis 25lXt. Auftrieb schwach, 5)andol ioo- iMft. — Die Äerläugcrung des Amneldslermin-s für die Äriegsschaden der öffentlichen Körperschaften der neuen Provinzen bis 31. August 1322, von welcher irrir bereiis >n> „Tiroler' vom 2ö. Juni lelcgraphifch berichteten, ist in dem kgl. Dekrete Rr. 775 vom 1. Juni 1S22, veröfsentUch^ in der „Gazzetra Uffic-iale' Nr. 1S0 vom 27. Juni, an geordnet

Mailand zahlte man in Lire skr : 10»)dcui!che Marl ü.ij i > I Pfund Sterling 94.10 100 dsterr.Är. - - > I Dollar 21.L0 IM franz. Fr. 17.''/, 100 schwkij. Fr. 40 t.— 1>«> lichech.Kronen 41.25 100 belgische Fr. —.— Portokeihett. Einige Ergiinzungsbeslimmungen aus die neu« Provinzen cusgedchnt. „Gazzena Ufficialc' Zlr. 150 vom 27. Juni 1922 verössentlici?! folgendes kgt. Dekret Nr. 776 voin 26. Mai 1L22: Art. 1: Die mu kgl. Dekrete Nr. -!24 vom 26. März 1922 zu den Bestimmungen über di« Por

- >:o- und Telegrannngebührenyrevhat (kgl. Dekret vom IL. November 1921, Nr. 1825), welche nut dem kgl. Dekrete vom 22. Jänner 1S22, Nr. 254. auf die neuen Provinzen ausgedehnt wurden, ein- gesührten Abänderungen werden mit sofortiger Wirksamkeit ebensalls aus die neuen Provinzen ausgedehnt. Nach Art. 2 tritt das vorliegende Dekret am Tage nach seiner Kundmachung in der „Gazzeka Miciale', also am 28. Juni, in Kraft. » Das Dekret Nr. 424 ex 1S22, verössentlicht in der „Gazzetta Usficiale' Nr. LS ex 1S22, das nun. mehr auch für uns <zil

>!, enthält folgende Ergän zungen: Noch Art. 1 ist im Artikel 1 des kgl. Dekretes Nr. 1L25 vom 16. November 1S21, weicher von jenen Dienstsachen handelt, die portofrei versend«! werden dürfen, folgender Absatz einzuschalten: die die von den Gerichtsbehörden und Gerichts- polizeiofsizieren aus ausschließlichen und dringlichen Diewstzründen abgesandten Te legramme. <'Sind also auch gebührenfrei.) Nach Zw'. 2 ist der Artikel 4 des Dekretes 1S25 ex 1921 folgendermaßen abzuändern. Der amtliche Briefwechsel

zwischen Staatsäm tern, deren Ausgaben gänzlich zu Last«, des Staates fallen, ist uw'er jenen Bedingungen por tofrei, welche mit kgl. Dekrete für dir einzelnen Aemter festgestellt werden. Mnkllhmr-LeMmaügnen. Verlängerung der Gültigkeit der Legitima tionen der Eisenbahner und deren Pensio nisten. Wie uns von authentischer Seite mitgeteilt wird, wurde die Gültigkeit der Regie-Legi timationen der Eisenbahner und deren Pen sionisten bis LI. August verlängert. Allem Anschein nach soll bis dort die Assimilicrung

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 09.02.1923
Umfang: 8
werden: der testo unico der Ge- sqe über die Verzehrungsfteuern (wörtlich „Bin- «nlonstMtzölle'), genehmigt mit kgl. Dekret Nr. Ad vom 7. Mai 1öt>8 und das dazu gehörige Re- M«m, genehmigt mit kgl. Dekret Nr. -tSZ vom I?. Juni 1909 samt den in folgenden Dekreten «chaltenenen Llbänderungen: Emithalterdekret Nr. 1<M, Anhang V und C, ran Zl. August 1S16: StatthÄterdekret Nr. 12LV vom 29. Juli 191.7'. Aatchalterdekret Nr. 1972 vom 9. Dez. 1917: Ltütchalterdekret Nr. SSO vom 2-1. Mörz 1S1L; Ltaahalterdekr« Nr. 531

vom 28. April 1918: Äa!thl»terdekret Nr. 747 vom 26. Mai 1918: Äctchalterdekret Nr. 126 vom 26. Jänner 1S19: lzl. Dekret Nr. 820 vom S. Juni 1S2l>: kgl. Dekret Nr. 374 vom 7. April 1921: izl. Dekret Nr. 741 vom 10. Juni 1921: izl, Dekret Nr. ITA vom Ig. November IS2I; izl. Dekret Nr. 13S8 vom 23. Ok!ober 1922. Äach Artikel 2 des Ausdehnun-gsdekretes müs- sn> die ausgedehnten Äestimmun.zen späte- sitiii mit 1. Jänner 1924 vollständig irrZlnwendung gelangen. Äirch ein erst zu erlassendes Reglement Wer

bis'ö. März.) Hinsichtlich der Anwendung der Strafbestim munzen gelten die Vorschriften bezüglich des Salz- und Tabakmonopols. Die Tarife für den Ver tauf von Zünd hölzchen sind dieselben wie in den alren Provinzen. Dekrets des Finanzministers wer. den die Dienstvorschriften und anSern Verwal- rungsvorschrifren für die Geschäftsführung des Zündhölzcheninonopols auf die neuen Provinzen ausdehnen. III. Sleinoerschleiß von Monopolwaren. Sgl. Dekret Nr. 7S vom 11. Jänner ISZZ. Mit kgl. Dekret Nummer

