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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 12
Datum: 15.11.1902
Umfang: 12
Seite 2 „Der Tiroler' Samstag, 15. Novemb r 1S02 eigentum in beliebiger Menge und auf beliebige Weise zu erwerben. Dabei machte sich das Recht des Stärkern immer zu Gunsten dieser letzteren Freihei (des Grunderwerbes) geltend; die römisch-rechtliche Freiheit des Grundeigentums führte zur Knechtung der mittleren und kleinen Grundbesitzer; sie führte zu deren massenhafter Depossedierung (Ver treibung von Grund und Boden) und . im gleichen Schritte zur Ansammlung von Latifundien in den Händen

eine maßgebende Bedeutung. Damit kam auch die römisch-rechtliche Be handlung des Grund und Bodens auf, obwohl sie mit dem deutschen Geiste und der deutschen Rechts entwickelung im denkbar größten Widerspruche stand. Unbekümmert darum, daß das römische Recht durch seine Leugnung der sozialen Pflichten, durch die An wendung der unbeschränkten Freiheit auf das Grund eigentum, durch die rechtliche Gleichstellung von be weglichen und unbeweglichen Gütern in seiner eigenen Heimat ein solches Unheil herausbeschworen

seiner Abgaben und Dienst leistungen und die Einschränkung seiner Rechte finden im Eindringen römisch-rechtlicher Anschauungen ihre geschichtliche Erklärung. Nach und nach kam auch die so verhängnisvolle Gleichstellung des unbeweglichen Grundbesitzes mit dem beweglichen Vermögen auf Die Idee dieser Rechtsgleichheit führte zunächst zu einer dem deutschen Rechte unbekannten Art der Belastung von Grund und Boden, zur Hypothekar Verschuldung. Schon der Rentenkauf, die Belastung des Grundbesitzes mit ewigen

, daß man schon damals erkannte, wie leicht die Verschuldbarkeit ohne solche Schranken zu einer dem Staate und der Gesellschaft schädlichen Verschuldung und Ueberschuldung führen kann. Es dauerte noch geraume Zeit, bis auch die Gebundenheit des Grundbesitzes fiel, die Gleichstellung von Grundbesitz und beweglichen Gütern und mit ihr die unbeschränkte Verfügungsfreiheit über das Grund eigentum zur allgemeinen Annahme gelangten. Vor her wurde noch die alte Gesellschaftsordnung mit ihren Abstufungen politischer

würde seiner Mittelstellung zwischen Bauerschaft und Landesherrn enthoben, das grundherrschaftliche Verhältnis wurde aufgelöst, die Lasten und Dienstbarkeiten, die darauf gründeten, wurden teils unentgeltlich aufgehoben, teils abgelöst. Damit war die Gebundenheit des Grundbesitzes beseitigt; Grund und Boden wurde als freies, unumschränktes Eigentum erklärt, über welches dem Eigentümer volle Verfügungs- lreiheit zustand; Grund und Boden wurde dem beweglichen Gute gleich gestellt; die Durch führung der Rechtsgleichheit

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 12
Datum: 18.10.1902
Umfang: 12
Reform auf agrarischem Gebiete erklärt aber Baron Vogelsang gerade an dieser Stelle und wie sonst ünzähligemale „die Ablösung der hypothekarischen Grundlasten und die gesetz liche Unverschuldbarkeit des Grund und BodenS'. Die zwei Hauptschäden, unter denen Grundbesitz und Landwirtschaft so furchtbar leiden, sind ihm nämlich die freie Verschuldbarkeit und die daraus hervorgewachsene Ueberschuldung des Grund und Bodens. Die Schuldenlast ist bereits zu einer ungeheuren sozialen Gefahr herangewachsen

und sie muß darum beseitigt werden — eine neue Grundentlastung ist notwendig geworden —, es muß aber auch die Quelle des Unheils verstopft, die Verschuldbarkeit von Grund und Boden muß ab geschafft und die Unverschuldbarkeit eingeführt werden. Von der Ablösung der hypothekarischen Grundlasten wird spater, bei Behandlung der fünften und sechsten Frage, die Rede sein. Hier müssen wir die Lehre von der Unverschuldbarkeit des Grund und Bodens im Sinne VogelsangS und seiner Schule sprechen. d) Rentenschuld

und Unverschuldbarkeit. WaS man unter Unverschuldbarkeit von Grund und Boden zu .verstehen hat, ist im Worte selber deutlich gesagt: Die hypothekarische Belastung oder die Verpfändung von Grund und Boden soll gesetzlich ausgeschlossen sein. Eine derartige gesetzliche Bestimmung hat nach Vogelsang, wie eS wohl selbstverständlich ist, in unmittelbarem Zusammen häng mit der Ablösung der Hypothekarschulden zu er- folgen. „Wie man bei Ablösung der „feudalen Grund lasten dem Wiedereinführen neuer gesetzlich vorgebeugt

- form des Grundeigentumes die Renten schuld ist, und belegt dies durch die zwingendsten Beweise. Wer sich aber durch die Beweise des Herrn Grafen noch nicht befriedigt fühlt, den verweisen wir auf das grundlegende Werk RodbertuS'; „Zur Erklärung und Abhilfe der heutigen Kreditnot des Grundbesitzes'. Hielt Vogelfang in solcher Weise die Rentenschuld als die „einzig richtige Verschuldungsform deS Grund besitzes', so will er sie doch als Hypothekarschuld zum Zweck des BesitzerwerbeS (im Erb

mit Blitzesschnelle ihr Gehirn. Da sprang sie auf und wollte die Stiege hinauf, Schutt und Wasser waren bereits zu weit gestiegen, sie kam nicht mehr durch. Sie eilte zurück, das Wasser ihr nach in die Küche, die Kinder drängten sich an sie. Draußen war ein Rascheln zu vernehmen, wie das Reiben des Sandes an der Mauer und das Kreiseln des Wassers: der Bach sandete das HauS ein. ES kam ihr vor wie ein Lebendigbegrabenwerden. Jetzt gewaltige Stöße an die Hausecke von mächtigen Felsblöcken, daß die Mauer von Grund

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 7 von 12
Datum: 08.03.1923
Umfang: 12
Dekret« festgesetzten ?«schr<wkui>zen die F»«iheit der Mistsoerträze ri^r hergestellt. Zon diesem Taze «n ist von Jahr zu J-chr eine Zslänztrung der d»rz«t geburtdcnen Vermietung k iilß«rstens SV. Juni lvsS aus Grund der Bor gst« des joggenden Ursels zulässig. Kündigungsfrist. Zri. Z, Der Vermieter, weicher mer I. Juli I iKZ wieder über da» Wohnhaus c»)zr die Woh- si« verfügen nxll. od»r welcher den Betraz für KNiete, deren Verlängerung er zu gen>ähren ge- ! ^jzj ist, erhöhen will, muß dem Miet

