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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 10
Datum: 05.11.1867
Umfang: 10
vertrete (Krain) auf 1890 Einwohner eine Volks schule. Die Ziffer des Schulbesuches sei durchschnittlich kl auf 100 schulpflichtige Kinder, doch sei sie in ein zelnen Kronländern 10 bis 15 aus 100. Die Folge davon sei, daß in einem Kronlande unter den Assen- tirten nur 5 pCt. lesen und schreiben konnten. Diese Ziffern sind sprechend genug, sie sind, wie der Altvater der Naturwissenschaften sagte, die letzten unerbittlichen Richter. Redner untersucht die Gründe dieser Erscheinung und sagt

: In den Jahren von 1620 bis 1860 sind wohl 3000 neue Schulen gegründet, neue Schulhäuser g?- baut, neue Schulbücher geschaffen worden, aber da mit sei eS nicht besser geworden. Ein neuer Geist müsse einziehen (Bravo!) der Geist der Neuzeit. (Bravo!) Und da sei man bei der Eardinalsrage angekommen. Redner verwahrt sich dagegen, als wollte man die Religion aus der Schule entfernen, keiner von unS werde wollen, daß sein Kind ohne Religionsunterricht bleibe, nur um Regelung des Ein flusses der Geistlichkeit

auf die Leitung der Schule handle eS sich. Die Gegner verwechseln den Begriff der Geist lichkeit mit Kirche; wäre die Geistlichkeit die Kirche, dann wäre die Lehrerschaft die Schule, die Beamten der Slaat. Die Geistlichkeit ist nichts anderes als die administrative Behörde der Kirche und gegen den Einfluß dieser Behörde sei der Gesetzentwurf ge richtet. Zur Hebung der Schule sei die Hebung des Leh- rerstandeS erforderlich und da verlangt Redner nicht bloß eine Besserung der materiellen Stellung, son dern

auch die Hebung der gesellschaftlichen Stellung. Der vorliegende Gesetzentwurf sei, wenn er auch vcrbefferungSfahig ist, doch eine vollkommen geeignete Basis zur Vervollkommnung des Schulwesens. Wir gehen daran, große finanzielle Lasten auf unö zu nehmen, diese zu tragen werde nur möglich, wenn wir gebildete Arbeiter haben und unsere Industrie heben, und dazu sei eine gründliche Reform der Volks schule nöthig. Vom Standpunkte der Schule und vom Standpunkte der Volkswirthschaft empfehle er die Annahme

dieses Entwurfes und schließe mit dem Worte des DichterS: „Auf, gewaltiges Oesterreich, vorwärts, du mußt den Andern gleichen.' Abg. Degara beruft sich in italienischer Rede darauf, daß daö Haus nicht berechtigt sei, das Kon kordat aufzuheben. UeberdieS sei eS eine falsche Vor aussetzung, daß daö Konkordat der Kirche einen größeren Einfluß aus die Schule gegeben habe, als sie früher gehabt hat, vielmehr hat daS Konkordat in den Artikeln 5 bis » mir das schriftlich festgestellt, waS schon seit langer Zeit

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 01.07.1878
Umfang: 8
sie doch die gewichtigen Zeugen der Anklage. Endlich hat Graf Schassgotsche selbst vor dem Untersuchungs richter erklärt, daß der Regierungsvertreter den Sinn seiner Worte richtig erfaßt, und daß nnr der Schluß, den er gezogen, ein irriger sei; ob Letzteres aber der Fall ist oder nicht, kann einzig und allein Gegenstand Ihrer Entscheidung sein.' Bei Ausführung des zweiten BeweiSsatzeö erörterte der StaatSanwalt die Rede deS Angeklagten: „Die neue Schule ist eiue Schöpfung der Freimaurer, nicht mehr und nicht weniger

, als verabscheuungSwürdig, gottlos und verdammt. So lauten die ersten incriminirten Worte deS Redners. Es drängt sich nnn die Frage auf: „Welche neue Schule ist eine Schöpfung der Freimaurer?', wenn Graf Schasfgotsche nicht die österreichische Schule ge meint und besprochen haben will. Soll da angenommen werden, die Schule irgend eines Nachbarstaates, dann wäre dieser genannt worden; wollte der Redner da mit die Schule der Freimaurer treffen, dann müßte er den Wortlaut gebraucht haben: „Die Schule der Freimaurer

ist verabscheuungSwürdig, gottlos und ver dammt.' Der Redner gebrauchte aber die Worte: „Die neue Schule ist eine Schöpfung der Freimaurer.' — Und haben nicht eben wir eine neue Schule, be steht nicht bei uns auf Grund des StaatSgrundgesetzeS vom 21. December 1367, deS ReichSgesetzeS vom 25. Mai 1868 und der Verordnung vom 10. Febr. 1869 eine neue Schulgesetzgebung, eine neue Schule? Lauten nicht alle Proteste, alle Resolutionen der Oppo sition gegen die neue Schule? Gebraucht die oppo sitionelle Presse

je' einen andern Namen für unsere Schule als dik Neuschule? Redner hat daher zweifel los mit dem Wortlaute „die Neuschule' ist eine Schöpfung der Freimaurer, — unsere, die österreichische, die tirolische Schule gemeint; jede andere Deutung ist ausgeschlossen. Redner bezeichnet die nene Schnle als gottlos,, verdammt und verabscheuuugswürdig. Und eben dieser Wortlaut erscheint als Kritik unserer Schul gesetze in der päpstlichen Allocntion vom 22. Juni 1868, als die Gesetze vom 25. Mai 1868 in Giltig- keit traten

eben gegenüber unserer Schule den Stein deö An stoßes, daß die Oberaufsicht über oie Schule dem Staate zusteht, wie es in den ZZ. 1 und 2 des Ge setzes vom 25. Mai 1868 normirt ist, — gerade deßhalb klagt die Partei des Angeklagten, weil die Kirche das primäre Recht auf die Schule verlangt, und dem Staate nur das fecundäre Zugestehen will, — eben deßhalb wird Klage erhoben, weil die Stunden für deu Religionsunterricht vermindert wnrden, — daher der Aufschrei der Partei, daß der Religion Ge fahr

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 05.06.1874
Umfang: 8
im Jnseratentheile unseres Blattes. Die Volksschule in Tirol vor hundert Jahren. (Fortsetzung.) Im Schuljahre 1768/69 machte die schule wieder einen ansehnlichen Fortschritt. Der große Schüler- zuwachS machte die Anstellung zweier neuer Lehrer, des Weltpriesters Anton Kühn und des weltlichen Johann Kegel nothwendig; die Lehrer bekamen nun auch einen ordentlichen Gehalt und fiel ihr Unterhalt den oben erwähnten Schulfreunden nicht länger zur Last. Versuchsweise führte Direktor Taugt, nachdem die einsichtige

Landesstelle mit Freude ihre Genehmigung hiezu ertheilt hatte, in einer Klasse die aganische Lehrart ein. Am 4. September 1769 fand in der Pfarrkirche die zweite öffentliche Prüfung und Preisvertheilung statt. Die JnnSbrucker Schule war nun gegründet und 'tand bereits auf festem Boden. Auch war man bereits im Lande auf diese neue Schule aufmerksam geworden. Zuerst suchte der eifrige Dekan v. Ingram zu Im st in Innsbruck um eUM Schulpriester an. Agsthofer ging selbst nach Jmst und bahnte dort die neue