sie denjenigen Bedingungen einsprechen, welche von der italie nischen, nunmehr eben ausgedehnten Gesetzgebung verlangt werden, damit man zum Wettbewerb für einen ausgeschriebenen Monopolverschleiß zu gelassen werden kann. Der letzte Artikel i-t) hebt alle init diesem De krete in Widerspruch stehenden Bestimmungen auf. IV. Erhöhungen einiger Geldstrafe« für Delikte in Sachen des Salz, und labakmonopols. Sgl. Dekret Nr. ?? vom 11. Zänner 1S2Z. Dieses Dekret, das am 7. Feber in Kraft irat, dehnt das kgl. Dekret

am 6. Feber 1S2S in Kraft. VN. verkauf de» St«t»chiain». Sgl. Dekret Nr. ?S »am 11. Jänner ISZZ. Ausgedehnt werden: Die Bestimmungen der Sektion IV, Para graph 2. Artikel 164 u,Ä 173 des testo unico über die Sanitätsgejetze (kgl. Dekret ?tr. t>36 vom l. August 1907) betreffend den Verkauf de» Staats chinins: die auf denselben Gegenstand bezüglichen Be stimmungen des Sanitätsreglemenis, kgl. Dekret Nr. 61 ooin 2S. Februar I9V7. Da bei uns der Chininhandel keine iveüere Be deutung besiyi

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 16
Datum: 23.02.1924
Umfang: 16
angeführt sind, ganz gleich, ob sie vor oder nach dem 1. November 1920 aufgenom men wurden. Ebenso ist es gleich giltig, wann die Mietverträge ablaufen, auch für den Fall, daß di-esclbcn vor den? erwähnten kgl. Dekret abgelaufen fein sollten. Dies gilt auch für den Fall, als der Inhaber der betreffenden Loka litäten in der Zeit nach Ablauf des Vertrages dichÄben weiter inne hatte, ohne eine Ver längerung der Vermietung zu erhalten. Wei terhin gilt dies auch, falls Entscheidungen der Schiedskommission

des gegenwärtigen Dekre te» vor der Schiedskommission erscheinen. Dies M auch für den Fall, daß ein vorhergehen des Einschreiten durch ihn aus Lrundeu, die im gegenwärtigen Absatz angeführt sind, ab gewiesen wurde. Das Vorhandensein. von Verträgen mit festem Datum, das später l'ezt als de: 31. Juli 1923. aber früher als das Datum der Veröffentlichung des gegenwärr'gci' Dekicics. muß in solchen Fällen besonders beachret wer den. so wie es der Z. Absah des Au. 14 des kgl. Dekretes ooni 7. Jänner 1325 ^cr, 8, kür

die besonders strenge Ueberx::l?ung 5er Mög lichkeit einer Mie'ver-IängerunZ oeMmnt Art. L. Die Schiedskommission kann, salls sie die . Ibach den Bestimmungen des gl. Dekretes vom 7. Jänner 1925. Nr 5, unö des gegen wärtigen Dekrets verlangte Verlängerung verweigert, auch die Rückgabe der Lokatlirätcn zu einem bestimmten Termin nach Ablauf des vertragsmäßig festgesetzten Datums anordnen. Der Aufschub von Tlusmiclungcn Art. 5'. Unter Ausrechterhallung der für die Ge meinde Rom mit kgl. Dekretgesetz

vom 16. Dezember 192Z, Nr. 2661. gegebenen Bestim mungen können Ausinierun yen, falls außer gewöhnliche Umstände dies rätlich erscheinen lassen, für das lausende Jahr bis 31 Dezemb. 1S24 aufgeschoben werden. Derarrige Auf schübe können auch solchen gewährt werden, dw die Schiedskommission nach Art. 2 des kgl. Dekretgesetzes vom 7. Juni 1922, Nr. K. nicht anriefen, falls nachgewiesen wird, daß dies wegen höherer Gewalt oder aus einem ande ren gesetzlichen Grunde nicht geschah. Art. 7. Die Verfügungen

des erwähnten kgl. De kretes können mit den im vorhergehenden Absätze verfügten Wänderungen such in an deren Gemeinden Italiens angewendet wer den, falls^sestgestellt wird, daß die Wohnungs- Irise und der Mange! an Wohnungen beson ders schwer ist. Die Feststellung dieses Um- standes geschieht durch den Präfekten. Falls der Präsekt die unbedingte Notwen digkeit dieser Vorkehrungen erkennt, erklärt er in einem bi gründeten Dekret, daß in einer bestimmten Gemeinde der Provinz Verhält nisse bestehen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 1 von 8
Datum: 13.02.1922
Umfang: 8
der ilalieiuscheu Staatsbürgerschaft. Die »Gazzetta llfficiale' vom 11. Februar veröffentlicht das tgl. Dekret vom 2V. Jän ner 1S22 über einige neue wesentliche Be stimmungen betreffend die Erlangung der italienischen Staatsbürgerschaft. Wir geben eine nichtamtliche Uebersetzung des Dekretes. Art. 1. Die Erklärungen zur Erlangung der Staatsbürgerschaft, welche nach den Bestimmungen des Art. 4 u. ff. des kgl. De kretes vom 30. Dezember ISA», Nr. 1390, abgefaßt sein müssen, können innerhalb sechs Monaten

ab Verlautbarung dieses Dekretes eingebracht werden. Art. 2. In Einzelfällen kann die italieni sche Staatsbürgerschaft durch tgl. Dekret auf Grund der Bestinummgen des Art. 8 des kgl. Dekretes vom 30. Dez. 1020. Nr. 18S0 — vorausgesetzt, daß ein günstiges Gutachten des Staatsrates vorliegt —, über eingebrach tes Ansuchen innerhalb k Monaten ab Ver öffentlichung dieses Dekretes verliehen wer- den. auch wenn nicht alle Bedingun gendes Art. 8 erfüllt sind. Die Bestimmun gen des Art. 4 des kgl. Dekretes

vom 28. De zember ISIS, Nr. 2360, sind auch auf die Zu- erkennung und auf die Erlangung de? Staatsbürgerschaft aus Grund des Art. 3 des kgl. Dekretes vom 30. Dez. 1S20 und des er sten Teiles dieses Artikels anzuwenden. Art. 3. Die Bestimmungen des tgl. Dekre tes vom 30. Dez. 1S2V sind auch in den Fäl len der Erlangung der italienischen Staats bürgerschaft auf Grund dieses gegenwär tigen Dekretes anzuwenden. Art. 4. Jene, welche die italienische Staats bürgerschaft im Sinne des Dekretes vom 30. Dezenter 1920

