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Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 15.03.1895
Umfang: 8
dieselbe in den wesent lichen Punkten erreicht zu haben. (Schluss folgt.) Kleine Chronik. (Die Gesellschaft Jesu) zählt zur Zeit fast 14.000 Mitglieder, nämlich 5882 Priester, 4208 Scholastiker (Cleriker) und 3677 Coadjutoren (Brüder). Bei diesen 13.767 Mitgliedern der Gesellschaft sind aber die im vergangenen Jahre 1894 eingetretenen, deren es etwas über 200 sein werden, nicht mitgerechnet. Der Orden zer fällt in fünf sogenannte Assistentien, nämlich a) die „italienische Assistenz' mit den Provinzen Rom, Neapel

, Sicilien, Turin, Venedig, mit ins gesammt 1812 Mitgliedern; b) die „deutsche Assistenz', umfassend die Provinzen Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Galizien, Belgien, Holland; sie zählt 3727 Mitglieder; o) die „französische Assistenz', welche in sich fasst die Provinzen France, Lyon, Champagne und Toulouse mit 2977 Gliedern; ä) die „spanische Assistenz' mit den Provinzen Castilien. Aragonien, Toledo, Portugal, Mexiko, im ganzen 2841 Mitglieder stark; s) die „englische Assistenz', in sich be greifend

die Provinzen England, Irland, Mary land, New-Iork, Missouri und die beiden so genannten Missionsbezirke Canada und New- Orleans, zusammen 2410 Mitglieder umfassend. Diese ganzen fünf Assistentien mit den 23 Provinzen und den beiden amerikanisch-englischen sogenannten Missionsbezirken theilen sich in die Missionen über alle Welttheile; und besonders ist an dieser apo- „Brixener Chronik' wäre sicher bereit, solche Geschenke der Mission zuzuwenden. — Es sei noch erwähnt, dass man vor wenigen Jahren zum Baue

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Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 11.12.1920
Umfang: 8
, daß der christliche Kurs nicht mehr verlassen werden wird. Er ist unter den heutigen schauer lichen Verhältnissen in den Staaten der Besiegten wie der Sieger der einzig mögliche Weg, der zur Gesundung der Staaten führt. Ins NM WIM. Die mit 4. Dezember zur Ausgabe gelangte „Gazzetta Uffieiale' veröffentlicht das königliche Dekret, welches das italienische Wahlrecht mit ge wissen Aenderungen auf die neuen Provinzen ausdehnt. Wir heben daraus die wichtigsten Be stimmungen hervor. Wer ist wahlberechtigt? Jede Person

der Amtszuständigkeit und die bereits vollzogene Option zugunsten eines anderen Staates. Außerdem muß der Wahlberechtigte innerhalb der neuen Grenzen des Königreiches geboren sein oder wenigstens 20 Jahre innerhalb derselben seinen Wohnsitz haben oder mindestens zehn Jahre hindurch dort ein unbewegliches Gut besitzen oder ein registriertes Gewerbe ausgeübt haben oder' seit mindestens 10 Jahren bei einer in den neuen Provinzen gelegenen Krankenkassa eingeschrieben sein. 2. Falls sie innerhalb der Grenzen des König

reiches geboren, aber nicht heimatszuständig ist, das Optionsrecht zugunsten Italiens ausübt, vor ausgesetzt, daß dieses Recht vom Generalkominissär zugestanden wurde. Die in den mum Provinzen geborenen und heimatszuständigen Personen sind' von amtswegen in die Wählerliste aufzunehmen. Diejenigen, die in einer Gemeinde der neuen Provinzen weder geboren noch dorthin zuständig sind, haben dem Ortsvorsteher ihr an das Generalkommissariat ge richtetes Ersuchen um Uebertragung der Staats bürgerschaft

und die Verzichterklärung auf das Optionsrecht zugunsten eines anderen Staates innerhalb eines Monats nach dem Inkrafttreten dieses Dekretes vorzulegen. Die Zulassung solcher Personen zum Wahlrecht greift der Anerkennung der Staatsbürgerschaft in keiner Weise vor. Art. 2 bestimmt, daß auch die Reichsitaliener zum Wahlrecht in den neuen Provinzen zugelassen werden, vorausgesetzt, daß sie mittels Zeugnis der Gemeinde, in der sie bisher wahlberechtigt waren, nachweisen können, daß sie sich an den allgemeinen Wahlen

