, sondern auch durch ihre eigene Tätigkeit zu den stärksten Zweifeln an ihrer Unparteilichkeit Anlaß geben. Wenn die Regierung zahlreiche Kinder deutscher Eltern, um sie in italienische Schulen zu zwingen, kurzweg zu Italienern stempelt, wenn sie Parteien, die seit mehreren Dezennien im annektierten Gebiete seßhaft sind und sich nichts zu Schulden kommen ließen, die Option verweigert, zu der sie nach dem Friedensvertrage von Sankt Germain berechtigt sind, wenn sie von dem Rechte, lästige Ausländer auszuweisen, auf Grund
-bt oder pensioniert, wenn sie zahlreiche Gemein- devorsteher, (Bozen, Salurn. Kastelruth, Brixen, Neumarkt, Kurtinig, Ehrenburg, Enneberg) enthebt auf Gemeindevertre tungen (Bozen, Salurn, Kastelruth, Brixen), auflöst, obgleich sie keinen berechtigten Grund hiezu hatte, wenn die Regierung gestattet, daß die Faschisten die Staatsbeamten unter Andro hung der Enthebung zwingen, faschistischen Syndikaten beizutreten, wenn die Regierungen trotz der feierlichen Versi cherungen, die lokalen Autonomien zu achten
im Königreich nicht geheilt werden können oder Personen, die sich durch eine, vom zuständigen italienischen Konsulate legalisierte schriftliche Aufforderung von nahen Angehörigen zu einem dringenden Besuche aus- weisen können, einen Auslandspaß erhalten dürfen, wenn die Regierung sogar die deutschen Parlamentsabgevrdneten trotz ihrer wiederholten loyalen Erklärungen im Parlamente und auf interparlamentarischen Konferenzen als „Extremisten" bezeichnet und sich selbst von Fall zu Fall die Entscheidung
vorbehält, ob ihnen ein Auslandspaß ausgestellt werden darf, wenn in der deutschen Gemeinde Laurein von den Carabinieri verboten wird, im Gasthaus deutsche Zeitungen zu halten, wenn die Regierung sich nicht scheut, ein deutsches Lieder buch der Volksschule zu verbieten, weil darin das an den Türkenkrieg erinnernde Lied „Prinz Eugen, der edle Ritter" vorkommt, wenn der Präfekt von Trient gegen alles Recht und Gesetz in die Privatwirtschaft so empfindlich eingreift, daß er den Wirten geradewegs verbietet
fortwährend unmöglich gemacht wird, ihre Wünsche und Beschwerden in Versammlungen zur Geltung zu bringen, wenn die Regierung selbst ruhig zusieht, daß faschi stische Vereinigungen sich gewaltsam in den Besitz von Re alitäten anderer Korporationen setzen, die nicht der faschisti schen Partei angehören, wie dies Ende August 1923 bei der gewaltsamen Besitzergreifung des sozialistischen Gewerkschafts hauses in Bozen der Fall war, wenn die Bevölkerung sieht, wie die italienische Regierung nunmehr an ihr erstes