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Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 29.07.1902
Umfang: 8
Sette 2. Nr. 88. Dienstag, „Brjxener Chronik.' 29. Juli 1902. Jahrg. XV. Schluß ziehe, es dürfte dieser Erlaß an die Kommission in Lienz gerichtet sein. Übrigens kann ich mich in dieser Beziehung auch täuschen. „Nach diesen Ausführungen scheint es ge boten, daß die Kommission jedenfalls d er Grsitzmmsfrage nähertreteundalle für die Ersitz,MA geltend gemachten Verhältnisse einer ei« gchendenUwrÄt- mmg unterziehe, um darüber schlüssig zu werden, ob im vorliegenden Fall diese Ver hältnisse

in ihrem Zusammenhang in der Tat die Annahme der Ersitzung des Eigentumsrechts oder aber etwa nur von Servituten zu begründen geeignet sind und ob infolgedessen in dem Grundbuchsentwurf die einzelnen Teilwaldbesitzer oder die Gemeinde als Eigentümer eingetragen seien; im letzteren Fall müßte dem Grundbuchs anlegungskommissär zugleich auch eine Weisung wegen Behandlung der Nutzungen der Teilwald besitzer erteilt werden.' Bemerkt wird noch, daß nach diesen all gemeinen Gesichtspunkten in auftauchenden Fällen

von Grund und Boden der Teilwälder sein können. Die Stellungnahme des Lsndesausschusses. Ich komme nun wieder auf den speziellen Fall von Lienz. In Lienz haben die Bauern einer ganzen Gemeinde tatsächlich die Behauptung aufgestellt: sie hätten schon seit mehr als einemhalben Jahrhundert die Wälder benützt, die Steuern, Taxen und Gebühren gezahlt u. s. w.; die Gemeinde habe sich um diesen Wald gar nie gekümmert, ihn nie als Eigentum be handelt. Weil sämtliche Gemeindeausschüsse dieser Gemeinde

zwischen der Gemeinde und einer ganzen Klasse von Gemeindemitgliedsrn oder einzelnen derselben streitig, so kann bei Be fangenheit des Gemeindeausschusses der Bezirks ausschuß, falls eine gütliche Ausgleichung nicht zustande kommt, einen Vertreter für die Ge meinde zur Austragung der Sache auf dem Rechtsweg von amtswegen bestellen.' — Hier in der Gemeindeordnung heißt es also, der Be zirksausschuß sei in solchem Fall berechtigt, die Gemeinde zu vertreten. Wenn aber trotzdem nicht der Bezirksausschuß

schusses im Bezirk Lienz habe ich bereits gestreift. Ich werde mir erlauben, noch ein anderes Bei spiel der Bevormundung durch den Landesaus schuß dem hohen Haus vorzuführen. Eines möchte ich aber vorausschicken: Wenn wir Bezirks vertretungen hätten und die Bezirksvertretung in den Fällen, welche ich jetzt dem hohen Haus vorführen werde, an Stelle des Landesaus schusses ihres Amts gewaltet hätte, so wären diese Fälle einfach unmöglich gewesen. Der erste Fall ereignete sich vor ungefähr

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Brixener Chronik
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Seite 5 von 8
Datum: 31.12.1921
Umfang: 8
A. (1^)' Samstag, „Brixner Bote.' 31. Dezember 1921. Seite 5. , wieder festgenommen werden. Der schwer- Manael wurde von der Rettungsabteilung 5- Krankenhaus gebracht Der Wachmann hatte INS . . knnntk> IN seine Pflicht getan und konnte in diesem Fall anders handeln. Mordtat in der Christnacht. Die Christ- mckt war in Kastelbell der Schauplatz eines blutigen 2reckens, dem leider em kostbares Menschen- -um Opfer fiel. Der im Hause des hiesigen «-^rs ^osef Prünster wohnende Schuhmacher Matthias

der Banken und mehrere Rechtsanwälte erschienen. In anschaulicher Weise entwickelte Herr Neuhauser ein Bild der Lage, welche besonders für das Pustertal große Bedeutung hat, da in Bruneck allein gegen 250.000 venetianische Lire liegen und auch die anderen Gemeinden größere Bestände halten. Rechtsanwalt Dr. Gaßner beleuchtete die Angelegenheit eingehend vom rechtlichen Stand punkt aus und unterschied drei Fälle. Der erste Fall ist der, daß die Parteien die venetianischen Lire noch in der Hand

haben. Diesen ist jede Möglichkeit zur Umwechslung in italienische Lire entzogen. Sie können zwar österreichische Kronen an der Umwechslungsstelle in Wien bekommen, aber auf eine Umwechslung von Seite der italieni schen Regierung haben sie nicht Anspruch. Der zweite Fall ist der, daß die Parteien die venetiani schen Lire den Banken verkauft haben. Der Fall liegt klar: der Verkauf ist ein Rechtsgeschäft; die Parteien brauchen sich weiter nicht zu kümmern, denn mit Abschluß des Verkaufes ist das Geschäft beendet. Schwierig

ist der dritte Fall. Die Par teien übergaben der Bank die venetianischen Lire zum Inkasso und die Banken nahmen die Lire ohne Vorbehalt an und brachten sie über d?e Demarkationslinie zu den Einlösestellen, wo sie in österreichische Kronen umgewechselt wurden zum Kurs von 95 Hellern. Mittlerweile war aber das Einfuhrverbot für österreichische Kronen er gangen, welches das Hereinbringen der Kronen unmöglich machte. Die Banken erhielten Über weisungen, welche sie den Parteien als Guthaben buchten

die Pariser Zeitungen. Der Fall blieb wegen des Leugnens des Angeklagten für manche immer noch rätselhaft und nun hat ein schlauer Rechtsdeuter herausgebracht, daß die Deutschen am Fall Landru beteiligt gewesen seien. Weil man keine Leichen gefunden hat, müsse man annehmen, daß die unauffindbaren Frauen noch leben. Leben sie, dann würden sie es sagen, wenn sie aus der Aussag? nichts zu fürchten hätten. Weil sie etwas zu fürchten haben, sind sie ohne Zweifel Mitschuldige des Landru. Die Verbrechen

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Brixener Chronik
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Seite 4 von 8
Datum: 21.06.1900
Umfang: 8
werden sich von Fall zu Fall mit jenen Parteien verbinden, bei denen sie die Wahrung der Interessen des Staates und Galiziens finden werden. (Dies erscheint uns überhaupt als die einzig richtige Taktik. D. R.) Vor Beseitigung der deutsch-czechischen Differenzen ist die Bildung einer politischen Majorität unmöglich; es kann vorläufig nur an den Zusammenschluss für einen bestimmten Verhandlungsgegenstand gedacht werden. Da die bisherige Majorität von den Czechen gesprengt wurde und mcht wieder zu sammengeleimt

werden kann, da ferner eine gegen die Deutschen gerichtete Kampfmajorität ebenso undenkbar ist wie eine Kampfmajorität gegen die Czechen, so erübrigt nur eine Tages ordnungsmajorität. Eine politische Majorität wird, wie gesagt, erst in Frage kommen, bis die im allgemeinen Interesse so wünschenswerte Ver ständigung zwischen Deutschen und Czechen erzielt sein wird.' Dass eine Majorität im Parlamente exi stieren müsse, erscheint uns nur insoweit richtig, dass für die zu berathenden Gesetzesvorlagen von Fall zu Fall

eine Majorität sich finden muss, wenn dieselben Gesetzeskraft erlangen sollen. Eine konstante politische Majorität be steht z. B. im deutschen Reichstage nicht; und doch wird allgemein anerkannt, dass dieser weit leistungsfähiger ist, als der unsere, auch ohne Obstruetion, sich gezeigt hat. In Steiermark hat sich der Fall ereignet, dass in einer öffent lichen Volksversammlung, die von Socialdemo kraten einberufen wurde, von diesen zwei Stnnden lang gegen die Priester, besonders gegen Kate cheten

ist! — Noch ist aber diese „Freiheit' in Oesterreich nicht überall durchzuführen, und so wird auch dieser Fall ein Nachspiel haben, das weder den Rothen noch ihrem Gönner lieb sein dürfte. - Der ungarische Neichsksg ist vom 18. Juni auf 8. Oktober vertagt worden. In der letzten Sitzung des Abgeordnetenhauses antwortete Ministerpräsident v. Szell auf die Interpellation Kossuths über die Wirren in China: Oesterreich schütze nur seine Gesandt schaft und das Consulat. Es könne nicht ge leugnet werden, dass wir in China Handels

