UN« die Bereitwilligkeit, womkt unsere ersten Ereffnungen aufgenommen worden sind. Allein selbst bei dieser Hoff nung muß die Regierung den Ere.gn.ss-n zuvorkommen, damit sie nicht etwa zurückbleibe, denn die Ereignisse lenkt man, invrttl man ihnen zuvor kommt. Frankreich weiß bereilö, daß die Neqiernng nicht geneigtist, Interessen den Leidenschàstcl, ansznopsern. Es begreife aber auch wohl» daß seine Sicherheit nnserHcniptzweck ist, und daß wir ihm dieselbe durch alle Mittel, wenn der Friede
dazu nicht hin reichte, zu verschaffen wissen werden. Die Ereignisse in Italien ziehen natürlicher Weise unsere Aufmerksamkeit aussich. Die Lage dieses Landes, sowie sie durch die Trak tate bestimmt ist , dieVertheilung der Kräfte können dort nicht inodifizirt werden, ohne daß die großen Mächte, und besonders Frankreich daS Recht hätten, sich einzumischen in, Interesse EuropenS, wovon der römische Staat einen Theil ausmacht, und Erklärungen oder Garantien zu fordern. (Allgemeine Bewegung deS Beifalls
.) Das dcrmaligeMi nisterium will Ordnung und Frieden, allein eS will die Ordnung nur mittelst Achtung der Freiheit in allen ihren Rechten, in allen ihren Entwicklungen. Vertrauen Sie un serer Offenheit ; es handelt sich bloß um eineVorsichtSmaß- regel, welche nichts Feindliches versteckt. Unsere Politik ist argloS; Frankreich und Europa wissen es, allein eben weil unsere friedfertigen und rechtlichen Absichten be kannt sind, weil wir jeden ungcrechlen oder leidenschaftli chen Angriff verabscheuen, glauben
wir auch mit Recht for dern zu können, daß man nnö höre, sey es, daß wir von Frankreich neue HülsSquelle» begehren, seyeS, daßwir von einer fremden Macht nothwendige Erklärungen ver langen. ES ist für den Weltfrieden nöthig, daß Frankreich mit seiner Negierung zufrieden, seiner Unabhängigkeitge- wiß, von der Achtung, die es einflößt, überzeugt, und auf seine Lage stolz sey; Europa wird es begreifen gleich uns.' — Die Kammer nahm hierauf mehrere Artikel des von derPairSkämm er angenoin menenGesetzeS über biePen
bis zur Schlacht von Waterloo für Frank reich gefochten haben. Napoleon habe ihm durch testa mentarische Akte vom 2S. April 1821 den Spezialaus- trag ertheilt, die Verwendung der gegen 20c» Millionen Fr. betragenden Privatdomänen, die iviü zu den Krongütern geschlagen worden, zu fordern. Die Gazette be France enthält unter der Aufschrift: „Oesterreich und Frankreich' einen Anfsay, der so wahre und gerechte Gesinnungen entwickelt, und zugleich so zeitgemäß ist, daß wir nicht nmbin können, das Wesentliche daraus