« verlängert worden ist. da «ine Reihe von Personen in Unkenntnis d«r Optionsbestimmungen die rechtzeitige Einbringung der Optlonsgesuche versäumt hat. Es können also bis 11. August 15)22 die Optionsgesuche eingereicht werden. Aus Art. 2 geht hervor, daß all« vi«r Bedin gungen des Art. 8 des kgl. Dekretes vom 30. Dez. 1SS0 zur Erlangung der italienischen Staatsbürgerschaft normalerweise notwendig sind (was bisher bestritten war), daß jedoch in berücksichtigungswürdigen Fällen — das find wohl in Anbetracht

der schweren wirt schaftlichen Folgen einer Optionsablehnung fast alle — durch kgl. Dekret auch dann die Staatsbürgerschaft zuerkannt werden kann, wenn nicht alle vier Bedingungen zusammen treffen. Das im Art. 2 genannte kgl. Dekret vom 28 Dezember 191S enthält die Bestimmun gen über das Register der Staatsbürger. Wenn auch das neue Dekret viele der bren nendsten Optionsproblem« nicht löst, so stellt es doch einen Schritt der Regierung in d«r Opitionssrage dar. welcher hoffen läßt, daß endlich

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 01.10.1923
Umfang: 8
Montag, den 1. Oktober 1923. „Der Landsmann' Seite S Volkswirkfchafkkcher Teil. Gazetta Usficiale vom 28. September. »Ar 228, veröffentlicht das kgl. Dekret vom 10. Sevtember. Nr. 1955: Artikel 1. Das gegenwärtige Dekret wird für alle in dustriellen und Handelsunternehmungen und Isür alle Arbeiten angewendet, welche der M. 1. Absatz 1. des kgl. Dekretgesetzes vom 15, März 1923. Nr. KS2, vorsieht. Ausge nommen sind landwirtschaftliche Betriebe. Artikel 2. vie Mitglieder von Kooperativen

, welche I »ei Arbeiten aus Rechnung derselben be schäftigt sind, unterliegen mit Ausnahme der jenigen, welche Nummer 2 des folgenden Art. 3 anführt, dem Dekretgesetz v. IS. März MZ, Nr. 692, falls sie eine fest periodische Bezahlung bekommen, auch wenn diese durch Teilnahme am Gewinn oder in anderer Form ergänzt wird. Ebenso, wenn sie ge meinsam mit Arbeitern, die der Kooverativa j «icht angehören, tätig sind. Artikel 3. Nach Absatz 2 des Artikels 1 des kgl. De kretgesetzes werden: 1. Als Hausarbeiten

nur. wenn die Arbeitszeit-Verlängerung täglich nicht mehr wie eine Stunde beträgt und wenn die Bedingungen derartiger Ver längerungen durch die Arbeitsverträge fest gelegt sind. Artikel 6. Beschäftigungen, welche unterbrochene Be tätigung, einfaches Abwarten oder Bewachen erfordern, werden in einer besonderen Ta belle, die durch kgl. Dekret über Veranlassung des Ministers für Volkswirtschaft heraus gegeben und abgeändert wird, aufgezählt. Artikel 7. Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und -nehmern

auf Zeiträume von über einer Woche für jede Industrie snizeli? mittels kgl. Dekretes auf Grund des Art. 4 des kgl. Dekretgesetzes vom 15. März 1923. Nr. 692. festgelegt. Die Uebersinkommen zwischen den Parteien nach dem värzitierten Art. 4 über die Auf teilung der normalen Höchstarbeitszeit werde» von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmer- Organisationen festgelegt und falls solche nicht bestehen, zwischen den Vertretern der Arbeit geber und Arbeitnehmer. Diese Abkommen sind dem Leiter des Industrie

, wie jene über die Aufteilung des normalen Stunden planes auf Zeiträume, die länger als eine Woche sind. In dringenden Fällen, welche es unmög lich machen, im vorhinein die Zustimmung des Jnspektionszrrkels-Leiters zu dem Ab kommen zu erhalten, kann der Arbeitgc r falls die Arbeiter zustimmen, die außer ordentliche Arbeitszeit nach dem kgl. Dekret- gesetz in Anwendung bringen, falls er inner halb 24 Stunden dem Leiter des Inspektions zirkels davon Mitteilung macht und zugleich die Dringlichkeit nachweist. Artikel

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 20.02.1922
Umfang: 8
Ta- ?.sblän?: die sich durch die leilnemneude Förderung der Zwecke des Messevereines im c-anz bi-sonderen Dank des Messeoerei- nes ernzsiben halvsn. Bozeu, am 17 ^eber ?ür den Auss^ß des Bereites ,.'Lo/.'?er Mosse'i Der Lorstand. Volkswirtschaftlicher Zeil. « Die Einlösung der Vor- ttiegsrenten. Das Vurchführmlgsdetrrt. Mit kgl. Dekrete Nr. ISA! voin Z. November 1321 war bekanntlich grundsätzlich die schon im Friedensvertrag Italien als Verpil'-chiung auf erlegte Einlösung der österreichischen 'Zorkriegs