- «ttung des Mietvertrages oder über die Fest- «Smiq der gerechten Höhe der Miete, wie sie der Ailkr aus Grund des vorhergehenden Artikels »rschlägt, nicht entschieden isl, jlt jede durch den Zermieter veranlaßt« Deloqierung ausgeschlossen'. d»r Mieter ist iedoch »erpsuchtet, bis v>r Eni- 'cheUümz des Sonics die bisheriqe Miete k»h!en, sowie auch üie von der Konmusjian ev. «Kzesezre provisorische Erhöhung. Die Schiidskomwlsjionev. All. i. An d«n Sik jeder Präwr ('Le^rks- bricht) wird vom Präsidenten

der venezia Tridentina. in welchen aus Grund des Art. !» der Verordnung des HZchsifommandos vom 23. INarz l?13. Ar. Zlbg, Schiedskommissionen errichtet und mit Art. 3 der Verordnung des G?aeralkommissärs vom ZK. August lg?0. Nr. Z033I. beslätiqt wur den, kann der Vrüfident des Tribunals bei Dil- dunq der in diesem Artikel erwiihnten Kommis sionen die Mitglieder der bestehenden Schieds kommissionen bestätigen. Art. S. Die Schiedskommissionen werden in der Ausübung der ihnen aus Grund des vorhergehen

den Artikels u. der an»>eren Verfügungen des gegen wärtigen Dekretes zugKvicssnen Ausgaben auf Grund der Vorschriften vorgehen, welche in dem Gesetz vom 27. November 1SZ6, R.-G.-LI. Nr. 2!S. oorgehen, soweit dieselben anwendbar sind. Gesetz über die Vertrauensmänner fprobioiri) vom IL. Juni 1SSS, Nr. 2SS. vorgehen, soweit dieselben anwendbar find. Die Vsrhandlungsakten. die Verfügungen der Kommissionen und die Abschriften derselben, die Schriftstück» und Dokumente, welch« von den Parteien beigebracht

der Gewährung der Verlängerung festzustellen, muß dcsondcre Rücksicht nekinen aus die ailie- meinen u. besonderen Verhältnisse des Wokmungs- Marktes in der Gemeinde, aus welcher für den Mieter di? Unmöglichkeit oder wenigstens große Schwierigkeit Hervorgen!, sich oh».' schweren Schaden eine andere Wohnung, welche seinen gerechten Ansprüchen genügt, zu verschiffen. Das Vorhandensein von Verträgen, auf Grund deren der Vermieter 'Iis Wohnung vom Verfall tag der der eiligen Verlängerung ab vermietet har

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 8
Datum: 06.03.1923
Umfang: 8
Seite « .Der Dienstag, den 6. März iNz. Bolkswirtschaitlicher Teil. Ausdehnung der ital. direkten Steuern Eingesendet. Anhang v. Die Vodenfkeuer. Der Anhang L z'.un kann, Deiret Nr. 14-^/1 M3 trisst näheren Anordnungen hinsichtlich der Ausdehnimg der italienischen Bodensteu«r, welche ob 1. Amner 1924 an die Stelle der Grund steuer tri«. Zum Verständnis der nachstehend gebrachten Uebersetzung des Anl)ang«s L geben wir vorruft die wesentlichsten Gnmdzügr der ital. Boden- stcuer bekannt

hat den Bewag zu zahlen, welcher dem in den Katastern eingetragenen Rei^ertrog entspricht. Nun zum Ausdshmmgs- detret Me Bemessung der Steuer für 1SZ4. Art. 1 des Anhanges L. Zu den neuen Provinzen ist v»m I. Zänner lS2< cm die slaatllchc Nodensisosr aus Grund des kawskralreinsrtrages nach folgenden — aus den Sritenen des Statthalterdekretes Ar. 154L vom 9. Scpt»i»i>er 1Sl7 bosicrcnden — Sätzen zu be messen: Kalastralreincrtraz: staaiLchi Steuer: 1. bi» S!.R Lire 2!.?Z ^ 2. S1.SZ bis Z07.2S Li« 24.12S

^ S. A»7L« bis I24Z.S2 Lire 3l.ZL?5>Z> «. 12«Z.SZ bis 2072.SZ Lire ZZ.77S ^ 5. über 2072LZ Lt« Zk.lL7S^ Aür je« Gruiidslucke, welche juristischen Per- sonen gehören und der AequivNIentzebAzc unt?r- tiezen — ausgenommen die Handelsgesellschaften — betragen die Steusrphe: 1. bis S1.kl Lkc 21.2Z ^ 2. über Sl.SI Lire 24.I2S ?!> Anlegung der Gnmdsteuermatriken. Art. 2. Im Lauf« des Monats Juni ISA ist di« Er richtung der Grundst«u«matriken für jede Ge- mainde zu veranlassen; in die^e sind die Grund besitzer

rn alphabetischer Reihenfolge nach den Ergebnissen der Beschdiätter unter Angab« des bezüglichen Katastralremertrages einzutragen. Im Laufe des Monats August haben die Rich tigstellungen imd Ergänzungen aus Grund der Mitteilungen der Katastercvidcn,zhaltungen ittrZ Bezirkszerichte zu erfolgen. Aus der Gr'.mdlagc dieser Matriten, welche bis 31. August 192Z abzuschließen sind, ist sodann das Haupwerzeichnis für die Bodensteuer für das Äahr 1M4 anzulegen. Die Anlegung eines neuen Grundsteuerkatosters. Art

. Italienfiche Gcsch>ässleute oder auch ihre Rasenden, die sich in dk' Sch:v«i.z bogeben wollen, um Bestelltmgen zu suä?en oder solch? zu machen, müssen sich von ihrer zuständen Han dslskamm« eine Legitimation ausstellen lassen, aus Grund deren sie dann von den schweinischen Behörden, und Mar von der Aantonaire?ierung eine Legitimation für die Schweiz erhalten. — Dahnerinäsiiaungen für die Ausstellung ZNonzo I9ZZ. Die seinerzeit verössentlichien Bahnermäkiqungkn für die Ausstellung sür de korative Kunst

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 8
Datum: 16.07.1907
Umfang: 8
von den Landwirten in ihrem eigenen Interesse verlangt worden ist, wird, seitdem die Klagen über die Fleischnot sich häufen und den Ursachen der Fleischnot mit Ernst nachgegangen wurde, immer mehr auch als ein Leben Linteresse der städtischen Bevölkerung erkanni. Auch für den Rückgang der Viehproduktion lassen sich mehrfache Ursachen anführen; hier sei nur auf einen, freilich den allerwichtigstcn Grund hingewiesen. Oesterreich besitzt an sei nem vielgestaltigen Boden, besonders in den GedirgS- und an erster

Stelle in den Alpen ländern eine geradezu unschätzbare Grundlage für gedeihliche Viehwirtschaft. Umfomehr ist es zu beklagen und um so nachhaltiger muß es bekämpft werden, daß Jahr für Jahr aus gedehnte Gründe, die durch Beschaffenheit deS Bodens, durch Lage und Klima sür die Vieh zucht wie geschaffen sind, dieser ihrer natür lichen Bestimmung ganz oder teilweise entzogen werden. DicS geschieht auf mehr als einem Wege: 1. In vielen Gegenden, besonders in den Alpenländern, liegt ein Grund

in der über mäßig hohen Weidesteuer. Es ist allgemein anerkannt, daß die Grundsteuer in Oesterreich viel zu hoch ist und die gesamte landwirtschaft liche Produktion ungebührlich verteuert; be- sonders drückend aber, geradezu unerträglich ist sie in den Hochtälern bezüglich der Alpenwei- den, die nur einen kleinen Teil des Jahres hindurch ober der Holzgreuzc zirka zehn Wochen lang bezogen werden können. Da die Grund steuer oen Landes- und Gemeinde-Umlagen unterlieg: und letztere wegen versteigenden Be dürfnisse

bei der letzten Grundstcuerrevision in den seltensten Fällen berücksichtigt worden ist. Anstatt durch fortgesetzte Besteuerung enragloser Gründe die Bewirtschaftung des verschonten Gebietes noch zu verteuern, sollte der Staat schon im Interesse der konsumierenden Bevölkerung durch Prämien und Subventionen die Instandhaltung der Alpenweiden und Wiederherstellung übermurter Flächen unterstützen. In jedem Falle ist eine ganz andere Steuerbehandlung der Viehweiden dringend geboten. 2. Ein weiterer Grund

nicht mehr rentiert. Die Regierung muß sich endlich klar darüber werden, daß Jagdsport und landwirtschaftlicher Beruf in volkswirtschaftlich;? Hinsicht gar keinen Vergleich nebeneinander aushalten. Grund und Boden ist in erster Linie dazu gegeben, um aus seinen Erzeugnissen die Be völkerung zu ernähren. ES ist ein sehr be denklicher Kulturrückschritt, wenn der Mensch und das Rind vor den Hirschen und Rehen weichen muß. Dieser rückschrittliche Entwick lungSgang, der für billige Volksernährung eine imm

