das gleiche Recht, am Genüsse öffent licher Zands. an Staats- und Gemcindebei- trägen, die zu erzieherischen, kulturellen oder wohltätigen Zwecken bestimmt sind, teilzu nehmen. (Italien: Durch das jüngste Schulgesetz wurden alle deutschen Schulen unseres Lan des aufgehoben: in Jugoslawien bekommen die anderssprachigen Schulen, welche bestehen müssen, sogar Staats- und andere Zuschüsse!) Internationaler Schutz der Minderheiten. Jugoslawien: Artikel II besagt, Jugoslawien stimme zu. daß alle Verfügungen
der vorausgehenden Artikel, soweit sie ethnische, religiöse oder sprachliche Minderheiten betressen, von inter nationaler Bindung seien und unter dem Schuhe des Völkerbundes stünden. Sic dür fen ohne die Zustimmung der Mehrheit des Völkerbundrates nicht abgeändert werden. Amerika, England, Frankreich, Italien und Japan verpflichten sich, salls die Mehrheit des Völkerbundrates eine Abänderung der ^'limmmigeu siir den Minderheiten-Schutz in Jugoslawien beschließt, oder für notwen dig hält, diesem Beschlüsse
. Mir Präsektursverordnungen wird das „Problem' der Minderheiten und der an derssprachigen Kulturcntwicklung wie wei land de? gordische Knoten durchhauen. Für die Mind'heil?n in Jugoslawien garantie ren gleich fünf Großmächte >md der Völker bund.) Was sollen wir zu all dem sagen? Wir sehen ne-difch au' 5as Schicksal unserer Brü der in Jugoslawieni wir vergönnen ihnen den Schutz gerne und umfomehr, als wir immer weitere Erfahrungen aus diesem Ge biete machen- Aber unsere», Erstaunen sei Ausdruck verliehen: Für die Rechte der Min derheiten