: Welche Renten werden umgetauscht? Artikel I: Die Einteilung der Türe? der öster reichischen Vorkriejisrcmc ^i»eiks Umtausch gegen fSnfpro'.entige Äonsols, für welch« die Berz-i'sung ab l. Jänner >922 lii^it. beginn: aiu 1. 'Lkärz !u2^ bei den Zettiouei: Sc-', kgl. Prcwin.zial. schatzamtes; die Emziedung e?ko!«: mi? Rückwir kung ooni l. Jänner 1^?? al>: sic ^r'el^t mir -iir solche !>!terreill>l>6>e Är,rlriegsr?n.'en, die u?!! dein GeIen ;ein !?eii des iral.crnsche» ^chi!i.niit?s ocr

?l!t, daß die Titres das K-g«nZeichen ldas heißl Stempel) des italienischen Schnvannes trafen, so wird die Zetnon des kgl. Z<lx>!^amtes dein Ueberbringer die vom t. Auquft ISA) bis !. Jänner 1N2 ^»^efalleueil Kaupous einlösen und unverzüglich die entsprechenden italienischen Til- res übergeben. Soseru sie (die Sektion» diese so fortige Einhändigung (der italienische» Papiere) nicht dnrch-ü!>re:i kann, wird üe eine Einpfangs- bestiitiqunz ausstrllcn. die bei der Uebergabe der italieniühen Titres wieder einzuziehen

werden. lZesllmmunge» über Ziaiuenspapiere. Artikel 6. Die ,>t a in e n z-iaz»?re werden ^iach den ourangchendeu Ä.>r!chr,i!?n ,ui: anderen eben, falls namentlich eingetragenen und vinkulierten Titres uir.ize'aiilchl: >e>e n>erden »nn d»>r '.?enera!- direttion d.-r >sfeirt!ichen Schuld durch die Sektio nen des kgl, Proviiizinlschotzamtcs aueastolgt. Dein »eberbrin^r der Nninenspaoiere :md des entspre- cbenden Zahlunasblaltes w'rrd von der Zettion de» kgl. Prcwi'izialichatzamtev eine Emp'ai'gsbestät! zunq aii

-:,g<»ste!l!' D'e Zahlung der Zinje» wird »ein lled?rbr!ng«r grgen entsprechend? Ouittunq geleistet. Die tloupons der Gstdrente und üch^lzjcheine. Artikel 7. Die Sektionen 5es kgl. Scharon!!-'- werden erma>h:igt, die mn t. Oitober iailig gewor denen Kaupons de? österreichischen ^nldrenie Zii 115 !^ire nir je Ili0 INoldkronen nir jene Titres zu zahlen, weiche in! de:n Stempel des ilaiieni^chen Schatzes versehen sind. Sie werde» we^i^-r ennachiig:. !»e iollig gewor denen Coupons >er Triette? allgemeinen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 6
Datum: 08.01.1923
Umfang: 6
Montag, den 8. Jänner 1923. ^Ver Tiroler' Seite S Die neuen wafsengebühren. Sgl. Dekret-Gesetz Nr. IV7S o»m ZS. Dezember lZZZ. veröfseutlicht in der „Gazzetta llssinale' Nr. ZOS vom Z0. Dezember 1322. Artikel 1: Die Bestimmungen der Absätze b). c> und d) der Zahl IS der dem Anhang F des kgl. Dekretes Rr. 2163 vom 24. November. INS angefügten Tabelle sind rois folgt abgeändert. Die neuen Gebühren: Angabe der der Gebühr unterliegenden Handlungen: Ilchreserlaubnis nicht verbotene Wösten zu wizen

ist der Jagdberuf nunmehr an eine Reihe «°n Kautelen, über die die Sicherheitsbehörde Z» wachen Hot, gebunden. l. Gewisse Klassen von Eisenbahnern haben dos Rech!, Uebertretlmgen der Vorschriften festzu-' stillen und erhalten dafür eine Mitbeteiliquna an der Geldstrafe. Wirtschaftliche Nachrichten. — Der Doldzollaujschlaq für dl« Zeit vom l. bis 15. Zänaer beträgt 27S Prozent. Für IM Gold lire sind sonach'279 Papierlire zu entrichten. Anmeidmig äst. und ung. Vorkriegsrenten. Die kgl. Prötur Meran teilt

mit: Unter Bezugnahme auf die in den Tagesblättern veröffentlichte Ver fügung des Schatzames Trieni verreisend Vor lage, Deponierung und Anmeldung der österrei chischen und ungarischen Vorkriegsrenten werden alle gesetzlichen Vertreter von Minderjährigen und Pflegebefohlenen, sowie die Beteiligten von noch nicht beendeten Berlahabhandlungen. insoweit sie der Kompetenz der kgl. Prätur Meran unter stehen. unter eigener Verantmortuna aufgefordert, selbst die laut obige Verfügung nötigen Vorkeh rungen >Vorlage

. Deponierung und Anmeldung der Vorkriegsrenten) zu treffen, da die kgl. Prä tur Meran von amtsweqen die Vorlage und An meldungen nicht durchführt. Die Vorgenannten haben die von ihnen verfaßten Verlagsberichte und Anmeldungen der kgl. Prätur Meran recht zeitig zur Erteilung der gerichtlichen Genehmi- gung vorzulegen. — Viehmartt ln Bruneck am 3. Jänner. Auf getrieben: 164 Stück Rindvieh. 25 halber, lg Pferde. 289 Schweine. !X> Schafe. 8 Ziegen. Ge handelt wurden Milchkühe mir Lire l-M) bis 2IKA1. Rindvieh