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 12
Datum: 28.02.1925
Umfang: 12
Samstag. dm 28. Februar 1S2S. »De? Landsmann' S««» » »en. Dieses Verhältnis besteht aber in allen j gemeinden, die benachbart sind und ist etwas ^vermeidliches. Von diesem Gesichtspunkte eis müßte wohl jede Gemeinde cm die Nach- targemeinde «geschlossen werden. Z. Dasselbe mühte hinsichtlich des Grund besitzes der Gemeinde Bozen in Gries und sngekehrt gesagt werden. Aewde der Grenze der beiden Gemein den, am Talserufer. besitzt die Stadt Bozen «inen kleinen Park, der sür so überflüssig ge lten

!! deshalb ein Bürgermeister Bozens vor A Jahren aus eigenem Antriebe sine Ma-denpension (Hotel Austria) errichten IlÄ- Dieser Umstand spricht wohl räum sür Idie Vereinigung. Vir hcSen einen Kurort, em Kurort aber hs seinen Namen. Wswi man z. B. Sa5fo- Iwizgiore und Montecattini den Namen Imimt, so werden diese erst nach längerer lAit, die natürliche Reklame, die in ihrem 'Annette liegt, wieder erreichen. Eriez hat aber keinen Grund, seinen Na- 1»^ zu verlieren. Gerade der Reglerungs- Idminissär gibt

selbst zu, daß die Bozner nach Mserem Boden streben aus Gründen des Is^emdenverkehres, dem unser Name nützt. IDm lasse uns daher, unseren Namen, unrso- IlAhr alz Gries als ein Teil des weniger heil- ^lsftigen Bozen nur verlieren könnte. / Die Anomale des doppelten Wohnsitzes »n immer bestehen, auch wenn Gries mit Wzen verbunden würde. So lange man nicht Iv der Lage ist, dies vollständig auszuschke- ses gibt auch Leute, die ihre Geschäfte in 1?^ haben und in Karidaun, Eppcrn und I«?!rs wohnen) bleibt dieser Grund

nur ein jAIMIoild. , der Begründung, daß die Kaserne Grenze der boiden Gemeinden liegt, 1°, - K«r nicht sprechen, umsomehr da Ist p eme DierMstunide von Gries entfernt 1,^ Projekte bezüglich des Schutbaues sind I^^^pläne, die nur um so absonderlicher man sieht, wie eine Mittei lt der andern geschlossen wird. Wenn I/? Schuigebäude, wie das Dekret des I«?erungzkoinmissärs sagt, ohnedies auf Boden der Stadt Bozen im Arie ls «emeindegebiet errichtet werden soll, so ist P «ich dies wirklich kein Grund zur Ver

, sondern auch mit größeren Ausgaben verbunden ist. bb) Den Friedhof will Bozen in Oberau, also sine Stunde von Gries entfernt errichten, während Gries selbst einen Friedhof hat. der kaum smc Viertelstunde vom Zentrum ent fernt ist. b) Die geplante Schule soll an und für sich auf Bozner grund in Gries gebaut nxrden; man versteht daher nicht, welche Hindernisse aus der Trennung entstehen können. c) Angelegenheiten, die be!ds Gemeinden betreffen, wie der Bau von Brücken, Arbeiten in der Talfer und auf der Sarntalerstraße

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 9 von 10
Datum: 31.10.1903
Umfang: 10
, daß Oester reich auch gegen die Ernennung Merry delVals zum Staatssekretär sein Veto eingelegt habe. Als Grund dieses Veto wird angegeben, daß Merry del Val kein Italiener und intranfigent sei ! Daß man nicht lacht! Hat denn Goluchowski wirklich nichts Gescheiteres zu tun,- als dort eingreifen zu wollen, wo es ihn — um es deutsch zu sagen — nichts angeht. Oesterreich kümmert sich wahrlich um die Interessen der Kirche und des Papstes viel zu wenig, als daß es sich das Recht nehmen dürste, in die Kirche

über zwei Angebote auf Verkauf von Grund stücken der Stadtgemeinde. Er führt aus: Der Stadt magistrat hat das Verkaufsangebot des Grundstreifens an der Ecke der Kaiserin Elisabeth-Straße und der Erzherzog Heinrich-Straße, gegenüber der Realschule, an Herrn A. Canal zum Preise von 100 15 pro Quadratklafter unter der Bedingung angenommen, daß Herr Eanal sich verpflichtet, das ganze Grund stück zu nehmen und dasselbe bis 1905 mit drei Stockwerke hohen Gebäuden zu verbauen umk Wohnungsnot zu steuern

von 100 k pro Quadratklafter zu verkaufen, wenn er das ganze nehmen wolle, sonst aber Offerte auszuschreiben, an genommen. Weiters berichtet Referent, daß die Herren LandeSgerichtsrat Dr. Baur und Fleischhauer Alois Lobis von dem durch die Stadtgemeinde von Josef Zischg erworbenen Grund bezw. Garten an der zu^ künftigen Erzherzog Heinrich-Straße ein Grundstück im Ausmaß von 428 Quadratmeter zum Preise von 35 X pro Quadratmeter also zum Gesamtpreise von 14.980 15 kaufen wollen. Der Verkaufantrag

wird unter der- Bedingung angenommen, daß das Grund stück bis 1906 verbaut wird. Diese Beschlüsse unter liegen noch der Genehmigung des Landtages bezw. deS Landesausschusses. ES kommt sodann ein weiterer Antrag des Finanzausschusses auf Ankauf eines Grundstückes in Verhandlung. Frau Anna Witwe Zanotti und Ge brüder Zanotti bieten der Stadtgemeinde ihr in St. Jakob gelegenes Grundstück mit fünf Häusern zum Preise von 84.000 X an. In diesem Grund stück liegt ferner ein Herrn Mpen gehöriges HauS

, welcher es der Stadtgemeinde um 13.600 X anbietet. Da die Häuser in schlechtem Zustand find, müßten 8000 15 auf Reparaturen verausgabt werden. Der jährlich aus dm Häusern zu erwartende Zins betrage 4362 15. Der Grund würde den Besitz der Stadt gemeinde in St. Jakob arrondieren. Man sei be reit, 80.00015 für denselben zu bieten. Jedoch scheine das Offert zu hoch gestellt, indessen wolle die Witwe davon nichts mehr nachlassen. Der Bürgermeister teilt mit, daß das ursprüngliche Offert 90.000 betragen habe, wovon

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 28.01.1925
Umfang: 8
, dem unmittelbaren Be zug« der Nutzun gen aus Grund und ZHen ohne persSnttche, örtliche, zeitliche und «aiitÄatwe Abgrenzung durch mehrere Por jonen ein End« zu fetzen. Das Gesetz zur hi«H« von der durch die Erfahrung fest- Qiteätsn Tatsache aus, daß nur derjenige ein s gmeresie hat. die Produktion von Grund und i Roden zu heben, der auch unmittelbar hieraus den Nutzen zieht- Wenn z. B. Grund und Boden, sei es WaW oder Weide «ner Gemeinde gehört umd alle Ameiickeimgehöngen ohne Beschränkung das R-chi

lich die Feststellung des Bestehens solcher Gemeinschaften die Voraussetzung. Daher »ilÄ darin angeordnet, daß alle gemein samen Benützungen von Grund und Bötzen, ckso die land- und forstwirtschaft lichen Nutzungsrechte bis 6. Juni 1VLS anzumelden sind, widrigen falls sie späterhin selbst klags- «eise nicht mehr geltend gemacht «erden können. Dies hat zw? Fsige. daß ein Recht, welches nicht angemrlvet wkd. »ach diesem Termin« selbst dann, wenn es b« dorthin ordnungsgemäß M Recht be standen

