. Art. 1. In den aus Grund des Art. Z des Gesetzes vom 26. September 1929, Nr. 1778 annektier ten Gebieten sind mit den Abänderungen und Uebergangsbestimmungen, dic in den folgenden Artikeln enthalten sind, zu ver öffentlichen: a) der einige Text des Gemeinde- und Provinzialgelehes, verfügt mir kgl. Dekret vom 4. Februar 1915, Nr. 148-, di<e Dekrete des Statthalters vom 5. Jänner 19Z4, Nr. 123. vom 13. Februar 19,9. Nr. 15k (Ar!. 2) und vom 23, Man 1919, Nr 59Z: die kgl Dekrete vom 18. September
des gegenwärti gen Dekretes werden die zu wählenden Mit glieder des Provinzial-Verwaltungsausschus- ses vom prov. Landesausschuh, welcher cn>i Grund des kgl. Dekretes vom 31. August 1921. Nr. 1269 einzieht wurde, oder nach den Verfügungen des Artikels 26 oon der außcrardeu'licheu Kommission ernannt wer den. Sie bleiben bis zur Ernennung der de finitiven Mitglieder, wofür die Prooinzial- räte in ihrer ersten Session zu sorgen haben, im Amt. Art. S. Solange auf die annektierten Gebiete der einzige Text
Wähler sind, in die Verwaltungslisten nur auf Grund ibres Verlangens eingetra gen werden. Diejenigen in die Liste Einge- tvagenen, welchen init endgültiger Verfügung die Zuerkennung der italienischen Staats bürgerschaft verweigert wurde, sind ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt aus den Listen zu streichen. Hiebei ist der Vorgang einzuhal ten, welchen der Artikel 4Z des Gemeinde- uud Provinzialgesctzes vorschreibt. Die Revision der Zvtionsgesuche. Optionsgesuche der Beamten revidiert
präsident Ribot ist gestorben. t Teilmobilisierung in Rumänien? In di plomatischen Kreisen wird darauf hingewie sen. daß in Rumänien derzeit eine teilweise Mobilisierung angeordnet wurde. In dem siebenbürgischen Teile des Landes ist der Ausnabmsz^stand verkündet worden. t 18 Jahrgänge in Polen einberufen. Nach den legten Nachrichten hat die polnische Re gierung 18 Jahrgänge einberufen. Als Grund werden große Manöver angegeben. t Die österreichische Goldanlcihe. Wien, 17. Jänner. Gestern ist die Frist