Schulordnung an; sein Werk setzte der Priester Martin Wintersteller fort, der sich nach dem Ausdrucke des Chronisten indessen „schon so viel Methode in Innsbruck abgeholt hatte, als er ans das Land sür nöthig erachtete'. Aber selbst der Fürstbischof Leopold Graf von Spaurin Brixen fühlte sich nun augeregt, in seiner Stadt eine verbesserte Schule zu errichten und berief den Schulpriester Anton Kühn dorthin, an dessen Stelle in Innsbruck der Priester Michael Wesch trat. Da für Kühn und seinen gleichfalls

geistlichen Gehilfen Paul Norz kein Gehalt ausgeworfen war, so gab der Domprobst beiden Wohnung und Kost an seiner Tafel. Der Bischof besuchte selbst die Schule öfters und ließ am Schlüsse des Schuljahres 1769/70 zum ersten Male in seiner Residenz öffentliche Prüfung und Preisvertheilung abhalten. Laut des Urtheiles des Chronisten durfte zur Zeit, wo derselbe seine Chronik schrieb, die Brixner Schule immerhin zu den bessern gezählt werden, obwohl sie sich, wie er bemerkt, an die allerhöchsten Verordnungen

und die vor geschriebenen Lehrbücher nicht gar zu gewissenhaft zu halten Pflegte. , Das Schuljahr 1769/70 brachte der JnnSbrucker Schule noch einen neuen Lehrer in der Person des Schulpriesters Benedikt Winkler; der weltliche Lehrer Kegel starb und an seine Stelle trat, gleichfalls weltlichen Standes, Franz Reden. Alle Lehrer arbeiteten eifrig, aber sie lernten einsehen, daß es nicht hinreiche, die saganische Lehrmethode nur aus Schriften kennen zu lernen. Kaum war das Schul jahr anfangs September 1770

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 25.10.1890
Umfang: 12
» Antragsteller ungefähr Folgendes: Die öffentliche Erklärung der Bischöfe zu Wien am 13. März d. I. hat alle, welche von der Ueberzeugung durchdrungen sind, dass die consessionelle Schule eine gesetzliche Basis haben solle, i»it aufrichtiger Freude erfüllt. Denn durch die bischöfliche Erklärung wurde klargestellt, worin das Wesen der consessionellen Schule bestehe, n»d die Meinung widerlegt, dass die consessio nelle Schule schon vorhanden sei. Wenn der Geist liche in die Schule geht und dort Unterricht

in der Religion hält, so fei dies der consessionellen Schule nicht genug gethan. Die Erklärung der Bischöfe zeigt ferner, dass eS nicht ungerechtfertigt und unnöthig für das tirolische Volk fei, dass unsere Schule auf den Grund der consessionellen Schule gestellt werde. End lich wird der Beweis geliefert, dass durch die Her stellung ver consessionellen Schule das Bildungsniveau auf keine Weise herabgedrückt werde; wenn auch con- fessionell umgeformt, so bleiben doch alle Gegenstände

des H 3 des ReichsvolkSschulgesetzeS zum Unterricht vollkommen frei und werden nicht im mindesten be schränkt. Der tirolische Landtag hat von jeher zur consessionellen Schule gehalten, schon im Jahre 1863 einen Gesetzentwurf zum Beschluss erhoben, wonach die Schulaufsicht in confessioneller Beziehung so viel als möglich nach diesem Sinne zu regeln gewesen wäre. Dieser Gesetzentwurf erhielt jedoch nicht die a. h. Sanction. Viele Beschlüsse wurden in den folgenden Jahren gefasst, welche zeigen, dass der Landtag im mer bei seiner Ueberzeugung

blieb, eS müsse die Volks schule in eine consessionelle umgeformt werden. Selbst das Statut bezüglich der Lehrerpensionen beweist, dass der Landtag immer dieser Ueberzeugung angehört hat. Red ner kann aus eigener, 20jähriger Erfahrung bestätigen, dass in Bezug auf die katholische Schule das Land Tirol nie gewankt habe, eS entspreche dem Verhalten des Landtages vollkommen, wenn der Antrag geneh migt würde. Redner bittet, da« hohe HauS wolle diesen Antrag genehmigen und die ZustimmnngSerklä- rnng

beschließen. Hierauf ergreift Don Bazanella im Namen der italienischen Antragsteller das Wort: Der Antrag sei eine einfache, feierliche Zustimmung zur Erklärung der Bischöfe; als Katholik, als Vertreter einer katholi schen Bevölkerung, um dem Wunsche derselben Aus druck zu verleihen, sei er damit einverstanden. Die Grund lage, welche durch die genannte Erklärung gegeben werde, sei: eS müsse durchgeführt werden, dass die katholischen Kinder die Schule besuchen können, ohne mit denen anderer Confefsionen

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 10
Datum: 05.11.1867
Umfang: 10
über das Verhältniß der Schule zur Kirche nach dem Grund satze der Emancipation der ersteren von der letzteren festgestellt werden. Berichterstatter vr. Figuly verliest den Bericht, welchem der Gesetzentwurf beigeschlossen ist. Präsident eröffnet die Generaldebatte. Eingeschrie ben sind: gegen den AuSschußantrag: Jäger, Degara, für denselben: Klun, Herrmann, Dienstl, Schneider. Abg. vr. Jäger kann dem ersten Theile des Ge setzes, welcher daS Princip der Emancipation der Schule von der Kirche enthält

, seine Zustimmung nicht aeben. Aber auch aus dem Grunde nicht, well diese Bestimmungen nach den Forderungen unseres concre- ten Lebens nicht durchführbar sind. Er könne dem Staate nicht die ausschließliche Leitung der Schule vindiciren, weil der Staat kein Erzieher sei, er sei aber auch auf dem Gebiete der Wissenschaft kein Pro ducent, aber auch keine Autorität. Redner sucht dieS an einzelnen Beispielen zu zeigen. Der Staat könne kein neues philosophisches System schaffen, er könne aber auch nicht entscheiden

. Wollte man dieses Princip nicht anerkennen, so könnte man dem Staate auch daS Recht vindiciren, dem CommiS vorzuschreiben, welche Kenntnisse er haben müsse, um bei einem Principale ein Unterkom men zu finden. In dem verflossenen Jahrzehent seien Mehr als 6000 Hofdecrete über Schulwesen erlassen worden, oder 620 jährlich, oder 2 täglich. Und diese Thätigkeit habe keinen anderen Zweck gehabt, als einen leeren Formalismus zu schassen, von dem man -jetzt sagt, er sei unbrauchbar. Auf die Schule hätten

vor allem auch jene ein Recht, welche ein Condominium besitzen, daS sind die Eltern, die Kirche und in letzter Linie die Gemeinde. Das Kind gehöre vor allem den Eltern, aber auch der Kirche (Widerspruch linkS), und diese haben in erster Reihe das Verfügungsrecht. Eltern und Kirche müßten daher ein Recht haben mitzusprechen bei der Gestaltung der Schule und daraus gehe klar hervor, daß die Schule keine confessionSlose sein könne. Man werde auf den 8 2 verweisen, welcher normirt, daß Religionsunterricht ertheilt werden müsse

. Darauf er wiedere er, man begehe dadurch, daß man den Re ligionsunterricht zum Fache macht, den Fehler die Schule zur bloßen UnterrichtSanstalt zu stempeln und vergesse, daß die Volksschule in erster Linie Erziehungs anstalt sein müsse, daß Moment der Erziehung sei aber in der Volksschule das wichtigere. Redner zieht daraus den Schluß, daß die Schule religiös sittlich unter Leitung der Kirche eingerichtet werden müsse und daher die Trennung der Schule von der Kirche nicht durchgeführt werden dürfe

