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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 12.02.1881
Umfang: 12
, für welche eine Verminderung der Steuer summe resultiert, bedeutende Steuererhöhungen bei solchen Grundsteuerträgern ergeben, die überwiegend derartige Grundstücke besitzen, welche seit der Aus führung des früheren Katasters urbar gemacht oder in ertragsreichere Culturen umgewandelt wurden. Obgleich unter solchen Verhältnissen diese Steuer verschiebungen nicht angefochten werden können, so ist es doch unläugbar, dass schon mit Rücksicht auf die Natur der Bodenrente, wie auch im Hinblick auf die dermalige bedrängte Lage

der Mehrzahl der Grundbesitzer solch' unvermittelte bedeutende Steuer- erhöhungen sich als unerschwinglich darstellen. Ueber- dies ist aber noch zwischen der jetzt vorzunehmenden Provisorischen und der nach Abschluss des Reclama- tionsverfahrens stattfindenden Steuerbemessung zu .unterscheiden. Nach, dem bestehenden Gesetze sind die bezüglich der Einschätzung vorkommende,! Unrichtig keiten im Wege >des Reclamationsverfa'hrens zu be seitigen. Wenn daher die Grundstücke eines Besitzers oder der Mehrzahl Ver

Grundbesitzer eines Bezirkes oder Landes in höhere Tarifsclassen eingeschätzt wur den, ' als jene anderer Besitzer, Bezirke oder Länder, so werden derartige Ungleichmäßigkeiten imReclama- tionSversahren behoben und demzufolge die Grund steuer der Ersteren entsprechend vermindert werden. Aus dem Gesagten ergibt sich, dass die vorkommen den Klagen aus die dermalige bedrängte Lage der Mehrzahl der Grundbesitzer, insbesondere aber auf die plötzliche bedeutende Steuerüberwälzung und zum Theile ^ auch auf Ungl

, folglich mit jenem Betrage veralt schlagt, welcher sich nach der bisherigen Vorschrei- bung ergibt, wobei noch ins Gewicht fällt, dass nach dem Gesetze diese Summe während der folgenden 15 Jahre nicht erhöht werden darf. Weiter ent-' hält dieser Gesetzentwurf für jene Grundsteuerträger, bei welchen sich eine Steuererhöhung ergibt, die tnehr als 10°/» der jetzigen Grundsteuer beträgt, sehr günstige Uebergangsbestiinmungey.- So darf für die Reclamationsperiode keinem Grundbesitzer eine höhere Steuer

ist, nur 27 fl. 50 kr. vorgeschrieben werden, und werden die hienach von der provisorischen Steuer- erhöhnng erübrigenden 52 fl. 50 kr. gänzlich nach gesehen. Nach Abschluss des Reclamationsversahrens, nach dem daher allen gerechtfertigten Beschwerden ent sprechend die Neinerträge der bezüglichen Steuer- objelte und demgemäß auch die Steuerbeträge be- richngt sein werden, wird jenen Besitzern, bei wel chen sich nach dieser Berichtigung eine Steuererhöhung ergibt, welche den mit Hinzurechnung

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 14.02.1890
Umfang: 8
. Der k. k. Bezirkshauptmann: Dr. Hoflacher in z,. Nichtamtlicher Theil. Inland. Mit Bezug auf die gestern an dieser Stelle gebrachten Mittheilungen Sr. Excellenz des Herrn Finanzministers Dr. Ritter v. Dnnajewski über die geplante Steuerreform schreibt das „Fremdeu- blatt': „Mit beuierkeuswerter Naschheit hat Finanz- minister Dr. N. v. Dunajewöli die Interpellation deö Abg. Dr. Steinwender über den >^tand der Steuer reform-Vorlagen beantwortet. Seine Erklärungen ver dienen aber um so mehr allgemeine Beachtung

also, das Werk ist dem Abschlüsse schon höchst nahegerückt. Dass auch noch alle einlangenden VerbessernngS-Anträge sorg fältig geprüft werden, empfiehlt sich bei der hohen Be deutung des Gegenstandes von selbst, würde doch auch die überhastete Einbringung der Borlagen angesichts der voraussichtlichen Dauer der ReichSrathSsession, der noch der Erledigung harrenden Geschäfte nnd der sicherlich eingehenden Verhandlungen über die Steuer- gesetzentwürfe keinen Zweck haben. Dankbar wird man jedoch

dem Finanzminister dafür sein müssen, dass er unter solchen Umständen gleichwohl schon ein Bild der kommenden Vorlagen entrollt und die Hoffnung anf die endliche Durchführung der lange ersehnten Steuer reform belebt und erheblich gestärkt hat. Für die weiteren Kreise der Bevölkerung ist nament lich die Steuer auf Industrie und Handel von In teresse. Nein theoretisch genommen,' lässt sich die Besteuerung der gewerblichen Unternehmungen anf zweierlei Art durchführen: nach Maßgabe gewisser äußerer Merkmale

- minister an, dass dem Ermessen der Steuerbehörden bei der Einschätzung viel engere Schranken gezogen sein werden, als dies gegenwärtig der Fall ist. Auch dies ist ein überaus wertvolles Zugeständnis, ist eö doch nach Doctrin und Praxis seit jeher schon als eines der wichtigsten Erfordernisse eines guten Steuer systems augeseheu worden, dass Unbestimmtheit und Willkür so weuig wie möglich platzgreifen, und ist gerade daS eine der häufigsten Quellen von Streit und Erbitterung, dass zwischen Steuerbehörde

würde, weil der Steuer pflichtige bei feiner Deklaration znm Zwecke der letz tereu, viel mäßigere» Steuer befürchten müsste, diese seine Angaben bei der weit höheren Erwerbsteuer ver wertet zu scheu, was von vornehereiu der Einbürgeruug der Sitte richtiger oder wenigstens anuäherud richtiger Datierungen, entgegenstehe; bei den neuen Vorlagen, in welchen der Erwerbsteuerbemessung eine ganz andere Grundlage gegeben wird, erscheint diese Gefahr glück lich beseitigt. Verhältnismäßig weniger soll an der Besteuerung

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 11.01.1881
Umfang: 8
nun apch die falsche Behauptung auf, dass, weil das ganze Land mehr Steuern zahlen müsse, auch bei jedem Einzelnen die Steuer erhöht werde. Die Grundsteuer-Resorm, auf welche sich die Ver fassungspartei so viel zu Gute that und die von dieser in Fluss gebracht wurde, wurde danlalS aus zwei Gründen für nothwendig erklärt: Nämlich er stens weil ein nicht geringer Theil kultivierten Grund unv Bodens bisher steuerfrei gewesen, und zweitens, weil , die Steuer ungleichmäßig vertheilt sei

