im folgenden Umfange zulässig: 1. Aus Orten Nordtirols und des Hinter landes (auch Deutschlands): a) an beliebige Emp fänger an allen Orten der Bezirkshauptmann schaften: Bozen, Brixen, Bruneck, Lienz, Meran und Schlanders; b) nur an Geschäftsleute in allen Orten der Bezirkshauptmannschaften: Cavalese, Cles, Mezolombardo und in Trient Ort. Die Sendungen unterliegen der Zensur. 2. Zwischen Orten der Bezirkshauptmannschasten Bozen, Brixen und Meran an wen immer, un beschränkt und zensurfrei
. 3. In und zwischen den Bezirkshauptmann- schaften: Bruneck, Cavalese, Cles. Lienz, Mezo lombardo und Schlanders, sowie zwischen diesen und den Bezirkshauptmannschasten: Brixen, Bozen, Meran — nur an Geschäftsleute — unbeschränkt, zensurfrei. 4. Obstsendungen: a) aus Orten Südtirols an jedermann in Orten nördlich des Brenner und im österreichischen Hinterlande (Inland), ausschließ lich Vorarlberg, offene Aufgabe; b) für jedermann zwischen Orten der Bezirkshauptmannschasten: Bozen, Brixen und Meran, geschlossene Aufgabe, zensurfrei
; e) nur für Geschäftsleute von und nach Orten der Kinder, über diese Gäste». Aber gar zu sehr an die J Bezirkshauptmannschasten: Bruneck, Cavalese, CleS. Gefangenen herandrangen, um sie, Augen und Mund M^g^mbardo, Lienz und Schlanders, geschlossene open, anzustaunen, sollten sie sich, namentlich die Er- Aufgabe zensurfrei. wachsenen aus dem Frauenvolk, nicht. Das verstößt! Meran gilt somit: I. nach Meran zulässig: zum Mindesten gegen den staatsbürgerlichen Takt.'») P<,rete aus Orten Nordtirols, des weiteren Hinter- Neue
Nauders- Geschäftsleute — aus Orten der Bezirkshauptmann- Zentralalpenkamm über Brenner bis zum Groß- schäften: Bruneck. Cavalese. Cles, Lienz, Mezo- glockner, dann Kärnten, Krain und Küstenland, lombardo und Schlanders, zensurfrei, schließlich Triest und Gebiet. — Das „weitere. II. Aus Meran zulässig: a) Privatpakete jeder Kriegsgebiet' umfaßt Vorarlberg, Tirol nördlich Art und unbeschränkt an wen immer in Orten der obiger Linie, ferner Salzburg, Steiermark. — Bezirkshauptmannschasten: Bozen, Brixen
, Meran, Eintritt in das Kriegsgebiet (engeres und geschlossene Aufgabe, zensurfrei; b) Privatpakete weiteres), ebenso Austritt aus dem Kriegsgebiete jeder Art — jedoch nur an Geschäftsleute — in ist für Reisen jeder Art (Eisenbahn, Auto, Wagen, Orten der Bezirkshauptmannschasten: Bruneck, Fußwanderung) nur mit Reisepaß gestattet. Der Cavalese, Cles, Lienz, Mezolombardo und Schlanders, Paß muß mit Photographie versehen sein, außer- geschlossene Aufgabe, zensurfrei; v) Obsendungen