„Lushing' und „Gulflight' und er klärt dann hinsichtlich der „Lusitania', falls die deutschen Mitteilungen über den Charakter der „Lusitania' wahr wären, wäre die Regierung der Vereinigten Staaten verpflichtet gewesen, darauf' zu achten, daß die „Lusitania' keine Ladung an ( Bord führt, die durch die Gesetze der Vereinigten Staaten verboten ist, und wenn es ein englisches Flottcnsckiff ist, Hütte cs keine Deklarationspapierc erhalten sollen. Die Union erfüllte diese Pflicht und ist in der Lage
, mitzuteilen, daß die deutsche Regierung falsch informiert war. Die Frage hin sichtlich Beförderung von Kriegskontrcbande der „Lusitania' oder der Explosion infolge der Tor pedierung fei nach Ansicht der Union für die Ge setzmäßigkeit des von der deutschen Marine cinge-: schlagcnen Verfahrens bei der Versenkung uner heblich. Hauptsache bleibt, daß ein großes Passagier-' schiff mit über tausend Menschen an Bord, die keinen Teil an der Kriegführung hatten, ohne Warnung in Lebensgefahr gebracht wurden
. Die Tatsache, daß hunderte von Amerikanern zugrunde gingen, verpflichtet die Regierung der Union, Deutschland aufmerksam zu machen auf die Ver antwortlichkeit und auf den Grundsatz, worauf diese Verantwortlichkeit beruht. Auf diesem Grundsatz muß die Union bestehen. Die Regierung der Union nimmt ferner mit Vergnügen wahr, daß die land und Deutschland betr. die Seekriegsführung anzunehmen. Die Unionsrcgierung ist bereit, die Anregungen beider Mächte zu übermitteln und ladet die deutsche Regierung ein. davon
Gebrauch zu machen. Unter allen Umständen erwartet die Regierung der Union, daß die Gerechtigkeit und Menschlichkeit von der deutschen Regierung in allen Fällen, wo die amerikanische Regierung geschädigt und ihre Rechte verletzt wurden, zur Geltung ge bracht werden, und erinnert neuerlich an die Vor stellungen, die die Union schon in der Note vom 5. Mai erhob, gestützt auf die Anerkennung der Jnternationalität und die alte Freundschaft mit dem deutschen Volke. Die Regierung der Union glaubt
, daß die deutsche Regierung als außer Zweifel stehend glaubt, daß das Leben von Nichtkämpfcrn nicht in Gefahr gebracht werden darf durch Tor pedierung eines Handelsschiffes, das nicht Widerstand leistete, ferner daß die deutsche Regierung die Not wendigkeit anerkenne, festzustellcn, ob ein verdäch tiges Handelsschiff tatsächlich einer kriegführenden Nation angehöre oder Kriegskontrcbande unter neutraler Flagge führe. Die Regierung der Union darf deshalb erwarten, daß die deutsche Regierung die Notwendigkeit