. Man wollte mit der Reform eine Erhöhung des Steuer- crträgnifses gleichzeitig mit einer gerechteren Verkei lung der Last herbeiführen. Als der stabile Kataster augelegt wurde, der als Grundlage der StenerlieMissung diente, waren große Flächen Bodens gar nicht oder minder cultiviert, welche seitdem in Aecker, Wiesen u. s. w. umgewan delt und daher ertragsfähig gemacht wurden. ' Dies erklärt, weshalb viele tausend Joche unbesteuerten oder zu gering besteuerten Bodens vorhanden sind. Die Ungleichheit

in ertragsfähige Culturen (Wiesen, Aecker) umgewandelt worden waren. , Die Besitzer solcher Gründe, welche bisher steuer frei oder nur gering besteuert waren, werden jetzt allerdings mehr Steuern zn zahlen haben, dies ist aber nur gerecht. Dagegen werden aber Viele eine Steuerermäßigung erfahren und namentlich der kleine Bauernstand, denn die Erhöhung trifft hauptsächlich den Großgrundbesitz. Wir bemerken nur, dass die niederösterreichischen Weinbauer» künf tighin um 147.000 fl. weniger zahlen, wogegen

die Waldungen mit 130.000 fl. mehr belastet werden. Die Erhöhung trifft das ganze Land, aber nicht jeden Einzelnen; Viele werden weniger zahlen. Jene, welche steuerfreie Gründe besaßen, oder deren Gründe ertragsfähiger geworden, zahlen eben mehr als früher. Bisher musste der Bauer, dessen Acker schon im stabilen Kataster als solcher aufgenommen erschien, die volle Steuer zahlen, während sein Nach bar, der z. B. eine Hutweide in Ackergrund ver wandelt hatte, für deufelben wenig oder gar nichts an Steuern

leistete. Diese Ungleichheit hört eben auf In Oberösterreich wurde bei Einführung des stabilen Katasters ein Zuwachs von 136.034 Joch ökonomischer Culturen und 30.903 Joch Waldland constatiert, trotzdem aber die Steuer um 368.209 fl ermäßigt. Bei der Regulierung ergab sich ein neuer Zuwachs von 46.493 Joch und 50.693 Joch Hut weiden wareu in ertragsfähigere Culturen umgewan- delt worden. Diese neuen steuerpflichtigen 260.000 Joch erklären wohl zur Genüge die Erhöhung der 'Steuerschuldigkeit um 544.541

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 22.01.1883
Umfang: 8
SSO s?» ää kr. in der Steuer- Classe auf ein Einkommen einhelten 5 über 1000 bis einschließlich 1100 fl. 11 politische Hages-Wronik. Inland. Innsbruck. 22. Jänner. Indem wir heute nochm >ls auf die namentlich von den großen kapitalisierten Wiener Blättern, de>en Actionäre zwar nicht Grund-, aber Capual- und Renteubesitzer sind, vielgelchmähten neuen S»eu er Vorlagen, die der Finanzminister dem Abgeord nelenhause am 15. ds. vorgelegt und in der Sitzung am 19. ds. mit gar treffenden Worten (Siehe

der Steuerpflichtigen nach Classen getheilt. Danach entfallen: in der Steuer» Tlasse auf ein Einkommen «Inheiten 1 bis einschließlich 700 fl. 4 2 2 über 700 3 5 4 . «00 900 K00 59 900 . 7 S 1000 93 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 1100 1200 „ 13'0 . 1400 „ 1500 „ 1700 „ 1900 . 2100 „ 2300 „ 25C0 .. 2700 2900 „ 3200 .. 3500 3300 „ 41t0 .. 4400 „ 4700 .. 5000 .. 1--00 „ 12 7 '1300 .. 144 1400 „ 16 1 1500 17 8 1700 .. 204 IS00 „ 239 21^0 275 2300 » 312 25( 0 .. 35 1 2700 „ 392 2900 „ 43 4 3200

48 9 3500 55 8 33( 0 63 4100 .. 70 6 4400 78 6 4700 87 50( 0 „ 95 6 5^00 „ 106 u. s. w. von einem Einkommen von 150.000 fl. mit 4300 Steuereinheiten an steigen die Classen um je 1000 fl. und die Zahl der Steueret'heiten um je 300 fl. Die Steuer wird nach Maßgabe des ein- gesch tzten Einkommens, bezielmngsweise der nach obiger Scala ermittelien Sieuereinheiten im ersten Jahre der Wirksamkeit'ÜeS Gesetzes mit dem fixen Betrage von '0 kr. und kür die folgenden Iah e mit dem im Finanzgesetze festzusetzenden

betrage per Steuereinheit bemessen. Die Steuer wird, in der Neuel dort roi.efchrieben, wo die steuerpflichtige Person ihren ordentlichen Wohnsitz hat, und in vier gle chen Raten eingehoben In jevein der im Reichs rathe vertret>nen Königreiche und Länder werden dem Landesfonds «n Vandeezwecken v n de nach den Bestim mungen diefesGefetzeseingehobenenPe fonaleinlommen- sieuer 10°/o zugeführt. Weitere Umlagen auf diese Steuer zu Landes-, Bezirls-, Gemeinde und anveren Zwecken dürfen nicht eingehoben

Steuer sca'a, welch? von einem mittleren Jahre-erirage von 48.000 —50.000 fl. 4^30 fl. a s Steuer vorschreibt. Ueber 50.000 fl. steigen die Classen des m t leren Jahrete,trägnisses um je 5000 fl. und die Steuer- r eträge um je 500 fl. Eine zweite Tabelle weist die Minimalsitze der Srwerbsteuer auf. Dieselben sind ohne Rücksicht auf die O tsbevöikerung beim Bergbau 10, bei Fabrike- unternehmnngen 100, bei Großhandlungen 800 fl, für die anderen ErwerbSun'ernehmui'geu richten sich die Minimalsätze

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 10
Datum: 01.04.1881
Umfang: 10
ab zu verlangenden Steuer, so will ich davon absehen, dass jeder einzelne Steuer träger — auch jene Herren, welche hier sitzen, zahlen bedeutende Steuern — sich wohl dagegen verwahren würde, wen» man seine Steuerkraft als Staat-Ver mögen behandeln würde. (Sehr gut! rechts.) Aber abgesehen davon haben die Regierung und nament lich ick) nach reiflicher längerer Überredung mich zn dieser Vorlage entschlossen, und ich stehe schon dafür ein, natürlich wenn man nur in Kürze die Motive berücksichtigen

will, um die es sich handelt. Es han delt sich für viele Steuerträger um eine Ermäßigung der bisherigen Grundsteuer, wie sich aus dem ge- sammten Operate der Cenlralcommifsion ergibt, für sehr viele dagegen um eine Erhöhung. Auch die Novelle vom Jahre 1880 durchzuführen, ligt mir ja ob, obwohl ich sür den Inhalt nicht eintreten kann; es muss vor der Beendigung der Reklamationen schon vom l. Jänner die neue Steuer eingehob n weiLen. Das nennt man in der Finanzverwaltnng nicht eine Überwälzung, wie einige Herren gesagt

haben, darunter versteht die Finanzwissenschaft etwas ganz Anderes, nämlich einfach eine plötzliche Erhöhung der Steuer bei einzelnen Grundsteuerträgern. Dies ist nach den schwachen Begriffen, die ich mir über die Finanzwissenschaft zu machen in der Lage war. in der Rege» ein sehr gefährliches ökonomisches Ex periment. Denn selbst der reichste und bestsituierte Steuerträger, der nicht darauf gefasst sein kann, dass man ihm von einem Monate auf den anderen die Steuer um 20pCt, vielleicht um 40pCt

. und, wie es in einigen Bezirken des Tarnopoler Rayons der Fall ist, um 10V und etliche Percente zu erhöhen beabsichtigt, wird ganz gewiss wenigstens sich in seiner wirtschastlichen Bewegung wenn nicht vollständig gelähmt, so doch äußeisi beengt fühlen. (Sehr richtig! rechts.) Nun ist es eine bekannte Thatjache, dass ja der Landwirt aus dem Ertrage seiner Grundstücke Steuer zahlt, ohne irgend welche Rücksicht auf die Hypothekarlasten. Dass sich nun der Wert der Grundslücke auch nach der Höhe der Steuer richtet, dass

in dem Werte der Grundstücke die capitalisierte Steuer — nicht immer, das kann ich nicht zugeben, aber sehr oft — hineingerechnet wird, ist bekannt. Wenn ich nun jemand im December die Steuer für Janner um 20, 30, 50pCt. erhöhe, ist dies denn doch eine Art fehr gefährlicher Vermögens Confisca tion, die nicht nur zum Schaden der Steuerträger, aber vielleicht zum Schaden feiner Gläubiger aus fallen kann. Also eine so plötzliche Steuererhöhung konnte ich ganz einfach ans diesen wirtschaftlichen Erwägungen