Vereinsbant. !>er Nerwaltullgsrat der Tiroler Vereinvixink ^ren ersucht uns um Ausnahme der folgenden Wziellen Verlautbarung: 5?° ^ am IS. Oktober 1SZ2 beim kgl. -«tmnal in Bozen überreichte Ausgleichsantrag ^de. obwohl die angeboten« Ausgleichsquote »«hnui^maßig gesichert erschien. in letzter Stua. ?.^uru.ckgezogeu. nachdem einerseits durch die ^^verlaageruiig des Ausgleichstermin« durch Akzl. Regierung iu Rom die technische Durch- nMltng des Ausstäche» mangels einer ordnungs- I?uigen Ueberprüsung

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 10
Datum: 25.08.1923
Umfang: 10
, zur Entfernung der Firmentafeln un ternommen wurden, bestünden also nach der Auffassung des Präfekten nicht zu Recht. Das Zentralbüro der Verlagsanstalt Tyrolia. Schießstände. Ausdehnung der in Italien geltenden Bestim mungen über das Scheibenschietz-Wesen auf die neuen Provinzen. Die Gazetta Ufficial? vom 22. August, Nr. 197, veröffentlicht das kgl. Dekret vom 22. Juli, Nr. 1788: Art. 1. Auf Grund der Gesetze vom 26. Sept. 1920, Nr. 1322. und vom 19. Dez. 1920. Nr. 1778, werden mit den in den folgenden

Artikeln angeführten Abänderungen nachstehende Ver fügungen in Geltung gesetzt: 1. Das Gesetz vom 2. Juli 1882, Nr. 883 (Serie 3), mit dem durch das kgl. Dekret vom k. Juki 1883. Nr. 1522. abgeänderten Text, wodurch das national Scheibenscbießwesen geschaffen wird: ebenso die Abänderungen nach dem Gesetz vom 21. Februar 1892. Nr. S8. 2. Das Reolement zur Durchführung des Gesetzes vom 2. Juli 1882, Nr. 883 (Serie 3), über das nationale Scheibenschießwesen, welches mit kgl. Dekret vom 13. April 1883

, Nr. 1324 (Serie 3), genehmigt wurde: eb»n- so die Erqänzungen und Abänderungen nach den kgl. Dekreten vom 31. Dez. 1883, Nr. 1826, vom 27. Sept. 1890, Nr. 7324, vom 26. April 1891, Nr. 221 (Artikel 1. U), von, 10. August 1904. Nr. S04. 3. Dos kgl. Dekret vom 1. August 1884 Nr. 2630, (Serie 3), welches das Abzeichen für die nationalen Scheibenschießgefellsch^s- ten festsetzt. Art. 2. Bis zur Ernennung der Gemeinde steuereinheber und der Schatzmeister wird die Einhebung der jährlichen Gebühren

und Beiträge und der ande ren Kasseneinnahmen, welche zur Zahlung der Ausgaben nach Art. 28. 30, 38. 39 ves Reglements, welches m't kgl. Dekret vom IS. April 1883. Nr. 1324 (Serie 3). geneh migt wurde, 5urch das Ste'ieramt besorgt, welchem die Gemeinde untersteht, in der die betresefnde Scheibenschießgesellschaft ihren Sitz hat. in der von den bezüglichen Artikeln angegebenen Weise. die abgemagerten Damen, denen nicht einmal der Parfüm geblieben ist. ihr Vorrecht des Adels! Wie gemein ist doch der heutige

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 8
Datum: 22.06.1923
Umfang: 8
ffttvag. den 22. IMl ISSZ. »ver rieoler' Seite Z Iie Wemifierunz des MittelschNlpersonals. Sc „Gazzetta Ufficiale' Nr. 14Z vom 19. Zum 1323 verösseittiicht das kgl. D 'ret Nr. UK vom 19. April 1923. welches ?uf die neuen Provinzen ausdehnt: Alle gesetzlichen Bestimmungen über die juridische und wirt schaftliche Stellung des Lehr-, Kanzlei- und Dienstpersonals an folgenden Anstalten: c) kgl. Mittelschulen und Lehrerbildungs anstalten; b) kgl. Schiffsschulen: c) kzl. Handelsschulen: d) kgl

Grades — qelbj ablegen müssen. Bei dieser Gelegenheit bemerkt der Circolo ferrooiario, daß oft Hoteliers und Autobesitzer Gesuche um Behandlung ihrer Wagen als Remisemierautos einbrachten Es sei bemerkt, daß die Bestimmung des kgl. Dekretes vom W. Nov. ISA. Nr. 1673. eine kleine Begünstigung des eigentlichen und wahren Rsniseautogmoerbes in der Taxation zuläßt. Daher kann der Circolo nicht die einfache Ein schreibung bei der Handelskammer für die Ge währung des „Nulla osta' gelten lassen

das Finanzministerium die Hotelautos als Privatauto betrachtet werden müssen. Es wird schließlich in Erinnerung gebracht, daß auch die Besitzer von Miet- und Remifeautos keine Fahrten durchführen dürfen, die den Cha rakter eines öffentlichen Reise-Dienstes an nehmen. Sie können ihre Wagen nur zur Gänze für bestimmte vom Mieter verlangte Fahrten vergeben. Die Remiseautodesitzer, die eventuell bei Aus übung eines öffentlichen R-ise5i-mtes ertappt werden, unterliegen ^ach Art. 16 des zitierten kgl. Dekretes

