, daß noch der n eitere Antrog deS Grasen Barkoczy vorliege, welcher die Sireichung der Post p-r 95,vl1l1 fl. besür^ woitet. ReichSrath Graf AuerSp'erg bemerkte, kS sei nicht dara<than worden, ob die evang>lischen Konfessionen in Ungarn diese Summen in Anspruch nähmen oder nicht. Solches häite j'doch vor der Abstimmung noch zu geschehen. Der Kultusminister Graf Thun zeigte, daß schon das Eowitö darauf angetragen habe, die Post von 95,000 fl. nur als eine eventuelle anzusehen, damit sei wohl gemeint
, daß sie »ur insofeine bestehe, als sie auf Grundlage der vom Comit6 erwähnten Regelung der Angelegenheiten der Evangelischen in Anspruch ge nommen werden sollte. wünsch- sehr, daß der AN trag deS Comitö'S ausrecht erhallen werde. Jene Post beruhe ous einem Aic,sprechen, welches Se. Majestät zu eriheilen geruhten. Es nehe füglich nicht an, eine derartige Post einfach zu streich-n, und der richtige Ausdiuck könne doch nur der sein, daß die Auslage nur insofern oUch wirklich stattfinde, als sie beansprucht
wird. ' ReichSrath Graf Szecsen gab als iBerichterstatter die Ausk^äiung, ras, die Redaktion dieses Paragraphen eigentlich zwei vtiscliedtne Geg nstonte umfasse. DaS Comitö habe sich hierbei nicht auf die Regelung der Verhältnisse in Ungarn beschränkt, sondern gesagt. eS sei möglich, daß diese Post für Ungarn nicht benötkigt wird. woll aber bei der definitiven Regelung der Ver Hältnisse der Evangelischen in anderen Prohinzen. DeS halb wurde die vorliegende Tertirung gewählt und die ganze Budgelpost
bis zur definitiven Regelung der Sache als eventuell vorbehalten. Mit Rücksicht auf diese Beae,kungen erklärte Gr.rf Barkoczy seinen Antrag zurückzuziehen und eS bei der vorliegenden Fassung zu belassen. ReichSrath Maager hielt eS in der Kompetenz deS ReichSratbeS begründet, auch solche Bemerkungen über die Budgets zu machen, von denen der Bericht nichts erwähnt. Er habe im Budget für den Bischof und daö Domkapitel zu Chur in der Schweiz eine Post ange setzt gefunden, worüber.er sich eine Auskunft erbitte
. Die Post betreffe ene Subvention im Betrage von 63l)l) fl., und es sei eind sonderbare Sache, wenn die eigene» Glaubensgenossen in Oesterreich darben, wäh rend im Auslande fremde Kurien unterstütz« werden, sollen. Kultusminister Graf Thun: „Ich bin in der Lage, darüber vollkommene Aufllänmg zu geben, um so mehr, da der eine m>d andere der Herren ReichSräthe nn'ch bereits srüher priratim darum ersuchte und ich daher aktenmäßig den Sachverhalt ergrunden konnte. Die Bischöse und das Domkapitel zu Chur