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 04.03.1884
Umfang: 8
ihrer großen Production anf einer ganz anderen Unterlage fußen, als jene Bren nereien, und die ganz andere, von der Landwirtschaft gänzlich unabhängige Ziele verfolgen und sich als von dieser gänzlich verschiedene, selbständige Betriebsunter nehmungen darstellen. Derartige Brennereien sind wirkliche Fabriken, und denselben Steuerbegünstigun gen einräumen, deren nur kleinere Brennereien theil haftig werden können, hieße den Zweck der Steuer reform im vorhinein gänzlich illusorisch machen. Dem vorliegenden

Gesetzentwurfe zufolge soll das Ausmaß der Steuer von jenen Brennereien, in denen der Fassnngsranm der Gährungsbottiche mehr als 4b Hektoliter beträgt, auf Grund von Controlsappa- raten, welche die Menge des erzeugten Spiritus an zeigen und unter Anwendung eines 1<X) Grade mar kierenden Alkoholmeters vorgenommen werden. Es wird ferner gegen diese Beslencrungsart eingewendet, man beabsichtige nunmehr die bereits vor dem Jahre 1866 in Verwendung gestandenen Vermessungsapparate wieder einzuführen

fördern und den Miss bräuchen Thür und Thor öffnen werden, erscheint uns vollkommen unstichhaltig. Der Einwurf der Möglichkeit einer Umgehung der Steuer könnte unter solchen Umständen die Einführung jeder Steuer un möglich machen, denn es wird immer Leute geben, die bereit sind, Gesetze zu umgehen und dem Staate und der Gesellschaft'Nachtheile zuzufügen; gegen ge wissenlose Menschen gibt es keine andere Schutzwaffe, als das Strafgesetz. Aus demselben Grunde müsste der Staat auch das Prägen von Münzen

der Steuer zugleich gewissermaßen eine Exportprämie, die jedoch nicht verglichen werden kann mit jenen unverhältnis mäßigen Rückersatzquoten, die sich bei Anwendung des heute zu Recht bestehenden Besteuerungssystems ergeben; im übrigen räumt der vorliegende Gesetzent wurf behufs Ausgleichung des Berlustes bei Aus führung des Spiritus, der sich durch das Lagern im Magazine, durch die Rectification und den Transport ergibt, dem Staate eine Compensation in der Höhe von 1V pCt. der Steuer ein.s Sehr groß

Hektoliter übersteigt, sie 10 pCt. als Nachlass beanspruchen können. Gleich zeitig wurde den der neuen Besteuerung unterliegen den landwirtschaftlichen Brennereien im Verhältnisse zu der Kraft ihrer Brennapparate eine besondere Begünstigung, und zwar dahin ertheilt, dass ihnen das Recht eingeräumt wurde, die Steuer abfindungs weise zu entrichten, und dass ihnen für jeden Hekto liter ein bestimmter Nachlass in Betreff der Grad- hältigkeit des Spiritus bewilligt wird und es beträgt derselbe bei Prodncten

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 23.02.1888
Umfang: 8
, abgesehen davon, dass die Gebäude steuer als eine neue Steuer überhaupt große Lasten mit sich gebracht habe, darin, dass diese Steuer viel zu hoch bemessen sei, denn sie stelle sich um 7 bis 12 pCt. höher als in anderen Ländern und nehme auf den wirklichen Ertrag keine Rücksicht. Zudem sei die Art und Weise, wie die Steuer veranschlagt und eingehoben werde, nicht zu billigen, insbesondere die vielfachen Controlen und zahlreichen Strafen. Reduer wünscht, dass der vorliegende Antrag von dem Steuer

-Ausschusse gemeinsam mit allen gleich artigen Gegenständen geprüft und ein den gleichen Verhältnissen entsprechendes billiges Gesetz zustande gebracht werden möge. Abg. Dr. Menger stimmt mit allen Vorrednern darin überein, dass die Gebäudesteuer die lästigste, ungerechteste und schädlichste sei. Er glaube aber, dass eine Reform der Gebäudefteuer überhaupt noth wendig erscheine, da nicht nur Tirol, Salzburg und Körnten, sondern auch alle anderen Kronländer mehr oder weniger unter dieser Steuer zu leiden

in dieser Beziehung sei jedenfalls gerechtfertigt. Ag. Dr. Kathrein polemisiert gegen den Abg. Dr. Angerer und weist auch die Vorwürfe, welche vom Abg. Dr. Menger den damaligen Tiroler Ab geordneten auf der Rechten gemacht wurden, energisch zurück. Er sei damals nicht im Abgeordnetenhause gesessen, fühle sich aber doch veraulasSt, zu coustatieren, dass die angegriffenen Abgeordneten für das Gebände- steuer-Gesetz stimmen konnten, da in demselben Er leichterungen für Tirol und Vorarlberg erlangt werden könnten

. Es sei nicht statthaft, den Tiroler Abge ordneten daraus einen Vorwurf zu machen, dass sie für das Gebäudesteuer-Gesetz gestimmt hätten, um die Regierung zu stützen. Darin hätte» sie Recht gethan, und Redner würde auch für seinen Theil eine Regierung von der Linke» des Hauses als ein Unglück für Oesterreich betrachten. Abg. Dr. Nabergoi empfiehlt die Stadt Trieft der Berücksichtigung des Steuer-AuSschusseS. Abg. Freiherr von Giovanelli gibt eine Auseinandersetzung über das Zustandekommen

. Dr. Augerer wendet sich gegen den 31tt Anwurf, welcher ihm von Dr. Kathrein gemacht wurde, er habe tiroljfche Angelegenheiten vor das Forum des Hauses gezerrt. Er sei dazu durch die Bemerkungen von den verschiedensten Seiten gezwungen worden, welche ihm als Tiroler Abgeordneten vor warfen, dass eben feine Landsleute cö gewesen seien, welche das Zustandekommen des Gebäudesteuer-GesetzeS ermöglichten. Nach diese» thatsächlichen Berichti gungen wird der Antrag dein Steuer-AuSschusse zur Vorberathuug

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 07.04.1886
Umfang: 8
„Finanzministerium', Titel 1 „Central- leitung' zur Berathung. Abg. St räche klagt über das rücksichtslose Arbeiten der Steuerschraube und über das harte Vorgehen der Steuer-Jnspectoren, deren Willkür, namentlich bei der Eintreibung der Einkommen- und Erwerbsteuer, Thür und Thor ge öffnet sei. Auf die Nothlage der Gewerbetreibenden, auf Geschäftsstockungen und dgl. werde bei Eintrei bung der Steuer gar keine Rücksicht genommen. Auch die Handhabung des Gebürengesetzes weise zahl reiche Uebelstände auf. Namentlich

- und Einkommensteuer, auf Reorganisation der Finanzwache, Revision der Zoll- und Monopolordnung, Aufhebung des Gefällsstraf- gesetzes und Unterstellung des Schmuggels wie der Gesällsübertretung überhaupt unter das allgemeine Strakaesed ausaebt und binreicsiend nnt^rstükt wird Abg. Dr. Heilsberg erklärt es als Pflicht der Re gierung, nicht bloß die Rolle des Steuer-Einnehmers, zu spielen, sondern auf die Wünsche der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen. Wo sich Ansätze im wirtschaft lichen Leben zeigen, komme der Fiscus