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Seite 9 von 10
Datum: 12.05.1900
Umfang: 10
ist. Es werden einzelne Härten nicht beseitigt, welche allerdings, wie ich weiß, sich (durch die Landesgesetzgebung) schwer beseitigen lassen, zum Beispiel im Falle, wenn eine Gemeinde die juridische Lage benützeu will, den Theilwaldbesitzern diese Wälder abzu nehmen; für diesen Fall bieten diese Anträge den Theilwaldbesitzern keinen Schutz, wenn eine Theilungsurkunde vorhanden ist, die mit der faktischen Besitzausübung im Widersprüche sich befindet. Ein solcher Fall liegt in der Stadt Lienz vor» In Lienz benützen

Collega Schraffl ausdrücklich anerkannt. (Wider spruch seitens des Abg. Schraffl.) Dagegen kann ich einen Widerspruch überhaupt nicht zu lassen. Ich bedauere ja auch, dass jener einzelne Fall (werden schon mehrere kommen. D. R.), auf den jener Bericht ohne Nennung des Namens der Gemeinde hingewiesen hat — es ist der Fall der Gemeinde Lienz — durch unsere An träge noch nicht befriedigend geord net erscheint. (Durch Annahme des Antrages Schraffl — siehe die erste diesbezügliche in der „Chronik

' veröffentlichte Debatte — wäre auch dieser Fall geordnet gewesen. D.R^ Wenn sich der bedauerliche Fall ergibt, dass sich eine Gemeindeverwaltung mit den richtig verstandenen Interessen der Gemeinde und der Mehrheit der Gsmeindegenossen in Widerspruch setzt und auf diese Weise einen unbilligen Streit provociert, da, meine Herren, kann der Landtag keine Jngerenz nehmen; da müssten wir die Entscheidung bedauernd den Gerichten überlassen, bedauernd, dass es Gemeinden gibt, wo sine solch miss verständliche

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Seite 5 von 8
Datum: 31.03.1908
Umfang: 8
eingestellt wurden. Nun wurden aber die gelben nicht schlechter behandelt als die schwarzen. Bei diesen ist jedoch die Sterb lichkeit doppelt so groß als bei jenen. Vom Stand punkte der Menschlichkeit war also die Ersetzung von Chinesen durch Eingeborne ein Fehler. Die Agitation, die die Liberalen in England während des letzten Wahlkampfes gegen die „moderne Sklaverei' in Südafrika trieben, war also lediglich Stimmungsmache. An das katholische Molk. Der Fall Wahrmund ist das traurigste

mit frevelhafter Ver achtung behandelt werden. Diese allgemeine Entrüstung darf kein Strohfeuer sein, das hoch aufflammt und kurze Zeit weithin leuchtet, aber bald zusammen bricht und nichts zurückläßt als ein Häuflein Asche, das wie zum Hohne auch an die Vergänglichkeit katholischer Begeiste rung erinnert. Dieser Fall Wahrmund und was mit ihm in Verbindung steht, soll vielmehr gerade diese Hunderttausende endlich zur Einsicht bringen, wie notwendig eine freie katholische Uni versität ist. Auf das bestimmteste

ermächtigt, daß unsere Partei gern bereit ist, die nationalen Interessen der Deutschen Böhmens tatkräftigst zu unterstützen. Die Form, in der dies zu geschehen hat, überlassen wir gern der Erwägung Eurer Exzellenz, beziehungsweise des verehrlichen Neunerausschusses und glauben vor läufig der Sache am besten dadurch zu dienen, daß von Fall zu Fall eine Verstän digung über jede einzelne'In dieser Hinsicht auftauchende Frage beiderseits erfolgt. Es wird ja nach Wiedereröffnung der Plenar sitzungen

des Abgeordnetenhauses ohnehin Ge legenheit gegeben sein, in persönlicher Berührung der beiderseitigen Vorstandsmitglieder die An gelegenheit weiterhin zu beraten.' Aus diesem Schreiben geht klar hervor, daß der Znsammenschluß nur zum Zwecke der natio nalen Verteidigung und von Fall zu Fall zu erfolgen hat. Die Meinung, als ob die beiden Partei gruppen bezüglich ihres politischen Programms Konzessionen machen wollen, erscheint damit widerlegt. Die nationale Gesinnung und die nationale Kampfgenossenschaft darf

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Seite 5 von 8
Datum: 09.10.1902
Umfang: 8
Landtagsabgeordneter Stese- nelli in seinem Organ „Baldo' in Riva: „Die Italiener wären bereit, für das Gehaltsaufbesserungsgesetz zu stimmen im Fall, daß die deutsche Landtagsmehrheit dafür kein Zuge- ständnis verlangt. Sie wären glücklich, wenn sie damit einen Akt der Gerechtig keit vollbringen könnten/ Auch die „Voes eattolies,' spricht sich im selben Sinn aus. Der Zentrumsobmann zur Lage. Am 5. Oktober hat im Patriotischen Verein in Hall Bürgermeister und Abgeordneter Doktor Kathrein eingehend

. Nach diesem Gesetzentwurf ist die Ehescheidung in folgenden Fällen erlaubt: 1. im Fall des Ehebruchs, wenn die Scheidung von beiden Ehegatten verlangt wird; 2. im Fall ernster Mißhandlungen; 3. im Fall Verurteilung und des Verlustes der bürger lichen Rechte bei einem der Ehegatten und 4. im Fall der NichtVollziehung der Ehe infolge legitimer Unfähigkeit. Die Ehescheidung wird erst nach einjähriger gesetzlicher Trennung in Kraft treten können, wenn die Gatten kinderlos, und nach dreijähriger Trennung, wenn sie Kinder

zu sprechen?' — Der Abgeordnete kündet zugleich an, daß er den Fall im Parlament zur Sprache bringen werde. — Combes hat in Frankreich wegen des erwähnten Verbotes den Beinamen „Sakristan' erhalten. Zola und die Juden. WarumZolaeiu berühmterMann ist? Auf diese Frage gibt uns das jüdische „Volksblatt' in Wien folgende Antwort: „Erst als Zola in der Affaire Dreyfus sah, daß man den Juden nicht wegen seiner Fehler, sondern trotz seiner Vorzüge verfolgt, als er begriff, daß die Jesuiten alle Elemente

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Seite 1 von 8
Datum: 01.04.1905
Umfang: 8
entschieden, so erhalten wir einen einstimmigen Beschluß im Sinne des Ausschußantrages. Der wahre Grund für die Ablehnung des Nnslieferungsbegehrens. Das wird aber nicht der Fall sein. Im Gegenteil! Es ist sogar sehr agitiert worden, um für die Ablehnung des Antrages die Majo rität zu erlangen; wir müssen nun nach dem Grunde fragen, warum die Herren denn hier die Auslieferung verweigern wollen. (Zwischenrufe.) Man hat gesagt: aus Freiheitlichkeit. Es ist sogar einem Herrn der deutschfortschritt lichen

und ihre Dogmen zu be leidigen und verächtlich zu machen. Dann wäre es wenigstens folgerichtig, wenn man bestimmte: »Das Strafgesetz hatfür dieAbgeord- neten keine Geltung; Abgeordneten ist alles erlaubt.' Nun gestatten Sie, meine Herren, noch eine Bemerkung: Es handelt sich hier um einen ein zelnen Fall. Der Herr Abgeordnete Rieger hat gesagt, wenn man sich nicht weiter damit be schäftigt hätte, würde dieser Fall kein besonderes Aufsehen erregt haben. Er habe sogar erst durch die Abwehrbewegung

von der Existenz des »All deutschen Tagblattes' Kenntnis erhalten. Wäre dieser Fall nur vereinzelt, so ließe sich darüber ja reden, obwohl der Katholik sich dagegen auf das entschiedenste verwahren muß, daß gerade ihm gegenüber der Schutz des Ge setzes nicht gelten soll und zwar auch dort nicht, wo das erhabenste Dogma seines Glaubens in so verächtlicher Weise angegriffen wird. — Aber die Sache liegt anders. Wir haben es schon seit einer Reihe von Jahren damit zu tun, daß in gewissen Zeitungen in ganz syste

matischer Weise die Einrichtungen und Gebräuche unserer Religion, ja die Religiosität überhaupt lächerlich zu machen versucht wird. (Zustimmung.) Der hier vorliegende Fall war nur, ich möchte sagen, der Gipfelpunkt, bis zu dem man sich verstiegen hat; er hat gezeigt, was alles man sich schon zu tun getraut bei der Konnivenz und Nachficht gewisser Kreise, die solche Uebergriffe zu ahnden und zu verhindern berufen wären. Dieser Fall hat darum auch die Grenzlinie bezeichnet, über die hinaus

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Seite 7 von 8
Datum: 30.09.1917
Umfang: 8
!' sagte der Untersuchungs richter halb ernst, halb scherzend. „Du weißt doch, daß ich den Fall Hardy zu führen habe?' Hempel lächelte unmerklich. „Ich habe davon gehört. Ein recht einfacher Fall glaube ich? Fast lückenloser Indizienbeweis — also ganz dein Steckenpferd!' „Spottest du schon wieder?' „Gott bewahre. Ich begreife nur nicht, wie du zu Gewissenszweifeln kommst? Doch halt, jetzt erin nere ich mich? Der Fall hat ja wohl für dich durch die Person des Angeklagten eine besondere Seite

. Dies hier ist meine Nichte Vera.' „von Troll? Verwandte des Obergerichtsrates v. Troll?' „Sein Schwester und Tochter.' „Dann würde es mich doppelt freuen, Ihnen die nen zu können, denn ich bin ein aufrichtiger Verehrer Ihres Bruders, mein Fräulein. Ich habe ihn immer für einen unserer feinsten und scharfsinnigsten Köpfe gehalten.' „Ich auch,' sagte Fräulein Renate trocken. „Aber in unserem Fall jetzt hat ihn sein Scharssinn leider ver lassen, und darum sind wir hier.' „Von welchem Fall sprechen Sie?' „Fall Hardy.' Herr

Hempel machte ein enttäuschtes Gesicht. „Oh — die Koffergeschichte mit der Leiche? Da für interessieren Sie sich? Ein ziemlich gewöhnlicher Fall, nach den Zeitungsberichten zu schlichen! Neben bei eine sogenannte Sensationsaffäre durch die gesell schaftliche Stellung des Täters u. seines Opfers. Was kann dabei Sie zu mir geführt haben?' „Der Wunsch, Ihre Hilfe zu erbitten. Wir halten Dr. Hardy nicht für den Täter . . .' „Entschuldigen Sie — das scheint doch nach allem, was man ermittelte, so gut

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Seite 6 von 8
Datum: 19.03.1903
Umfang: 8
gedulden müssen. — Das Hauptverbrechen Schraffls besteht jedoch darin, daß er gewisse Kreise aus ihrer Ruhe auf störte. „Ruhe ist des Bürgers erste Pflicht', heißt da der ständige Refrain und „wir haben bis jetzt Frieden im Tal gehabt und dadurch die radikale Propaganda verhindert'. Da muß auch jeder Bauer lachen. Nach dem unglücklichen Aus fall der Zeller Gemeindearztwahlen wurde der Witz gebracht, daß man jetzt im Zillertal statt Doktor besser „Heiler' sage. War da vielleicht

. Die alleinstehende Kranke hatte ihr Nachtlämpchen, das sie nach gefüllt, umgestoßen und geriet so selbst mit ihrem Bett in Brand. Bei den Löschversuchen fiel sie ohnmächtig zusammen. Ein Mann im unteren Stock hörte um 3 Uhr früh den Fall, raffte sich auf nachzusehen und konnte so das erwähnte Unglück verhüten. Dafür lassen die „Hochhäusler' (sechs Parteien desselben Hauses) auch jährlich sechs hl. Messen zu Ehren des hl. Antonius um Abwendung von Feuersgefahr lesen, deren Wirkung

sich auch noch in einem anderen Fall erprobt hat. Rentte, 16. März. (Allerlei.) Am 3. März wurde vonseite des Elektrizitätswerks in Reutte an den Magistrat der bayrischen Grenzstadt Füssen das KonzessionSgesuch um Bewilligung für die Stromverteilung zu Licht- und Kraft zwecken abgegeben. Herr Ingenieur Karl Müller, Betriebsleiter obigen Werks, hielt am 14. März daselbst im Hotel „Bayrischer Hof' einen Bor trag, in welchem die Strompreise bekanntgegeben wurden, welche in diesem Konzessionsgesuch fest gelegt

. — M A. Guttapercha verkauft jede Baumschule. Hriefkakett der Redaktion. Nnevrus. Wir hätten nicht gedacht, daß unsere Bemerkung so rasch eine neue Bestätigung erhalten sollte. „Tiroler' «nd „Tiroler Post' haben kürzlich einen Brief des Herrn R.-A. Schrott veröffentlicht, in welchem dieser einem Ordenspriester schreibt: „Ich sehe mich leider ge nötigt. diesen Fall sowohl beim Ordinariat als auch beim Provinzial zur Anzeige zu bringen.' Welchen Fall? Daß der Adressat einen gebildeten Laien zu bewege« suchte, neben

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Brixener Chronik
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Seite 3 von 8
Datum: 23.06.1910
Umfang: 8
sind. Aenn der Mit? Menschen triM. , verfährt, wenn er Menschen trifft, Mwerlen recht merkwürdig. Es sind z. B. Fälle erannt, wo er sich damit begnügte, einem Menschen, ^traf, die Kleider vom Leibe zu reißen. Einen Mchen Fall hat der französische Astronom Flammarion L dem Jahre 1898 erzählt. Ein anderer Fall «n m, ^ England bekannt. Dort wurde nptv « ^ einem Baume lag, vom Blitz o offen. Unmittelbar darnach fand man seinen Körper vollkommen unbekleidet zwei Meter entfernt und der ganze ihn umgebende Raum

war mit Kleiderfetzen bedeckt. Natürlich wirkt der Blitz in solchen Fällen zuweilen auch gleichzeitig tötend. In anderen Fällen kann der Blitz, ohne sofort tötend zu wirken, sehr schwere Verletzungen hervorrufen, wie ein solcher Fall nach der Wochenschrift „Lancet' in Südafrika bekannt ist. Im anderen Falle trifft der Blitz einen Menschen, ohne ihn zu verletzen. Aller dings ist eine vorübergehende Ohnmacht festzustellen. Trifft der Blitz den Oberkörper, so wird das Bewußt sein gewöhnlich noch rascher verloren

- schmerzen und Ohrensausen und am Kocher waren einiae Brandwunden vorhanden. Eine Nacht lang konnte er nicht schlafen, wenige Tage darauf aber war er völlig wiederhergestellt. Wer von einer Menschenmenge, in die der Blitz einschlagt, verletzt wird und wer nicht, scheint von kleinen Zufälligkeiten abzuhängen. Einen Fall aus dem Jahre 1808 hat Dr. Oskar Bloch veröffentlicht, wo der Blitz durch ein Zimmer ging, in dem fünf Kinder lesend neben einandersaßen. Von diesen wurden nur das erste und das letzte

sind, ist noch nicht entschieden. Wie rasch übrigens der Blitz töten kann, mag noch ein Fall deutlich machen, den der bereits oben ge nannte Dr. Oskar Bloch beschreibt: Eine Frau wurde vom Blitz getroffen, während sie gerade eine Blume pflückte. Der Blitz tötete sie und man fand ihre Leiche aufrecht stehend, leicht vornübergeneigt, mit einer Blume in der Hand. F

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Seite 4 von 10
Datum: 09.10.1913
Umfang: 10
werden. Nun geht aber aus einer Bergleichimg der W 21 und 2^ der Gemeindeordnung mit aller er denklichen Bestimmtheit hervor, daß für den Fall gänzlicher Erledigung eines Ausschuß mandates haarscharf die gleichen Bestimmungen gelten wie für den Fall einer bloß ze!t- weisen Verhinderung eines Ausschuß mannes; denn Z 22 der Gemeindeordnung besagt ausdrücklich: „Die Bestimmungen des Z 21 über die Berufung eines Ersatzmannes gelten auch für den Fall einer bloß zeitweisen Verhinderung eines Ausschußmandates

zeitweise Nichtteilnahme an den Ausschutzsitzungen gerechtfertigt sei, eine solche Prüfung liegt ja im Interesse, um auf Grund dieser Prüfung gegebenen Falles auch Verhängung einer Strafe bei der politischen Behörde zu beantragen. Diese Befugnisse werden aber durch unseren oben präzisierten Standpunkt auch gar nicht be rührt, wie gerade der in Rede stehende Fall auf das deutlichste dartut. Altbürgermeister ist bereits über 60 Jahre alt und schon auf Grund dessen gemäß § 19, Punkt 3 der Gemeindeordnung

Umstände nur geschehen können, um Alt bürgermeister Dr. v. Guggenberg als wertvolle Kraft dem Ausschusse zu erhalten — so hätte sich der Gemeindeausschuß nur zu der einzig logischen Kon sequenz verstehen können, die Bürgermeisterwahl zu vertagen, weil er sonst die breite Wählerschaft des dritten Wahlkörpers gegen den Willen ihres recht mäßigen Vertreters bei der Mitwirkung an der Bürgermeisterwahl um eine Stimme, vielleicht die ausschlaggebende Stimme, hätte bringen müssen. Da aber dies nicht der Fall

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Seite 3 von 8
Datum: 24.09.1897
Umfang: 8
und sich von. demselben befriedigen m lassen, sondern der einzelne Gläubiger oder Einleaer, der vom Vereine etwas gut hat, ist genöt igt, mit seiner Forderung sich an den Mein zu wenden. Setzen wir nun den Fall, derselbe sei aus irgendeiner Ursache, sei es wegen schlechter Wirtschaft, Geldgebarung, großer Ver luste u. s. w., nicht imstande, den Anforderungen der Gläubiger zu entsprechen, so wird er sich qeznmngen sehen zu liquidieren, d. h. er kommt inConcurs. Ist der Concurs nun beendet und der eine oder andere Gläubiger

nichts geändert und kommt auch jeder Gläubiger zu seinem Gelde nach wie vor. Eine Aenderung tritt nur in soweit ein, dass der einzelne Gläubiger auch nach beendetem Concurse nicht berechtigt ist, seine noch nicht gedeckte Forderung sich durch ein beliebiges Genossenschaftsmitglied bezahlen zu lassen. Die Wenden Beträge würden demnach durch Nach- Wse zu decken sein, die Höhe derselben zu be stimmen und sie einzutreiben, wäre dann Sache de8 Massev -rwalters. Man sieht also, dass für M Fall, dass eine Casse

.einmal verkrachen mrde (es ist zwar dieser Fall bis dato nie vor gekommen, die Möglichkeit ist aber trotzdem vor dre Gesetz wesentlich günstiger ., weiterer Punkt, in dem der neue Gesetz- M unsere Raiffeiseneassen berührt, betrifft wn» m^^llug oder Controle. Eine u»k ^ >ufsichtigung der Buch- vecknn^Ä ^ ° ^ führuug erfordert selbst- Mni! ,! das Interesse der Einleger, ja, der autonlm^ bislang waren die Casfen b°°MV°n sich I->bst durch Vewm°» l ^ und einen außerhalb des vom N senden Beaufsichtiger (Revisor

. Nach dem neuen Gesetze würde nun die Annahme fremder Gelder auf eine ganz be stimmte Summe beschränkt, und zwar bestimmt dasselbe die Höhe auf das Zehnfache des Vereins- Vermögens. Setzen wir den Fall, es besteht ein Verein ans 70 Mitgliedern mit einein Geschäfts antheil a fl. 10. Beitrittsgebür k fl. 1; setzen wir weiter den Fall, dieser Verein hat sich im Laufe der Jahre einen Reservefonds von fl. 900 erworben, was immerhin sehr hoch angenommen ist, da die Vereine nicht den Zweck haben, Ge schäfte

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Seite 1 von 8
Datum: 28.07.1900
Umfang: 8
. <0 kr. sammt Freiexemplar für den Adressaten. Auf jede» welter» »»tzend ebenfall» ein Freiexemplar. — Anlliindiaunaen für den „Tiroler volk-bot-N^ pro fünfgespalten« petitzeile (Z'L Tm. breit) s kr. Wv. 86. Brixen, Samstag, den 28. Juli 1900. XIII. IaHrg. Der Duchlvang im ößerreichWeit Heere. Aus Wien schreibt man uns über den be kannten Fall Taeoli: Wenn jemals, so ist es durch den Fall Tacoli nachgewiesen worden, zu Welchen unsinnigen Consequenzett der Duellzwang im Heere, diese ofsicielle Verhöhnung

, der mit der Angelegenheit gar nichts zu thun Hatte, von Szilley aber muthwillig in den Conflict Mit Tacoli hereingezerrt worden war, mit Szilley Ichlagen; Szilley erhielt in dem Säbelduell eine schwere Armwunve. — Weiter ist alles im Zuge, um auch den katholisch gesinnten Berather des Marchese Taeoli, einen der tüchtigsten General- stabsoff-ciere unserer Armee, der sich die Be rufung auf seinen Rath von Tacoli auSgebeten hatte, aus der Armee zu stoßen. So liegen in kurzen Strichen die Thatsachen. 'Der Fall ist umso

markanter, als es erst das zweitemal ist, dass ein Mitglied des hohen Adels in Oesterreich das Duell als Katholik verwirft, und zweitens, weil sehr hohe Off ciere in diesem engagiert erscheinen. Der erste Fall einer Duellverweigerung von- feite eines hochadeligen Mannes war die Affaire des Grafen Czernin vor circa zehn Jahren. Die sogenannte „Gesellschaft' beantwortete den Muth jenes Mannes, der mit aller Offenheit der Ueberzeugung dem alten Vorurtheil und der Rechtswidrigkeit entgegentrat