. Innerhalb derselben Zeit sind Rekla mationen vorzubringen. Art. 17 bestimmt, daß das Wahlgeschäft durch teils aus gewählten, teils aus ernannten Mit gliedern zusammengesetzte Wahlkommissionen ge bildet wird. Art. 23 besagt, daß die Zahl der in den neuen Provinzen zu wählenden Abgeordneten erst fest gesetzt werden wird. Art. 24 bestimmt, daß die Wahlen an einem Sonntag stattfinden müssen. Von der Ausschreibung der Wahlen in der „Gazzetta Ufficiale' bis zum Wahltag darf nur ein Zeitraum von 30 Tagen

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Brixener Chronik
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Seite 1 von 8
Datum: 01.04.1922
Umfang: 8
der neuen Provinzen haben die Probleme der Verwaltung eine größere Bedeutung als für die Angehörigen der alte Provinzen, weil sie bei uns einerseits mcht nur die Gebiete umfassen, die in den alten Provinzen ihrer Exekutivgewalt zugewiesen sind, sondern we eine gesetzgeberische Gewalt dazukommt, anderseits aber, weil den Generalkommissären in der Ver waltung ihrer Gebiete weitgehende BefugnM eingeräumt sind, Befugnisse, die wenigstens zeit« «eilig anscheinend für unbegrenzt gehalten

werden. Ich will mich zuerst beim ersten Punkt, beim Absolutismus, aufhalten, welcher für die neuen Gebiete nicht nur der tatsächliche, sondern der absolute Verfassungszustand ist. Wir anerkennen zewiß, daß der Absolutismus in dieser Form >ur Me gewisse Uebergangszeit bis zur endgültigen systemisierung der neuen Provinzen Berechtigung hülte; aber selbst hier muß die Notwendigkeit b^ !2M werden, daß ein derartiger Absolutismus sich selbst jene Schranken auferlege, die sonst durch ^gesetzgeberischen Körperschaften auferlegt

die Re gionalkommission in Trient ab und trotzdem scheint es, als ob die Regierung auf die Einführung dieser Gesetze mit 1. April 1922 bestände. Ebenso hat die Zentralkommission nahezu stimmeneinhellig gegen die Auslassung des Zentralamtes gestimmt und trotzdem wurde dieses Amt ausgelöst. Da gegen hat die Kommission sich für die sofortige Ausdehnung der Tätigkeit der „Eassa Depositi e Prestiti' auf die neuen Provinzen ausgesprochen, da dies im Interesse unserer Gemeinden außer ordentlich dringend ist; trotzdem

sind die bezüglichen Dekrete noch immer nicht herausgekommen, obwohl schon vier Monate verstrichen sind, seitdem dieser Gegenstand in einem Dringlichkeitsantrag in der Kammer berührt wurde. Mir scheint die Regierung nicht gut daran zu tun. wenn sie in der bisherigen Art die Arbeit d(. '^erat^nden Kommissionen des avouiert; ist doch diisen Kommissionen die heikelste und schwierigste Arbeit annortront: nämlich die Systemisierung der neuen Provinzen fürs Parlament vor,-übereilen! Eine wirksame Arbeit