Abg. Pohnert über die ungleiche Vertheilung der Steuern und führt als Beleg hiefür den Bezirk Teplitz an, der viel schwerer belastet sei, als die Nachbarbezirke. Die Steuer werde dort immer höher, während der Erwerb abnehme. Er sieht in dieser Steuersteigerung nur das Bestreben der Steuer-Jn spectoren, die Steuer-Erträgnisse auf jede Weise zu steigern. Er bittet den Finanzminister, diese Ver hältnisse zu prüfen und Abhilfe zu schaffen. Abg. Krön aWetter klagt über die Strenge

eine Resolution wegen Aufhebung der Ver ordnung betreffend die Titularstellen bei den Steuer- ämtern. Ministerialrath Hub er dankt für das warme Interesse, welches den so viel geplagten Steuer- beamten hier entgegengebracht wird und führt aus, dass durch die Schaffuug von drei Classen von Steuer- Smtern dem vom Vorredner ausgesprochenen Wunsche Rechnung getragen werde. Titel 6 wird angenom men, ebenso 7 : „Finanzproeuraturen.' Zu Titel 8 „Zollverwaltung' bespricht Abg. Siegl die seit vorigem Jahre

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Seite 1 von 8
Datum: 05.04.1889
Umfang: 8
er diese Behauptung ebenfalls mit Entrüstung zurückweisen müsse. Er und Abg. Beer hätten sich bemüht, mildere Bestimmungen für Tirol zu erzielen, eS sei aber nicht gelungen. Die clericalen Abegeordneten hätten eben damals einen Fehler begangen. Abg. Beer bestätigt die Angaben des Vorredners. Nach dem Schlusswort des Referen ten Iahn wird Cap. 13 angenommen, ebenso Cap 14 (vpercentige Steuer vom Ertrage hauözinssteuerfreier Gebäude) ohne Dsbatte. Bei Cap. 15 „Erwerbsteuer', erinnert Abg. Fiegl

ungeheuren Schaden. Redner hält eine Reform der Einkommen steuer für unbedingt nothwendig, um dem bedauer- lichen socialen ZersetzungSprocesS, der in Oesterreich starke Fortschritte mache, entgegenzuwirken. Cap. 16 wird hierauf angenommen. Bei Cap. 17 „Steuer- Executionv > Gebüren', hält Abg. Garn haft den Zinsfuß für die Stencrrückstände für zu hoch und glaubt, dass dieser Umstand, sowie die großen Steuern die Ursache der zahlreichen Steuer-Execulionen seicn. Redner fordert den Minister zu rascher

und gründ licher Abhilfe auf. Abg. Dr. Rosen stock tritt den Vorwürfen des Vorredners gegen den Finanzminister entgegen, denn eS sei nicht zu leugnen, dass in den letzten Jahren manche Erleichterungen Platzgegrissen haben. Doch sei immerhin noch manches zu wün schen, insbesondere wäre eS angezeigt, die Bestimmun gen der ExecutionSnovelle in Bezug auf die Unpsänd- barkeit der nothwendigen Wohnungsmobilien auch auf die Steuer-Executionen auszudehnen. Abg. Pfeifer bringt Klagen vor über die Zunahme

eine Ueber gangsperiode zugestanden wurde, dass die HauSzinö- steuer in den geschlossenen Orten und für einzelne Gebäude nicht wie in anderen Ländern 20 pCt., son dern nur 15 pCt. betragen habe; daS sind doch be deutende Rücksichten, die sich auch in Ziffern gewaltig repräsentieren. Ich möchte mich nun aber nicht gegen die Behauptung, dass die Steuern drückend, wenden, sondern nur erwähnen, dass die Miethzinserträgnisse in Tirol seit 1332 immer im Wachsen begriffen sind, sowohl in Innsbruck und Wilten

den sind, und auch bei den außer denselben vermuthe ten Häusern. So betrug der Miethzinsertrag der Häuser in Tirol und Vorarlberg im Jahre 1332 3,505.373 fl. und im Jahre 1333 4,125.792 fl. also eine so üble Wirkung hat die Hauszinösteuer im großen und ganzen nicht geübt, wenn auch in ein zelnen concreten Fällen Härten vorkommen, die ich nicht beschönigen will. Bezüglich der HauSclassen steuer, welche als die drückendste Steuer angeführt wurde und wobei zugleich einzelne concrete Fälle her vorgehoben wulden, erlaube

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Seite 6 von 14
Datum: 26.07.1884
Umfang: 14
dere Elementarereignisse ganz oder theilweise zer- ftS»t i oder unbewohnbar geworden sind, jedoch in der vorige» Ausdehnung wieder hergestellt - worden sind, keinen Anlaß zu Aenderung des Objekte« für die Gebäudesteuer ergeben, und daß eine solche Aenderung nicht Platz greifen kann- Weun übrigens gesagt wurde, daß man in Tirol vo» einer Erleichterung. dieser > drückenden Steuer nach ^Zusage der Regierung, wenn sie auch für Tirol nicht außer Acht gelassen werden konnte, in Inns bruck

und sämmtliche Gebäude eine 10jährige, be züglich der fHausziuSsteuer mit 50 Perzent, bezüg lich der Hausklassensteuer mit 5 Perzent des ge setzlich vollen Ausmaßes begünstigte Uebergangs periode genießen, daß sämmtliche im Wege der Ver muthung benützten Gebäude mit Ausnahme der Lan deshauptstadt einer 15perzentigen Steuer gegenüber der 20perzentigen in den übrigen Kronländern unter zogen werden, und daß die nnt dem 1. Jän ner 1S32 bestehenden Hausklassensteuerpflichtigen Wohngebäude mit mehr

fl., zweitens für die übrigen Orte des Landes 111714 fl. Nach Ablauf der Uebergangsperiode würde die Steuer für die Gebäude in Innsbruck und Wilten 160706 fl., für die Gebäude in den übrigen Orten 223423 fl., die Totalsumme daher 384134 fl. be tragen. Würde aber die Steuer für die Gebäude in den übrigen Orten mit Ausnahme Innsbrucks und Wiltens statt 15°/, mit 20°/„ wie in den andern Kronländern bemessen, so würde dieselbe um ^/z höher sich stellen, wonach sich für das Jahr 1332 eine Minderbelastung

fl. und wird sich, nach Ablauf der 10 Jahre der Uebergangsperiode auf 129349 fl. erhöhen. Bei der Jnkatastrirung der HauSklassensteuer steuer- > Pflichtigen Gebäude, sowie bei der Beranlegung der . Hauszinssteuer wurde mit der gesetzlich zulässigen . Billigkeit vorgegangen. Erleichterungen > über die gesetzlichen Schranken , hinaus, wie sie in einzelnen Fällen in Anspruch genommen wurden, konnten allerdings nicht gewährt werden. WaS nun die im Berichte des Ge- « meinde-Comitö'S weiter angeführten Klagen über , thatsächlich

der Zahlnngsscheine hervorgerufen werde. Ich mnß in diesen, Punkte aufmerksam machen, daß die Einlegescheine, die Zahlungsbögen deutlich abgfaßt sind. Ich habe die Ehre hier ein Exemplar auf den Tisch des hohen Landtages zu legen, damit die Herren von der Abfassung dieser Zahlungsscheine sich selbst überzeugen können. In jedem dieser Zahlnngsscheine ist die Zahl aller Wohnbestandtheile des Hauses, die hievon nach dem Tarif entfallende Steuer, beziehungsweise die Taris- klasse ersichtlich gemacht, und die Zeit