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 30.12.1874
Umfang: 6
. Die Volksschule in Tirol. (Siebe Tirolcr Bote Nr. 2öä.) Vor 100 Iahren, fährt der Verfasser fort, als Maria Theresia das große Werk der Schulreform in'S Leben rief, habe das Land Tirol durch seine bereitwillige Mitwirkung eine sehr ehrenvolle Stel lung eingenommen. Zwar hallten auch damals die nämlichen Redensarten, wie heute, von der Eutchrist- lichung der Schule, der Entsitilichiiiig der Kinrer u>'d den unerschwinglichen Lasten durch die Berge und Thäler, aber sie waren nicht im Stande, den guten Willen

in den Kreisen des Klerus der heil samen Reform widerstrebenden niederzuhalten und die Gemeinten auf guten Wegen zu bewahren. Aber heute sind so viele feindliche Kräfte dagegen tbätig, daß nicht bloS das Fortschreiten gehemmt, sondern selbst Erhaltung vev in Frazs gestellt ist. Die Schule Tirols befindet sich in der äußersten Bedrangniß. Wober soll sie die Hilfe erwarten? frägt der Verfasser. Von den Gemeinden, vom Lande oder vom Reich? Daß die einzelnem Gemeinden die Noth nicht heben können, ist klar. Ilmen

fehlt die Macht, den Ab gang von Landesgesetzen irgendwie gut zu machen; sie können im günstigsten Falle die ökonomischen Er fordernisse der Schule decke». Aber für eine Erhöhung des Schulanfu'indes in dem Maße, wie er den ge wachsenen Aufgaben der verjüngten Volksschule cut spricht, fehlt es den Gemeinden nur zu oft an der nöihigkn Einsicht und Bereitwilligkeit, zumeist aber an ausreichenden Mittel». Zwar wäre eS weit ge fehlt, den Gemeinden allen Sinn für die Wohl thaten einer verbesfeiten Schule

, die mehr Sinn für den Stall als die Familienstube, mehr Interesse an den Rindern als an den Kindern haben ? Von den einzelnen Gemeinden wird also die Ret tung der Schule nicht kommen; vielleicht aber von der großen Gesammtgemeinde, dem Lande selbst? Aber das Land wird ja heute noch von jenem Land tag vertrete», dessen Majorität eben,.dieses stand angerichtet hat und. gegen den.Npthjchlsi.dfr Schule taub bleibt. Seit Jahren' steht'^ie BplA- schule Tirols wie ein armes krankes Kind vor b'fn Thoren

des Landtags und rust um Hilfe; aber die Väler im Saale scheinen gegen die Schule rauhe Stiefväter zu sein und stoßen sie mit gefühlloser Härte zurück. Wer kaun sich darüber wundern!? Seit Iahren sind die Reichßgesetze in diesem Land- tagssaale wirkungslos verhallt und haben kein an» dereS Echo geweckt, als Tadel und Hohn. Wo die klarsten ReichSgesetze keine Achtung finden, da bleibst! auch die natürlichsten Forderungen der Gerechtigkeit und Billigkeit unberücksichtigt. Es ist auch keine Hoffnung

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 12
Datum: 11.05.1878
Umfang: 12
8V3 rühme» könnte, am meisten zur Auflösung und Spreu- aung der Partei der „Patrioten', für die er angeb lich kämpfte, beigetragen zu haben viel niehr als alle Prcußenseuchler' in der bayerischen Kammer und Presse. Ein anderer ähnlicher Held ist der Herr Jos LukaS, altbaier. Pfarrer, Mitglied der baier. »weiten Kammer, früher königl. baier. Militärcaplan. Sein LieblingSsteckenPserd und zugleich fixe Idee ist: Die Schule ist Ursache an allem Unheil der Men schen! Schon znr Zeit

, die er ebenfalls auf dem Strich zu haben scheint, unter dem Titel: „Die Presse, ein Mittel znr Versimpelnng deS Volkes.' Im Hinblick ans gewiße „VolkSblätter' kann man ih ii hierin unbedingt Recht geben. — seitdem er Pfarrer geworden, scheint seine Abneigung gegen die Schule in stetem Wachsen begriffen zu sein. Er scheint jetzt uoch mehr die Ueberzeugung gewonnen zu habe», daß die Analphabetiker, wenn auch nicht die sittlich sten, doch in mancher Beziehung die brauchbarsten und lenksamsten Mitglieder

der Gemeinde seien. Er verfaßte somit in jüngster Zeit eine neue, verstärkte VernichtuugS-Schrift gegen die unglückselige schule, welcher er die pikante Ueberschrift gab: „Der Schul meister von Sadowa.' Um den Geist dieses aus gezeichneten Werkes, welches hoffentlich der Schule vollends den GaranS machen wird, zn kennzeichnen, wollen wir einige.Capitelanfschriften mit des Verfassers eigenen Worten hersetzen: „Durch die Schule werden die Stände zerstört' (weil da manchmal ein adeliger Knabe, o Grans! neben

Bürger- und Bauernsöhnen zu sitzen kommt. — „Die Schule degenerirt den Adel.' (Viel Wissen macht Kopfweh, sagt sckou ein alter Spruch.) — „Die Schule uivellirt das Bürgerthum.' — „Die Schule verdirbt die Bauern.' — „Die Schule schwächt die Körperkraft des Voltes.' (Das hat man bei den deutschen, geschulten Soldaten in den letzten Kriegen gegen Frankreich u s. w. klärlich gesehen!) ^— „Die Schule verwischt die Originalität der Geister.'- — „Die Schule reducirt auch die Kräfte des Geistes

.' — „Die Schule ruinirt die deutsche Industrie. „Die Schule erzeugt das Proletariat. — „Die Schule entseelt die Gemeinde. — „In der Schule verdnnstct der Patriotismus.' — „Der Schulzwang propagirt deu KnechtSsinn,' und sofort. Wenn man nuu mit Schauder» diese furchtbaren Folgen der Schulbildung, wie sie nuS hier ein baier. Pfarrer vorführt, ernstlich erwägt, so können speciell wir Tiroler von Glück reden, daß doch noch in unserm Ländchen da und dort Volkselemente verbreitet sind, die der Gifthauch

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 13.01.1886
Umfang: 8
katholischen Geistlichen eingeladen seien, die Kinder zu erziehen, in welchen auch die Laien Eintritt haben; der Clerus aber möchte diesen Dom zu einem kleinen Kapellcrl erniedrigen nnd den Kölner Thurm darauf bauen, damit durch den Einfluss der Geistlichkeit der der Laien erdrückt werde. Der Katechet könne nach Belieben die reli .iösen Uebungen mit den Kindern in der Schule oder in der Kirche vornehmen, er kann die Religion so vortragen, wie es ihm die Kirche be- fiehlt, zudem sitze

der Pfarrer im Schulrathe und die Bücher werden sogar vom Bischöfe cenfuriert, was alles doch nicht den Charakter der Confessions- losigkeit trage. Redner meint, dass nicht so fast über die Schule als solche, sondern mehr über deren Kosten geklagt werde, in welcher Hinsicht allerdings eine Aenderung nothwendig sei; das berühre aber nicht die Basis des Schulgesetzes. Dr. Falk wendet sich dann gegen den Ausspruch, dass katholisch und ultra montan synonim sei und verwahrt sich dagegen, dass man das Heiligste

mit einer politischen Ansicht ver menge und den Streit selbst in die Schule hin ein trage. Abg. Dr. Graf betont, dass die Neuschule seit ihrem Bestände eigenthümliche Wandlungen durchge macht habe. Zuerst habe man immer gesagt, Oeste» reich habe eine große Errungenschaft gemacht durch die Einführung der confessionslosen Schule, seit eini gen Jahren spreche man aber von der interconsessio- nellen Schule, und heute haben Redner der Linken widersprochen, dass die «chule interconfessionell sei, sie sei conscssionell

. Wenn man die Schule und deren Wandlungen sehe, so nehme es sich wirklich so aus, als ob die heutige Schule das wäre, was jene von ehemals war. Redner aber hält daran fest, dass die hentige Schule confessionslos ist, wofür die citierte Entscheidung des obersten Gerichtshofes spreche. Die Majorität wolle eine consessionelle Schule, die nicht bloß den Schein einer solchen habe, die es in Wirk lichkeit ist. Redner bedauert schließlich die Ausfüh rungen des Herrn R<ctors, weil sie geeignet seien, das bisherige

freundschaftliche Verhältnis des Landes zur Universität sehr ernst zu gefährden. — Abgeord neter Stadler erklärt, dass cr und Herr Lorenz seit der ersten Schuldebatte von Seite ihrer Wähler mit gebundener Marschroute, stets für eine katholische Schule einzutreten, im Landtage sitzen. Abg. Euchta schließt sich mit Freuden dem Antrage der Majorität an. Weil dieser seinen und den Principien seiner Wähler ent spreche. Er erinnert an Andreas Hofer, Haspinger ?c., die nur eine katholische Schule erzeugen konnte