- und forstwirtschaftlichen Nutzungsrechten zu verstehen? Die maßgebende« im Gesetze enthaltenen Begriffe besagen: 1. Es muß sich um «in Recht handelin, aus Grund und Boden Nutzen zu ziehen, und jwar mn ein Nutzungsrecht,- das nich t o b geg ren zt i st. Der Mangel an m«r Begrenzung kann mm darin bestehen, daß dieses Recht entweder hmsichMch der An- Zahl der Person«, nicht festgesetzt ist oder hin sichtlich des Ortes, der Zeit oder des llmfan- Ms unbestimmt ist. Jedenfalls muß es ein Nutzungsvech-t sei«, dae durch sein« unge naue

häufig kommt es vor. daß auf Alpenwieien — denn um solche Verden han delt es sich in der ReKZl de-i uns — Pri vatpersonen Kochhütren und andere Bauten besitzen, die aus d^>n Boden der Gemeinden sieben. Auch dies sind Recb'.e, die normalerweise mitRechlsb^griffe des Eigentumes an Grund BoX'n nicht in Einklang stehen. d) Außer den Alpenweiderechten gibt es noch andere Weiderechte, die zu ge wissen Zeiten von den Einwohnern einer Ge meinde. manchmal sogar fremder Gemeinden, ausgeübt

daß diese Nutzungsrechte sich bereits in ein Recht der ausschließlichen Benutzung smer TeWäche von Grund und Boden entwickelt haben, oder daß die Gesamth»! der ausgeübt«« Nutzungs rechte für den derzeitig«« Eigentümer ksin anderes Recht mehr übri>g lassen, als das Recht für den Grund und Boden die Steuer zu bezahlen. In diesem Falle geht entweder die Teilsläche in das Allsmeigentum des Nutzberechtigten über oder wenn mehrere an einer Fläche dieses Recht ausüben, wird die Mäche unter diesen im Verhältnisse ausge- toikt

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 1 von 8
Datum: 06.03.1902
Umfang: 8
als Hypotheken; auch sie bringen ihn von Haus und Hof gerade so wie Hypotheken. Ja, eS kann mit Grund ange nommen werden, dass, wenn den Currentschulden nicht in geeigneter Weise entgegen gewirkt wird, sie nach und nach die Stelle der Hypotheken einnehmen und der Bauernstand schließlich ebenso verschuldet ist, wie zu Anfang der Action. ' Wenn unsere Action daher von Erfolg begleitet fein soll, müssen wir den Grund und Boden auch vor den Angriffen der „gütigen' Schulden schützen. Dies ist wenigstens soweit

: „Große Missionsharfe, geislliches Liederbuch für gemischten Chor, sowie für Clavier- oder Harmoniumbegleitung'. Ich begann darin zu blättern und von Seite zu Seite wuchs mein Interesse. Als ich es weglegte, fühlte ich ein lebhaHeS Bedauern, darüber nämlich, dass diese nicht weniger als 300 Nummern umfassende wie den Hypotheken, weil man weder sie selbst noch ihre Tilgung cowkolieren kann. Wie soll dann aber diesen Schulden veigekommen und ihre schädliche Wirkung für Grund und Boden abgewendet

werden? Dies kann dadurch geschehen, dass wir Grund und Boden wenigstens so weit für executionSfähig er klären, alS er zur entsprechenden Erhaltung einer mittleren Bauernfamilie nöthig ist. Mit anderen Worten hieße dieses das in der gegenwärtig giltigen ExecutionS-Ordnung schon vorgesehene, aber viel zu geringe sogenannte Existenz-Minimum, das von die Execution ausgeschlossen ist, entsprechend erweitern und erhöhen. Wir müssen das thun/ selbst auf die Gefahr hin, dass viele der kleinen Höfe und Gründe in ihrer Gänze

wieder bis zum UeberdrusS zu gebrauchen und die Perle abseits liegen zu lassen. Und diese Wahrnehmung gab den Anlass zu vor liegenden Zellen, mit denen den hochwürdigen MW- brüdern eine kleine Anregung in dieser für den öffentlichen, wie privaten Gottesdienst so wichtigen Sache geboten sei. Ist eS nicht geraden entsetzlich, jahraus, jahrein. wir ein gesundes, sicheres Verhältnis für Grund und Boden unh Gläubiger wollen. Für den Besitzer des Grundes hat diese Wert richtigstellung neben der eben genannten Sicherheit

Creditunfähigkeit des Bauern und Grund besitzers nicht mehr so arg, weil er nicht mehr so viel sremdeS Geld für den Scheinwert feines Grundes und für andere Bedürfnisse der Wirtschaft braucht; denn das Gut wird auch zur Ergänzung seines nöthigen BetriebScapitalS etwas abwerfen. Das muss eine unserer ersten Thaten sein, dass wir Sorge tragen/ dass der Landwirt nicht mehr so viel sremdeS Geld braucht. Der Tod für die Landwirte würde eö fein/ ihnen beim gegenwärtigen Bedürfnisse fremden Geldes den Credit

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 12
Datum: 19.12.1907
Umfang: 12
. Das war zu jenen gesprochen, welche auf die Marxistische Lehre von der Aus hebung deS Privateigentums an Grund und Boden eingeschworen find. Denn was verlangt denn der Baseler Kongreß vom Jahre 1869? Es heißt oort: „Der Kongreß erklärt, daß die Gesellschaft das Recht besitzt, das Privateigen tum an Grund und Boden abzuschaffen und in gemeinsames Eigentum umzuwandeln und erklärt ferner, daß diese Umwandlung eine Notwendigkeit ist.' Nach dem Referenten hat sich also der Parteitag auf den gleichen Marxi stischen Boden

ordneter Schramme!: Wir werden antwortenI) Darauf bin ich sehr gespannt. Sozialdemokratischer Aauervfaug. Ich komme nun zu einigen Ausführungen des Dr. Renner, von denen ich ganz offen sagen kann, daß sie mich sehr gefreut Hadem Er sagt (liest): „Unsere Politik geht also in erster Linie darauf aus, nicht etwa den Bauer von seinem Hause abzustisten, wie man das ihnen immer vorlügt, sondern ganz im Gegenteil, unsere Politik geht daraus: Grund und Boden in die Hand derjenigen, die ihn bebauen! Grund

. Die Herren haben sich, wenigstens in Deutschland, so ausgeredet. Sie haben ge sagt: Wir find dafür, daß der, der Arbeit leistet, auch im Befitze der Arbeitsmittel sei, aber als Gemeinschaft, als Gesellschaft. Und da» ist wiederum ew Hintertürchen für die Partei gewesen. (Rufe: Sehr richtig!) Wenn sie bei ihren Prinzipienreitern waren, haben sie gesagt: Ja, wir sind für das Grund eigentum, aber der Gesellschaft, und dann hat derjenige, der den Boden bebaut, das Eigen tum, nämlich daS Glied

den Kardinal fehler unserer Landwirtschaft mit den Worten Freiherrn v. Vogelfangs aus: „Dieser selbst- willige, individualistische, privatkapitalistische Geist ist es, welcher den Niedergang aller Völker kennzeichnet.' .Freiherr v. Vogelsang', sagt Dr. Renner, „spricht von dem privat kapitalistischen Geist und von dem Privateigen tum auf dem Lande', als ob das Privateigen tum auf dem Lande die Ursache dieser schäd lichen Entwicklung sei. Und dann etwas später sagt er, daß das Privateigentum an Grund

und Boden eigentlich aus dem Jahre 1849 stammt und da fügt er noch hinzu, „freilich das Privat eigentum im römisch-rechtlichen Sinn?.' Da liegt nun des Pudels Kern. Vogel sang hat immer mit den deutlichsten Worten diese römisch-heionische Auffassung des Privat eigentums verworfen. Was sagt diese aber? Nichtsandeies, als daß einer mit sewem Eigentum schalten und walten kann rem nach sewer Willkür, und diese Art von Privateigentum hat er nicht nur bei Grund und Boden, sondern auch bei jedem andern Besitz

