hatten. Es muss offen zugestanden werden, dass jeder Kaufmann und Industrielle durch „Hartleben's Handlexikon des gan zen kaufmännischen Wissens' ein wirklich unschätz bares Hand und Hilfsbuch, einen zuverlässigen Freund und Berather in allen Berufsangelegenheiten gewon nen hat. DaS ganze Gebiet der Volkswirtschafts lehre, des Handels- und Wechselrechts, des Verkehrs wesens, des Bank-, Industrie» und Gewerbewesens, der Waarenkunde, der Handelsgeographie. deS Conto wesens, ferner auch des Seewesens, sowie des Staats
finanzwesens, soweit diese Gebiete den Kaufmann ir gendwie berühren, sind in dieses Werk hineingezogen; bei jedem Artikel werden mit gewissenhafter Erwä gung Umfang und Wichtigkeit desselben in Ueber einstimmung gebracht, das Neueste mitgetheilt, alles Veraltete dagegen ausgestoßen. WärmstenS besür- wocten wir die Anschaffung dieses Handels-Lexikon, welche durch die Ausgabe in Lieferungen selbst min der Bemittelten erleichtert und ermöglicht ist. Wer Hartleben's „Handlexikon des ganzen kaufmännischen