und Früh garten von 20 Master in Rauth; Ut. ein Acker, Toblacker von 80 Klst.; lit. X, ein Hanfgarten von 22 Lilft ; beim Hanfe, lit. v (IH, ein Stück Wies- uwhd, die Wiese von 750 Ülft., dabei 2 Stück Acker vou ivo Klst. Daiin zchattgstteise Psändü'ng schülbnerischen Mobilien allsr Art, insbesondere Äiiiriihtüng, Bieh, Futter, Getreide u. s. w. K. k. Bezirksgericht Landeck, Abth. l, am 7. Oötöbrr IS98. 26S Tschurtschenthaler Nr. 328S4 1 Ktindmachiittfti ex 18S8 Die k. Post- und Telegraphen-Direction
14 „ S. Feldkirch—Vaduz I „- 10. Jnleriirbatie Ttltphonleitung Bludenz—Laibläch 2 „ I I. Teltphoniletz Dornbirn/ Fcldkirch 3 „ 12. Bozen^—Bdrghettv 10 5 13. OrtsleituUgen Levico und Roncegno 4 „ 14. Telkphonnöß Bozen 2 « ck) j 1 m laiige Sänken Summe 7K Stück Totale Summe 54SK Stück Die ^ k; Post- nn!> Telegraphen-Direction behält sich vor, das ob.n äusge^chriedene Säulenquantum zu reducieren und iviid ausdrücklich bemerkt, dass beider Ablieferung, welche bis längstens Mitte März 1899 bewerkstelligt
den .Lagerplätze abgeliefert werden. Vorschriftsmäßig gestempelte, von außen, als solche ausdrücklich bezeichnete, wohlversiegelte Offerte, in tvrlchen die Holzgattung, die zu,liefernde Säulenmenge, öie Strecke öder die Strecken, oder auch die Eifenbähn- staiionen, in welchen Jemand Lieferungen zu über nehmen wünscht, und der Stückpreis in österreichischer Währung äÜMzeben sind, wollen bei der k. k. Post- ünd'Telegraphen Dire'ctidn in Innsbruck biA 8. No vember 189-j eingereicht werden. In den Offerten
ist die in dieser Kuiidmachung ausgeführte Streckeneintheilung genau einzuhalten, die Eisenbahnstationen, auf welche die einzelnen Parthien geliefert werden, sind genau anzugeben und behält sich die k. k- Post- und Telegraphen-Direction vor, Offerte, welche dieser Eintheilung nicht entsprechen, zurückzuweisen. In jedem Offerte sind Datum und Geschäftszahl dieser Kundmachung anzuführen. Das im Offerte ge machte Andot ist für den Offerenten sogleich, für die k. k. Post- und Telegraphen-Direction aber erst, und zw^r ohne dass
letztere a-. die Termine des H 862 ä. b. G.-^. gebunden ist, nach erfolgter Genehmigung seitens des Handesministeriums verbindlich. ES können auch Offcrte auf imprägnierte Säulen mit den oben angegebenen Dimenston'n eingebracht werden, nur muss der Offerent das Jmvrägnierungs- Versahren und die Jmpiäzniernngs-Flüssigkeiten in dem Offerte angeben und sich verpflichten, zu gestatten, dass die Jmprägnieruugs-Manipulation am Werkplatze von einem Organe der k. k Post- und Telegraphen- Direction überwacht