deS bestimmten Tages niemand mehr gehört werden, und dieje nigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gcsklnmlen im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens des benannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen> wenn ih nen wirtlich ein KompensationSrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut deS Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also sol> che Gläubiger
das gesammte ini Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche und nnbewegliche Vermögen des Joseph Kalb, Schneidermeisters im Markte Dornbirn, gewilliget worden. Daher wird Jedermann, der an den gedachten Ver schuldeten eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyfl glaubt, anniit erinnert, bis einschließlich 2b. August ,Ll3c»/ die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmli chen Klage wider diese Konkursmasse bei diesem G?riWe- so gewiß einzureichen, nnd in dieser nicht, nur die J^ich» tigkeit
seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klaste geseizt zn werden, ver langte) zu erweisen , als widrigenS nach Verflnß de'sDe- stimmten Tages Niemand inehr gehört werden,' und die jenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesannnten im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens deS benannten Ver schuldeten ohne Ausnahme auch Van» abgewie>eu seyn sol- leu, wenn ihnen wicklich ein KonivensationSrecht gebühr
, denen daran gelegen, gemacht: von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon- knrles iiber das gesannnte im Lande Tirol lind Vorarlberg vetindliche bewegliche nnd nnbewegli'che Vermögen der Verla»enschaft des am 2l>. Februar V. I. zn Klausen ver storbenen Zopolt'sch«,, Fruhmeßb-nefijiaten Pri.i,»« s. dastian Hell gewiUiger worden. , Daher wird Jedermann, der an den qedackt.» m. schuldeten eine Forderung zn stellen berechtiqet .« s.»» glaubt, anmit erinnert, bis den ,0. Sept. ,gZa - , die Anmeldung
und Vorarlberg befindli chen Vermögens deS benannten Verschuldeten, ohneAus- nähme auch dann abgewiesen seyn sollen , wenn ihnen wirk lich ein Kompensationsrecht gebührte, oder wenn ste auch ein eigenes Gnt von der Masse zu fsrdern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut des Der. schuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindert des Kompensationö-, Eigenthums, oder Pfandrechtes, das ihnen sonst zu statten