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Seite 1 von 12
Datum: 22.04.1882
Umfang: 12
den; von diesen letzteren haben jedoch die nicht mehr als drei Wohnbestandtheile enthaltenden und einer der drei untersten Classen des Haus classensteuer - Tarifes eingereihten Gebäude, welche von dem Eigenthümer bewohnt und nur zum Theile vermiethet sind, in der Hausclassen steuer zu verbleiben. Z 2. Der Ausspruch der Steuerbehörde erster Instanz in Bezug auf die Heranziehung eines Ortes zur Hauszinssteuer ist der betreffenden Gemeinde- jedem einzelnen Hausbesitzer, sondern auch der Ge meindevertretung der Nl'curs

von Triest im Territorium gelegenen Gebäude hat zu entfallen. Z 4. Von den nach Z 1 zinssteuerpflichtigeu Ge bäuden, insofern dieselben bisher der Haus.lassen- steuer unterlagen, ist diese Steuer für die Dauer der HauSziussteuerpslicht nicht mehr einzuheben. Z 5. Die Veranlagung der HauszinSsteuer erfolgt bezüglich der sämmtlichen nach Z 1 in dieselbe ein bezogenen Orte und Gebäude in Gemäßheit der für die Veranlagung der HauszinLsteuer bestehenden Ge setze und der im Einklänge mit dnr Gesetzen stehen

anzusehen, Bruttnzinsertrage die auf die Erhaltung des Ge bäudes gesetzlich zugestandenen Percente und bei ganz hauszinssteuerfreieu Gebäuo<u überdi.s noch die er weislich im Steuerjahre fallig werde, den Zinsen von den auf dem steuerpflichtigen Objecte versicherten Capitalien in Abzug bringt. In allen übrigen Beziehungen wird diese Steuer der Hauszinssteuer gleichgestellt. s 3. Das Ausmaß der Steuergebür von den nach der Anzahl der Wohnbestandtheile zu besteuern den Gebäuden (Hausclassensteuer-Objecte

) wird für sämmtliche im Neichsrathe vertretenen Königreiche und Länder durch den beigefügten Tarif L fest gesetzt. H 9. Tie Einreihung der nach Z 8 steuerpflich tigen Gebäude in die Tarissclassen wird von der Steuerbehörde erster Instanz auf G'und des Haus- classensteuer-Katasteis mit Rücksichtnahme auf die in demselben ausgewiesene Anzahl der Wohnbestand theile (Z 22 des kaiserl. Patentes vom 23. Februar 1320), die Einweihung der Gebäude in Tirol und Vorarlberg in Gemäßheit der für die Hausclassen- steuer

-.UZu- und Umbauten in Dalmatien. Salzburg, Tirol uud Vorarlberg, welche bis zum Schlüsse des Jahres 1831 vollendet und benützbar gemacht wurden. Alle Gebäude, die vom Beginne des Jahres 1332 in den genannten Ländern um-, zu- oder neugebaut iverdcn, haben nach Vollendung der gesetzlich be willigten Steuersreijalire (R.-G -Bl. Nr. 39 vom Jahre 1330) nach dem Tarife v den voll:» Steuer satz zu entrichten. Z 12. Der mit dem kaiserl. Patente vom 10. Ok tober 1349 (Punkt 5, N.^G.-Bl. Nr. 412) angeord

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 08.04.1886
Umfang: 8
sind Wohlthätigkeitsanstalten von der Einkommensteuer in der dritten Classe nicht be freit. Wenn dieselben ihre Fonds in solcher Weise placieren, dass der Schuldner zum Abzüge der Steuer bei der Zinszahlung nicht berechtigt sei und das gesammte Einkommen aus dem Fond mehr als 300 fl. betrage, bleibe nichts übrig, als nach dem Gesetze vorzugehen und die Steuer vorzuschreiben. Abg. Swoboda beklagt sich über die Handhabung des Gesetzes vom Jahre 1380 über die Steuerfrei heit für Neu-, Um- und Zubauten, durch welche auch die Zinsen von den Capitalien

einer fünfpercentigen Steuer unterzogen werden. Sind auf dem Hause Capitalien intabuliert, welche den ganzen Zinsertrag erschöpfen, dann zahlt man diese fünfpercentige Steuer eben nicht. Diese Steuerfrei heit hat aber nicht die Freiheit von den Abgaben und' Zuschlägen zur Folge, das ist Sache der Ge meinde. Wenn in einem solchen Hause Leerstehun- gen vorkommen, so muss die Steuer abgeschrieben -'werden und es ist Sache des Eigenthümers, sich diesfalls an die competente Behörde zu wenden. Ueber Antrag

entweder nur kurze Zeit im Amte wäre, oder sich nicht stark ge nug fühlte, beides treffe aber nicht zu. Der gering fügige Kostenbetrag von 10.000 fl., welcher bei die sem Titel eingestellt sei, zeige, dass die Regierung auch Heuer nicht an die Reform einer solchen Steuer denke. Redner möchte die Durchführung einer klei nen Steuerreform empfehlen, für welche auch die eingestellte Summe genügen würde, sie hätte einen, unschätzbaren Wert und wäre die Bedingung für' eine große Steuerreform. Er beantragt

. 6. April. (46. Sitzung des Abgeord netenhauses.) Die Budgetdebatte wird bei Capitel 20 „indirecte Steuern' forlgesetzt. Abg. v. Prosko- wetz hält eine Reform der indirecten Steuern für sehr dringend; vor allem sei die Umwandlung der Branntweinsteuer in eine Consumsteuer, in der Art des französischen äroit cko Lirvulalion nothwendig. Von Wichtigkeit sei ferner die Umwandlung der Schanksteuer in die sogenannte niederländische Schank- steuer, durch welche Tausende dem Alkoholismus ent rissen

', okne Debatte. Zu Capitel 17, /.Stempel', vergleicht Abgeordneter v. Pacher die Höhe der Stempel, und Gebüren in Oesterreich mit den diesbezüglichen Ansätzen in Preußen und betont, dass die Höhe dieser Gebüren den kaufmännischen Verkehr gar sehr belaste. In den StaatHaüsgaben werde nicht so gespart, wie man könnte und sollte, und-i>ann'suche'man die Ausfälle durch Steuer-Er höhungen zu decken. Capitel 17 wird hierauf ange nommen. (Schluss folgt.) Eingesandt. Wir sind zwar längst gewohnt

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Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 10
Datum: 27.01.1883
Umfang: 10
Mxtea-ZVetlaae zum „Note« für Tirol und VoOÄvKVera' Mr. S». Nichtamtlicher Theil. Rede Sr. Exeelkeuz des Gerrn Finanz- Ministers Dr. STitter t». Dunajewski in der Sitzung des Abgeordnetenhauses ym Rv. Jü'nuer A88S» (Fortsetzung.) Um nun auf die Prioritäten zurückzukommen, so hat der geehrte Herr Abgeordnete, wie ich glaube und- wenn anders ich ihn richtig verstanden habe, die Sache nicht ganz richtig dargestellt Die Sache steht nämlich so: In dem Gesetze über die Rente'-- steuer heißt

; wenn aber ditse, Zeit^ um - ist., dann weiß ich. keinek Grund, warum man derartige und in 5er Regel nicht kleine Einkünfte vollständig von einer Eitragssteuer los sprechen solle/ Ich, muss da das hohe Haus auf den Umstand ausmerksam. machen dass wir in Oesterreich seit län gerer Zeit einen sehr gef-hrlichen Weg in Bezug auf; Steuerbefreiungen betreten haben. Man darfi ja nicht vergessen, welche Rückwirkung dies ausübt! auf die übrigen Steuer>r.:ger. / Es ist Gewohnheil in Oesterreich, dass an 'äfSlich irgfnd

. einer, Anleihe, irgend^ eines öffentlichen oder! Wohlthäüg'eitszweckes gleich Befreiung von allen möglichen.Steuern v.rlangt wird. Einen ganz ge nauen ^Ausweis kann ich. Ihnen nicht geben, auf jeden^ aber die Versicherung beifügen, dass die von nnr anzuführenden Ziffern h nter der Wirklich keit zurückstehen, wobei die unificierte Rente noch ganz außer Rechnung kömmt Wir haben an steuer- freien Capitalien: da» Capital' an öffentlichen An leihen vyst» ;4öSMX).tXXt.>fl.)i.,an Pfandbriefen von Millionen

, welche der jetzigen directen Steuer unterliegen. (Zustimmung rechts.) Ich muss es aber ganz entschieden zurückweisen —- ich glaubte auch wirklich nicht> von dem . verehrtelt Herrn Abge ordneten' hier im hohen Hause solche Worte erwarten zu sollen: „Hass gegen das> Capital', ,>Abschlach tnng des Capitals'. (Beifall rechts.) Es ist von Hass oder irgeno welchen Brutalitäten und Grau- tamkeiten nicht die Rede. Es handelt sich einfach um das Princip der Gerechtigkeit, welches die Re gierung in Form des Gesetzes

