, zu erweisen, al« widrigen« nach Verlauf de« bestimmten Tage« niemand mehr gehört werden, und diele» niqen. die ihre Forderung bi« dahin nicht angemeldet haben« in Rücksicht des gesan.nnen im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögen« de« benannten Verschuldeten ohn« Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ih, ne» wirtlich ein.Kompensationsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigene« Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendet Gut beS Verschuldeten
dem Gerichte in die Eröffnung einö Kon kurses über das gesaminte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen des Joseph Güster, SaumerS vonHütt der Gemeinde Raben- siein, gewilliget worden. > Daher wird Jedermann, der an den gedachten Ver schuldeten eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubr, anmit erinnert, bis den 3. Dezember d. I. die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage wider diese Äc>nkurSma»e bei diesem Gerichte so gewiß
einzureichen, nnd in dieser nicht nur die Richtigkeit fei ner Forderung, sondern anch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Äla^e gesetzt zu werden verlangte, zu er weisen, als widrigenS nach Verstuß deö bestimmten TageS Niemand mehr gehört werden., und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten, im Lande Tirol und Vorarlberg befindli chen Vermögens deö benannten Verschuldeten , ohne Aus nahme auch dann abgewiesen seyn sollen , wenn ihnen wirk lich
. Distrikte zur wirklichen Einreihung berufen sind; so haben dieselben, wenn sie sich in der Provinz Tirol oder Vorarlberg auf halten, binnen 4, und wenn sie sich außer der Provinz aufhalten, binnen L Wochen beim Gerichte zu stellen, widrigenfalls sie als Renitenten behandelt werden wür den. Eben so haben die übrige» Abwesenden, wenn sie in der Provinz Tirol oder Vorarlberg sind, binnen 4, wenn sie außer der Provinz sind, binnen S Wochen die sem Landgerichte ihren Aufenthalt um so gewisser anzu zeigen
ist, folgende LoSzahlen gehoben: FürMartin Gasser, Schneidergesellen von Brisen, die Zahl 3. Für Peter Paul Sigmund, Studenten von Lisen, die Zahlb. Für Jakob Joseph Strickner, Tischlergefellen von Bri- ren, die Zahl -7. Für Joseph Hoffer, Mühlknecht von Vahrn, die Zahl ,v. Dieselben werden hiemit aufgefordert, dem dießselti- gen k. k. Landgerichte ihren Aufenthaltsort, wenn sie in der Provinz Tirol und Vorarlberg sind, binnen 4 Wo chen, wenn sie außerhalb der Provinz sind, binnen ii Wochen um so gewisser