für die ViehauSstellung statt. Die näheren Dctails werden folgen. Aus den» Gerilhtssaclle. Innsbruck, .13. Sept. Hente wurde die dritte diesjährige SchwurgerichtSperiode eröffnet. In der heutigen Sitzung wnrde die Hauptverhandlung g-geu Franz Huber, k. k. SteueramtS Kontrollor und fubstituirten Steuereinnehmer in Hall, wegen Miß- brauch der Amisgewalt nach 8Z. 101 und 102 lit. St. G. uud Uebertrelung des Betruges durch Ve» leitung zu einer falschen Aussage vor einer Behörde im Sinne der ZZ. 205 und 461 St. G, sowie
Dr. R. v. Neinisch, in die Vertheidigung theilten sich die Herren Dr. Hamnier und Dr. Köck. Auf Ersuchen des Gerichtshofes hatte die Finanz-LandeSdirektion als Sachverständigen in dem Geschäftsgange der Steuerämter Herrn Kontrollor Johann Konzet ent sendet. Der Anklageschrift entnehmen wir Folgendes: Franz Huber, k. k. SteueramtSkontrollor, 60 Jahre alt, verheirathet, Vater von 5 Kindern, hat in seiner Eigenschaft als substituirter Steuereinnehmer von der ihm zustehenden Amtsgewalt Mißbrauch gemacht
des A. Jenewein um Ab-,, schreibniig von 30 fl. bat, und sandle dasselbe Tag» , darauf an das tssleneramt. Huber jedoch unterschlug dieses Gesuch, machte ein neues, welches um gänz- . liche Nachsicht bat, in welchem Sinne auch von der/ Oberbehörde entschieden wurde. ' Zwischen II. und 18. Oktober 1874 erhielt Jene- ^ wein eine Vorladung vor daS Steueramt, welche' von Huber allein unterzeichnet war. Kooperator Flatscher, dem diese Vorladung gezeigt wurde, be hauptet auf das Bestimmteste
, auf diesem Schriftstück die Bemerkung vorgefunden zu haben, daß die Ab schreibung von 30 fl. bewilligt worden fei. Jene wein leistete am 19. Oktober der Vorladung Folge, und als er im Steueramte erschien, drängte ihn Huber auf den Gaug und forderte die Bezahlung der nicht erlassenen 15 sl., welche Jenewein jedoch sich zu bezahlen weigerte, da diese Gebührenzahlung von einem Gutskauf herrühre, und diese Verpflich tung von dem andern Kontrahenten, nämlich den Schuter'fchen Kindern übernommen worden sei. Er verständigte
daher deren Mutter von der Verpflich tung, diese Gebühr zu bezahlen. Im Auftrage die- , ser Frau erschien am 29. Oktober Johann Meßmer beim Steueramte und erlegte dem Kontrollor Huber die 15 fl., welcher dieselben mit der Bemerkung, er wisse schon, warum eö sich hantle» annahm, jedoch den Empfang, wie er sagte, wegen GeschästSüb^r- häusung nicht bestätigte. Johann Meßmer schickte nun am 8. oder 9. November einen Stephan Kofler zum Steneramt, um die Quittung zu verlangen. Auch Kofler erhielt