daran gelegen, anmit bekannt gemacht: ES seye von die sem Gerichte in die Eröffnung eines Konkurses über daS gesammte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche be wegliche nnd unbewegliche Vermögen der am iq. Febr. ,33«, dahicr verstorbenen Anna Liegerer, geborneii Mo- riel, gewilliget worden. Daher wird Jedermann, der an erstgedachte eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubt, anmit er-^ innert, bis 3>. März dieses Jahrö die Anineldüng seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage
haben, in Rücksicht des gesammte» in Tirol und Vorarlberg befindlichen Ver mögens der Eingangs benannten Verschuldeten ohne Aus nahme auch dann, abgewiesen seyn solle»,, wen» ihnen, wirklich, ein Kompensationörecht gebührete, oder wenn sie anch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn anch ihre Forderung auf ein liegendes Gut der Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläubi ger, wen» sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindert deöKompensations-, EigenthnmS
daS Recht, kia't dessen er in diese oder ,ene Klasse gesehr zn werden verlangte, zu erweisen, als widrigenS nach Verstnß des bestimmten Tages Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Fordernng biö dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht deö gesammte» im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens deS henannten Vcr, schuldeten ohne Ausnahme anch dann abgewiesen seyn sol len, wenn ihnen wirklich ein Äompensations-Recht ge bührte/ oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse
alle» dii- jenigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht: ES sey von dem Gerichte in die Eröffnung eiiieS Koi- kurseS über daS gesamints im Lande Tirol liiid Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen übe» den Joseph Friciischeu Nachlaß zu Unterhosen, gewilliget worden. 'Daher wird Jedermann, der an den gedachten Ver schuldeten eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubt,'anmit erinnert, biö den 3. März dieß JahrS die Anmeldung seiner Fordernng in Gestalt einer förmlichen Klage
wider den Vertreter Dieser Konknrsma»e, Johann Georg Jäger von Rentte, bei diesem Gerichte so gewiß einzu reichen, nnd in dieser nicht nur die Richtigkeit seinerFor- derung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jencKlaste gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als widrigens nach Versinß deö bestimmten TageS Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht deö ge sammte» im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen