und sich von. demselben befriedigen m lassen, sondern der einzelne Gläubiger oder Einleaer, der vom Vereine etwas gut hat, ist genöt igt, mit seiner Forderung sich an den Mein zu wenden. Setzen wir nun den Fall, derselbe sei aus irgendeiner Ursache, sei es wegen schlechter Wirtschaft, Geldgebarung, großer Ver luste u. s. w., nicht imstande, den Anforderungen der Gläubiger zu entsprechen, so wird er sich qeznmngen sehen zu liquidieren, d. h. er kommt inConcurs. Ist der Concurs nun beendet und der eine oder andere Gläubiger
nichts geändert und kommt auch jeder Gläubiger zu seinem Gelde nach wie vor. Eine Aenderung tritt nur in soweit ein, dass der einzelne Gläubiger auch nach beendetem Concurse nicht berechtigt ist, seine noch nicht gedeckte Forderung sich durch ein beliebiges Genossenschaftsmitglied bezahlen zu lassen. Die Wenden Beträge würden demnach durch Nach- Wse zu decken sein, die Höhe derselben zu be stimmen und sie einzutreiben, wäre dann Sache de8 Massev -rwalters. Man sieht also, dass für M Fall, dass eine Casse
.einmal verkrachen mrde (es ist zwar dieser Fall bis dato nie vor gekommen, die Möglichkeit ist aber trotzdem vor dre Gesetz wesentlich günstiger ., weiterer Punkt, in dem der neue Gesetz- M unsere Raiffeiseneassen berührt, betrifft wn» m^^llug oder Controle. Eine u»k ^ >ufsichtigung der Buch- vecknn^Ä ^ ° ^ führuug erfordert selbst- Mni! ,! das Interesse der Einleger, ja, der autonlm^ bislang waren die Casfen b°°MV°n sich I->bst durch Vewm°» l ^ und einen außerhalb des vom N senden Beaufsichtiger (Revisor
. Nach dem neuen Gesetze würde nun die Annahme fremder Gelder auf eine ganz be stimmte Summe beschränkt, und zwar bestimmt dasselbe die Höhe auf das Zehnfache des Vereins- Vermögens. Setzen wir den Fall, es besteht ein Verein ans 70 Mitgliedern mit einein Geschäfts antheil a fl. 10. Beitrittsgebür k fl. 1; setzen wir weiter den Fall, dieser Verein hat sich im Laufe der Jahre einen Reservefonds von fl. 900 erworben, was immerhin sehr hoch angenommen ist, da die Vereine nicht den Zweck haben, Ge schäfte