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 08.04.1872
Umfang: 6
hatte die Einladung des Hrn. k. k. Bezirksschulinspektors Jochum, ihn in die Schule zu begleiten, abgelehnt. Nachdem der Hr. Inspektor die Knabenschule besucht, nahm derselbe in Gegenwart des Hrn. Gemeinderathes Wetzer die Visitation der Mädchenschule vor. Nachdem die In spektion ungefähr eine Stunde gedauert, erschien plötzlich die Oberin der barmherzigen Schwestern in der Schule, wechselte mit der barmherzigen Schwester, Lehrerin, einige leise Worte, und ehe eö sich der Hr. Inspektor versah, verließen

in die Mädchen schule und erklärte dieselbe wegen des bezeichneten Vorfalles als geschlossen. Als sich sofort die Mädchen entfernt hatten, eröffnete der Hr. Bezirkshauptmann der Lehrerin die Suspension von dem Lehramte an der Schule zu Tannheim. Hierauf begab sich der Hr. Bezirkshauptmann mit dein Hrn. Vorsteher und dem Hrn. Gemeinderathe in das Pfarrhaus und theilte dem Hrn. Pfarrer die getroffene Verfügung mit dein Beifügen mit, daß die Ertheilung des öster lichen Beicht- und Kommunion-Unterrichtes

- schule zu ertheilen. — Wie uns die „N. Tir. St.' belehrten, ist nämlich der Religionsunterricht nicht ein ^'ehrgegenstand an der Mädchenschule zu Tann- Heim, wie die Tannheimer bisher glaubten, sondern eS bestehen in Tannheim zwei Mädchenschulen, die miteinander nichts zu schaffen habe», nämlich die gewöhnliche Mädchenschule nnddieMädchen-ReligionS« schule. Hieraus ergibt sich von selbst, daß dieSchließnng der Mädchenschule auf die Mädchen»ReligionSschnle keinen Bezug hat. Sonach liegt

unS in der Mädchen schule von Tannheim die merkwürdige Thatsache der ersten religionslosen Schule des Landes vor, und ist die noch merkwürdigere Thatsache zu registriren, daß ein Katechet der Diözese Brixen sich als Urheber dieser religionslosen Schule präsentirt. In Reutte scheint man jedoch sür diese fortgeschrittene An schauung kein Verständniß gehabt zu haben, denn als am 23. v. M. der österliche Deicht- und Kom munion-Unterricht geendet und der Hr. Cooperator die Schulmädchen

auf den 3. d. M. zur Fortsetzung des gewöhnlichen Religionsunterrichtes in die Schule berufen hatte, erschien an jenem Morgen der t. k. Hr. Gendarmerie-Wachtmeister aus Reutte bei dem Hrn. Gemeindevorsteher in Tannheim und eröffnete ihm den Auftrag des Hrn. BezirkShauptmannS, wo mit die k. k. Gendarmerie angewiesen wurde, die Verfügung der k. k. SchnlaufsichtSbehörde in Betreff der Schließung der Mädchenschule in Tannheim gegen jeden von wem immer ausgehenden Versuch der Uebertretung in Vollzug zu setzen und den Hrn

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 08.07.1908
Umfang: 8
aller dieser Veranstal- ^''A' war ein erfreulicher und zugleich ein ehren- voller für unseren akademischen Musikdirektor Joses den Lehrkörper. Das Publi- tum erfreute sich wieder so recht vom Herzen an ^ JnnSbrucker Musik- ! Vortragsabenden sind lobend zu erwähnen: Wilhelm v.Kundratitz, Hermann 1^05 Mayr, Richard Strohal, Heinrich Moser (Schule Konzertmeister Franz Eibl), HevmesFezzi (Schule Karl Misof) mit dem I. Satze des Mozart- schen Streichquintetts in O-moll, Grete Klingler (Schule Direktor Pembaur

) mit der zarten?is-äar Romanze uöir R. Schumann. Herta Leiter (Schule Direktor Pembaur) im Klavierparte des 1. Satzes des Beethovenscheu Trios für Piano, Violin und Bloloncell in Ls-llur. Es war ein mutiges Ergehen, aufgeweckt und rüstig spielten die Stimmen (neben H^ttt Leiter, Wilhelm v. Nundratitz, Hermann Hofniann — Schule Karl Misof) miteinander. Weitet Anna Bäumänn (Schule Direktor Pem- bältr) in der sogenannten „Gartenarie' aus Mozarts „Figaro', Pieriua Casper^ (Schule Direktor Pembaur) als Pianistin

im I. L-atze des Schüinann- schen ^s-ckur Quiutetts op. 44. Der satz kam im Vereine mit Wilhelm v. Kundratitz, Johann Tren tini (Schule Konzertmeister Franz Eibl), Richard Strohal. Hermes Fezzi in seiner pathetischen Wir kung der zwei gesangsreichen Themen, auf denen sich derselbe aufbaut, zu schöner Geltung. Pierina Casper spielte auch noch Beethovens Lis-rnoll Sonate. Das Fräulein ist aber noch zu jung, um in dieser nn- sterblichen ,Lönsta> uns kantasm' dem Kom ponisten ganz folgen zu können. Die Sonate

des Entsagenden. Der 3. Vortragsabend brachte eine Überraschung, eine vollständige Symphonie in v-<Iur von Häydii, welche von dem durch einzelne Lehrkräfte ergänzten Schulorchester unter der Direktion des Konzertmeisters Franz Eibl vortrefflich ausgeführt worden ist, wofür diesem die vollste Anerkennung gebührt. Olga Lüsen berger (Schule Direktor Pembaur), Sopran, sang recht hübsch zwei Lieder: ^Du bist wie eine Blume' von R. «Schumann und „Gebet' von F. Hiller. Zum Schlüsse trat das junge Volk auf das Podium

Fezzi aus St. Vigil, stuck, xdil., Schüler der Violoncellschule, uuo der für die Violinschule gestiftete Jakob Stainer-Preis, welcher Wilhelm v. Kundratitz, stuck. Hur. aus Brixen, zuerkannt wurde, übergeben. In diesem Konzerte spielte Grete Klingler (schule Karl Nutz- baumer) den III. Satz der Orgelsonate in ?-mc>Il von Mendelssohn mit etwas verschwommenem Takte und (Schule Direktor Pembaur) den I. Satz des prächtigen v-woU Klavierkonzertes von Tschaikowsky auswendig mit Unerschrockenheit

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 22.03.1889
Umfang: 8
Curpsuscher sei. (Heiterkeit und Unruhe.) Eine Partei, welche die Grundsäule des Staates, die Schule, zerstören wolle, könne man nicht confervativ nennen. Der Antrag Liechtenstein sei von der ganzen gebilde ten Bevölkerung mit einem Schrei der Entrüstung aufgenommen worden. Der von der Regierung aber, wie eS heiße, ausgearbeitete Schulgesetzentwurf werde ganz gewiss niemanden befriedigen, und der Unter- richtSminister sei im Cablnet derjenige, der sich am meisten „durchfretten' müsse. Redner verwahrt

sich dagegen, dass die Schule der geistlichen Aufsicht aus geliefert werde, und verlangt, der Minister soll er klären, die Schule sei und bleibe Staatsschule. Redner macht aufmerksam, dass in der Schulfrage die ganze Linke Mann für Mann einig zusammenstehe, fest ent schlossen zu dem Grnndsatz: „Nie abwärts und rück wärts, sondern aufwärt« und vorwärts!' Abg. Fürst Liechtenstein betont, eS falle den Coufervativen nicht ein, die alte, sogenannte, aber nur fälschlich so genannte EoncordatSschule

wieder einzuführen. Sie wollen vielmehr, dass einerseits die Kirche und an dererseits der Staat den Einfluss auf die Schule ausübeStaat als Repräsentant der Eltern möge anch die Oberaufsicht führen, aber der Einfluss der Kirche müsse gewahrt werden. Die consessionelle Schule sei »iejenige, in welcher die Kinder in der Religion ihrer Eltern nicht bloß unterrichtet, sondern auch erzogen werden. Dazu bedürfe eS dreier Dinge: 1. der thlinlichsten Sonderung der Kinder nach Con« sessiouen, 2. des ausreichenden

Unterrichtes in der Religion durch die Diener der Kirche, 3. deö Fern haltens von allem, was der Religion der Kinder ge fährlich sein könnte. (Schulaufsicht.) Diese consessio nelle Schule bestehe schon in Ungarn, in der Schweiz und in ganz Deutschland (ausgenommen Hessen und Baden), und'Redner führt insbesondere die Zustände des Schulwesens in Preußen und Boyern eingehend aus. Inmitten dieses Ländercomplexes bilde Oester reich eine hoffentlich unhaltbare Ausnahme. Selbst für Frankreich und Italien lasse

, welche die vollständige Trennung der Schule und Kirche ver langen. Er schätze cen Lehrer, der seine Pflicht treu erfülle, müsse ader rein liberalen Lehrer entgegentre ten, der über seine Grenzen hinausschreite, indem er der Wissenschaft zu huldigen glaube, der er dock nicht näher trete. Die Eonservativen seien keine Feinde der Realien in de^ Schule, aber dieselben sollen nicht professoicnhast vorgebracht, sondern dem kindlichen Verstai'd gemäß bei den Lesestücken erklärt und gelehrt werden. Die Forderung

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 25.11.1893
Umfang: 12
haben. Nach Vcrificierung des Protokolles über die letzte Sitzung und nach den Mittheilungen dcr Referenten iiber die wichtigeren seit diesem Zeitpunkte zur Erledi gung gelangten Geschäftsstücke, werden nachstehende Gegenstände in Verhandlung gezogen: Die Gesuche zweier Professoren am Staatsgym nasium in Trient um Zuerkennnng von Quinqnennal- zulagen; das Gesuch der Gemeinde Eben (Bezirk Schwaz) um Gleichstellung ihrer Nothschule mit einer system mäßigen Schule (wird bewilligt); ein Bericht des k. k. Bezirksschulrates

über die Schülersrequenz nach dcm Durchschnitte der letzten drei Schuljahre die Anzahl dcr Classen an den Schulen in Banco (Bezirk ElcS) und in Caoria (Bezirk Primiero) reduciert. Hieraus wüd die Belassung der Schule in Salter (Bezirk Cles) als Nothschule beschlösse« und das Gesuch der Gemeinde Gufidaun (Bezirk Bozen) uni die Bewilligung zur weiteren Verwendung einer barmherzigen Schwester als Lehrerin an der dortigen rinclassigm gemischten systemmäßigen Schule abgewiesen. Weiter wird die Schule in Tulfer

, OrtSgemeinde Wiesen (Bezirk Brixen), nachdem die Anzahl dcr dahin schulpflichtigen Kinder im Durchschnitte der letzten fünf Jahre mehr als 40 betrug, als eine systemmäßige Schule erklärt; dcr Stadtgemeiude Innsbruck wird die Einhebung eines höheren Schulgeldes bewilligt. Sonach wird verhandelt: über die Regelung dcr Schulen in Neutte und Ver moos, die bei dcr allgemeinen Regelung dcr Schul- sprengel im Bezirke. Neutte wegen nothwendiger Er hebungen unterblieben war: über die Regelung dcr Unterrichtszeit

an dcr Schule in Mcerberg (Bez. Schwaz), über die Art und Weise der Eintragung d.S Lehrstoffes aus dcr Religion in das Clafscubuch, wobci die bezüglichen Anträge mit dcm Zusätze angenommen wurden, dass die Ordinariate um die Veröffentlichung dcr betreffenden Verfügungen im Diöccsanbiaite zu ersuchen seien; über die Errichtung einer Privatvolksschule in Keniaten seitens des Pfarrers Christian Strobl und einer solchen in Flaurling seitens des Pfarrers AloiS Rantenkranz (genehmigt

Bezirköschnlrathe Kitzbühkl Weisungen über die Gruppierung der Schüler an der Volksschule in Hopsgarten ertheilt. Es folgt die Berathung: übcr die Besetzung einer Unterlchrerinstellc an der k. k. Uebungöschule in Roveredo; übcr das Gesuch der Carlotta und Beatrice Maschka in Roveredo um Bewilligung zur Eröffnung einer Privatmädchenschule (wird bewilligt); über die definitive Besetzung einer Lehrerinstelle an der Schule in Caleeraniea, über die provisorische Er nennung dreier Volksschullehrer in Trient; übcr

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 30.04.1890
Umfang: 8
^xtra Bettage M .»Bote für Tirol und S Nichtamtlicher Theil. S?ei«i^«rath . Wien, 28. April, tz (394. Sitzung des Abgeordneten hauses.) Das HauS setzt die Specialdebatte bei dem Etat des Ministeriums für Cultus 'und' Unterricht, Titel 1, Centralleitung, fort. Abg. Dr. Ebenhoch spricht zu Gunsten der confessionellen Schule und er» Närt, dass die katholischen Abgeordneten der Auffor derung des Ministers, sich auf den Sumpf der Mäßi gung zu begeben, .nicht folgen werden. Die con- fessionelle

Schule hat durchaus nicht den Zweck, das Bildungsniveau herabzudrücken. Das echt: Bildungs niveau, nämlich der Adel der Seele, wird auch von der katholisch-conservativen Partei gepflegt. Auch die Conservativen haben ein Herz für ihre Kinder. Der CleruS wolle nicht herrschen, sondern dem Volke dienen. Wollte die conservative Partei die Herrschaft an streben, so würde sie kluger Weise die Forderung der confessionellen Schule fallen lassen, da dieselbe bei der städtischen und industriellen Bevölkerung

so unbeliebt sei. WaS die konfessionelle Schule selbst betreffe, so gebe es zwei Gattungen derselben: die formelle und materielle. Formell ist jene, «o die Kinder nach Con- fefsione« getrennt sind, ohne dass der Lehrer im Sinne der Confefsion wirkt, wie es ,in Deutschland der Fall ist; materiell jene, wo auch der Unterricht, so weit es möglich ist, dein Geiste der Confefsion ent spricht. Redner verlangt die letztere Schule. Auf die sociale Frage übergehend, bemerkt Redner, dass die Maiensonne vielleicht

durch Pulverrauch verdunkelt werde, und wenn jetzt nicht, so werde die sociale Be wegung später noch die Welt überraschen und einen großen Brand erregen. Die Bewegung könne nur ge hindert werden durch die Christianisierung der Er ziehung, der Schule. Darum werden die katholischen Abgeordneten stets die consessionelle Schule verlangen, zur Ehre Gottes, zum Schutz der Kirche, zum Heil des Vaterlandes und zum Wohle des Volkes. Abg. Lupul empfiehlt die Erweiterung der rumänischen Parallelclassen an, Obergymnasium

in Suczawa,» die Neuerrichtung eines rumänischen Untergymnasiums in Czernowitz und die Gründung einer medicinischen Facultät an der Universität Czernowitz. Abg. Dr. F n ß (gewählter Generalredner gegen) polemisiert gegen den Abg. Dr. Ebenhoch, der trotz anscheinender Mäßi gung die Absicht verfolge, Angst vor einer socialen Revolution zu verbreiten und die Bürger dadurch für die consessionelle Schule zu gewinnen. Redner be tont den Wunsch, dass nicht gegen einzelne Stände, z. B. gegen Lehrer, Denunciation

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 12.04.1883
Umfang: 8
5tS Zu Beginn deS nächsten Schuljahre? werden tn dex Znfanterie-Kadeten-Schulen beiläufig nachstehende Fre quentanten aufgenommen: ») ln den I. Jahrgang der Jnkanterie-Kadeten-Schule tn Wien und Prag je SV; tn den I. Jahrgang der Jnfanterte-Kadeten-Schul» tn Budapest, Karlstadt, Karthau« bet Brünn, Lobzäw bet Krakau, Hennannstadt nnd Trtest je 40; tn den I. Jahrgang der Jnfanterte-Kadeten-Schule tn Ltebenau bet Graz, Preßburg, Innsbruck und TemeSvir je 30; d) tn den II. Jahrgang der Jnfanterte

-Kadeten-Schule tn Budapest und Lobzüw je 40; o) ln den III. Jahrgang der Jnfanterle-Kadeten-Schule tn Wien und Prag je 40. In den III. Jahrgang der Kavallerie» und ln den I. Jahrgang der Artillerie-Kadeten-Schule werden bet läufig je 80, tn dte ersten Jahrgänge der Genie-Kadeten» Schule 10 und der Pionnier-Kadeten-Schule 40 Fre quentanten aufgenommen. Eine Neu-Aufnahme von Frequentanten in die anderen Jahrgänge der Kadeten-Schulen findet nur .ausnahms weise' statt, und zwar nur insoweit

, als durch natürliche Abgänge Plätze fret werden. Bet der Auswahl der Bewerber wird auf deren Vor bildung und bisher genossene Erziehung eine besondere Rücksicht genommen. Für dte Aufnahme der Frequentanten tst htnstchtltch deS Nachweises der Vorbildung erforderlich die mit be friedigendem Gesammt-Erfolge absolvirten nachstehenden UnterrlchtS-Anstalten (Klassen): tu elne Infanterie- oder tn die Kavallerte-Kadeten- Schule: s) für den I. Jahrgang: mindestens eine Volks- oder Bürgerschule vollständig, oder die zweite

Klasse einer Mittelschule: so für den II. Jahrgang: mindestens die vler unteren Klassen; o) für den III. Jahrgang: mindestens die sechs unteren Klassen elner Realschule, oder «ineS Gymnasiums, oder den entsprechenden Jahrgang einer diesen Schulen gleichgestellten Lehranstalt; ü) für den IV. Jahrgang: eine StaatS-Realschule, »tn Gymnasium oder eine diesen Schulen gletchgestellte Lehranstalt vollständig; tn dte Artillerie- oder Ptonnter-Kadeten-Schule: s) für den I. Jahrgang: mindestens dte vter

unteren Klassen; d) für den II. Jahrgang: mindestens die sechs unteren Klassen elner vollständigen StaatS-Realschule, oder eines Gymnasiums, oder den entsprechenden Jahrgang einer diesen Schulen gleichgestellten Lehranstalt; o) für den III. Jahrgang: eine StaatS-Realschule, ein Gymnasium, oder eine diesen Schulen gleichgestellte Lehranstalt vollständig; tn dte Gente-Kadeten-Schule: für den I. Jahrgang: elne vollständige Realschule. In den IV. Jahrgang der Artillerie- und ln den II. und III. Jahrgang

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 11.01.1886
Umfang: 8
der Majorität und der Minorität darin bestehe, dass jener der Minorität bloß zwei große Segmente aus dem ganzen Um fange der Schulgesetzgebung heraushebe, während jener der Majorität ein Schulgesetz in seinem ganzen Umfange wolle. Redner will den Versuch unter nehmen, zu erklären, warum gerade ein katholisches Schulgesetz verlungr werden soll, und beioni zunächst, dass die Neuschule eine consessionslose sei auf dem Gebiete, wo die Thätigkeit des Lehrers sich entfalten soll. Eine confessionclle Schule sei

nur jene, wo die Religion den Mittelpunkt des Unterrichts bildet und alle anderen Gegenstände ihrer Natur nach damit im Einklänge stehen, wo der ganze Unterricht von einem religiösen Geiste durchweht w>rd. Allerdings be zeichne Z 1 des Gesetzes vom 14. Mai 1868 als Aufgabe der Schule auch die religiös-sittliche Er ziehung, in welchem Sinne aber diese Bezeichnung zu nehmen sei, darüber belehre der 8 2 ves Gesetzes vom 14. Mai 1363. wo es heißt, dass mit Aus nahme des Religionsunterrichtes und der Religions- übungen

der Einfluss der Kirche und der Religions- genosseuschasteu aus die Schule ausgeschlossen sein soll, das heiße soviel, als die Schule soll consessions- los sein. Die Neuschule sei vorherrschend eine Lernanstalt, nicht eine Erziehungsanstalt, weil da den Kindern möglichst viel Wissen nngetränkr werden !soll, als ob ein Vielwissender auch schon ein wohl erzogener ein treuer Staatsbürger würde, und als ob die Vielwisserei allein schon hinreiche, um den Kampf um das Dasein gut zu bestehen. Die Reli gion sei

die Seele der Schule in dem Sinne, dass sie deren Mittelpunkt bildet, der die Schule in allen, ihren Theilen zusammenhält und zu einem einheit lichen Ganzen verbindet. Die Religion ist die Seele der Erziehung und diese, und zwar nur eine christ lich-religiöse, soll die Haupisache der Schule sei». Redner führt dann aus, dass der Staat uicht er ziehen könne, weil bei der Kindererziehung hauptsäch lich au^ das Hcrz eingewirkt werden müsse was nur dieLiebe könne, und zwar speciell jene, welche in dem Kinde

Mitglieder wahrhaft religiös zu erziehen, was aber mit zwei oder drei Stunden wöchentlich nicht möglich sei. Die Schulbücher seien ebenfalls consessionslos; denn der Name Gottes komme selten, und jener des Heilandes fast nie mal? vor. Wenn die Einwirkung der Kirche und jeder Re ligionsgenossenschaft ausgeschlossen sein soll, so heißt das soviel als jede positive Religion soll ausgeschlossen sein, welche nach außenhin nur durch deren Organe vertreten wird. Die Schule soll uur von der Wissen schaft

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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 12
Datum: 23.03.1889
Umfang: 12
auch kein deutsches Seminar. Unter solchen Verhält nissen solle man die deutschen Schulen der Geistlich keit ausliefern? Redner erörtert die Stellung der Schulinspectoren zur Schule; dieselbe erinnere noch an Patrimonialzeit und sei der freien Entwicklung des Lehrerstandes entschieden hinderlich. Redner erklärt sich zum Schluss entschieden dagegen, dass die Schule unter die Herrschaft der Kirche komme. Bezüglich der Ausführungen Sr. Excellenz des Herrn Ministers sür Cultus und Unterricht Dr. v. Gautsch verweisen

thatsächlich aggressiv vorgehe, jndei» er deutsche Schulen in czechischen Gebieten errichte und subven tioniere. Er fordert die Regierung auf, für die Gleich berechtigung einzutreten, denn dieselbe liege nicht allein im Interesse des slavischen Volkes, sonvern auch in dem des Staates. Abg. Dr. Gregr erklärt sich mit Entschiedenheit gegen die konfessionelle Schule. In diesem Punkte stimme er ganz mit der Linken überein und bedauere, dass solche Anlässe, in freiheitlichen Fragen sich zu erklären, so selten

seien. Die Motive, welche zu Gunsten der confessionellen Schule ange führt würden, seien nur auf Täuschung des Volkes berechnet. An der modernen Schule werde Religion viel mehr gelehrt, als an der alten Schule. Die Be hauptung, dass die Neuschule einen schädlichen Ein fluss auf die Moral der Bevölkerung habe, lasse sich durch gar nichts beweisen, denn die Neuschule bestehe ja auch noch viel zu kurze Zeit. Wenn sich die clericale Partei auf die Gewissensfreiheit berufe, so sei dies schon

ein sehr großer Fortschritt. Aber den Clericalen sei es nur um die Bevormundung der Schule und dadurch um die Herrschaft im Staate zu thun. Redner citiert Beispiele über die Bildungs verhältnisse der modernen und der alten Schule und warnt vor einem Rückschritte. Die neue Schule gibt dem Volke die Mittel an die Hand zum schweren Kampf umS Dasein. Er trete daher für diese Schule ein, wenn sie auch von den Deutschliberalen geschaffen worden sei. Würde er aber das Gute derselben nicht anerkennen wollen, so wäre

e» gerade so, als würde er in keine Eisenbahn steigen, weil sie unter dem Mi nisterium Herbst gebaut worden sei. Redner emfiehlt den Satz: ?rinoiMg odsta, denn wenn der Staat der Kirche nur das Mitaufsichtsrecht einräumen würde, so würde die Kirche sofort trachten, die Obermacht zu erlangen. Redner sei für die Autonomie, aber nicht Str. «S. im Sinne des Liechtenstein'schen Antrages. Die Ver nichtung der mvdernen Schule wäre ein großes Un glück für die böhmische Nation, die den Kamps um ihre Existenz