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Seite 2 von 8
Datum: 05.08.1920
Umfang: 8
Seite 2. Donnerstag, M dll MMim WtiMs. Aus Rom wird gemeldet, daß die Popolari bei Beratung über den Friedensvertrag von Saint- Germain große Vorbehalte hinsichtlich des AO.4 des Giolittischen Gesetzentwurfes^ machten, welcher der Regierung volle Machtbefugnis wegen An wendung der Gesetze des Königreiches in den neuen Provinzen einräumt. Sie betonten die Pflicht der Negierung, die von den früheren Re gierungen wiederholt gegebenen Versprechungen wegen Achtung der Gemeinde- und Länder autonomien

zu erfüllen. Dieser kräftige Schutz der lokalen Körperschaften des Trentino soll auch der Ausgangspunkt für eine gesunde Dezentrali sierung der Länder auf der ganzen Halbinsel sein. Die Popolari verlangen einstimmig, daß der annektierten Bevölkerung die sofortige Ausschrei bung der politischen Wahlen garantiert werde und daß nichts, besonders hinsichtlich der lokalen Körperschaften, geändert werde, bevor nicht die gewählten Vertreter der neuen Provinzen ihr Votum zur neuen Gesetzgebung abgeben konnten

, in welcher schwer wiegende Entscheidungen ohne Mithilfe der Be völkerung trotz der häufigen und allgemeinen, aber leider unbeachteten Proteste gefaßt wurden. Die Abgeordneten bestehen darauf, daß vom Art. 4 des Annexionsgesetzes nur Gebrauch gemacht wird, um den neuen Provinzen ihre gesetzlichen Ver treter zu geben, und daß nur mit deren Mitwir kung die politisch-administrative Neuordnung der neuen Provinzen festgestellt werde. politische Nachrichten. Brixen, 4. August 1920. Malten. die Auszeichnung Salatas

. Wie wir bereits berichteten, wurden die Befugnisse der beiden Generalkommissäre in den besetzten Provinzen auf Kosten der Macht des Chefs des Zsntralamtes derselben, Commendatore Sa 1 ata, sehr erweitert, indem sie direkt im Ministerrate verhandeln durften und .auch ihre Verwaltungsbefugnisse vergrößert wurden. Daraufhin drohte Comm. Salata mit der Demission. Nun wurde das Dekret abgeändert und Salata wieder das Recht zugestanden, im Brixener Chronik. Ministerrat vertreten zu sein. Zugleich erhielt

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Seite 3 von 8
Datum: 18.01.1922
Umfang: 8
des Katholischen Iugendvereines in Brixen war, machte das Kollegium der Theologie professoren gemäß den Intentionen des Verstorbenen dem Iugendhort die große Spende von 100 Lire an Stelle einer Kranzspende. Im selben Sinn schenkte die Marianische Priesterkongregation dem. Berein 50 Lire. vie Aushebungen in den neuen Provinzen. Im kommenden Monat werden einige Funktio näre der Generaldirektion für Aushebungen beim Knegsministerium in die verschiedenen Verkehrs- zeÄren , der neuen Provinzen delegiert

werden WMtAoVkereitung der Aushebungsakten und zwecks mundlicher Erteilung eventuell notwendiger Weisungen. Bekanntlich sind von der Regierung die in den neuen Provinzen bereits existierenden sogenannten fliegenden Aushebungskommissionen beibehalten worden. Den Vorsitzenden dieser Kom missionen sind nun Instruktionen erteilt worden, durch welche sie ermächtigt werden, außer den be reits vorgesehenen Amtssitzen der Aushebungsräte nach Bedarf neue Amtssitze einzuschalten. Die für me alten Provinzen vorgesehene .Norm

, daß die Einberufungsdauer für Rekruten, deren Brüder gefallen sind oder invalid wurden, auf °rn Monate zu beschränken ist, wird auch auf vle neuen Provinzen erstreckt, aumdesmitzhandlung. Ein Malergehilfö hat nl. ^ Knirps geohrfeigt, weil er dem- en den Anstandsort versperrte. Merkwürdig ist, daß er den Knaben nur über Auftrag der Mutter gestraft haben will. Da die Mutter mit dem Mißhandelten zum Arzt ging, wird die Sache noch ein gerichtliches Nachspiel haben. aZWei raffinierte Einbrecher. In letzter Zeit ereigneten

