. Während des Beheitzeiis sollen die Fenster uud Thüren von Zeit zu Zeit geöffnet wer den, nm den Dnnsten AnSgang zu verschaffen. Nnr müs sen mit dieser Maaßregel zugleich die nöthigen Vorsichten zur Abwendung einer FeuerSgefahr verbunden, daher die Rauchrohren in einen rein gefegten Ranchfang geleitet, und die Oefen selbst von allen fenerfangeuden'Gegen, ständen entfernt gehalten werden. Räucherungen mit Kohlenfeuer sind schädlich. 3. Der Luftzug, die Sonnenstrahlen befördern die Aiiötrocknnng und Neinignng
der Zimmerlnft von fchädli- chen Dunste», daher bèi heiterer, trockener Witterung Fenster n»d Thüren offen gehalten werden sollen. Das Anoweißei» darf erst geschehen, wenn schon alleö ausgetrocknet, und noch so viel Zeit übrig ist, daß auch der Kalkdunst vor dein Beziehen der Wohnung sich verlieren kann. Bei nasser Witterung im Herbste und Winter, wo die Wohnungen nach dem Beziehen wegen Kälte nicht offen gehalten werden können, ist das Weißen durchaus schädlich, nud soll daher biö zur günstigernJah reszeit
, im Winter oder im kühlen Frühling statt findet, so sind am Tage die Oefen zn heitzen, nnd ist eine Thnre oder ein Fenster einige Stnnden lang offen zn halten, nm die gänzliche Anstrocknung zìi befördern. Am späten Abende aber, vor dem Schlafengehen, bei geschlo»enen Thüren und Fenstern, wäre es hvchst schädlich, einznheitzen. cl) Die Einrichtnngc>ilncke, die Bettstätten mü>len von den Manerwändeii wenigsteus einen Schnh entfernt ge stellt werden, um die Ausdünstung nnd Trocknung der Maner