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 16.05.1924
Umfang: 8
einiges richtiggestellt werden. Wenn Ihr römischer Berichterstatter der Ansicht ist, daß die vor dem Zusammenbruche an jetzige Staatsbürger der neuen Provinzen verliehenen österreichischen oder ungarischen Adelstitel „eigentlich nicht mehr berechtigt' sind, so irrt er sich. Denn das kgl. De kret vom 20. März 1S24, Nr. 442, bezieht sich nur auf die alten Provinzen des Königreiches und sind alle dort getroffenen Strafsanktionen, die erst ab 1923 gelten werden, nur auf die alten Pro vinzen anwendbar. Denn mit den kgl

. Dekreten vom 2. und 5. Juli 189>Z, Nr. 313 und 314, wurde die Heraldische Ratsversammlung leon-ulta är»I6i<^i> geschaffen, 1899 und IMS ergingen erst die Dispositionen wegen Eintragung in die Regi ster dieser Amtsftelle und die Reaianalheraldischen Kommissionen, welche überall geschaffen wurden, arbeiteten durch ca. 25 Jahre an der Ueberprü- fung der Adelstitel, bis erst mit dem kgl. Dekrete vom Z. Juli 1921, Nr. 972, das Verzeichnis der eingetragenen Adeligen approbiert werden konnte

entscheidet. Hätte das Dekret über den Adelsmißbrauch auch in den neuen Provinzen Keltung haben sollen, so müßten eben vorerst alle kgl. Dekrete vom Jahre 189k on bis zur Jetztzeit (ca. 1v an der Zahl), so weit sie die Heraldische Ratsversammlung und die Adelsgeseizgebung im allgemeinen betreffen, a»f die neuen Provinzen ausgedehnt worden sein Dies ist aber nicht der Fall. Im Gegenteil! Auf Grund des Märzdekretes l. I. wurde vor wenigen Tagen die Durchführungsverordnung vom kgl. daran, ihn zu pflegen

», daß gerade das StrafsimktionÄ>ekret vom N. Mörz ISS4. Nr. 4-L, allem ohne alle sein« Gnrid. lagen in den neuen Provinzen Geltung Hab» soll. Es wäre am besten, wenn di« kgl. Prä feil« in Tri«nt in der ganzen Angelegenheit nichl bei der Herald. Gesellschaft, die zur Gesetz, und De- kretsauslegung nicht kompetent ist, da ihre 2n> stituiionsbestimmungen in den neuen Provinze« noch nicht gelten, sondern beim Minsterratsycö- sidium anfragen würde und im Wcqe der oniz'el- len Nachrichtenagentur dann «inegensue

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 8
Datum: 29.02.1924
Umfang: 8
wird durch kgl Dekret erlassen. Durch ein kg!. Dekr« werden die Normen für die Anwendung des gcgcnwiirtigen Dekretes in den neuen Provinzen, dn jene des kgl. Dekretes «m> S. Februar IÄ22. Nt'. 209, ersehen sollen, erlassen. ßmlösang der w Sefleneich deponierten Vorinegsrenten. Der Handelskammer Bozen ist vom Finanz ministerium, Generald'-rekuon des Schatz- , amtes, das fo!g«td« im deutscher Uebccsctzung wiedergegeben!? Schreiben zugekommen. (Wir haben gestern den wesentlichen Inhalt kurz mitgeteilt

: „Das Mnistermm hör beschlossen, die ita lienischen Staatsbürgern gehörigen österrei chischen Vorkriegsrenren. welche von der öster reichischen Republik abgestempelt wurden und gegen deren Abstempelung seitens der italie nischen Besitzer rechtzeitig Protest eingelegt wurde, zu übernehmen und gegen 5 Prozent konsolidierte Rente umzutauschen. Zu diesem Zwecke hat sich da: MinMrium im Wege der kgl. G.'sandtschast in Wien o-n dir österreichische ReWvrung wegen Freigabe der vorgenannten Wertpapiere gewendet

für das laufende Ge schäftsjahr bintel den veranschlagten I74 Millio nen zurückbleiben wird. Für das kommende Jahr ist die Herstellung dec Gleichgewichtes im Eisen- dali-K'sichergestellt. Stenden. Der Rcftungsgcfellschost von ö'xrru Josef Twerdek Lire 23 Dem Iesuheim Girlan spendet« Ungenannt Marlin«, Lire ?5. Herzl. BergeZkgott! WM tlll AW-AMW! Letzte Post« Schlllangelegeuheitm. Schulbesuchserleichterungen an den Gebets- tagen, Palrozinlumssesten usw. AUi Zustimmung des kgl. Schulamtes m Trient

müssen alle Ma- trikenscheme, welche einem öffentlichen Amte außerhalb der Provinz Venezia TriÄentina vorzulegen sind, vom Preisgerichte (R. Tri bunale in Bozen) legalisiert werden und nicht mehr von der tgl. Präsekiur, wie bisher. — Die hochw. Herren Seelsorger sollen in diesen Fällen die zu legalisierenden Matritenschöine uniiiitlelbar an das kgl. Tribunal in Bozen senden, da eine Legalisierung seitens des Or dinariates nicht mehr nötig ist. Doch müssen außer dein Rückporto noch 3 Lire Stempel sür

AÄMlnisirativoklen (längliche Form) mitge- sendet werden. Wenn Stempel zu 3 Lire nicht zu finden sind, kann ein solcher zu 2 Lire (länglicher Form) und einer zu 1 Lire der ge wöhnlichen Form eingesendet werden. — Die Unterschrist des Matrikenführers soll m allen Fällen möglichst leserlich sein. Weil dies viel fach nicht zutrifft, solle in allen Fällen im Begleitschreiben an das kgl. Tribunal der Nome, um dessen Legalisierung ersucht wird möglichst deutlich mit lateinischen Buchstaben geschrieben

