LaudgerichtSkaiizlei be- sìiininel, worauf »in 1 llhr Nachmittag die vorhandenen Fahrnisse im verkauften Hanse versteigert werden. Schwatz, den y.Màrz »Là». Schiestl, Landrichter. , Vom k. k. Land-u. Krim.-Unters.-Gerichte Ehrenberg wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, dene» daran gelegen, bekannt gemacht: Eö sey von dem Gerichte in die Eröffnung eineS Kon kurses über daö gesaminte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen des Michael Güntherr, BierwirtheS
deS bestimmten TageS Niemand mehr gehört werden, nnd diejeuiZen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens deö benannte» Verschuldete» ohne Ausnahme auch dann abgewiesen sey» sollen, wenn ihnen wirklich ein Kompeiisatiouörecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Ma^e zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung azif ein liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläu biger
bei diesem Ge- s^/jc>viß einzureichen, und in dieser nicht nur die Dichtigkeit seiner Forderung, sondern auch daS Recht, zz . kraft dessen er in diese oder jene Klasse geseht zu werden »erlangte, zu erweisen, als widrigenS nach Verstuß d?S bestimmten TageS Niemand «nehr gehört werden, und die jenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben , in Rücksicht deö gefaiiinilen im ^Lande Tirol u»d Vorarlberg befindlichen Vermögens der benannten Ver schuldeten ohne Ausnahme anch dann abgewiesen seyn sol len
, Landrichter. Vvink. k. Land- u. Kri'n.-Unters.^GerichteHopfgarten wird dnrch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, dene» daran gelegen, bekannt gemacht: ES sey von dem Gerichte in die Eröffnung ein.eö Kon kurses über daö gesaminte im Laude Tirol und Vorarlberg befindliche beivegliche und »»beivegliche Vermöge» des Anton Leituer, Wirthes beim Reitl zu Lauterbach, der Gemeinde Briren, gewilliget worden. Daher wird Jedermann, der an den gedachten Ver schuldeten eine Forderung zn stellen berechtiget zu seyn
haben, in Rücksicht deS gesamnite» im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche» Vermögens deö benannten Ver schuldeten ohne Anönahnie auch dann abgewielen seyn sollen, wen» ihnen wirklich ein KompensatiönS - Recht gebühr te, oder wenn sie anch ein eigenes Gnt von der Masse zu fordern hätten, oder wen» aiich ihre Forderung auf ein liegendes Gut des Verschuldete» vorgemerkt wäre, daß also solche Gläubiger, wen» sie etwa i» die Masse schul- dig seyn sollten, die Schuld ungehindert deö Kompensa- tionS-, Eigenthums