, daß seitens der Vorgesetzten Behörden eine endgklttge Entscheidung getroffen wird Um diese Zahlmrgen zu ermöglichen, müssen jedoch die RentendezugSberechtigtev, soweit es noch nicht geschehen ist, die Originalentscheidung der ihnen zuletzt zugesprochenen Renten, sowie ihre Lebensbestättgung, welch' letztere stempelfre! bet der entsprechenden Gemetnde-Borstehung ausgestellt wird, dem Oomxartinasnto der Öassa Nazionale Infortuni in Trento, Via Mantova Nr. 3, v orio- frei etnsenden. Für die Zahlung
A-eo, Borgo in Balsugana, Bozen, Brxen, Bcuneck, Caoalese, Cles, Meran, Mezo- lombardo, R'va, Rovereto, Ttone. Trento, Capo- distria Gocizia, Lussinptccolo, Poka, Pisino, Sebe« nico, Triefte und Zara ermächtigt. Prtvattele- gramme unter sich und mit den Aemtern Italiens und jenen der alliierten und neutralen Staaten zu befördern. Die Telegramme können ln italie nischer, englischer, französischer und deutscher Sprache abgefaßt sein. Nach Deutschland sind nur Telegramme, welche sich auf dis Einfuhr