Ihnen vorlegt. An Ihnen ist es dann natürlich zu beurtheilen.- inwie weit auch diesem Principe in der jetzigen Form Rechnung getragen wuide.' Ich wiederhole also, die gesetzliche Steueibefreiung von« Obligationen, Priori täten u. s. w. bleibt nach den Intentionen der Re gierung aufrecht) weil sie'ein bestehendes Recht nicht tangieren will. Sobald aber die Zeit der Steuer freiheit um sein wird oder neue Anlagen sich bilden, wird die Regierung ihrerseits nicht den Muih haben zu sagen, sie sollten für ewige

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 01.03.1884
Umfang: 8
Lichte dargestellt zu wer-- den. Eine ruhige Betrachtung des Gegenstandes kann zu einer richtigen und eingehenden, sachlichen Behand lung gewiss nur beitragen. Wie bekannt datiert das System der Brantweinbesteuerung in Bausch und Bogen auf Grund des Fassungsraumes der Gäh- rungsapparate erst aus dem Jahrc 1866, nachdem cs du^ch das Gesetz vom 18. October 1865 ins Ltzben gerufen worden war; demselben gieng das Ge setz vom v. Juli 1862 voran, welches die Steuer von dem erzeugten Quantum Spiritus

dadurch, dass man den Brantweinbrennern eine freiere Bewegung einräumte, das Unternehmen deZ Brantweinbrennens einen mächtigen Aufschwung und durch denselben das Einkommen des Staates aus dessen Besteuerung eine fühlbare Steigerung erfahren. Diese Erwartung hat fich in der letzerwähnten Richtung als eine trügerische erwiesen. Das Einkommen des Staates hat sich, anstatt zu steigen, vermindert, und obgleich die Steuer auf Brantwein der aus Getreide gewonnen wird, in fame des Gesetzes vom 8. Juli 1868

durch den Aus fall au der Steuer reichlich herein. Man veranstaltet daher nnr sogenannte Dünngährnngen und trachtet nur, soviel als möglich solche vorzunehmen, und die heute im Gebrauche befindlichen, wesentlich verbesserten technischen Apparate und sonstigen Einrichtungen tragen zur Beschleunigung des Gährungsprocesses sehr viel bei. So kommt es, dass die mit besonders quteii Apparaten versehenen Brantweinbrennereien heute thatsächlich doppelt und dreifach so viel Spiri tus erzeugen, als der besteuerte

Fassungsraum ihrer Gährungsbvttiche beträgt, und die natürliche Folge hievon ist. dass die größeren Brantweinbrennereien im Verhältnisse 2- bis 3mal weniger an Steuer be zahlen, als sie vermöge ihrer Prodnction eigentlich zu zahlen hätten, und dass die Steuer der großen Unternehmungen im Verhältnisse viel kleiner ist, als die Steuer der kleinen Brantweinbrennereien. Die Folgen hievon machen sich am grellsten bei dem Rückersatze der Steuern fühlbar, welcher aus diesem Gruude bisweilen 100 Procent der Steuer

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 21.03.1890
Umfang: 8
wird. Abg. R. v. Ehamiec berichtet namens des Steuer- auSschusseS über die Anträge der Abgeordneten Lien- bacher, Kathrein, v. Burgstaller und v. Zallinger und Genossen betreffend die Abänderung des Gcbändcsteuer- GesetzeS. Der AuSschusS legt ein Gesetz vor, welches bestimmt, dass für Gebäude, die nicht mehr als neun Wohnbestandtheile enthalten und ein Jahr hindurch unbenützt geblieben sind, die HauSclassensteuer abge schrieben werde. Der AuSschusS beantragt ferner drei Resolutionen

sowohl in ihren Grundsätzen ungerecht, als in der Ausführung entschieden schlecht sei. Redner erinnert an seinen Antrag bezüglich der Steuerfreiheit leer stehender Wohngebäude; letztere seien naturgemäß keine Steuerobjecte, da sie ja keinen Ertrag liefern, und eS sei dabei ganz gleichgiltig, ob das Gebäude mehr oder weniger als neun Wohnbestandtheile enthalte. Auch sei es ganz ungerechtfertigt, die Abschreibung der Steuer nur bei ganzen Gebäuden und nicht auch bei einzelnen Wohnbestandtheilen

zuzulassen. Redner plai- diert endlich für die ausdrücklich normierte Steuer freiheit der Alpenhütten. Redner wird daher in erster Linie für die Anträge der Minorität, und nur even tuell für die Majorität stimmen. Regierungsvertreter Miuisterialrath Dr. Böhm erNärte, dass eS sich jetzt nicht um eine durchgreifende Reform der Gebäude steuer handle, sondern nur um einzelne Erleichterungen und uni Abstellung einiger Mängel, deren Beseitigung innerhalb des jetzt geltenden Systems möglich sei. Die Regierung

sei bestrebt, die bestehenden Härten zu mildern und habe speciell in Tirol den AnSdruck Wohnbestaudtheil in für die Bevölkerung günstigster Weise interpretiert. Alpenhütten, Sennhütten n. f. w. werden ohnedies nicht als Wohnbcstandtheile betrachtet und daher nicht besteuert. Die Anträge des Steuer- ausschusseS seien weitgehend genug und werden dem Fiscus eine Mindereinnahme von beiläufig 400.000 fl. verursachen. Mehr könne aber die Regierung, welche eben erst das Gleichgewicht im Staatshaushalt

für die moderne Finanzkunst. Die Be steuerung der Bauernhäuser lasse sich überhaupt schwer rechtfertigen, für den Bauer habe das HauS nicht den Charakter eines Ertragsobjectes, und die Steuer könne also nicht von dem Hausertrage, der ja nicht existiere, sondern nur von dem Ertrage gezahlt werden, wel chen die Landschaft abwerfe. Die Außerachtlassung einer Abstufung nach der Größe des Ertrages habe dazu geführt, dass das Gebäudesteuer-Gesetz den armen Bauer schwerer bedrücke als dcn wohlhabenden. Redner hätte

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 17.05.1886
Umfang: 8
in den Zoll-AusschnsS und in den volkswirtschaftlichen Ausschuss vor. Nach dem Antrage des Jmmuuitäts-Ausschusses (Referent Abg. Hren) wird dem Ersuchen des k. k. Bezirks gerichtes Sebenico um Zustimmung zur gerichtlichen Verfolgung des Abg. Supuk wegen Ehrenbeleidignng ohne Debatte die Zustimmung ertheilt. Hierauf geht das Haus in die Specialdebatte über die Grund steuer-Abschreibungsvorlage ei«. Zu § I, welcher die Bedingungen enthält, unter welchen ini Falle von Elrmeutarschäden die Abschreibung

von der Grund steuer entweder ohne weiters stattzufinden hat, oder d?m Ermessen des Finanzministers anheimgestellt ist, sind mehrere für und gegen zum Worte gemeldet. Referent R. ^ Meznik legt die Motive dar, welche den Ausschuss bewogen haben, die vorliegenden Aen- derunlzen an der Fassung der Regierungsvorlage vor zunehmen und empfiehlt die Annahme der amendier- ten Fassung des Z 1, wie sie der Ausschuss vor schlägt. Abg. v. Zallinger bringt den von ihm bereits angekündigten Antrag ein, wonach im ersten

herausstellen würde, rund MO.OllL» sl. betrage, während der Grund besitz in Böhmen um 2,4V0.vl1lZ fl entlastet worden sei. Tirol habe die höchst besteuerten Gründe, und wenn früher für ausgedehnte Flächen hoch oben im Gebirge keine Steuer gezahlt wurde, so sei dies des halb geschehen, weil dieselben gar kein Erträgnis ab warfen, da kaum mehr die Schafe dort weiden kön nen. Wenn der Regierungsvertreter angeführt hat, dass z. B. im Jahre 1886 60 pCt. der Entschädi gungen auf jene Schäden fielen, die im Alinea

der Schäoen des vierten Alinea einfach fragen werde: Kann oer Mann noch einen Kreuzer zahlen oder nicht? und erst im letzteren Falle werde man ihm im Gnadenwege die Steuer nachlassen. Der Rück sicht auf die Staatsfinanzen gehe die Rücksicht voran, ob eine Steuer gerecht und billig und ob es recht und billig ist, dass eine Steuer gezahlt werde, ohne dass ein Ertrag vorhanden ist. Abg. Alsons Ritter v. Czaykowski empfiehlt folgende Fassung für Alinea 4 des Z I: „Wird durch andere unabwend bare