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 24.01.1921
Umfang: 8
>Setk L Mögen sie uns daher nicht zu einem Verzweif lungskampfe «izen, der früher oder später einset zen müßte, wenn unsere Rechte so grob verletzt würden. Sie Erwerbung der italienischen Staatsbürgerschaft. Nunmehr ist das königliche Dekret über die kimerbung der Staatsbürgerschaft in den neuen Provinzen erschienen. Wir wollen im nachstehen den die ftir unsere Bevölkerung so wichtigen Be stimmungen des Dekretes erklären. Dasselbe han delt 1. von den Personen, welche auf Grund

des Friedensvertrages ohne weiteres italienisch« Staatsbürger werden, 2. mm den Personen, dk «ruf Grund des Friedensvertrages das Recht haben, die italienische Staatsbiirgerschast zu wählen (Optionsrecht). 3. von den Personen, die ein Op- tionsrecht auf Grund des Friedensvertrages nicht besitzen, und 4. von der Anerkennung der juridi» sehen Personen und Handeisgesellchaften, !. Wer ist italienischer Staatsbürger auf Grund des Friedensvertrages? Laut Artikel 7V und 71 des Friedensvenrages erwerben jene Personen

ohnrv>eis?rs die italienische Staatsbürgerschaft, die in rulem Orte der früheren Awnaräne, der jetzt unter italienische Hoheit gs- langt ist, geboren uFi d heimatberechtigt find- (Jsdoch gilt es nicht, wenn das Heimats, recht erst nach dem 24. Mai 1915 oder oermöge der Llmtszustäiidigkeit erworben wurde.) Hoben diejenigen, die auf Grund des Friedens vertrages Staatsbürger sind, sich um die Staats bürgerschaft noch besonders zu bewerben? Nein. Wohl haben di<? Geincindevorstehungen die Pflicht

der Listen und die politische Provinzial- dehörde inilerhalb eines Monats nach derselben die Befugnis, von Amts wegen Berichtigungen in die Listen einzufügen. Welche Behörden elUscheiden über Vefchlverden? In erster Instanz die Ziviltvimnissariat«, in zweiter Instanz da» GeneraZkonnmssariat, in dritter In st anz die VI. SeMon des Staats, rates. Die Rekursfrist gegen Entscheidungen der Awilkommislcmate ist mit 14 Togen festgesetzt. !!. Das Sptionsrecht aus Grund des Friedensvertrages. Wer ist aus Grund

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 01.08.1923
Umfang: 8
am folgenden ersten Februar di« darnach ich ergebende Quote für all« Gläijbiger bereit- ?chtiÄ> und wird an die Berechtigten bei derselben jchlstelle (wie unter 2) ausbezahlt werden. ^ Me Liquidierung der inländischen Repräjen- geschieht auf Grund der Bestimmung des ivdelsgesetzes über die Liquidierung von Aktien- Mhaften. > Kontrolle über diese Liquidierung ins di« lszchlung einer höheren als Neigen Quo'e «I Punkt 4 wird von den Herren 1 Sparber Äd»if, Oberst i. P. in Meran: Z. Dr. Mumelter knnann

das ganze Vermögen der Repräsentanz den Gläubizern zu gute kommt, ist auch der Versagungsgrund des Z Sl Abs. 1 A. O. nicht gegeben. Ergänzungen des Dekretes öder die Mieten. Die Gazzet'a Ufficiale vom l7 Juli Nr lS7. bringt das kgl. Dskrel-Grfetz vom g. Juli 1Z2Z, Nr. l-t76. Art. 1. Die Uebertraaung des Besitz«? von Häusern verhindert den Besitzer nickt daran, e-ne Verlän gerung der Miete auf Grund des kgl Dekret- gesetzes vom 7 Jänner INZ. Nr ki. zu oerlan gen. Es gilt dies sowohl für Wohnhäuser

als den Mieter ist giltig. Doch kann der Käufer kei nesfalls sich der Verlängerung des Mietvertrages bis zum ZV. Juni l!W. falls sie der Mieter auf Grund des kgl. Dakretgesetzes vom S. Jänner 19A, Nr. 8, verlangt, widevsenen Auch di« Not wendigkeit des Haus«s als Wohnung oder Ge schäftsraum sür den Eigengebrauch oder für die Family« des Käufers ändert daran nichts. Eben so kann der Käufer nicht auf Grund des zweiten Absatzes des Art. I dieses Dekretes die Lösung des Vertrages verlangen, ^ianz gleich

des gegenwärtigen Dekrets noch nicht > vollzogen sind, von den Schiedskommissionen nicht ^ länger als einen Monat noch dem Datum dieks ! Dekretes llixrprüil wcrd«n. i>ills der Mieter, der > die Lokalitäten noch inne hat. den Besitzer oor ! dieselbe rufen läßt. > Art .1 tDieser Arnkel bringt Sonderbestimmunqen. di« für die Mitglieder von Hausbau-Genossen schaften Geltung hab«n.> Art. «. Falls di« Verlängerung der Miete wegen des Bedarfes des Besitzers auf Grund des Art 7. Buchstabe an des kgl. Dekretes

will? sagte Fernkorn zu s?u«m Freund. Ja — höchst merkwürdig — antwortete Sphor. dessen Gedanken sich augenscheinlich mit etwas ganz anderem beschäftigten, wäh rend er der Hausfr.«» irachdenklich nach schaute, die ini Nebenzimmer mit Graf Hei lten ledhaft sprach. Warum der Kerl das mir tut? Vielleicht ist er eifersüchtig auf dich'? Eifersüchtig? Dazu hat er weder ein Recht, noch einen Grund. Er hat sich an die Baro- lkin zwar immer herangedrängt und sie hat ihn in ihrer Nähe gelitten, aus Gründen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 27.11.1924
Umfang: 8
und können nun aus Grund der erhaltenen Informationen folgendes mit teilen: In Brixen Hot man hinsichtlich der Einhaltung der Preisvorschristen am Bahn- kassens6>alt«r keinerlei klagen vernommen und hat darum auch keinen Grund, die besten Absichten zur Genauigkeit d?s Bahnkassiers zu bezweifeln. Ist einem Fahrgast ldem Schreiber jenes Artikels) in der letzten Zeit ein geringerer Fahrpreis als 4.35 Lire sür die Fahrkarte Brixen—Klausen und zurück angerechnet worden, so wäre er eben gün stiger zugekommen, als der Tarif

es vor sieht. Da könnte nur die Möglichkeit vorlie gen, daß sich der Kassier in der Eile bei Nen nung des Preises geirrt Hai. aber, wie ge sagt, nicht zu Ungunsten des Fahrgastes, da der Fahrtarif eben auf 4.4S Lire lautet. Die Beschwerde des Einsenders vom 22. Nov. war also unberechtigt und es lag in seinem Fall ein Grund, von „Fahrpreis-Anarchie' zu schreiben, keineswegs vor. — So lauten die Mitteilungen, die uns auf unsere Erkundi gungen zugingen, denen wir noch die Auf klärung des Bahnkassiers

selbst über den Grund einer Nichtaussolgung einer Retour» kane anfügen wollen. Der Bahnkassier teilt uns nämlich diesbezüglich mit, daß es in einem Einzelfall eben vorkommen könne, daß eine Kartenpartie ausgehen könne, ehe da für Ersatz eingelangt sei. Die- und nichts an deres fei auch im gegenständlichen Falle der Grund gewefen. warum der Fahrgast nicht eine Rückfahrkarte habe erholten können. — Wir nehmen von dieser Aufklärung gerne .Kenntnis und halten damit die Angelegen heit in dem Sinne erledigt

, daß den Brixner Bahnka ssier ein Vorwurf nicht tnfft. Im übrigen möchten wir daran e, ionern, daß es stets zweckmäßig »st. sich osr dem Kartenlösen über den Fahrpreis Kenntnis zu verschaf fen und im Falle, daß der am Schalter gefor derte Preis anders lauten sollte, sich gleich ^ beim Kassier oder allenfalls, wenn das wir- . kungslos sein follte, beim Stativnschef mit der Beschwerde zu melden. Wohin Mrt das? Eine Berechnung der Bäcker. Nachstehend lassen wir nach dem Grund satz, daß der Aufklärung

