Seite L. Nr. 8l). Donnerstag, 6. Juli 1911. Jahrg. XXIV. unterstützen und dieBestrebungen des Roten Kreuzes zu fördern sowie etwaige Anfragen auf Grund des ihnen zukommenden Aufrufes zu beantworten. Wer die betreffenden Satzungen kennen zu lernen wünscht, möge sich an die vorerwähnte Adresse des Roten Kreuzes in Innsbruck wenden. In der im vergangenen Monat in Wien statt gehabten Bundesversammlung des Roten Kreuzes wurden diese Satzungen a!s Muster zur Einfuhrung des Institutes
können sich un bescholtene, geistig und körperlich vollkommen gesunde Frauen und Mädchen im Alter von 2V—35 Jahren melden, welche sich verpflichten, nach gut bestandener Prüfung mindestens fünf Jahre einschließlich des Probejahres im Dienste des Roten Kreuzes sich ver wenden zu lassen. Während des Kurses, welcher unentgeltlich ist, erhalten die Schülerinnen freie Wohnung und Ver pflegung. Nach bestandener Prüfung haben sie ein Probe jahr abzulegen, während welchem sie ein Wartegeld von Kr. 320 erhalten
solche, vom 50. Lebensjahre angefangen, eine Zahresrente von Kr. 300. Ueberdies werden sie bei einer nach dem KrankenversicherungSgesetze ein gerichteten Krankenkasse versichert. Die Ausnahmsbewerberinnen haben bis 15. August 1911 das eigenhändig geschriebene Gesuch an den Frauen-Hilfsverein des Roten Kreuzes in Tirol (Innsbruck, Landhaus) zu richten und haben dem Gesuche beizulegen: 1. den Taufschein und Heimatschein, 2. da« Sittenzeugnis der Aufenthalts- gemeinde, 3. das EntlassungSzeugnis der Volks- oder Bürgerschule
der Krankenpflegerinnen für andere Kronländer angenommen. Ihre Hoheit Frau Herzogin von Hohenberg, welche als hohe Protektorin des Vereins sich für die Sache sehr interessiert, telegraphierte an die Präsidentin des Frauen-Hilfsvereines in Innsbruck: »Euer Exzellenz bitte ich für die Mitteilung des Projektes vom Frauen-Hilfsverein des Noten Kreuzes für Tirol meinen herzlichsten Dank empfangen zu wollen. Von Herzen wünsche ich das beste Gelingen dieser fo schönen Aufgabe. Herzogin von Hohenberg ' NulrufZ Der Frauen
-Hilfsverein vom Roten Kreuze für Tirol beabsichtigt, in Innsbruck und an einem näher zu bestimmenden Orte in Jtalienischtirol in ganz jährigen Kursen Krankenpflegerinnen ausbilden zu lassen, welche nach einjähriger Probedienstleistung als Schwestern vom Roten Kreuze mit fixen Be zügen und Pensionssähigkeit angestellt werden sollen und ihre Tätigkeit im Frieden nach den Weisungen des Zweigvereins, im Kriege aber nach Bestimmung der Bundesleitung vom Roten Kreuze ausüben. Zur Aufnahme in diese Kurse