dessen amusühren, daß in der GemeindeGaschurn(Seelenzahi SVV) in Vorarlberg, wo die Wohnungen eine gute balbestunde von der Kirche weg zerstreut liegen, wo das Volk niit sehr strengen Arbeiten überladen ist, so daß ausgenommen im Winter nur an Sonn- und Feiertagen Proben ge halten werden können, seit anderthalb Jahren ein Gesangs verein besteht. der jetzt schon über 5V Stimmen zählt und daß dieser junge strebsame Verein in dieser kurzen Zeit, um nur die Hauptleistungen zu nennen, eine Choral- messe von Greith
, daß die neu zu errichtenden, Chöre an Sonn- und gebotenen Festtagen jedenfalls uuentgeldllch singen werden. ES muß dem Volke zu Gemüthe geführt werden, daß der Gesang eine vorgeschriebene gotteSdienstliche Handlung sei und daß jeder Katholik, der Stimme und Gehör hat, wenn eS anders die übrigen Umstände erlauben, die moralische Pflicht habe durch Gesang die gotteSdienstliche Feier zu erhöhen und zu verherrlichen, »lud daß, wer in dieser Weise im Geiste und in der Wahrheit singe, Gott am besten diene
. Dann schaffe man die Privilegien und die Bezahlungen für den sonn- und festtäglichen Chorgesang ab, man mache Kirchengesang an den gebotenen Tagen zu einer Sache deö Volkes und nicht bloö einigerAevorzugter. Im llebrigen wird man es auch nicht fehlen lassen, auö Kirchen- oder Gemeindevermögen, oder aus freiwilligen Beiträgen Mnsikalien anzukaufeu, und dem Säugerchor etwa das eine und andere Mal im Jahre einen Trunk zu geben. DaS wirksamste und allein ausreichende Mittel aber, den Gesang allseitig zu heben