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Der Arbeiter
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Seite 4 von 16
Datum: 30.07.1911
Umfang: 16
mit den Abgeordneten Zaunegger, Grafinger und Pichler in den nächsten Tagen im Finanzministe rium die beschleunigte Erledigung betreiben, da mit die ärarischen Forstarbeiter noch im Laufe dieses Jahres der Verbesserung ihrer Lage teil haftig werden. Fortschritte auf dem Gebiete der Gewerbe inspektion. Auf Grund einer Verordnung des früheren Handelsministers Dr. Weiskirch ner wurde die Zahl der Gewerbeinspektorate von 38 auf 42 erhöht. Die neuen Inspektors haben ihren Sitz in Mährisch-Ostrau

, Salzburg, Teschen und Przemysl. Das Prerauer Inspektors wurde nach Kremsier verlegt. Außerdem wurde ein Jn spektorat für Bauarbeiten in Wien mit dem Amtssitze in Wien errichtet. Demselben wurde die Ueberwachung sämtlicher Bau-, Erd- und Wasser bauarbeiten (einschließlich der nicht in festen Be triebsstätten vorgenommenen baugewerblichen Arbeiten) übertragen, soweit dieselben nicht schon auf Grund gesetzlicher Vorschriften einem anderen eigenen Spezialgewerbeinspektorat unterstehen. Im Interesse

. Das Gesetz, betreffend die Er richtung dieses Fonds (vom 22. Dezember 1910, R.-G.-BI. Nr. 242) sowie die Durchführungsver ordnung (Statut des staatlichen Wohnungsfür sorgefonds für Kleinwohnungen, R.-G.-BI. Nr. 113 vom 14. Juni 1911) gehen beide von der Voraussetzung aus, daß nebst den Gemeinden vor allem gemeinnützige Baugenossenschaften (Er werbs- und Wirtschaftsgenossenschaften auf Grund des Gesetzes vom 9. April 1873, R.-G.-Bl.Nr.70) die Träger der mit Hilfe dieses Fonds einzu leitenden

veröffentlicht werden. Der erste dieser Sonderabdrücke ist nun soeben er schienen; er enthält: 1. Anleitung zur Gründung einer Baugenossenschaft (mit Formularien einer Beitrittserklärung und der behördlichen Ein gaben). 2. Musterstatuten einer gemeinnützigen Baugenossenschaft. 3. Mustergeschäftsordnung: a) für den Vorstand einer solchen Genossenschaft, t>) für den Aufsichtsrat einer solchen Genossen schaft. 4. Direktiven zur Aufstellung der Grund sätze für die Vergebung der Wohnungen in den zur Vermietung

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