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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 12
Datum: 03.11.1924
Umfang: 12
ein Protokoll zu ver sessen. Der Streitfall wird sodann über Rekurs der Partei geiriäh' den allgemeinen Bestim- kmigen über Reknrse. von denen später noch die sein wird, entschieden. Zur Entrichtung hat mstweilen der vom AbAabearm angenommen« larisiatz zu kommen. Dies? Cinvendunaen gegen d» Lnivendimg eines unrichtigen Tarifsatze» müssen von der Partei aber gemachi werden, be- iir sie di>> Konsumabgab« geleistet und die Bol- ^xe in Emp'ang genommen hm. da nachträgliche Anwendungen nicht mehr berücksichtigt

verstrichen hid. Ten Parteien steht innerhalb derselben Frist «in zivei Jahren das Zmksorderungsrecht für ,m»Iel bezahlte Zlbzaben aus den gleichen oben schon genannten Gründen zu. Des bezügliche Ansuchen muh' an di« Abgabe- bchörd,' gerichtet und mit der Originakbollette be leg! sein. Derartige Ansuchen um Rückvergütung kennen wegen unrichtiger Qualifikation der Wa ren nicht eingebracht werden, wenn die Partei bleibe nicht sofort bei der Ausfolgung der Bol ls!:» beanständet hat. wovon oben die Rede

, die hier nicht aufge führt werden können. Es sei nur erwähnt, daß im Falle als Differenzen über di« auszuführen den Waren und dem Inhalte der Transito-Bol-, letie vorliegen, das heißt also, wenn das Amt, bei dem die Ausivchr durchs,eiühn wird, bester tet. daß die Transito-Bollette sich auf diese Ware bezieht, ein Protokoll aufzunehmen und die Ware zu sequestieren ist, falls die Partei nicht eine der zu verhängenden Geldstrafe entsprechende Kau tion stellt. Besteht nur eine Dif'eren^z» über die Quan tität

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