Samstag, 18. Mai 1301 „Der Tiroler' Seite 3 Weisung zurück. Man ersieht daraus, dass die Ge fälligkeit, für uns die Brantwemsteuer in Tirol einzuheben, den Tiroler Sonsnmenten nicht sehr billig zu stehen kommt. Der wichtigste Grund aber, der mich bestimmt, gegen diesen Paragraphen, wie er vorliegt, zu stimmen, ist der folgende. Ausländische Lmwsgekanke werden weniger, in- landischer FrestervVravtwew höher veftenert. Bisher wurde bei der Bemessung der Landes umlage in Tirol für versüßte
, weil mich die landwirtschaft liche Bezirksgenossenfchaft Brixen auf Grund eines einstimmigen Beschlusses hiezu auf^ gefordert hat. Der Herr College Schrott hat auch angeführt, dass man in Tirol Furcht hatte, dass die Finanz organe die Function der Gesällseinnehmer ausüben werden. ^ Ich constatiere nun thatsächlich, dass man diese Besürchtung in Tirol noch heute Hegt und mit gutem Grund, weil auch bei der Durchführung der Zucker steuer gegenwärtig noch die Finanzorgane die Con- trole ausüben. Und wenn Finanzorgane
nicht genau, es wird ja richtig sein. Dann hat er hinzugefügt, „was das Reich auf Grund des neuen Gesetzes in Tirol mehr einhebt, betrifft jenes Geschenk, welches gewissen Landern durch die Annahme der AuSschussanträge gemacht wird', zum Beispiel Kärnten n. s. w., nach- / dem dieselben sonst einen Verlust an Landeseinnahmen erleiden würden. Demgegenüber muss ich constatiere«, dass wir nicht das Recht haben, irgend jemandem Geschenke zn machen, wenn selbe aus den Steuergeldern bezahlt
werden. Jeder kann Geschenke machen aus seiner eigenen Tasche, aber niemand kann Geschenke machen ans Rechnung der Steuerzahler (Sehr richtig!), und Herr Dr. Lemisch hat ganz mit Grund erklärt, dass er ein Geschenk zurückweise. Die Consequenz dieses angeblichen Geschenkes fällt damit selbstver ständlich. Wenn der verehrte College Schrott sagt, dafür erwarten wir, dass, wenn einmal der Tiroler Ge treideausschlag in Fräste gestellt wird, die anderen Länder auch großmüthig sein werden, so muss ich auch das zurückweisen
. Der Tiroler Getreide aufschlag wird auf Grund eines Allerhöchst sanctionierten Landesgesetzes eingehoben, und dieses Gesetz ist gegenwärtig für uns ein heiliges Recht, und wir brauchen keine Groß- ! muth, nm dieses Recht auszuüben, sondern -wir brauchen nur das Recht. (Zustimmung.) ; Wenn der verehrte Herr College Schrott im ! Namen des Centrums gesagt hat, dass das Centrum > sür die Vorlage ist, weil dadurch eine theilweise I Bessermlg der Laudesfinanzen eintreten wird, so will ich ja nichts dagegen