wi der diese Konkursmasse bei diesem Gerichte so gewiß einzurei chen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forde rung. sondern auch das Recht, kraft denen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, alS widrigenS nach Verlauf des bestimmte» TageS Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens der be nannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abge
, den 24. April 182Z. Val. KleinhauS, k. k. Landrichter. > Vom kaiserl. köuigl. Landgerichte Sonnenberg wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt geinacht: ES sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses über daö gesammte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen des Johann Ignatz Konzett und dessen Eheweib Theresia, ge- dvrne» Nigsch in Fontanella, gewilligt worden. Daher wird Jedermann, der an die gedachten Ver schuldete
werden, und diejenigen, die >bre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht deö gesammten im Lande Tirol lind Vorarlberg vefindlicheuVermögeuö der benannten Verschuldeten ohne Ausnahme anch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein KompeusationSrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut vou der Ma»e zu fordern hätten, °der wen» auch ihre Forderung ans ein liegendes Gut der Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläu biger, wenn sie etwa in die Malie schuldig seyn sollten
im Laude Tirol «nd Vorarlberg beliiidlich^ bewegliche und unbeweglicbe Vermögen deS Johann Schratz, Bauersmannes von Nesselwengle, ge williget worden. Daher wird Jedermann, der an den gedachten Ver schuldeten eine Forderung zu stelle» berechtiget zu seyn glaubt, anmit erinnert, bis den t>. Inni d. I. i,ià,s. die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage wider diese Konkurs - Ma»e bei diesem Gerich te jv gewiß einzureichen, nnd in dieser nicht nnr die Richtigkeit seiner Forderung
, sondern anch daö Recht, kraft de^en.er in diese oder iene Kla^e gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als widrigenS nach Verstnß des bestimmten TageS Niemand mehr gehört werden, nnd die jenigen, die ihre Fordernng bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten im Lande Tirol unv Vorarlberg befindlichen Vermögens deö benannten Ver schuldeten ohne Ausnahme anch dann abgewiesen seyn sol len, wenn ihueu wirklich ein KompensationSrecht gebühr te, oder wenn sie anch ein eigenes Gut vvn