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Kronprinzen Nudolf verherrlicht werden. Nede des NeitHsrathsaügeordneten Dr. Tobias Nitter v. Wildauev. gehalten in der 276. Sitzung der achten Session an, 13. September 1377. (Schluß.) Indem ich Anderes übergehe, erlaube ick mir nur auf zwei Bestimmungen hinzuweisen, die Tirol und Vorarlberg betreffen. Meine Herren? Fürchten Sie nicht, daß ich bei dieser Gelegenheit einen pro- , vinziellen SchmerzenSschrei auSstoße und die Inter essen teS LanreS gegen die des Reiches in den Kampf führen werte
, ist von dem Ausschüsse zwar dem Namen nach beibehalten, der Sache nach aber fürchte ich, ist er größtentheils vernichtet. Was ein allmäliger Uebergang sein sollte, ist durch die Auöschußantrage in einen jähen, schroffen gewaltthätigen Sprung ver wandelt worden. Weiteres auf eine andere Gelegenheit mir vorbe haltend, erlaube ich mir noch einen zweiten Punkt ervorzuheben. ' Die Ausschußanträge, sowie sie vorliegen, laden nach meiner innigsten Ueberzeugung den Ländern Tirol und Vorarlberg eine doppelte Besteuerung
ihrer Ge bäude auf. Tirol und Vorarlberg kennen uämlich die Besteuerung nach den Normen, wie sie in den übrigen Ländern bestehen, nicht. Dort wird daö, was man Grundsteuer nennt, nicht bloß von dem Eapitalswerthe des Bodens, sondern auch der darauf errichteten Gebäude eingehoben, so daß der tirolische Grund- und Hausbesitzer in seiner Grundsteuer zu gleich auch eine, allerdings mildbemessene Gebäure- steuer zahlt. Solange daher dieses aus dem vorigen Jahrhunderte ererbte System der Jmmobilienbesteue« rung
besteht, solange in unserer Grundsteuer eine doppelte Abgabe, von den „Grund-' wie von den „Bauparcellen' entrichtet wird, ist es durchaus nicht thunlich, gleichzeitig ein anderes Gebäudesleuersyslem einzuführen. Es war daher gewiß logisch gedacht, daß die Regierungsvorlage, welche eine provisorische Reform wollte unv daher an das Bestehende an knüpfte, das in Tirol und Vorarlberg gellende Be- steuerungSjysiem stehen ließ und die Gebäudesteuer nach den Normen der übrigen Länder nicht auch auf Tirol