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Der Burggräfler
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Seite 3 von 13
Datum: 03.07.1920
Umfang: 13
ist der Magistrat wiederholt telegraphisch, mündlich und schriftlich in Trient eingeschritten, um die Aufhebung der Amtsenthebung des Bürgermeisters Gemaßmer zu erlangen. Ans das im Mai d. Js. an Dr. ConcI gerich tete Schreiben langte endlich nach einem Monat die Antwort ein, daß das Ansuchen au das Commisariato generale civile wettergeleitet worden sei, so daß man hoffen kann, daß die Angelegenheit bald in günstigem Sinne erledigt wird. So weit berichtete Äzb. Dr. Bär. GR. Dr. Markart beantragt, den Deutschen

der ihr vom StaatSuutersekretariat für Aprovlfionieruug und Konsum gemachten besonderen monatlichen Zuweisungen darüber verfügen kann. Art. 3. Die Ausübung des Gewerbes und Handels mit Süßigkeiten, welche nach Art. 1 gestattet ist, muß vom Lomwissariato Generale Civile genehmigt sein. Solche Ermächtigungen können auf ketuen Fall an Bäcker oder Brotverkäuser erteilt werden. Diese Genehmigung kann jenen erteilt werden, welche am Datum des vorliegen den Dekretes bereits die Herstellung und den Verkauf von Süßigkeiten ausübteu uud wenn dieser Betrieb

zum wenigsten den Haupttekl ihres Handels und Gewerbes bildet. Ja Cafes, Bars und Milchgeschäfte« kann dir Verabreichung von de» im ersten Absatz erwähnten Süßigkeiten vom 0omwi88ariato. Generale Civile per la Venezia Tridentina gestattet werden, wenn sich ergibt, daß diese zu dem obgeuaunteu Zeitpunkt bereits verabreicht worden sind. Art. 5. Die vom vorhergehende« Artikel vorgesehene Ermächtigung kann in Fällen des Mißbrauches und der Nichtbeodachtuug der für die Herstellung uud den Verkauf von Süßigkeiten

vorgeschriebenen Normen jederzeit wider rufen werden. Gegen die Entscheidung des Commiseariato General Civile per la Venezia Tridentina Ist keine Beschwerde weder auf dem gerichtlichen noch dem administrativen M.., zulässig. Art. 6 . Uebertretungen gegen die Bestimmung des vorliegenden Dekretes werden von der Politischen BchZrd, mtt einer Geldsumme bis zu 10.000 Lire und mit Arg bis zu drei Monaten bestraft; außerdem verfällt tu jebett Falle die Ware und, wenn das nicht möglich kein sollte, du entsprechende

zz und 52 der kats. Verordnung vom 24. März 1907. Nr. 131 Are. 8 . Der Verkauf uud die Verabreichung der Vorräte ^ Süßbäckereten wird bis zum 31. Juli 1920 uud der Verkauf von frischen Fetubäckereien bis zum Ablauf des dritten Tages, welcher dem Jnkraftreten des vorliegenden Dekretes folgt] gestattet. Art. 9. Das vorliegende Dekret tritt am föuftea Tage nach seiner Verlautbarung im Foglio Annunzi Legaü del Commissariato Generale Civile per la Venezia Tridentina in Kraft Um die Bewilligung für die tm Art

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 8
Datum: 17.11.1923
Umfang: 8
das römische Bür gerrecht verliehen. Diese Blutdiagnose hat begreiflicherweise im „Giornale di Trento' wieder aufteizend gewirkt und das Blatt antwortet daher recht scharf: Das römische Bürgerrecht hätten sich die Nons- berger „geklaut', weil sie mit Trient viel Ver kehr und daher dessen Rechtsgewohnheiten an- genomnien hatten. Deshalb fei durch die Tabula Clesiana nur ein bereits vorhandener Tat bestand anerkannt worden. Dann fährt das „G. d. Trento' weiter: „Wer Bürgerschaft und Masse sind zwei

und Tieren der Fall ist, auf der neuen Erde umbildete und aus ihr die Säfte und Ideen und neues Leben zog!' Die Entschuldigungen und Erklärungen des „N. Trenttno' bezüglich der Nichtteilnahme Springhettis an der Fefffeier, wozu er wegen Nichteinladung nicht erschienen sei, ferner wegen seiner Standschützencharge, erkennt das „G. d. Trento' nicht an und schließt den Artikel, der oben im Wortlaut zittert ist, mit den Worten: „Schluß damit. Wir müssen auch hier (in Eles) ein wenig Nattonalbegeisterung atmen

auf die unmittelbar Beteiligten wie auch auf die Fernerstehenden sehr lehrreich wirken. Nachschrift. In einem Artikel des heute erschienenen „G. d. Trento' ist eine offizielle Er klärung des Elcser Faschio. Sie besagt, daß der Fasch io von Cles an dem Zeitunc^streit „Trentino—Giornale di Trento' unbeteiligt war und bleiben will, wie dies auch bezüglich der Aktion des Dr. L o r c n z o n i der Fall ist, der nicht dem Faschio angchört. Der Faschio bedauert in seiner Erklärung den Versuch, daß mau

in diese tiefitalienische Ortschaft den Regionalkamf einzu- führcn versucht, obwohl die Italiener von den Alpen bis Sizilien hinunter sich als eine einzige Familie zu betrachten haben; der Faschismus hat um jeden Preis den Klassenkanips unterdrücken wollen, er werde auch nie gestatten, daß nun ein Kampf zwi schen den Regionen einsetze, da ein solcher unberech tigt und die absolute Verneinung des italischen Ideales wäre, für das die ruhmvollen Toten ge fallen sind. — Wohl aber erklärt sich das „Giornale di Trento

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