, wenn sie dir dritte Granima- tikalklasse zurück gelegt haben, nach diesen andere Knaben auS des Stifters Vaterland? Vorarlberg; sodann aber sind Jünglinge aus Deutschland berufen, und unter diesen wird Jenen der Vorzug eingeräumt, die selbst und deren Eltern in Wien geboren sind. Sollte sich aber nach der Zeit ein Verwandter deS Stifters melden, so soll einer der bereits mit dem obigen Stipendium Beiheilten bis zu vollende' ten philosofischen Studien, (dermalen 3. Gymnasial- Klasse) im Genusse verbleiben, sodann
: Die Deszendenten des Josef Fischer, Barbiers in Rankweil, soiiach zweitens: jene des Franz Fischer, Schlossers in Nankweil, drittens: jene des Jakob Fischer, ge wesenen Färbers in Frastanz, viertens: Nach kömmlinge der Verwandten, wenn selbe auch den Namen Fischer nicht führen, endlich fünftens: Knaben aus des Stifters Vaterlande Vorarlberg, in Ermanglung derselben aber auS Deutschland ge. bürtige Jünglinge berufen. Die Bewerber um dieses Stipendium haben ihre mit dem Taufscheine, dem Jmpfungs
bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Strafen ;U erweisen.' ' Jmst, am 12. Oktober 1354. K. K. Bezirkshauptmannschaft. Freiseisen. K n n d m a ch n n g. 5 Eröffnung der niederländischen Telegrafcnstationcn zu Assen, Breda, Groningen, Vlissingen und Zwolle. Im Königreiche rer Niederlande sind die Vereins- Telegrafenstationen zu Assen, Breda, Groningen, Vlissingen und Zwolle für den allgemeinen Verkehr eröffnet worden. Die Gebühren nach diesen Telegrasenstationen wer den von Tirol und Vorarlberg
aus nach dem unten- folgenden Zoneuverzeichnilie bemessen. Von Nach Assen Breda Gro ningen Vlissin gen Zwolle Botzen Briren Bregen; Feldkirch Innsbruck Kusstein Rov-redo Trient Innsbruck am 2<). Zone VI. V. VI. VI. V. VI. V. V. V. V. V. V. V. V. VI. V. V. VI. VI. VI. VI. VI. VI. VI. VI. VI. V. V. V. VI. VI. VI. Oktober 1354. VI. VI. V. V. V. V. VI. VI. Von der k. k. Postdirektion für Tirol und Vorarlberg 3 Verlautbarung. -j- Bei der Jakob v. Schcllenbilrg'schen Studenten stistuug ist mit dem Beginne
der Gebühren für telegrafische ' Depe- . schen nach und über Modena. - ! / ' Für telegrafische Depeschen nach Modena, Parma, Toscana und dem Kirchenstaate wird die österreichische Gebühr von nun au nicht mehr bis Mantua, son dern bis zur österreichisch-modenesischen Gränze bei Gnastalla, und zwar in Tirol und Vorarlberg von Botzen, Roveredo und Trient aus nach der II., von. Briren, Bregenz, Feldkirch, Innsbruck und Kus stein aus nach der III. Zone bemessen. Von der österreisch-modenesischen Gränze