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 8
Datum: 19.07.1922
Umfang: 8
- zione del maleriale residuato dalla guerra — Se- zione III' in Rom. Für die in der früheren Äriegszone liegenden Materialien ist dagegen der Verkauf ausschließlich dem „Consorzio roccolta rotlami, via San Vittor« 1K, Mailand' über tragen. — Eröffnung von Ausgleichsverfahren. Das kgl. Tribunal für Zivil, und Strafsachen in Vozen hat über das Vermögen dos Gerinano Pallaoer, Holzhändler in Bozen, das Ausgleichsverfahren er öffnet. Ausglcichskommisiär OLGR. Baron Rieca. bona, kgl. Tribunal Bozen

, Ausgleichsverroaller Dr. Julius Perathoner, Advokat in Bozen. For derungen bis 2l>. August 1SZ2. Prüsungstag- satzung zum Abschluß eines Ausgleiches am 24. August 1322 beim kgl. Tribunal in Bozen. Wei ters hat das kgl. Tribunal in Bozen über das Vermögen des Georg N-eulichedl, Holzhändler und Krämer in Welschnosen, das Ausgleichsver fahren eröffnet. Ausgleichskommissär OLGR. Dr. Hugo Baron Riccabona, Ausgleichsoerwaltrr Ad vokat Dr. Hermann Mumolter, Bozen. Forde rungen bis 20. August 1922, Prüsungstagsatzung

zum Abschluß eines Ausgleichs am 22. September 1922 beim kgl. Tribunal in Bozen. — Konkurseröffnung. Dos kgi. Tribunal in Bo zen hat iibcr das Vermögen des Giuseppe Adaini, Sögewerkbesitzer in Vilpian, den Konkurs eröff net. Konkurskommissär OLGR. Baron Ricca bona, Masserverwalter Advokat Dr. Josef Auer, Bozen. Erste Gläubigerversammlung beim kgl. Tribunal in Bozen am 27. Juli, Forderungen bis 30. August. Priifungstagsatzung am 4. Sep tember 1S22. — Preiserhöhungen In Deutschland. DI« Pveis- stelle

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 8
Datum: 04.09.1923
Umfang: 8
bestehenden Lokalabgaben auf die Stadt Bozen: auf Grund des kgl. Dekretes vom 11. Jan- ner 18ZZ. Die Gemeinde Bozen sorgt für den öffentlichen Dienst und für die Erhaltung des eigenen Ver mögens mit einer Ausgabe, die für das lausende Jahr 192? mit ungefähr L. 4,750.000 vorgesehen und wie folg, zergliedert ist: 1. Für Wasserversorgung 2. 47.000 2. Allgemeine Einhaltung der Stra ßen und Plötze. Gärten, Brücken usw. 2. Außerordentliche Reparationen und Ziel-Herstellungen 4 Elementar- und Sekundär

der ehem. österreichi schen Regierung und aus Ucbergangsbestimmun- gen gesiützl, die von der kgl. ital, Regierung nach dem Kriege erlassen wurden. Durch die Ausdehnung auf die neuen Provin zen der im Königreiche gellenden Bestimmungen hinsichtlich der Loknlabgnben. Steuern und Gc- fällsgebühren, die mit 1. Jänner 19Z4 Gesetzes kraft erlangen werden, werden viele der heutigen Abgaben und Gefällsgcbührcn ausgehoben oder abgeändert werden. Werden nun die Beitrage anfangs geteilt und zujammonge,zogen

einen Erlrag von ungeskihr L. 100.000 Dieser Ertrag ist um fast 25.000 Lire höher als die heutige Umlage aus die Grundsteuer die un gefähr L. 74,500 beträgt. Die Erhöhung beträgt somit 33 Prozent. Dies aus dem Grunde, weil die nach dem kgl. Dekrete vom 7. 1. 132Z Nr. 17 und 11'1 1323 Nr. 148 anzuwendende ärarische Grundsteuer auf die Grundeinnahmcn lasten wird, welche im Ber- hältnis zur heutigen, mehr als verdoppelt ist, mit Aliquote vom 21. 23. bis 36.1875 Prozent, was für die Gemeinde Bozen

der heutigen Einkünfte, welche insgesamt L. 432.000 betragen, und die perzen- ruelle Verminderung beträgt 3?. Und dies, weil die staatliche Gbäudesteuer, di- im Sinne des kgl. Dekretes vom 11. Jänner IVA. Nr. 148, zur An- weildung kommt, das Reinerträgnis der Gebäude tasten wird mit Aliquoten von 1k—22'- die kür die Gemeinde Bozen nach den Informationen der Steuerbehörde eine Durchschnittsvermehrung von 50?- der heutigen staatlichen HcmsÄnssteusr brin gen wird, welche heute auf das Reinerträgnis

) Dieser Zu?6'!aq kann im Höchstmaße von 10 E. sür jede Lira der ärarischen Steuer auf die Ein künfte, die der Erwerbsteuer dsr gewerbl. Be triebe und Verfchleißgeschäfte und Proiefsionen angewendet wenden. In dies'.in Fall« trifft also dieser Zuschlag die Einkünfte der heutigen allgemeinen und befände, ren ärvrilchen «teuer auf die Gewerbebetriebe, die mit kgl. Dekret vom ll. Jänner 1923, Nr. 148, in die E werbsteuer <Ricche>za mobile) umgewan delt wurd?. Durch Anwendung der Uebereinstimmungsto- belle zwischen der allgemeinen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Datum: 09.01.1923
Umfang: 8
geweckt weichen damit sie der Mensch °ann spAer auch in seinem öffentlichen Leben hochhalte. Meldung der 1W geborenen Stellnngsvflichtigen. Auf Grund der .bestehenden Vorschriften über die Aushebung der Rekruten für das kgl. Heer haben alle Staatsbürger und die Fremden, die durch Leistung des Militär dienstes oder auf andere Art und Weise solche werden können, zwischen dem 1. Jänner und 31. Dezember 1903 geboren und im hiesigen Gemeindegebiete zuständig sind, im Laufe des Monats Jänner