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Seite 5 von 8
Datum: 02.05.1899
Umfang: 8
, wenn ich nicht dafür ein treten würde, dass der Lehrer gut gestellt sei, allein ich halte dafür, die Gesellschaft ist gar nicht imstande, bloß sinaneiell den Lehrer so zu bezahlen, als er es verdient.' Kirchliche Nachrichten. Des Gapurwevorde>5. Der Capucinerorden zählt nach der soeben- ausgegebenen summarischen Jahresstatistik in seinen 56 Provinzen 530 Klöster, 112 Hospizien und 60 Noviziate mit einem Personalstande von 4009 Priestern? 2063 Clerikern und 3088 Laien brüdern, zusammen 9160 Religiösen. Uebsrdies

befinden sich in verschiedenen Klöstern des Ordens auch noch 374 Terziarbrüder im ent sprechenden Ordenshabit, welche Laienbrüder dienste verrichten. Der Orden leitet in seinen' Provinzen 33 seraphische Schulen mit 967 Zög lingen und 3498 weltliche Drittordensgemeindm mit 708.811 Mitgliedern. Nach den verschiedenen Reichen und Ländern abgetheilt, befinden sich m den 25 Provinzen Italiens 4139, in den 7 österreichischen Provinzen 1183, in den 5 fran zösischen 893, in den 5 spanischen 875

, in den 2 deutschen 670, in den 2 schweizerische« 390, in der belgischen 246, in den 2 nordamerika nischen 220, in den 3 englischen 219, in der holländischen 212, im türkischen Institut 80 und in den 2 russischen 33, somit in allen 56 Pro vinzen 9160 Capueiner, wovon auf die 25 italienischen Provinzen 4139 und auf die 31 außeritalienischen 4721 entfallen. Ein stattliches Heer, das feit 5 Jahren um 1000 Religiösen zugenommen hat. Dem Orden sind dann auch noch 29 Diöeesen,' apostolische Vicariate, Präfecturen

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Seite 2 von 8
Datum: 15.02.1922
Umfang: 8
. Das Zentral amt für die neuen Provinzen bereitet die Tages ordnung für die nächste Sitzung der Zentral- Beratungskommission, welche nach Klärung der politischen Lage einberufen wird, vor. Die Tages ordnung wird sehr umfangreich sein. Vie italienische Regierungskrise. Die italieni sche Kammer ist für den 16. Februar einberufen worden. Zwischen den Demokraten und den Po- polari ist ein vorläufiger Waffenstillstand geschlossen worden. Es wurde eine Einigung erzielt; jedoch ist ungewiß, ob beide Gruppen

. Veutfchlands Zahlungen. Die Reparations- kommission teilt mit, daß Deutschland in Über einstimmung mit den Abmachungen auf der Kon- serenz von Cannes die dritte Zahlung von 31 Mil lionen Goldmark in ausländischen Devisen ge leistet hat. MWMnMWe. Aufruf. Ausdehnung auf die neuen Provinzen. Der über vier lange Jahre währende Krieg hat zahllose Todesopfer gefordert. Die Gesetz gebung der Staaten, die am Weltkrieg teilge nommen hatten, sahen es noch während des Tobens der Schlachten für ihre Pflicht

entstandener Verhält nisse gestorben sind, ja es werden ihnen auch di» Kinder von im Zustand völliger Arbeitsunfähigkeit befindlichen ehemaligen Soldaten und endlich solche gleichgestellt, denen überhaupt der Ernährer wegen der berührten besonderen Verhältnisse fehlt. Aas Gesetz sieht für die Kriegswaisen eine Zentralstelle beim Ministerium des Innern und Lanveskommis- sionen in den Provinzen vor; in der Venezia Tridentwa bestehlt diesbezüglich bis zur entgülti gen Systemisierung eine „Commissione

Regionale'. Nunmehr hat sich, da das oberwllhnte Gesetz mit Dekret vom >^. Mai 1921 auf die neuen Provinzen ausgedehnt worden ist, auch in Bozen ein Ausschuß gebildet, der sich im Einvernehmen mit der „Commissione Regionale' mit der Obsorge für die Kriegswaisen unseres Gebietes befaßt. Erstes Mittel zur Hilfe ist die genaue Fest stellung aller in Betracht kommenden Kriegswaisen, zu welchem Zweck vor allem die Revision der von der erwähnten „Commissione Regionale' im Wege der Gemeinden eingeholten

