ist eS aber meine Pflicht, Ewiges zur Begründung meines Antrages zu sagen. ^ Ich habe den Antrag eingebracht auf Abänderung eines Paragraphen der Bozner Bauordnung. Auch der Magistrat von Bozen hat den Antrag auf Abänderung eines andern Paragraphen gestellt, sich aber darauf be schränkt, nur Einschaltungen bei diesem Paragraphen, der auch anderweitig der Aenderung bedürftig wäre, zu beantragen. Die Bozner Bauordnung wäre wohl über haupt einer Reform zu unterziehen. Die sich „fort schrittlich' nennenden Gemeinderäthe
dann, wenn er selbst nicht immer nach den Bestimmungen der Bauownunfl vorgeht, wenn er selbst sich nicht genau an die'Bestimmungen der Bauordnung hält. Der Paragraph 25 der Bozner Äauordnnng sagt, dass die Ueberläufe aus her Abortgrube und die Ein mündung der Fallröhren in die Wasserläufe verboten sind. Nun hat dieser selbe Magistrat vor kurzer Zeit einen Abort hergestellt, dessen Ablauf in den Mühlcanal, also auch in einen Wasserlauf fließt, jetzt, meine Herren, ist der Magistrat im Begriffe, einen Abort zu bauen
'-radicalen Magistrat von Bozen nicht maßgebend sein sollten, so könnte er doch wenigstens bedenken, dass er vor den Fremden, insbesondere vor den deutschen Fremden, aus die man in Bozen ein so großes Gewicht legt, sich einfach — lächerlich macht, wenn er dieses Gebäude unmittelbar vor den Monumentalbau unserer ehrwürdigen Lieb-Frauenkirche hinstellt. Einen solchen Verstoß begeht ein Magistrat der nach § 42 der Bozner Bauordnung zum Wächter des guten Geschmackes bestellt ist! Ich habe heute
, dass er der richtige Mann ist, den Musen in Bozen ein Heim zu bauen! Da gilt Wohl auch das Verslein, das ich heute in einer Zeitung ge lesen, der einstige Ausspruch des Ehrenpräsidenten des Göthebundes, der da lautet: „Die Muse wandelt in stolzer Ruh' Vorbei und hält sich die Nase zu.' So sehr eine Reform der Bozner Bauordnung nochwendig ist, so wäre im heurigen Landtage die Zeit zu knapp bemessen, um das noch durchzuführen, und ich habe mich in meinem Antrage auch nur auf die Aen derung
ein einfaches Kloster mit ungefähr 18 Zellen erbaut werden. Der Magistrat hat diesen Klosterbau nicht genehmiget, und zwar mit der Begründung, dass der Wortlaut des § 14 der Bozner Bauordnung einen Minimalflächen- räum von 14 Quadratmeter für „Wohnzimmer' vor schreibt, welches Flächenmaß die projectierten Zellen nicht aufweisen. Ich betone, dass mein Antrag in gewisser Be ziehung nicht nothwendig gewesen wäre, weil auch ein RecurS in letzter Instanz ausreichen würde, um in dieser Frage Recht zu behalten