Telephonverkehr betreffenden Eingabe des Verkehrsverbandes hat das kgl. Post-,und Telegraphemninisterium diese Kör perschaft in Kenntnis gesetzt, daß zur Zeit Ver handlungen mit der Schweizer-Telephonoer- waitung im Zuge sind, um eine telephonische Verbindung unserer Verkehrsgebiete mir jenen des Münstertales zu ermöglichen. a Dienstkleidung des Forskaufsichisper- sonals. Die kgl. Präfektur in Trient meldet durch die Agentur Brenner: Zur Herstellung der Gleichheit der Dienstkleidung des Forst

- aussichtspersonales der Benezia Tridentina mit jenem der alten Provinzen hat die kgl. Präfektur bestimmt, daß die Dienstkleidung des Forstpersonals in einem grau-grünen Hute oder Mütze bestehen muß, wie sie oom kgl. Heere getragen werden. Darauf hat sich die vorgeschriebene Rosette mit dem Eichen laub zu befinden- Diese Bestimmung tritt mit 1- März 1923 in Kraft. a Bitte um Nachricht. Die Familie Eom- per richtet an alle jene Kriegsteilnehmer die innige Bitte, welche über Luigi Eoinper des 1. Tiroler Kaiserjäger

-Regiments, 12. Komp., der am 8. Mai ISIS an einem Kampfe in den Karpathen teilnahm, etwas zu berichten wis sen, allfällige Nachrichten der Familie Cam per, Misiano di Povo, presso Carlo Garbari, zukommen lassen. Bozen nnd Umgebuvq. b Das Bozaer Ehrenkomitec für die Aktion zur Verteilung der „Erinnerungsblumen' für die Kriegswaisen besteht aus folgenden Her ren: Cao. Uff. Dr. Gottardi. kgl. Unterpräfekt. General Fasoks, Militärkommandant in Bo zen. Msgr. Schlechtleitner, Propst von Bozen Dr. Guerriero

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Datum: 04.09.1924
Umfang: 6
! ^ . . ... . . - stürzten hinzu und warfen die Mine aus dem ! ^) SlrafzerÄflkat. das vor nicht mehr als 3 - Monat? vor der Prufungsze.t ausgestellt fem daif; e) moralisches und politisches Leumunds zeugnis. ausgestellt vom Bürgermeister der Heimatgemeinde und von den Bürgermei stern der anderen Gemeinden, in denen der Cesnchsteller während der letzten drei Jahre wohnte; f> Ballette über die Bezahlung der Taxe von Lire 40 an die Sektion des kgl. Landee- schatzamtes auf Konto des Spezial-^Fürsorge- Fonds für Angestellte

lokckr Körperschaften-. g) Bollette über die Bezahlung von Lire 30 an die Sekt'.on des kgl. Lamdesschatzamtes in der Sonderbuchhaltung der Präfektur. Zurch EKrme verwüstete Fnseln. London, 4. September. (AB.) Die Zeitungen melden, daß ein gewaltiger WirbeZsturm die Lceward-Jnseln verwüstet hat. Gegen 40 Personen sind dabei ums Le ben gekommen. Auch auf der Insel Monser- rato wurden viele Menschen verwundet. Die Sachschäden sind sehr groß. Die Ernte ist gänzlich vernichtet. Aus der Insel Neuis wur

, so daß die Zeit zur schwier c,'. - ^ un auch ül-e-.'l<.vze. bis)-: FahrkanenaussolFUNg bis zur Abfahrt des i Zug die Station Franzensfeste verlas» Zuges nicht mehr hinreichte), ein Bahn- ^ j beamter zurief, sie sollen die Karten im Zuge denen Orte die schriitlicken Souderprüfungcn ^ lösen. Als sie das taten, mußte jeder eine ausgeschrieben, die im Art. 17 des kgl. De- - Lira über den Bahntaris bezahlen. krvtos vom 11. Jänner 1923. Nr. 9 genannt ! «sind, durch die Gemeinde- und Provin- > Weilers stehen

hat ! >>.>;!, daß sie: nieindeselretärspalent erlangen können. Zu den Prüfungen sind zugelassen: i 1. Nach Art. 17 des genannten Dekretes ' alle jene, die zur Zeil des Inkrafttretens des < kgl. Dekretes vom 11. Jäniner 1923. Nr. S , (also am 13. Jänner) se'.t wenigstens zwei > Jahren als Konzeptsbeamte bei den Ge meinde- oder Provinzialoerwaliungeii de.- ^ erlösten Gebiet« m Dienst standen, vorausge- am Bahnkassesä>alter in Auer eine Karte 2. Klasse nach Bozen für den Schnellzug, der um 21.13 in Bozen sällig ist. Der Beamte folgte ihr eine Karte

! i 1923, Nr. 2839 genannten Anforderungen zu j ! entsprechen; I cj d'.e Tare von Lire 40 bezahl«,. 2. Krast des kgl. Dekretes vom 24. Septem- , ber 1923. Nr. 2241 (Gazzetta Ilsficiale vom , 30. Oktober 1923, Nr. 2Z5) Ansängerkon- ^ zcptsbeamte. die zur Zeit der Veröffentlichung j des letztgenannten Dekretes wenigstens seit ^ zwei Iahren bei staatlichen Verwaltungen der srüher genannten Gebiete in Dienst standen. 5 die erforderlichen Studicntitel baden und auch den anderen oben genannten Anforderungen

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