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 31.08.1861
Umfang: 6
. Oiußland. Warschau, politischer.Mo»d. ?! a ch l r a g. vermischtes. Nichtamtlicher Theil. Korrespondenz. I. Aus Unterinnthal, 23. Aug. (Fortsetzung.) Was läßt sich vom Standpunkte der Zweckmäßigkeit, des Staats- und Volkswohls gegen die Trennung der Schule, besonders der Volksschule,' von der Kirche sagen? Setzen wir den Fall, diese Trennung würde wirklich durchgeführt, was wäre die Folge davon? 1. Wäre diese Trennung ohne ungeheure finanzielle Opfer von Seite des Staates oder der Gemeinden gar

die Schule von der Kirche getrennt ist. Denn stehen die Lehrer nicht mehr unter der Aufsicht des Klerus, so wird sie auch der Klerus nicht mehr zn Kirchen- diensten verwenden, und es kann dies auch nicht mehr beansprncht werden, da ja die Kirchendienste von den Wortführern der Emanzipation der Schule selbst als etwas Entwürdigendes für den Iugendlehrer verschrieen werden. Will man nuu den Lehrern selbst die Tren nung annehmbar machen, so muß man ihnen den Ent gang des Meßner- und Organisiengehaltes

würde dieses finanzielle Opfer durch die Vortheile ausgewogen, welche die Trennung der Schule von der Kirche brin gen würde, vielleicht würden dadurch die Leistungen der Schule erhöht? Unscrc Volksschulen dürfen wahr lich keinen Vergleich n»'t anderen scheuen. Seilen wir hin auf England und Frankreich, in welchen Ländern die Trennung der Schule von der Kirche mehr oder weniger durchgeführt ist. Die statistischen Ausweise jener Länder bezeugen es, daß in den letzten Jahren unter den sich meldenden Brautpaaren

auf dem Lande sich schwer ansrecht erhalten ließe. Der Seelsorger muß dem Lehrer zur Seite stehen, und durch seinen Einfluß die Eltern zum fleißigen Schulschicken bewegen. Wird aber die Schule von der Kirche getrennt, so wird sich der Klerus von der Schule zurückziehen, und der Lehrer ist auf sich selbst angewiesen. Erkält dieser seine Besoldung von der Gemeinde, so wird er da durch noch abhängiger von derselben, was keineswegs wünschenswerth ist; da dies gar leicht ein Motiv wer

den könnte, gegen Schulrenitenten ein Auge zuzu drucken; denn: „Wessen Brot man ißt, dessen Lied man singt.' Will er aber pflichttreu handeln, und zeigt er die Renitenten der Obrigkeit zur Bestrafung an, so macht er dadurch sich und die Schule verhaßt, und findet Niemanden in der Gemeinde, der für ihn einsteht. Ueberdies tritt durch solche Anzeigen wenig stens eine Verzögerung ein; denn bis die Leute ge mahnt uud gewarnt, bis die Anzeige gemacht, die Renitenten vor Gericht gernsen, und zum Schnlschicken angehalten werden, gebt

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 10
Datum: 26.10.1878
Umfang: 10
sinnt, durch welche diese Uebelstände etwa zu beseitigen wären, so muß man vor Allem die Ursachen in'S Auge fassen, aus denen diese Uebelstände hervorgegangen sind. .... I. Die Schulgesetzgebung ist aufgebaut auf dem drei- Mischen Princip, auf einem Principe, daö eben deßhalb, weil es falsch ist, vielerlei Uebelstände her vorrufen mnß. — Für'S erste ist die ganze Gesetz gebung aufgebaut auf dem Principe der Alleinberech tigung des Staates auf dem Gebiete der Schule. Der Z. 1 deS Gesetzes vom 26. Mai

1868 lautet aus drücklich: „Die oberste Aufsicht über daö gesammte Unterri.t to- und Erziehungswesen steht dem Staate zu uud wird durch die gesetzlich berufenen Organe ausgeübt.' Durch diese Bestimmnng wird das natürliche Recht der Eltern und das göttliche Recht derKirche in Be zug auf die Schule auf das Tiefste verletzt und es muß diese Bestimmnng zu Conflicten mit den Eltern und der Kirche führen, weil bcive aus Gewissens-^ Pflicht ihr Recht reclamiren müssen, insolange

es ihnen nicht zurückgegeben ist. Daß diese Conflicte nachtheilige Folgen für die Schnle bereits nach sich gezogen haben und falls das erwähnte Princip nicht beseitigt wird, immer weitere nach sich ziehen, bedarf keines Beweises. Die Schnlgesetzgebnng ist ferner aufgebaut auf dem Principe der ConsessionSlosigkeit; denn nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 25. Mai 1868 muß die Schule in Bezug auf die Religion der Kinder, welche sie besuchen (Z. 3) und des Lehrers, der ihr vorsteht (Z. 6), sowie in Beziehung auf die Lehr

traurige Er scheinungen, welche in den Schulen bereits zu Tage getreten sind. Durch dieses Princip wird daher gerade das Ge gentheil von deni erreicht, was im Gesetz vom 14. Mai 1869 im tz. 1 als Zweck der Schule angegeben ist. Das dritte falsche Princip, auf welchem die Schul gesetzgebung beruht, ist das der Centralisation, durch welches Princip die Rechte der Länder sehr verletzt und die nachtheiligsten Folgen für die Schulen her beigeführt werden. Daß die Schulgesetzgebung am Princip der Cen

tralisation festhält und in der That die Rechte der Länder verletzt, ist in diesem Hause und auch ander wärts oft nachgewiesen worden, deßhalb wir uns einer näheren diesbezüglichen Auseinandersetzung ent halten. Wir erinnern nur daran, daß dieses Princip die nachtheiligsten Folgen für die Schule nothwendig her beiführe» muß; denn die besonderen Verhältnisse der Königreiche und Länder der diesseitigen Reick'Shälste sind so verschiedenartig, daß, wenn dieselben nicht be- rücksicht werden, eine gedeihliche

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 21.06.1878
Umfang: 6
Anklageschrist legt demselben zur Last, daß er in einer zu Auer in Südtirol abgehal tenen Wanderversammlung des seit Mai d. Js. con- stituirten und später , aufgelösten katholisch-politischen Volksvereins für Tirol, die'v«l,-!nahezü 3V Personen,- besucht war, eine aufreizende Rede gegen die „Neu schule' gehalten und sich dabei nachfolgenden Wort lauts bedient habe: „Die neue Schule ist eine Schö pfung der Freimaurer, nicht mehr und nicht weniger, als gottkvs, verabfcheuungswürdig und verdammt

.' „Der Religionsunterricht ist zwar noch gestattet, aber unter der Verclausulirung einer Oberaufsicht mit auf den Aussterbeetat herabgesetzten Stunden, früher oder später wird er ganz eingezogen werden.' „Man Wirft der Kirche noch einige Brosamen unter den Tisch, aber das ist nicht der Platz für dieselben.' „Was haben wir zu thun gegenüber, der neuen Schule?' „Die Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder dem Him mel zuzuführen, daher zu vermeiden und zu verhin dern, was gegen dieses Ziel ist.' „Die Einrichtung der neuen

Schule geht dahin, die Schuljugend dieser Bestimmung zu entziehen.' > „Wer anders trägt die Schuld, wenn ihr dies gelingt, als diejenigen, welche ihre Kinder in solche Schulen schicken.' „Wenn die Raupen unseren Kohl verderben, nützt es Wohl nichts, wenn wir den Schaden bedauern, oder auch die Mittel berathen; — wollen wir den Kohl retten, so müssen wir die Raupen vertilgen.' „Wir bedauern das Auf kommen der neuen Schule, und doch sind es katho lische Eltern, welche sie erhalten.' Was nützt

daS Protestiren, wenn wir das Materials zu ihrem Fort gedeihen liefern.' , . - ' Die Anklage fährt nach näherer Beleuchtung dieser Redestellen also fort: Franz Graf Schaffgotsche, wel cher vereint mit dem Obmanne der Versammlung, Franz v. Zallinger, auf den Protest des Regierung^ Vertreters gegen diese Jnvectiven erklärte, daß er nur über die von der Freimaurerloge geplante Schule spreche, hat, ob zwar er zugibt, daß Hr. v. Strobele den Sinn seiner Worte richtig aufgefaßt, den Versuch nicht verschmäht

, sich^ durch , diese unwahre Ausflucht vor dem Strafgesetze zu schützen.'.^ , , Die Wahl des Themas gegenüber den einfachen Landbewohnern, welchen wohl die Einrichtungen der eigenen Schule, nicht aber jene des Großorients von Interesse sein können, das Hervorheben und die Ver- dächtigung der in den Z8 1 und 2 des Gesetzes vom 25. Wiai 1868 ausgesprochenen staatlichen Oberauf sicht über den Religionsunterricht, die an die Anwe senden gerichtete Frage: „Was haben wir, die Mit glieder des Vereines, gegenüber der Schule

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 16.04.1868
Umfang: 6
von der Schule nicht die Rede sein. Andererseits hat die Kirche den Re ligionsunterricht, und zwar einen Religionsunterricht, wo die Leitung desselben der Kirche als Korporation einge räumt ist. Ich bitte nun das ein für alle Mal in's Auge zu fassen, es ist eine irrige Auffassung, wenn man sagt, daß, wenn der Neligionslehrer durch das Gesetz auf den Religionsunterricht angewiesen ist und er in Bezug auf die anderen Gegenstände nichts hineinzureden habe, damit dem Neligionslehrer die sittliche und religiöse

Er ziehung entzogen sei; übrigens meine Ueberzeugung ist eS vielmehr, daß selbst, wenn im 8- 2 von der religiös-sitt lichen Erziehung nicht die Rede wäre, doch dem Religions- lehrer, da das Wesen der schule zugleich in religiös-sitt licher Erziehung liegt, als Religionslehrer die religiös- sittliche Erziehung obliegt, und er hat nur eine der stärk sten und wirksamsten Handhaben, nämlich eben den Re ligionsunterricht dazu, aber auch sonst ist in dein ganzen Gesetze keine Spur von einer Trennung der Schule

von der Kirche, wie es z. B. in Holland vorkommt, wo der Religionsunterricht gar nicht Sache der Schule, sondern vollständig separirt ist: vielmehr ist er hier in die innigste Vcrbindnng mit der Schule gebracht. Denkt man dazu, daß die Kirche durch die Seelforge, durch die Einwirkung in der Gemeinde auf die Gemüther der Eltern auch in- direct einen Einfluß auf den Unterricht übt, wie kann man sagen, eS fei hier von einer Trennung der Schule von der Kirche die Rede? Das Dritte ist, daß daS Gesetz

die Schnlaufsicht regelt, in welcher der Kirche eine bestimmte Stellung angewiesen ist. Thatsächlich, das wird niemand läugnen, ist es rein Sache der Kirche, ob diese Stellung wirklich eine Stellung der überwiegenden Macht wird. In den unteren Gemein den, glaube ich, wird es bei einiger Bildung deö Klerus keine Schwierigkeit haben, diese Stellung soweit — vielleicht wird dies für manchen Standpunkt als gefährlich er scheinen — zu benutzen, daß die Beherrschung der ganzen Schule auf diesem Gebiete möglich

ist. l?rfaßi man dir Sache so, so inuß man sagen, dü» alle diejenigen, welche Petitionen eingebracht haben, da hin lautend, daS h. Herrenhaus möchte dem EntWurfe deS Gesetzes über die „Trennung der Schule von der Kirche' zustimmen, wenn ihnen daö ganze Gesetz klar war, in der That einen sehr maßvollen Standpunkt in Bezug aus die Auffassung dessen, WaS sie die Trennung der Schule von der Kirche nennen, eingenommen haben. Mir will eS so dünken, daß, was das Gesetz hier in Bezug auf die Trennung der Schule

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 18.04.1868
Umfang: 8
, er hat im Verhinderungsfälle des Geistlichen sogar den Religionsunterricht selbst abzu halten: dagegen liegt dem Pfarrer die Verpflichtung ob, im Verhinderungsfälle deS SchullrhrcrS selbst die schule abzuhalten. Dies bedingt ein ganz enges Zusammenwirkcn zwischen dem Pfarrer und dem Schullehrer. Wie wird sich nun daö Verhältniß gestalten, wenn die schule von der Kirche getrennt wird? Sehen wir den Fall, es wären drei Gemeinden, eine katholische, eine protestantische und eine jüdische. Es ist möglich

, daß in der katholischen Gemeinde ein jüdischer Schullehrer, in der protestantischer ein katholischer und in der jüdischen ein protestantischer bestellt wird. Wie sollen nun die Schullehrer ihre Pflicht bei den verschiedenen Verhältnissen erfüllen können? Wie soll der Pfarrer im Religionsunterricht supplirt werden? Man wird sich fragen müssen, wie bei einer Trennung der Schule von der Kirche das Verhältniß gelöst werden kann. Man wird Supplenten für den Pfarrer, man wird Supplenten für den Schullehrer haben müssen

u. s. w. beziehen. Mit der Trennung der Schule von der Kirche fällt dieser BcsoldnngSvortheil weg und der «chnllehrer ist mit dem übrigen Theil nicht im Stande zu leben. Auf welche Weise sollen nun sür diese Schulen die Mittel aufgebracht werden? Sollen diese den Gemeinden aufgebürdet werden? Im gegenwärtigen Momente, wo die dem Abgeordnetenhaus? vorgelegten Steuerprojecte die Steuerkrast biS aus'S Acußcrste anspannen, kann von einer neuerlichen Last für die Gemeinden leine Ncde sein, sie wären nichts im Stande

in jedem wohlgeordneten Staate diesem überlassen bleiben soll. Um diesen Zweifel zu beseitigen, beantrage ich das Wort „sittliche' in Alinea 1 wegzulassen. Dem von, Vorredner gestellten Antrage auf Einschal tung des Wortes „RcligiönSüvung' kann ich nicht bei stimmen, nachdem mit diesem Passus zu weuig gesagt wird; denn zur religiösen Erziehung ist es nicht hinreichend, daß nur die Religionsausübung überwacht wird. In Eonsequenz mit meiner gestrigen Rede, in welcher ich sür eine religiös-christliche schule >,eintrat

den Antrag deS Freiherr».». Hock anszusprcchen. So weit mir aus den Verhandlungen der Kommission bekannt ist, war eö vielmehr ihre Absicht, daö vom.Ab- geordnetenhaüsr beschlossene Gesetz in - der, Richtung zu amendiren. daß der Wirkungskreis der Kirche in der Schule, dem Wiinsche Vieler entsprechend, noch etwas weiterhin ausgedehnt und namentlich die Garantie ge boten werde, daß die religiösen Uebiingen der Leitung der Kirche untcrwvrfen bleiben. Den von derKommission gewählten Ausdruck „religiös

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