, als ich gar keinen Grund habe, mir so etwas gefallen zu lassen, da darüber bereits der Landtag verhondclt hat und der Gegenstand auch hier im Reichsrate xer lonFum et latuw. behandelt worden ist, die Sache daher auch dem Herrn Abg. Rieger bekannt fein könnte. Diejenigen, welche die stenographischen Proto kolle lesen, wissen, daß das ganze Beweismaterial, . das sich auf diesen Fall bezieht, im Tiroler Land tage in Form einer Interpellation vorgelegt wurde und daß dieses ganze Beweismaterial vom Herrn Abg
die Ehrenbeleidigungsklage unmöglich ge worden war, ist meine Auslieferung begehrt worden, und zwar auf Grund der Aussage der Mägde jener Grabschänder, welche das Grab meiner nächsten Ver wandten geschändet haben. Die Aussage der Mägde der Partei, die mit meinen Angehörigen wegen einer Grabstätte im Streite lag und die Aussage der Schwiegermutter dieser Partei und die ihrer Magd waren der Regierung genügend, um einen Abge ordneten zu verfolgen, aber die Beschwerden, welche beim Ordinariate Brixen eingelaufen waren, die Aussagen
von Zeugen, die bezeugt haben, daß wirklich Gräber geöffnet und geschändet worden sind, haben die Regierung nicht bewogen, gegen öffentlich ge schehene und allgemein bekannte Gräberschändungen einzuschreiten. Daraus kann sich das hohe Haus ein Urteil bilden, ob ich Grund und Ursache habe, mir diese Beschuldigung gefallen zu lassen. Aber ich kann hier noch andere Zeugen anführen. Uebrigens ist die Regierung, wenn sie es will, auch heute noch in der Lage, den Gegenstand öffentlich zur Verhandlung
, mit dem ich schon viele Affären im Tiroler Landtag durchzufechten hatte und da ich einen Gegner für mich als Zeugen anführen kann, wird das Hohe Haus die Ueberzeugung geschöpft haben, daß ich keinen Grund und keine Ursache habe, mir eine solche Infamie gefallen zu lassen. Ich berichtige daher tatsächlich und beruse mich auf das Angeführte und erkläre, daß es erlogen und nicht wahr ist, daß man mich in Tirol als Gräber schänder bezeichnet Dort hat vielmehr der Herr Abgeordnete Dr. v. Grabmayr erklärt