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Brixener Chronik
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Seite 4 von 8
Datum: 06.07.1920
Umfang: 8
Verhafteten steht das Recht zu, von der Negierung Schaden ersatz zu verlangen. Abänderung des Strafgesetzes. Wie das römi sche Amtsblatt meldet, unterliegt laut Gesetzes dekret künftig der Diebstahl in den zukünftigen neuen Provinzen, somit auch bei uns in Deutsch- Südtirol, nicht mehr der Aburteilung durch die Geschworenen, sondern der ordentlichen Gerichts barkeit. Dieses Gesetz gilt auch schon für die be reits anhängigen Strafverfahren. Malten. Annexion der neuen Provinzen. Nach dem „Eorriere d'Italia

jedoch weiß jeder Kluge, daß es tatsächlich nichts anderes war als ein glücklicher weise mißlungenes bolschewistisches Attentat, mit dem gleichzeitig dieselbe Bewegung in den ge samten Provinzen ausgelöst werden sollte. Es gibt heute auch genug Einsichtige, die daraus den hallenden Schritt des immer näherkommenden Weltbolschewismus hören wollen. Und in der Tat, wenn wir unser Augenmerk auch auf die Vorgänge in anderen Reichen und Ländern richten, so scheint diese Voraussicht durchaus nicht unmög lich

wieder ruhig ist — die genaue Zahl der Opfer beträgt 24 Tote und 71 Ver wundete, die Zahl der Verhafteten bei 900 — kommen nun Meldungen über Unruhen in an deren Städten. Aus Eervignano berichtet „Messag- gero' von Soldatenmeutereien. Zu Unruhen kam es ferner in Fabriano, wo zwischen Aufständischen und Karabinieri ein heftiges Feuergefecht stattfand, ebenso in Ehioja de Eolle in Süditalien, während in anderen Provinzen wieder das Streikfieber unter der Diktatur der Sozialisten vorherrscht, wie in ganz

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Seite 1 von 12
Datum: 29.05.1920
Umfang: 12
für die neuen Provinzen im Laufe der Verhandlungen mit den Abgeordneten der deutschen Parteien Südtirols über die politische und verwaltungsrechtliche Ordnung, dieses Gebietes (di quella regione) abgegeben hat. Diese Erklärungen sind in dem offiziellen Kom munique vom 21. April in folgender Weise zu- MMmqueM' Mitteilung st i m m t' t n'H mit jenen Erklärungen, welche die Regie rung in einem Communique der „Agenzia Stefani' vom 18. Ottober 1919 abgegeben und die sie vor der Kammer am 21. Dezember 1919

wiederholte. Es enthält die logische Fortentwicklung jener Z u f ich e- rungen welche in der T h r o n r e d e in Be zug auf die lokalen Autonomien der neuen Provinzen gegeben wurden. Das Communique sagt aber auch ausdrücklich, daß die Regierung bisher eine bestimmte Entscheidung noch nicht gefaßt und keine bindende Verpflichtung über nommen hat, sondern daß sie trachter, durch ' Unterhandlungen mit den interessierten Par teien die Grundlagen für Vorschläge an den Mi nisterrat zu sammeln. Die Nützlichkeit

Frage der Systematisie rung der neuen Provinzen zusammenfällt, bisher in keiner Weise vorgegriffen wurde. Die Regierung hat diese Erklärung dem Herrn ^infrager in seiner Eigenschaft als Bürgermei- ! ster von Trient und den Führern der trentini- schen Parteien durch Vermittlung des Gene ralkommissariates bereits längst schon bekannt gegeben. Selbstverständlich liegt das Los der t t a- ^.ie nischen Minderheiten, wo immer ste sich finden, der Regierung am Herzen. Sie wird ihren wirksamsten Schutz

das von österreichischen Regierungen gewohnt wa ren. Viel Glück auf die Reise nach Rom!. Die Berufung der Trentiner nach Rom. „Resto del Carlino' meldet unterm 27. Mai 'aus anscheinend offizieller römischer Quelle: „In der nächsten Woche werden die Verhandlungen zwischen dem Chef des Zen tralamtes für die neuen Provinzen Com. Sa- lota und den Vertretern der trentmischen Par teien über die Regelung der Provinz Venezia Tridentina beginnen. Diese Verhandlungen, haben wie jene mit den deutschen Parteien den ^ bloß

