. Die Beztrtshäuptmannschaft gibt folgen des bekannt: Die täglich sich mehrenden Schwierig keiten in der Versorgung der ZivilbevAterung mit den notwendigsten Lebensmitteln und der Umstand, daß nach den Weisungen der Statthal terei und der Kriegsgetreideverkehrsanstalt aus dem Titel des Fremdenverkehres dem Bezirke keiner lei größere Zuweisungen an Mehl, Fett. Fleisch, Zucker usw. erfolgen werden, hat die Bezirkshäupt mannschaft veranlaßt, den Gemeinden ihres Ge bietes zu verbieten, bezirksfremden Personen, wei che
aus dem Titel ds Sommeraufenthaltes, des Besuches von Angehörigen usw. einreisen. Lebens mittelkarten irgendwelcher Art auszustellen, aus-, genommen hievon sind nur Personen oder Fami lien, welche in der Aufenthaltsgemeinde des Be zirkes eigenen Grund^ oder Gebäudebesitz haben. Diese bekommen gegen Nachweis der ordnungs mäßigen Abmeldung am früheren Wohnorte die Lebensmittelkarten, wie die Ortsansässigen, aber nur so lange, als sie sich durch Hamstern nicht miß liebig machen, in weichem Falle