Jaeiuto vorfand: „Mexiko, kaiserlicher Palast, ->. Febr. 1867. Mein theurer Miramou! Falls Don Benito Iuarez, Don Sebastian Lerdo de Tejada, Don Jose Maria Jgle- sas, Don Luis Garcia und General Miguel Negrete in Ihre Hände geratheu sollten, ermächtige ich Sie, für diesen speziellen Fall, dieselben nach dem Gesetze vom Nov. 1866, welches noch gegenwärtig Einigkeit hat, von einem Kriegsgerichte richten und aburtheilen zu las sen; das Urtheil jedoch soll erst, nachdem eS Unsere Zu stimmung erhalten
, vollstreckt werdend Schicken Sie Uns in dem Fall sofort vermittelst des Kricgöministerinms eine Abschrift des Urtheils zu. Inzwischen, bis Unser Entschluß Ihnen zugekommen sein wird, empfehlen Wir Ihnen eine humane Behandlung deö oder der Gefan genen, ohne jedoch zu vergessen, alle Vorsichtsmaßregeln zu ergreifen, die ein Entfliehen unmöglich macheu. Ebenso wünschen Wir, und ermächtigen Sie zu diesem Zweck, daß dieselbe« Maßregel» in Bezng auf alle Eivil-, Justiz-, Finanz- oder Kirchen-Beamten
sei, es bedürfe bei der Eiureihuug der Wälschtiroler eiu stäNereS Binde mittel, um die Pflichtigen an die Fahue zu ketten, als bei deu Nordtirolern — ist daS nicht der Fall, so wäre es schwer, überhaupt einen Grund für die Bvrschnst, welche in dem einen Falle erst das Handgclöbuik uud. uachträg- lich den Eid, im anderen sofort den Eid verlangt, zu fin de»». War aber wirklich Mißtrauen der Grund, so war bier an, allerwenigsten der Ort, es zu zeige»»; denn wollte mau ernstlich eiue Bethciliguug
uud zum Nachtheile der Sache zur Schau trägt, höchst cigcnthliuilich zu finden, ebenso wie den Fall, daß der vcrtraucngesegucte Nordti- roler Haudgelöbniß uud Eid (oder auch inehrere Eide) ab lege» muß, während der, de» daö Mißtraue» zu treffen scheint, mit ci u eiu Schwur seiner Pflicht Genüge leistet. Wir erlanben nnS daher vorzuschlagen, t? möge lauten wie folgt: (Dienstzeit uud Beeidung.) Die regelmäßige Dienstzeit in den Laudesschützen - Kompagnien dauert vier Jahre; für Militär