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Seite 9 von 14
Datum: 24.04.1920
Umfang: 14
. Eine Lehre dem Herrn Direktor zu erteilen, maßen wir uns nicht zu,- aber eine Warnung kön nen wir uns schon gestatten und das wäve die: ..den Dogen nicht allzustraff zu spannen»' denn am Ende könnte dieser reißen und „es fliegt.. Seite 9 Bolkswirtschast. --DasGeseh über den Ausbau und die Ausnutzung der Wasserkräfte in den neuen Provinzen. Die „Gazetta ufficiale' Nr. 87 vom 13. April veröffentlicht folgendes kgl. Dekret vom 28. März: Art. 1. Konzessionen zur Ablei tung und Verwertung der öffentlichen

den Haupt anlagen für Bewässerung, Meliorationen, wie auch die elektrischen Leitungen für die gewon nene Kraft. Im übrigen sind in den neuen Provinzen die dort geltenden Enteignungsge setze einzuhalten. Art. 3. Die KonHeisionierunH für die großen Ableitungen für Kraftwerke, Trinkwasseranlagen und Meliorationen wer den gemäß den in Artikel 22 des kcsi. Dekrete.' vom 9. Oktober 1919, Nr. 2161 vorgesehenen Einschränkungen und Klauseln ert.ilt, ins^rs'^ sie den Ablauf. Verzicht und Verfall der Zessionen

erklärt werden. Art. li. Die ses Dekret tritt mit dem Tage der Veröffent lichung in der „Gazetta ufficiale' in Kraft und wird dem Parlament zwecks Erhebung zum Gesetze unterbreitet werben. — Der Ausbau der Wasserkräfte in den neuen Provinzen. Die Trientner Landesvei- waltung hielt am 21. April eine Besprechung über das Problem des Ausbaues der Wasser kräfte ab, der zahlreiche Fachmänner beiwohn ten. Es wurde ein Telegramm an das Zen tralamt für die neuen Provinzen in Rom ge leitet, in dem gefordert

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Seite 2 von 8
Datum: 11.03.1922
Umfang: 8
sich den von den Ge meindevorstehern des Unterlandes erhobenen Protesten bezüglich der Schulfrage vollkommen an und verspricht, daß die Tiroler Volkspartei auch weiterhin mit aller Kraft sich für die Forde rungen des Unterlandes einsetzen wird. Der heutige Parteitag fordert die Regierung auf das dringendste auf, die für alle neuen Provinzen und besonders für Südtirol schwer- zu Altoberdorf, dann Stadtpfarrer am Münster zu Freiburg. Titulardomherr zu Linz 1797, kaiser lich österreichischer Regierungsrat 1897, geistlicher Rat

. Der Güardia Regie gelang es aber d»! Faschisten das Eindringen in die Druckerei zu v». wehren. Die Faschisten versuchten auch die Rebak. tio» des „Avanti' in Genua anzugreifen Lws eimnalige AnslMe s«r Staatshe««» in de« neu?n Provinzen. Es steht die Veröffent- lichung eines Dekrets bevor, durch welches die sofortige Auszahlung einer einmaligen Aushilfe von 1000 Lire an die Staatsbeamten in den nem Provinzen angeordnet wird. Von der ZuWendun. dieser einmaligen Aushilfe ist ausgeschlossen d«z Personal

der Staatsbahnen und der Staatsan waltschaft. Vorschüsse an die Ex-Skdbahner. Das Schah. Ministerium hat zugestimmt, daß den Ex-Siid. bahnern je ein entsprechender Betrag — bis zu 1000 Lire — als Vorschuß auf Rechnung d« Besserstellungen, wie sie durch die Assimilieruy und die Ausdehnung des Gesetzes über die Bureau- kratie auf die neuen Provinzen Zu erwarten jw, ausbezahlt werde. Vas feindliche Privateigentum. Der neue Jndustciemwister beschloß, die Frage der Beschlag« nähme des Privateigentums ehemaliger

