ein gesetzt worden ist. Da diesem Gerichte, die gesetzlichen Erben des Malhäus Kaufmann unbekannt sind, so werden alle diejenigen, welche anf die Verlassenschaft aus was immer für einem Nechtsgrnnde Anspruch zu machen gedenken, aufgefordert, ihr Erbrecht binenEinem Jahre von dein unten angesetzten Tage an gerech-5 net, bei diesem Gerichte anzumelden, und unter Ausweisung ilireS Erbrechtes ihre Erbserkiärnng an-' zubringen, widrigenfalls die Verlassenschast mit jenen, welche sich werden erbserklärt
-haben, verhandelt und ihnen ein geantwortet, der nicht angetretene Theil der'Ver- lassenfchaft, oder wenn sich Ztiemand erbserklärt hätte, die ganze Verlassenschafl vom Staate als erblos ein gezogen würde. . Paternion, den 20. Mai 1357. - 1 E d i k t. . Nr. 2346 Vom k. k. Bezirksamte Hall als Gericht wird be kannt gemacht, daß am 4. Juli 1356 MathänS Kaufmann, Taglöhner .i» Mils mit Hinterlassung 2 Couvokations-Edikt Nr. 357 wider I. Ai' I » e n v o n S t. G a l l e u k i r ch. Vom k. k. Bezirksamte Montafon