, ?tndrä, ebendaher die Zahl 17. Mayr, Lorenz, von TerferS die Zahl 22. Schaffler, Andrà, von Absam die Zahl 3^. Da nun Buchrainer, Franz Martin, mit Nr« > zuk wirklichen Einreihung bestimmt ist, so hat er, wenn er sich in der Provinz Tirol oder Vorarlberg aufhält, bin» Yen 4, wenn er anßer der Provinz sich aufhält, binnen à Woche» bei diesem Gerichte sich zu stellen, widrigen falls selber alö Renitent behandelt werden würde. Ebenso haben die weirern obengenannte» b Militär pflichtigen deö
II. Distrikts diesem Gerichte ihre» Aufent- halr, wenn sie in der Provinz Tirol oder Vorarlberg sind, biniieit 4, und wenn sie außerhalb der Provinz sind, bin» nen 3 Wochen um so gewisser anzuzeigen, als sie im Falle, daß sie in der Folge die Reihe der wirklichen Af- feiitiruiig treffen würde, und sie dem Gerichte ihre» Auf enthalt nicht angezeigr hätten, ohne weiters als Reniten ten würden behandelt werden. Thaur, den 3o. Oktober igsö. Freiherr!, von Sternbach'sches Landgericht. Ä?ichaeler, Landrichter
die Zahl 36. Diese abwesenden Militärpflichtigen werden demnach aufgefordert, dem unterfertigten k. k. Landgerichte, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg aufhallen, binnen 4 Wochen, wenn sie sich aber außer dieser Pro» vi»; aufhalten sollten, binnen L Wochen um so gewisser ihren Aufenthalt anzuzeigen, als sie in der Folge, wenn sie die Reihe zur wirklichen Assentirunq treffen würde, und sie dem k. k. Landgerichte ihren Aufenthalt nicht an» gezeigt hätten, ohne weilerS als Renitenten
vo» Alberschwe»de>! » sq Franz Joseph Sieber ebendaher. Da nun Georg Joseph Hotz von Vregenz mit Nr. r zur wirklichen Einreihung bestimnit ist, so hat derselbe wenn er sich in ber Provinz Tirol und Vorarlberg befin det, binnen 4 Wochen, wenn er aber sich außer dieser? Provinz aufhaltet, binnen à Wochen sich bei dem unter, zeichneten Land- uiid Kriminalgerichte zu stellen, widti- genfalls er als Renitent behandelt werden würde. Eben so haben auch alle übrigen vorbenannte Ab»^e- sende diesem Landgerichte
ihren Aufenthaltsort, wenn si»! in der Provinz Tirol nud Vorarlberg sind, blunen 4 Wo chen. wenli sie aber außerhalb der Provinz sich befind?», binnen!! Wochen uin so gewisser anzuzeigen , als sie im Falle, daß sie in der Folg« die Reihe zur wirklichen As- fentirung treffen würde, und sie,diesem Gerichte ihreii Ansenthält »icht angezeigt hättet,, ohne wciterS alö Re nitenten würden ' ehandelt werde». Bregenz, den 3». Oktober itìsiZ. K. K. Land- und Kriminal - Gericht. Maldoner, Landrichtet