Nr. 190. Innsbruck, Mittwoch den 21. August 1895. 81. Jahrgang. Der ^vote für Tirol »nb Vorarlberg' erscheint täglich, mit Ausnahme de: vso-in- und Feiertage. Preis für hier halbjährig » fl. 2» kr., vierteljähriH S fl. »» tr., »« ^ie de>ogri. bei täglicher Zusendung: halbjährig S fl. 83 kr., vierteljäbrig Z fl »I kr ösr. Ääbr. — Monats-Bestellungen mit Postvers>:ndung «erd«n Richt »»«?»»«- U»kä»die»!N»er. »«rb«n billigst nach Toris berechnet. Die BetriGr für den Äezug und ^ie Ankündigungen
zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass unter einem an die polit. Bezirksbehörden, sowie an die k. k. Grenzzollämter längs der deutschen Grenzt und an die hiebei in Be tracht kommenden Bahnverwaltungen die entsprechenden Weisungen ertheilt werden. Innsbruck, am 17. August 1395. K. K. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg. Kundmachung. Nachdem sich seit der Verlautbarung der h.a. Kund machung vom 11. April l. Js., Z. 9545, in den politischen Bezirken Borgo, Trient, Rovereto, Riva, Tione, Cles, Meran
. K K. Stattlialterci für Tirol und Vorarlberg. Kundmachung. Auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen-Ueber- einkommenS mit dem deutschen Reiche vom 6. Decem ber 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schluss- Protokolles (R. G. Bl. Nr. 16 ex 1892) fand das k. k. Ministerium des Innern mit Erlass vom 9. August 1895, Zl. 23.819, die Einfuhr von Rind vieh in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus den von der Lungenfeuche betroffenen nach stehenden Sperrgebieten des deutschen Reiches
, nachdem die Schweinepest im Comitate BekeS erloschen und im Comitate Baranya auSgebrochen ist, die Einfuhr von Schweinen im Sinne vorerwähnter Kundmachung aus ersterem Comitate gestattet, aus letzterem dagegen hiemir verboten wird. Innsbruck, am 10. August 1395. K. K. Statthalterei für Tirol u,w Vorarlberg. Se. k. und k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 17. August ds. Js. den BezirkShauptmann Albert Grafen Wolkenstein- Rodenegg zum Statthaltercirathe bei der Statt
halterei in Innsbruck allergnädigst zu ernennen und dem Bezirkshauptmanne in Bozen Joseph Ebner den Titel und Charakter eines Statthaltereirathes mit Nachsicht der Taxe huldvollst zu verleihen geruht. KielmanSegg m. x. Kundmachnng. Daö k- k. Handelsministerium hat dem Johann Hntter »n Götzis, Vorarlberg, am 24. Juli 1395 ein ausschließendes Privilegium, mit der Priorität vom 22. Februar 1894, auf Neuerungen in der Herstellung von Bautafeln an« Cement oder Gips nach Maßgabe