. Lienbacher wiederholt seine ge strigen Ausführungen, indem er betont, dass die Ab schreibung der Grundsteuer bei Elementarschäden nicht als Gnadensache, sondern als ein Recht zu behandeln sei, das unter allen Umständen sichergestellt werden müsse, denn es sei widersinnig, ein Recht nicht an- und Vorarlberg' 9?r. ÄRA zuerkennen, dem Finanzminister aber zuzumuthen, dass er dem Landwirte die Steuer schenken solle. Redner unterstützt zunächst den Antrag v. Zallingers, für den Fall der Ablehnung beantragt

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 03.03.1884
Umfang: 8
511 „Bote fnr Tirol und Bor«?rlbern' A?r. ST Zur Reforu» der Brantweinsteuer. ll. Da» Verhältnis, in dem die Rückvergütung der Brantweinsteuer Cisleithauieus zu jener von Ungarn steht, wird durch die nachstehenden Ziffer» illustriert. Im Jahre 1373 betrug der Brutto - Ertrag der Brantweinsteuer in Cisleithanien 7569.000 fl., in Ungarn 6.334.0l.0 sl.; auf Oesterreich entfiel im Ver hältnisse zum thatsächlichen Export aus der Steuer- Rückvergütung eine Quote von 478.000 sl. auf Un garn dagegen

als Rückvergütung 1.021.000 sl., Ungarn dagegen blos 395.000 fl. Im Jahre 1830 betrug die Brutto - Brantweinsteuer in Oesterreich 7.431.000 fl. und in Ungarn 6.585.000 fl.; auf er steres entfiel eine Rückersatz-Quote von 459.000 fl. und auf Ungarn von 17457.000 fl.; bei der gegen seitigen Verrechnung bezahlte Cisleithanien als Steuer- ruckerfatz 1.034.000 fl., Ungarn dagegen nur 379.000 fl. Aus den eben angeführten Zahlen erhellt, dass die Productiou der Brennereien in Ungarn viel größer

gewesen ist, als die Prodnction in Oesterreich, nnd dass nichts destoweniger der Bruttoertrag der Steuer viel größer war in Oesterreich, als in Ungarn, wor aus denn auch folgt, dass ein Theil ter ungarischen Brantweiu-Prodnctiou eigentlich gar nicht besteuert worden ist, dass der Export in Ungarn viel größer war, als in Oesterreich, uud dass Deshalb auch die Steuerrückersatz-Quore, die deu ungarischen Staats- finanzen zu Gute kam, viel größer als jene gewesen ist. welche die österreichischen Finanzen getrosten hat. Obgleich

sich die Nestiiutionsquole nach dem Brutto ertrage der Steuer richtet, so hat doch Oesterreich einen viel größeren Niickerfatz-Betrag zu entrichten gehabt, als Uugaru, was eben so viel sagen will, als dass der Staatsschatz den Ungarn auch uoch eine sehr bedeutende Exportprämie bezahlt hat, nnd das ist wohl die beste Illustration des gegenwärtig zu Recht bestehenden Systems der Brantwein-Besteuerung vom Standpunkte der Staatsfinanzen. Wir glauben nicht zu fehlen, wenn wir es unter nehmen, den Einfluss zu schildern

, den das Steuer- Pauschalieruugs - System auf das Gewerbe der Brant- weinbrenner selbst ausgeübt hat. Es tobt dermalen ein sörmlicher Kampf auf Lebe» und Tod zwischen den kleinen und den mittleren Brautweiubrennercieu, die gewissermaßen als landwirtschaftliche Gewerbe anzusehen sind, einerseits und den großen, fabriksmä ßig betriebene« Brantweinbrennereien andererseits; es ist ein ungleicher Kampf, der gar viele Opfer auf Seite der ersteren fordert. Wir haben früher schon bemerkt, dass eine große

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Seite 3 von 12
Datum: 12.02.1881
Umfang: 12
untergebracht worden, so halten sie sich zur Steuer der Wahrheit als Augen zeugen und gestützt auf die Aussagen solcher berech tigt und verpflichtet zu erklären, dass das weitaus wesentlichste Verdienst am Nettungswerke niemand anderem gebürt. als einzig und allein dem Herrn Gendarmerie-Wachtmeister Ferdinand Brühler. Dieser wackere, entschlossene Mann eilte, durch die Gefertigten von geeigneter Behörde über den Unglücks fall benachrichtigt, auf den Unglücksplatz, wo er bald nach den Unterzeichneten

einen Gesetzentwurf, betreffs theilweifer Ab änderung des Brantweinstenergesetzcs, ferner einen Gesetzentwurf bezüglich der Feststellung der Grund steuer-Hauptsumme. Dieselbe beträgt vom 1. Jänner 1831 an auf 15 Jahre 37.500.000 fl. Abg. Fried mann begründete seinen Antrag auf Abänderung der Geschäftsordnung, derselbe wird sodann in erster Lesung abgelehnt. Das Wuchergesetz wird hierauf in dritter, das Spielk^rtenstempelgesetz in zweiter Lesung unverändert angenommen. Sodann begann die Debatte über den Antrag

Steuerbemessung jährlich: ». den der Grund steuer Schuldigkeit vom Jahre 1330 gleichkommend« Betrag und d. vou dem beim Vergleiche der Grund steuervorschreibung sür das Jahr 1330 mit der neuen, prov. Bemessung entfallenden erHöhlen Betrage eine solche Quote, welche zehn Percent der Grundsteuer- Schuldigkeit des Jahres 1330 gleichkommt; 2. von dem Jahre angefangen, in welchem die definitive Steuerbemessung erfolgt jährlich: ». den der Grund steuer-Schuldigkeit des Jahres 1880 gleichkommenden Betrag

; d. von der beim Vergleiche der Grundsteuer- vorfchreibung sür das Jahr 1880 mit der definitiven Bemessung sich ergebenden Stcuererhöhung; s» eine solche Quote, welche zehn Percent der Grundsteuer Schuldigkeit des Jahres 1880 gleichkommt und dd. einen von Jahr zu Jahr um e i n Zehntel steigenden Theil des hienach von dieser Stcuererhöhung noch erübrigenden Betrages. Art. 5. Die Steuer-Aus gleichung nach den Ergebnissen des ReclamationSver- sahrens erfolgt in Gemäßheit der Bestimmungen des Art. 3. dcS Gesetzes

zu entrichten, um welchen der, von der Grundsteuer-Schuldigkeit des Jahres 1830 mit Hinzurechnung von zehn Per cent derselben sür die Zeit vom 1. Jänner 1381 bis zum Abschlüsse des Reclamationsverfahrens ent fallende Betrag, die für die gleiche Periode that sächlich vorgeschriebene Steuer überragt. Die Ab stattung dieses Mehrbetrages hat von dem Jahre angefangen, in welchem die definitive Bemessung er folgt, binnen zehn Jahren in dcn festgesetzten Ein- zahlungsterniinen stattzufinden, 2. wenn sowohl

