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Brixener Chronik
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Seite 3 von 8
Datum: 01.05.1906
Umfang: 8
Jahren folgende Titulaturen für Pharmazeuten teils be stätigt, teils neu geschahen: Der junge Fach genosse, der den Beruf erst erlernt, heißt »Aspirant'; nuch Ablegung der Fachprüfung und vor Erlangung des akademischen Grades heißt er „Dispensant'; nach Ablegung der strengen Prüfungen an der Universität wird er zum „Magister der Pharmazie' graduiert. Dieser den akademischen Grad kennzeichnende Titel gebührt jedem Apothekenbesitzer sowie jedem graduierten angestellten Apotheker. — Mit Bezug

auf die Berufsstellung gelten noch folgende Titel: Der Magister heißt während der ersten fünf Jahre seiner Dienstzeit „Assistent'. Nach fünfjähriger Dienstzeit erlangt er die Berechtigung zur selbst ständigen Leitung einer Apotheke und heißt dann „Adjunkt'. Ein Magister, der eine Apotheke selbständig leitet, heißt dann „Provisor' oder „Verwalter', der Magister, der Eigentümer einer Apotheke ist, bekanntlich „Apotheker' oder, da füglich jedes Mitglied des ApoLhekerstandes Apotheker genannt werden kann: Apotheken

. Schon bei Lebzeiten wurde er vom Volke „der Heilige' genannt, ein Titel, den er schließlich auch von der Kirche erhielt. -- Des weiteren verbindet uns mit der Anima eine sehr liebe, persönliche Erinnerung. Gerne erinnern wir uns, wie wir selbst seinerzeit die Gastfreundschaft des Hauses ge nossen und mit dem Rektor und den Kaplänen, so dem jetzigen Herrn Kardinal von Prag, in überaus lieber Gesellschaft weilten. — Auch des halb ist euer Hospiz uns teuer, weil es immer seiner Tradition treu geblieben

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