weigere, den Eoldvorrat der Rcichsbank unter die Obhut der Alliierten zu fiel, len, so würde das bedeuten, daß sie das Gold an» derswohin bringen wolle oder schon gebracht hat, wo es vor der Hypothek sicher sei. Paris, 2V. April. Die Reparationskommission hat an den Kriegslastenausschug nunmehr eine No te gerichtet, die bis zum 1. Mai die Ueberfuhrnng der Goldbestände der Reichsbank in die besetzten Erbiete fordert. Falls Deutschland diese Forde« nmg der Reparationskommission ablehnen sollte, oiirde
sich diese gezwungen sehen, von Deutschland die sofortige Aushändigung des gesamten Goldbe standes zu fordern. Gerade um die schwerwiegen« den Folgen einer solchen Aushändigung zu vermei den, hat die Reparationskommission sich entschlos sen, nur die llebersührung dieses Goldbestandes in die Neichsbankstellen in Köln oder Koblenz zu ver, langen. Die Reparationskommisfion erwartet die Antwort des Kriegslaftenausschusses bis zum 22. April. Berlin. 20. April. In einer Unterredung mit dem Vertreter des »Berliner
verlautet folgendes: Deutschland werden den Al liierten verschiedene Lösungsmöglichkeiten zur Aus wahl vorlegen, Entschädigungen sowohl in Natur wie in Geld. Die Entschädigungen in natura wür den in Kombinationen nach Art folgender bestehen: verschiedene Wiederaufbauarbeiten sollen von ei nem Konsortium deutscher Unternehmer ausge- sührt werden: Wiederausbaugegenstände für die französischen Schadensträger sollen von der deut schen Industrie hergestellt und die Bezahlung der jenigen Dinge, die Frankreich
beschafft, durch Gut scheine gesichert werden, welche die deutsche Regie, nmg den französischen Kriegsbeschädigten überge ben wird. Als Entschädigungen in Geld wiirde Deutschland vorschlagen: I. Durch 10 Jahre die Be zahlung einer ähnlichen Summe von 3 Milliarden Coldmark vorzunehmen. 2. Die Leistung eines zif- sernmäßig nicht festgesetzten Jahresbetrages, der einem Fünftel des Wertes der deutschen Ausfuhr in die Länder der Entente trägt. Z. Um diese Jah resraten flüssig zu machen, schlägt Deutschland
durch die von der En tente eingesetzte Regiernngslommisfion einzurei chen. An Wiederausbauplan. Nauen, 21. April. Der Borfitzende des allgemei- nen deütschen Gewerkschaftsbundes legte die Leit- sätze für den Wiederaufbau in Frankreich vor, die das Anerbieten betreffend der Beistellung deut scher Hilfsmittel, namentlich deutscher Arbeitskräf te unter Wahrung deren sozialer und politischer Rechte, serner die im Wiederausbaugebiet nicht vorhandenen Maschinen für Banzwecke beizustel len. Ferner verpflichtet sich Deutschland