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Seite 5 von 8
Datum: 21.12.1923
Umfang: 8
liche Ehe ohne Ziviltrauung) ist nicht gegen das Gesetz und das Gesetz erkennt sie auch nachEinführung derZivilehe als eine in sittlicher Beziehung höchst wichtige und einflußreiche Einrichtung an.' Einführung der Zivilehe. In seiner Kundmachung sagt der Herr königliche Kommissär: „Ich erachte es für angezeigt, zu er wähnen, daß die Einsetzung des Zivilaktes in den alten Provinzen des Königreiches seit mehr als einem halben Jahrhundert Gültigkeit hat gleichwie bei anderen vorgeschrittenen (soll wohl

dazubringen, nicht nur eine Ungerechtigkeit zu begehen, sondern auch in öie Sakristei einzu- öringen, um Regelungen betreffs der Spendung eines Sakramentes zu treffen.' Und er fügte hinzu, daß diese Verletzung öer religiösen Frei heit durch keine staatliche Notwendigkeit gerecht fertigt wäre. Und so ist es in den alten Provinzen Italiens überall den Gläubigen vom Staat frei gestellt, wann sie ihre bürgerliche Ehe vollziehen wollen. Daß für die neuen Provinzen eine Aus nahmsverfügung bestehe

, welche die Ziviltrauung vor der kirchlichen vorschreibt, ist bis jetzt nicht bekannt geworden. Es wäre auch eine höchst merkwürdige Illustration zur Notwendigkeit der Angleichung, womit die Einführung der Zivilehe in den neuen Provinzen begründet wird. Zur Erlangung der staatlichen Anerken nung der Ehe genügt es also vollstän dig, wenn der Zivilakt nach der kirch lichen Trauung stattfindet; die gegen teilige Behauptung der Kundmachung ist einfach- hin falsch. Da also die kirchliche Obrigkeit vorschreibt, daß zuerst

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Seite 1 von 8
Datum: 06.01.1922
Umfang: 8
MMe». Vie Musterungen in den neuen p-ovmzen. - Das Kriegsministerium veröffentlicht die Instrutuo- ' neu für die Anwendung des kgl. Dekrets vom - 19. September 1921. Durch genanntes Dekret wird die Militärpflicht auf die neuen Provinzen ' ausgedehnt. Die vollständige Prozedur der Aus- ^,chchW4jiOW- iNM. oorenen angewendet. Für die Bildung und Ver öffentlichung der Listen der in den Iahren 1901, 1902 und 1903 Geborenen wird ein besonderer sehr abgekürzter Vorgang angewendet

werden, und zwar in der Weise, daß alle diesbezüglichen Operationen im Monat April erledigt werden. Der Zeitpunkt der Musterungen wird vom Kriegs minister bekanntgegeben werden. Die Musterungen werden außer vom Aushebungsrat auch von Kommissionen, die sich in die Hauptorte der Pro vinzen begeben, durchgeführt werden. In unserem Gebiet werden in Bozen, Brixen, Bruneck, Cortina d'Ampezzo, Meran und Schlünders solche Aus hebungskommissionen amtieren. Ausdehnung des Moratoriums «uf die neuen Provinzen. Der Ministerrat beschloß

, daß das Gesetzesdekret vom 28. Dezember 1921 über das Moratorium auch auf die neuen Provinzen ausgedehnt werde. Ministerium und Zentral amt sür die neuen Provinzen setzten den Text des Dekrets fest. Vie Vorfälle von §ebenieo. Die vor einiger Zeit in Sebenico sich ereigneten Vorfälle zwischen italienischen Matrosen und der jugoslawischen Be völkerung haben zu einem ernsten Konflikt zwischen Italien und Jugoslawien geführt. Das erste Er- kchnis» der Untersuchung.VWöe vo:i .der jugo slawischen Negierung

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