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 15.07.1924
Umfang: 8
. Bald. 8LÜ—S7S ?.40 S.50 l Lira --- K Scv) - l00 »Ich. X 5S-K3.SV looschw.F. 4Z4-42S.— . In Bozen zahlte man yeute vormittag« ti) Uhr in Lir? für: lBwwu d. ^ S.2S—5.60 I l<X>sr.F l1S-lAZ.S0 ri. Z0V0-3100 I lPi.St.ioc.60-WIHO lovtsch. »r, e».<x>-S9.s.v i l Dollar !2.ÜU-23.S0 1lXZIchw.F. 424—42b.dV > M' koU.Mulo. SSV-LSI) Liquidierung der Pensionen Kr ehem. österr. Staatsangestellte. Auf Grund der Betreibungen der nichtita lienischen Abgeordneten hat der oberste Rech nungshof zur Vermeidung

die Aus zahlung der provisorisch liquidierten Zahlun gen oerfügt ist) alle auf die Liquidierung Be zug habenden Akten zu übersenden sind. (Ar,. 22 kgl. Dekret vom 18. Februar 1923, Nr. 449.) Sowohl die provisorische als auch die defini tive Liquidierung erfolgt auf Grund der Nor men des Königreichs init Ausnahme der Ver fügungen des Art. 14 und 15 des kgl. Dekre tes vom 18. Februar 1923 bezüglich der Be wertung des Dienstes und die Berechnung des Gehaltes im Zeitrcrum von drei Iahren. Die dem Rechnungshof

erkli-einen lassen. S. Aufstellung der durchgeführten provisori schen Liquidierung unter eventueller Erklä rung. daß für die Zeit vor dem 1. Iilli 19S0 die Gehälter, welche dem Angestellten g» bührt hätten, aus Grund der Asslmikenmg» normen berechnet wurden. (Art. IS tgl. Detr«, vom 18. Februar 1983, Nr. 440.) 7. Abschrift des Seburtsaktes (entsprechen! legaksiert) und der and«« ZivWandesatten wenn es sich um Hinterbliebene von Angestelb ten behandelt. 8. Alle andern Dokumente, wekhe die Ver

, dann mußte ihm Dulac früher oder später recht unbequem werden. Meinst du nicht auch?' „Ich widerspreche nicht, solange wir anneh men, daß Saint-Magloive wirklich etwas zu verheimlichen hat.' Lemoine fuhr fort. „Also einen Grund hätten wir schon. Saint- Magloire, der sich den Teufel um ein Men schenleben schert, hat sich von diesem lästigen Zeugen ein für alle Mal befreien wollen. Aber das ist noch nicht alles. Saint-Magloire ist der erklärte Liebhaber dieser Gormaine Reyoal, für die er das Geld

mit Scheffeln zum Fenster hinauswirft und m welche er. wie es scheint, sterblich verschossen ist. Aber auch Dulac machte ihr den Hof, er himmelte sie so gar ganz ans der Nähe an. Zweit« Grund. Und viel ernster als der erste, denn em ver schmähter Liebhaber ist zu allem fähig, wenn es gilt, den Nebenbuhler zu verdrängen. Du lac wurde eine wirtliche Gefahr für Rozen- Saint-Magloire. Glaube mir, ich bin auf der richtigen Fährte. Du wirst sehen, wenn wir ihr bis ans Ende folgen, decken wir die ganz« Bescherung

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 1 von 8
Datum: 19.10.1923
Umfang: 8
aus ist es tatsächlich ein Teil jener Region, die durch Jahrhunderte Tirol genannt wurde. Es besteht also kein Hindernis, daß man von diesem Teil Italiens spricht und schreibt, in dem man ihn „Italienisch-Tirol' nennt. Er ist jetzt wirklich Italienisch-Tirol, denn er ist ein Teil des ehemaligen österreichischen Tirol, der auf Grund des Vertrages von St. Per main von Italien annektiert wurde. Das ist nichts anderes als die geschichtliche Wahr heit. Die geschichtliche Wahrheit zu übergehen, nur um diesem Gebiet

einen andern Namen zu geben, dasür sehe ich keinen Grund. Oder müssen wir vielleicht Angst vor der Geschichte haben? Die Geschichte, welche uns die politi sche Einheit gegeben hat und einen ersten Platz unter den zivilisierten Völkern zuge wiesen hat, darf von uns in keinem und auch nicht dem kleinsten Abschnitt verleugnet wer den! Wir haben im Krieg gesiegt: Ist es viel leicht würdig, daß wir jetzt versuchen, die Er gebnisse dieses Sieges zu verbergen? Ist es angängig, jesuitisch zu behaupten, das Alto Adige

), dann zur Gänze Oesterreich (1815) zu gewiesen. Hier blieb es bis zum Jahre 1S1K. wo es auf Grund des Vertrages von Sankt Germain neuerlich ausgeteilt wurde, u. zw. 'wischen dem Königreich Italien und der österr. Republik. Diese erhielt den Teil nörd lich, und Italien jenen südlich des Brenners. Dieser Teil bestand und besteht noch aus zwei national, sprachlich und volkstümlich unter schiedlichen Volksgrupp-n. das heißt aus einer unbedingt italienischen Gruppe, welche das Trentino bildet und aus einer rein

- oder Archiotisch fegen, imstande waren, die Toponomastik einer gan zen Region umzustürzen, und zwar aus Grund oft phantastischer Richtliniin, unter Ausgrabung uralter Namen, die diesem oder 5 jenem Orte nichr einmal sicher zugewiesen ^ werden können. Dies war der Fall bei Vipi- . teno. womit man Sterzing bezeichnete — oder , durch Umänderung von alten deutschen Na- 5 men noch ästhetischen oder musikalischen . Richtlinien, was, wie mir scheint, bei si isi ! für Seis, bei Scillar sür Schlern, oder bei ! Earezza

al Lago für Karersee, bei Collisarco für Gossensaß der Fall war. ' Und, als ob es nicht genügt hätte, einmal zu schaffen und zu erfinde», ist es auch qe- ! fchehsn. daß man, nachdem mau schlankweg > einen neuen Namen erfunden hatte, denselben kurz darauf durch e'nen ebenso willkürlich ! erfundenen ersetzte. To z. B- wurde Kloben- i stein zuerst Collefratto und — niemand ! wußte warum — dann aber wieder in „Collalbo' umgetauft, ohne daß irgend je mandem der Grund für diese Umänderung bekannt gegeben

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 12.12.1924
Umfang: 8
1924 die nachstehend in deutscher Ueber- setzung mitgeteilte Verordnung erlassen: „Auf Grrmd des R?>nd^chrenbens des Mi nisters dell'?eonmnia Nationale vom IN. Ok tober 1924. Nr. 132, womit Vorschriften über die Ausmahlung des Brotmehles und die Erzeugung eines Volksbrotes erlassen wur den und nach Anhören des Gutachtens der Provnzialcrnährungskommissivn, die auf Grund des genannten Rundschreibens ein gesetzt wurde, sowie auf Grund des Art. 3 des Gemeinde- und Provinzialgosetzes, Wird folgendes