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Seite 1 von 6
Datum: 31.07.1883
Umfang: 6
die volle Steuer hievon im Jahre 1393 nur mit .... 1.033.518 Gulden, sohin mit einem um 216.482 Gulden ge ringeren Betrage als im stenographischen Protokolle behauptet wird, zur Vorschreibung kommen. Dabei sei bemerkt, dass unter der obigen Steuersumme von 1.033,513 Gulden auch die Steuer von jenen Grund stücken einbezogen ist, welche bis zum Jahre 1830 gänzlich steuersrei waren und größtentheils in Wei den. Alpen und Wäldern bestehen, welche nach dem Gesetze vom 7. Juni 1831 vom Jahre 1333 ange fangen

derart in die Besteuerung fallen, dass im Jahre 1883 im L-ihre 1834 s. w. und erst im Jahre 1893 die ganze Steuer zu entrichten ist. 2. Die im stenographiscken Protokolle vorkom menden Steuerziffern vom Jahre 1373 u. zw.: an Grund- und Gebäudesteuer 777.472, an Erwerb steuer 73.725, an Einlommensteuer 118.152 fl., zu sammen 969.349 Gulven sind unrichtig, indem für das vorbezeichnete Jahr an Grund- und Gebäude- sieuer beziehungsweise an der damals mit der Grund steuer vereint eingehobenen Häusersteuer

971.376, an Erwerbsteuer 143.750. an Einkommensteuer 222.149 Gulden, zusammen 1.342,775 Gulden vorgeschrieben war. 3. Zur Widerlegung der mit den Thatsachen im vollsten Widerspruch stehenden Behauptung, dass das Land Galizien, welches srüher an Hausclassen steuer 1.800,000 Gulden gezahlt hat, gegenwärtig 800.000 fl. zahle, und sonach durch das neue Ge- bäudesteuer-Ges-tz erleichtert worden sei, diene Nach stehendes: In Galizien betrug im Jahre 133 l, also vor der Wirksamkeit des Gesetzes vom 9. Febr

an der Haüsclassensteuer ist im Jahre 1832 wohl hinter jener für das Jahr 1331 zurückgebl-eben, was darin seinen Grund hat dass von den nach H 1 des Gesetzes vom 9. Febr. 1332 zinssteuei Pflichtigen Gebäuden, insosern diese bisher der Hausclassensteuer unterlagen, diese Steuer für die Dauer der Hau-zinsfteuerpflicht nicht einge hoben wird. Im ganzen überragt die Vorschreibung an der Gebäudesteuer in Galizien für das J^hr 1332 jene für das Jahr 1331 und es erscheint sonach die Behauptung über eine durch das neue

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Seite 7 von 8
Datum: 26.01.1883
Umfang: 8
sich vielleicht, meine Herren, dass gleich nach der Vertheilung dieser Vorlagen wirklich eine gewisse Beunruhigung und Ausregung in den hiesigen industriellen und Geldkreisen herrschte, die so weit gieng, dass ich persönlich gefragt wurde, ob denn die neueste Staatsrente wirklich dieser Renten steuer unterzogen werde Ich erstaunte weil ein gebildeter Mann diese Frage an mich richtete, und las ihm das Rentensteuergejetz vor, wo ausdrücklich gesagt wird: Befreit sind u. s. w., darunter musi cierte Rente

Ordnung macht, ^ daS eine viel bessere Gewähr für die pünktliche Erfüllung seiner Verbindlichkeiten ist irol und Vorarlberg' Nr. TR. als die schönstes, Redensarten.-,, (Brgvp!., Bravo,! rechts.) , . ' 5 ... . Man- hat. auch darauf hingedeutet, dass^ ein Capitalist bork Läs.eine. Obligation,, einen Schuld schein, eine Priorität kaust, dan» Läo, d. h.^ weil,er bis jetzt keine Steuer von ihr zahlt— von den ge setzliche» Bef-e'ungen sehe , ich hier, ab, darübe^,wird noch gesprochen

werden — und., jetzt. .auf einmal daraus eine Steuer auferlegt wird. Das , sei eine Verletzung seines Rechtes Ja von diesem Grund satze ans, meine Herren, wär? jede S'euer eine Rechts verletzung — denn irgendwann muss .jedk!. Steuer doch die erste gewesen sein, auf Grund, und Bodep, auf Haus,..auf Erwerb. Jedermann, der.damals Grundstücke erworben, Häuser gebaut, Werkstätten e,richtet hat, hat bor,» Lcls das gethan, weil noch keine Steuer bestand. . Da wäre ja gar keine Steuer möglich. Aber ick) muss doch den Say auch um k.hren

pünktliche Zahlung. Wenn nun bei gleicher Sicherheit ein Unterschied besteht zwischen den Zinsen auswärtiger Staaten, die weiter vorgeschritten sind, und den unseren, so wird der Capita.ist entweder bei uns die Capitalsanlage suchen oder umgelehrt; aber das ist ganz gewiss richtig, dass, wenn wir auch gar keine Steuern von dem Capitalisten, der Renten be sitzt, verlangen, er aus diesem Grund , doch gewiss- nicht den Zinssatz heruntersetze^,wird; so wenig die» der Hausbesitzer thut, dem die Steuer

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Seite 1 von 8
Datum: 13.02.1890
Umfang: 8
aus Oesterreich « Ungarn in Einzel- fällen und auf dahin gehende Gesuche gestattet. Innsbruck am 5. Februar 1890. Von der k. k. Statthaltcrci für Tirol und Vorarlberg. Nichtamtlicher Theil. Inland. Wie unser Wiener Drahtbericht gestern in Kürze meldete, hat Se. Excellenz Finanzminister Dr. R. v. Dunajewski vorgestern im Abgeordnetenhause die Interpellation der Abgeordneten Dr. Steinwender und Genossen, betreffend die Vorlagen für die Steuer reform beantwortet. Se. Excellenz sagte: „Ich möchte

Rechnung ge tragen werden. Für die sonstigen, die privaten Erwerbsunterneh mungen wird beabsichtigt, an Stelle der bisherigen Erwerbsteuer und Einkommen erster Classe in Zukunft eine einheitliche Erwerbsteuer einzuführen. Die Ein richtung derselben ist bekanntlich ein Gegenstand be sonders schwieriger Erwägungen. Einerseits lässt die Tarifierung der Gewerbe nach wenigen fixen Tarif sätzen, wie sie das Erwerbsteuer-Patent von 1813 aufstellte, in Bezug auf die Anpassung der Steuer an die thatsächliche

auf die Ertrags fähigkeit der' betreffenden Unternehmung ziehen kann. Hiedurch soll ?ui»rseitS erzielt werden, dass die Steuer jeder GrößeuanSdehnnng der steuerpflichtigen Unter nehmungen im richtigeil Verhältnisse nachfolgen kann, andererseits soll aber das Ermessen der Steuerbehör den bei Auswahl zwischen deu verschiedenen Steuer sätzen des Tarifs in viel- engere Schranken gebannt werden, als nach der bisherigen Gesetzgebung. Für AnSnahmSfällc, in denen auch die Behandlung nach einem specialisierten Tarif

nicht thnnlich erscheint, ist durch geeignete Bestimmungen besonders vsrgesorgt. Bei der Besteuerung der bisher der Einkommen steuer zweiter Classe zugewiesenen Besoldungen, Dienst- bezüge n. dgl. ist eine wesentliche Aenderung nicht in Aussicht genommen. Die durch keine andere ErtragS- steuer unmittelbar getroffenen Einkünfte aus Capitals vermögen sollen einer an die Stelle der bisherigen Einkommensteuer dritter Classe tretenden Nentenstener unterworfen w-'-i:en. Das Ausmaß derselben soll nur riicksichtlich

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