des jüngsten Aufenthaltes des tschecho- slowalischen Miuisterprästdesten Tusar tu Komotan hielt der sozialdemokratische Bürgermeister Fellinger eine Ansprache, tu der er aussührte, daß die Ge meinden wegen ihres KrtegSanlethe-Besttzes vor dem Ruin stehen. Auch mit einer tetlweisen Einlösung der Kriegsanleihe ist den Gemeinden, die größten teils unr.-r dem Druck der Regierung hohe Beträge an Kriegsanleihe gezeichnet haben, nicht gedient. Die deutschböhmischen Stadtgemeiuden bestehen daher aus der vollen
doch nach irgend einen Riß haben, durch den es tu dte Freiheit im Friedeustzertrages über dieselbe Frage nicht Linklang steht. Die dentsche Regierung hat tu ihrer Note vom 5. September geantwortet, daß tatsächlich kein Artikel, wie a»ch sein klarer Wortsiuu immer sei, «tt dem Frieden-Verträge in Widerspruch stehen onne, weil i» der Verfassung eta anderer Artikel teht, der besagt, daß keine ihrer Bestimmungen dem Vertrage Eintrag tun könne. Dank diese- Kunstgriffes könnte die deutsche Verfassung offenbar
so geändert werde», daß ihr Wortlaut jeder der Bestimmungen des Vertrages entspräche. Sie könnte zum Beispiel vorschreibeu, mß eia deutsches Heer von mehreren Millionen Manu im Wege der Aushebung erhalten werden oll, uud wenn dte alliierten und assoziierten Mächte darauf aufmerksam machen, daß diese Bestimmungen gegen den Beitrag seien, der dte Stärke genau begrenzt uud dte Aushebung unter sagt, so könnte dte deutsche Regierung antworten, daß, wenn dies so sei, die Verfassung selbst tu ihrem Artikel 178
Antwort soll der Artikel 178 ausgenommen worden sein, um jeden mögliche» Widerstand .zu den Vorschriften der Verfassung und den Bestimmungen des Vertrages zu ver metdeu. Dies ist eine ausgezeichnete Absicht, wenn eS sich um Widersprüche unvorhergesehener Art handelt. Hier handelt es sich aber nicht um ansetz- bare und nicht vorauszusehende Widersprüche. Die deutsche Regierung erkennt an und erklärt, daß, wenn dte Verfassung und der Vertrag tm Wider spruch stehen, dte Verfassung nicht Vorgehen
kann. Im Hinblick auf diese Erklärung erwarten dte alliierten und assoziierten Mächte von der deutschen Regierung, daß sie ohue wetteren Verzug dte sie iu ihrer Antwort vom 5. September 19ll au dte alliierten und assoziierten Mächte mitgeteiit hat, tu einer diplomatischen Urkunde niedeclege, so wie daß diese U künde unverzüglich von einem be vollmächtigten Vertreter der deutschen Regteruvg in Gegenwart der Bert' eler der alliierten und assoziier ten Mächce unterzeichnet nutz innerhalb von 14 Tagen