, wird der Gerichtsbehörde auf Grund der Art. 295 und 434 k?s Strafgesetzbuches zur Anzeige gebrach!. Art. 9. Der Quästor. die Unlerpräsekten und die Gemeindevorsteher der Provinz sind mit der Durchführung dieses Dekretes be auftragt. Der Präfekt: Guadagnini. Die Handelskammer macht aufmerksam, daß diese Verordnung erst dann praktisch in Anwendung kommt, sobald die Gemeinden aus Grund des Art. 5 den HöMtpreis für das Volksbrot durch eine eigene Verordnung festgestellt haben. Provmzml verwalwMS ausschutz Slhvng

unbegründst ist die Möglichkeit der Verpachtung der Etschwerke, da ZK Staötgemeinde für die Anleihe durch hypo thekarische Sicherstellmrg auf ihren ReaÄläzs haftet. Diese Sichersteltung kann sich jedoch r.icht aus die Etschwerke ausdehnen, da letztere lich ausschließliche« Eigentum der Stadtgemeinde sind; übrigens würde die Mailänder Sp«. kassr aus Grund ihres Stabuts ein industriel les Unternehmen, wie bedeutend es auch in mag, nie als Pfand annehmen. Dieser Richtigstellung gegenüber ist dm» festzuhalten

, daß in diesem Zusammen hang von den Etschwerken gesprochen amrb«, nehmen aber mit Befriedigung zur Kemunk daß der Präfekturekommissär jede Möglich keit der Verpachtung der Etschwerke aus schließt. Gegen eine Konvertierung hoH> verzinslicher Anleihen zu günstigerem Zins- iz hat niemand etwas einzuwenden, jetzt nur unter der Bedingung, daß dies M wieder durch andere Verpflichtungen ausge glichen wird. Wir wiederholen daher unsere Bitte <m d» Herrn Präsekten in Trient und ersuchen ihr, der Sache auf den Grund zu gehen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 6
Datum: 23.08.1923
Umfang: 6
, so ist er ein fertiger Zahnarzt, und kein cisensester Menschenzahn kann ihm wider stehen, Ein geschickter Zahnathlet dieser Art bringt das Kunstwerk zustande, in einer Minute ein halbes Dutzend Zähne zutage zu fördern, ohne Heine natürliche Zange ein einziges Mal aus dem Munde des Operierten zu ziehen. VoltswirkfchaMcher Teil. Grundbuch und Register. Seme Störung des Zmmobiliarverkehres durch die Aus- dehnung der Registergesetze. ck. w. Am 1. Juli d. I, sind aus Grund des kgl. Dekretes vom 11. Jänner ISLA. Nr. 1ö8

sind durch das kgl. De kret vom 20. Mai 1897 Nr. 2H7 und durch eine Reihe von späteren Dekreten geregelt. Di« Hy pothekargebühren sind zuletzt d-ircb den Einzigen Text auf Grund des Stattholterdekretes vom 6. Jänner 1SIK, Nr. ISS — wie di« übrigen Stempelgebühren — syfteinisiert worden Durch das kgl. Dekret vom 11. Jänner 1SS3, Nr. 158, sind wohl die RezistriergebührMgesetze. nicht aber auch die Bestimmungen über die Hypothekar gebühren ausgedehnt worden, was ja ganz na türlich ist. da in den neuen Provinzen

eben die Grundbuchsgesetze in Kraft bleiben. Wohl aber sind durch das letztgenannte Dekret die Grund buchs gebühren abgeändert worden, und zwar so. daß sie mit den ital. Hypothekargebühren übereinstimmen: wir haben sie bereits im ,Ai- roler' vom 3. April veröffentlicht. Registrierung unS Grund buchseintragung. Die entscheidend« Frage in unserem Gegen stande ist min die: kann das Grundbuchsamt nur auf Grund von bereits registrierten Urkunden ir gend einen grundbücherlichen Akt vornehmen

der Registrierung von Jmmobikiar- verkehrsurkunden der Fall sein, so würde sich ! ober dennoch auf Grund des geltenden österr. I Zivilrechtes das Eintreten einer Störung im Im mobiliarverkehr leicht vermeiden lassen: durch die grundbücherliche Vormerkung. Eine große, schwarze Frau — Mensch — strengen Sie Ihren Kopf an — wir sind ihr ja aufgesessen — aufgesessen! schrie der Kom missär. Herr Doktor — da san lauter fremde Leut' — ich weiß nicht, wen sie Sie meinen. Di« Frau Baronin ist nicht vorbei gekommen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 26.06.1902
Umfang: 8
«Der Tiroler' Donnerstag, 26. Juni 1902 Standpunkte' fest: Der Miterbe hat dem Anerben, und der GutSverkäuser hat dem Käufer kein Kapital geliehen, er schuldet ihm also auch keines. Beidej haben nur Anspruch auf einen entsprechenden Teil der Gutsrente. Aber auch demjenigen gegenüber, der dem Be- fitzer wirklich Geld leiht, ^ wenn er es aus Grund und Boden leiht, nimmt. RodbertuS denselben Standpunkt ein. Dadurch, daß ein Kapital besitzer dem Grundbesitzer auf seinen Grund und Boden ein Darlehen

, durch welche die Rentenschuld beglaubigt wird, soll der „Rentenbrief' sein, der den Namen des Gutes (nicht auch deS Besitzers) des zuletzt erhobenen Rentenwertes, den Namen des Rentengläubigers, die auf Grund dieses Briefes schuldige Rentensumme und endlich die ihr voraus gehende Schuldsumme zu enthalten hätte. Diese Gutsrentenbriefe sollten ebenso wie die Pfandbriefe der Hypothekenanstalt in Umlauf gesetzt werden und auch als Zahlungsmittel gelten, insbesondere zur Erwerbung von Grundbesitz und zur Begleichung

und Boden oder für die Ein lösung von Grundschulden als Zahlungsmittel zu dienen. „Die Landrentenbriefe — schreibt Rod bertuS — können die Stelle des Geldes sür den Verkehr in Grundbesitz vertreten, als Grund geld dienen, und vermögen dadurch auf die für den Verkehr leichteste und die Nation vorteilhafteste Weise die Schwierigkeiten zu heben, die sich sonst beim Verkaufe und bei einer Verschuldung des Grund besitzes nach dem Rentenwerte herausstellen würden ... . sie find ein Wertmaß des Grundbesitzes

, demnächst eine Säuberung im a uS w ä rt i g en Staatsdienst vornehmen, weil die diplomatischen Vertretungen Frankreichs im Ausland sehr vielen notorischen Gegnern der Regierung anvertraut seien. Insbesondere sollen drei Botschafter hiebei in Frage kommen. Es verlautet, daß die Bank von Monte Carlo die Hälfte ihres gesamten Personals kündigen wird. Der Grund dieser Maßregel liegt in dem schlechten Geschäftsgang, indem die dies jährigen Einnahmen gegen das Vorjahr um drei Millionen Franken zurückgeblieben

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 02.03.1905
Umfang: 8
zu sein, wo sie heute Zuflucht zu finden hofft vor ihren eigenen Völkern, die zu regieren sie berufen ist. Seine Exzellenz der Herr Landesverteidigungs minister hat in seiner Rede auch daran erinnert, daß ein spezieller Grund für die Bewilligung der Rekruten darin bestehe, daß wir bei der Teilung der Erde nicht zu kurz kommen. Ich glaube, meine Herren, wenn wir auch heute die dreifach erhöhte Zahl von Rekruten bewilligten, daS würde nichts mehr nützen. Bei der Teilung der Erde find wir bereits zu kurz gekommen

