, während die Herren Dr. Kapserer und Dr. Wenin die Ver theidigung übernommen hatten. Als Sachverständige für Fahrräder waren die Herren Reichmann und Kaufmann anwesend. Vor den Geschwornen standen Max Witt, 22 Jahre alt, ledig, Fleischhauergehilfe aus Eichstätt, und Johann Adam Huber, 28 Jahre alt, verehelicht, ComniiS aus Amberg, beide des Ver brechens des Diebstahls nach Z 179 angeklagt. Der Thatbestand, den die Angeklagten zugeben, ist folgender: Ende Oktober 1895 kamen die beiden Angeklagten nach Kufftein
höchstens 30 bis 40 Mark betragen habe. Auch die Vertheidiger und zwar Dr. Kapserer für Witt und Dr. Wenin für Huber be kämpfen die Wertangabe der Räder. Die Geschwornen (Obmann Herr Hans Hirsch, Kaufmann in Innsbruck) erkennen die Angeklagten im Sinne der Anklage mit 11 gegen 1 Stimme schuldig, und der Gerichtshof verurtheilt dieselben nnter Anwendung der außerordent lichen Milde nach Z 338 St. P. O. zum schweren Kerker und zwar Witt in der Dauer von 13 Monaten und Huber in der Danec von 18 Monaten