, da kann uns keine Rekrutenbewilligung mehr herausreißen, das find versäumte Dinge, die niemand mehr ändern kann. Der Grund, weshalb ich sür das Rekruten- kontivgent stimme, liegt darin, daß ich eK^im Interesse der ruhigen Entwicklung des Staates für notwendig halte, daß derselbe einen militärischen Schutz genieße und ich glaube, daß das Heer, dem der Schutz der österreichischen Grenzen anvertraut ist, für die öster reichischen Völker noch immer viel billiger ist, als wenn wir den Schutz der österreichischen Völker

einer städtischen Miliz anvertrauten. Wir wissen ja, welche Erfahrungen Frankreich vor mehr als hundert Jahren mit dem Volksheer gemacht hat. Damals hat das Volk für dieses Volksheer nicht nur Steuern zahlen müssen, sondern eS ist einfach expropriiert worden. Billiger als ein Revolutionsheer, das aus dem städtischen Mob besteht, ist für uns jede Armee und das ist der hauptsächliche Grund, warum ich sür die Rekrutenbewilligung bin. Ich muß noch eine Reihe von Wünschen und Beschwerden vorbringen und es wäre

dieses Paragraphen sich auf alle gleichmäßig erstrecke, gleichviel ob einer einige 'Joch Grund mehr oder weniger befitzt. Bezüglich des § 34 hat uns Se. Exzellenz vor zwei Jahren eine Reihe von Versprechungen gemacht. Damals haben wir hauptsächlich die Anwendung des Absatzes 7 dieses Paragraphen urgiert, daß nämlich die Militärbefreiungen auch auf Grund be sonderer berückfichtigenswerter Familienverhältnisse ersolgen. Ich konstatiere zu meinem Bedauern, daß diese Versprechungen nicht erfüllt wurden

haben, die - Erfahrung ^ gemacht, daß solche Gesuche mit einer stereotypen Floskel abgewiesen werden.^'^^ Es heißt zum Beispiel entweder ^ abgewiesen aus Standesrückfichten^/^öder 5eS kann dem Wunsche nicht entsprochen weröen^,^'kurzunl, die Abweisung ist möglichst kurz, z uw^il^n 's ch ö n ^örg e- d ru ckt ' o d >er lit h o gr a p h r e^: t,. un^ aus diesem Umstände, aus der Kürze' und», lakonischen Abfassung der Abweisung Haben' Kiele ^Bäutzrn^ ..uiA- nicht ohne Grund, geschlossen, daß solche Mililar

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 10
Datum: 18.05.1901
Umfang: 10
Samstag, 18. Mai 1301 „Der Tiroler' Seite 3 Weisung zurück. Man ersieht daraus, dass die Ge fälligkeit, für uns die Brantwemsteuer in Tirol einzuheben, den Tiroler Sonsnmenten nicht sehr billig zu stehen kommt. Der wichtigste Grund aber, der mich bestimmt, gegen diesen Paragraphen, wie er vorliegt, zu stimmen, ist der folgende. Ausländische Lmwsgekanke werden weniger, in- landischer FrestervVravtwew höher veftenert. Bisher wurde bei der Bemessung der Landes umlage in Tirol für versüßte

, weil mich die landwirtschaft liche Bezirksgenossenfchaft Brixen auf Grund eines einstimmigen Beschlusses hiezu auf^ gefordert hat. Der Herr College Schrott hat auch angeführt, dass man in Tirol Furcht hatte, dass die Finanz organe die Function der Gesällseinnehmer ausüben werden. ^ Ich constatiere nun thatsächlich, dass man diese Besürchtung in Tirol noch heute Hegt und mit gutem Grund, weil auch bei der Durchführung der Zucker steuer gegenwärtig noch die Finanzorgane die Con- trole ausüben. Und wenn Finanzorgane

nicht genau, es wird ja richtig sein. Dann hat er hinzugefügt, „was das Reich auf Grund des neuen Gesetzes in Tirol mehr einhebt, betrifft jenes Geschenk, welches gewissen Landern durch die Annahme der AuSschussanträge gemacht wird', zum Beispiel Kärnten n. s. w., nach- / dem dieselben sonst einen Verlust an Landeseinnahmen erleiden würden. Demgegenüber muss ich constatiere«, dass wir nicht das Recht haben, irgend jemandem Geschenke zn machen, wenn selbe aus den Steuergeldern bezahlt

werden. Jeder kann Geschenke machen aus seiner eigenen Tasche, aber niemand kann Geschenke machen ans Rechnung der Steuerzahler (Sehr richtig!), und Herr Dr. Lemisch hat ganz mit Grund erklärt, dass er ein Geschenk zurückweise. Die Consequenz dieses angeblichen Geschenkes fällt damit selbstver ständlich. Wenn der verehrte College Schrott sagt, dafür erwarten wir, dass, wenn einmal der Tiroler Ge treideausschlag in Fräste gestellt wird, die anderen Länder auch großmüthig sein werden, so muss ich auch das zurückweisen

. Der Tiroler Getreide aufschlag wird auf Grund eines Allerhöchst sanctionierten Landesgesetzes eingehoben, und dieses Gesetz ist gegenwärtig für uns ein heiliges Recht, und wir brauchen keine Groß- ! muth, nm dieses Recht auszuüben, sondern -wir brauchen nur das Recht. (Zustimmung.) ; Wenn der verehrte Herr College Schrott im ! Namen des Centrums gesagt hat, dass das Centrum > sür die Vorlage ist, weil dadurch eine theilweise I Bessermlg der Laudesfinanzen eintreten wird, so will ich ja nichts dagegen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 9 von 12
Datum: 11.02.1922
Umfang: 12
« die durch vorliegendes Dekret nötig gewordene Neuordnung der internen Staatsdienste betreffen. Aus diesem angeführten wesentlichen Inhalt des Dekretes geht als,! hervor, dah »s die Auflassung Ser L?ande!smanopolk für Kasse« u?rr>. mir grund sätzlich anordnet. JnzHesorrdere ist darin nicht? über die Höh», Einhebungsart ofnz. der neigen L?rdrl?uchii. >rnd Firörikatssteuern gesagt, die noch ebigein Dekret an Stelle der Handelsmonopole treten. Diese neuen Steuern find in dem schon mehrfach genannten kgi. Dekret-Gesetze

» eines persönlich haftenden Gesellschafters zu einer offenen Han delsgesellschaft ausgehoben wurde. Zur Vermeidung von Anständen wegen Post- gefällsübertretmigen wird noch besonders »«auf aufmerksam gemacht, daß Lriefservungen von Semeinden oder gesetzlichen Behörden mit Aequi- valentsbekemitniffen oder das GsbiihrenäqlMia- lent betreffenden Eingaben als Parteikorrefpon- denzen zu betrachten find und denselben daher auch dann, wenn sie auf Grund einer amtliche« Aufforderung eingebracht werden, die Porto

ist. Di« Ausfuhr von gewöhnlichen Reis der letzten Ernte ist ohne weiters gestattet. — Zlachstempelung auf Parfmnerien. Aus Grund des bereits im «Tiroler^ verlautbarten Gesetzesdekretes auf 31. Oktober IM mußten alle in den Verkaufsläden und den mit ihnen zu sammenhängenden Magazinen lagernden par fümierten Seifen und sonstigen Parfümen«» bis längstens 1. Feder 1922 mit den Srgänzungs- stempelmarken versehen werden. Da diese Rach- stempetung bedeutend« Arbeit verursacht hat da» Finanzministerium laut

Handelsministerium teilt mit: Die d««- fche Regierung ermächtigte die Zollämter, die SW- fuhr und Wisderauichichr auf Waren zu gestew-n, di- zur Leipziger Meff« (S. bis 14. Marz l. ?.> ,x- sandt werden. Genannte Waren bleiben >»»»-'»»»-> ihres Ausenthaltes in Deutschland unter zoll«n»» licher Aufsicht und könne» binnen M>ei MlmvtcA müh Schluß der Messe wieder au-zgesichrt — L«tbrwjp»g o« Fakwrea Kr Seadmqea nach Polen. Auf Grund einer Verordnung des polnischen Finanzministerium» find jeder Ben- durrg

Mittel aufge- hobe». H«e Ubrechmlng»b»r» i« Holzexporte L>K«u>lch». Wie wir von zuverlässiger Zei tz «sah«», M d« Lbrechnllngsiius der Li ra für d»n Ssterr Holzexport ab I-i Iäniwr von lMZ auf IM jlr. seilen? der österr. Re- gienibq erhöht worden. — Ueber die Jag« ans d«« boqrischen Aolimarkte führte Lberforstmeister Hoff mann in der Hauptversammlung des bayri schen Wcildbesiycrr'-rdandes etM» folgendes aus: Zm Grund genommen finde «ine stete Preis«.'h.'ihung für Hotz stal! wa» eben

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