, mit der Boyeottie- rung; Graf Czernin war für die Kreise, in denen er bisher gelebt, ein gemiedener, ja, ein todter Mann. — Der Fall wurde vergessen, das große Opfer des Mannes blieb fast vergeblich. Es ist nun Sache der österreichischen Katholiken, diesmal dafür zu sorgen, dass die mannhafte That des Marchese Tacoli nicht abermals vergeblich sei, dass nun' endlich mit aller Energie und Zähigkeit der Kampf gegen das Duellverbrechen aufgenommen werde. Nsit der Wrks-KMkeMsse Kcken. Am 2. Juli

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Seite 4 von 8
Datum: 23.07.1904
Umfang: 8
Seile 4. ^Vvtxenev VhvonLK.' Aahvg. XVll. PslMfche Rmrdschtttt. Der Duellerlatz des bayerischen Kriegs- minilkers. Kaum haben sich die Wogen über den Fall Eras-Pichler-Kriegminister geglättet, so hat sich bei den Verhandlungen der bayerischen Kammer bei Beratung des Militäretats ein neuer Sensationssall zugetragen, der nicht ver fehlt, das weiteste Interesse nicht nur in Bayeyt und dem Deutschen Reich wachzurufen. Die Vorgeschichte des Falles ist kurz solgende: Am 18. Dezember 1898

hat der Premierleutnant Pfeiffer den Major Seitz im Duell er schossen.. Der Major hatte unter Mißbrauch des kameradschaftlichen Verhältnisses und seiner dienstlichen Stellung intime Beziehungen mit der Frau des Premierleutnants unterhalten, wovon letzterer durch seinen Diener erfuhr. Der Premierleutnant nannte den Major einen Schurken; der Major antwortete mit einer Forderung zum Duell. Durch einen Oberst wurde der Zwei kampf verhindert und der Fall, im Vollzug der Allerhöchsten Entschließung von 1897

, dem Ehrengericht zugeführt. Dasselbe erklärte den Major' schuldig der Gefährdung der Standes ehre, was aus dienstlichen Erwägungen seine Pensionierung nach sich zog. Nun fühlte es Kriegsminister von Asch als not wendig, in den Erlaß einzugreifen. Das Duell fand infolgedessen statt und der Major wurde erschossen. Diesen Fall trug der Zentrumsabgeordnete Dr. Heim am Dienstag in der Kammer vor, indem er gleich zeitig den Kriegsminister fragte, ob ein solcher Erlaß des Kriegsministeriums ergangen sei. In bekannter

Schneidigkeit erhob sich die kriegs- ministerliche Exzellenz, um vom Standpunkt ge kränkter Unschuld aus hochnäsig und auf das bestimmteste zu erklären, daß ein diesbezüglicher Erlaß des Kriegsministeriums nicht ergangen sei. Hierauf gab Dr. Heim, dem der Erlaß zugegangen war, diesen im Wortlaut bekannt, in dem sich die Stelle findet:... „daß auch heute noch Fälle denkbar sind, in welchen der Austrag mit den Waffen unvermeidlich er scheint. Ein derartiger Fall dürfte hier vor liegen .... Hätte

des bayerischen Kriegsministers durch diese Vorgänge eine geradezu unhaltbare geworden ist, ist klar. Ebenso wenig ist zu erwarten, daß ein Eingreifen des Regenten, wie es im Fall Pichler-Eras ge schah, in dieser neuerlichen Affäre sich wiederholt. Freiherr von Asch ist politisch ein toter Mann! Vsrus. Der „Rulkur'-Kamxk in Frankreich. „Eine Schule eröffnen heißt ein Gefängnis schließen', so sagte einst Viktor Hugo, der große Prophet des modernen Freidenkertums. Der Regierung ist jedoch trotz der Errichtung

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Seite 2 von 6
Datum: 18.05.1921
Umfang: 6
Leite 2. Mittwoch, ihr wiederum für eine Schar mehr oder minder untätiger parasitärer Individuen angestrengt zu arbeiten habt, maßlos zu arbeiten habt, nur daß diese auf eurem Buckel hockende Schar jetzt nicht mehr euch ausbeutet, sondern das vermaltet, was ihr Mit eurer Hände und Hirne Arbeit ans dem Erdboden hervorstampst, in den Werkstätten verarbeitet.' Das ist also der Unterschied zwischen kapitalisti scher und kommunistischer Herrschaft — in demeinen Fall werden die Arbeiter ausgebeutet

, die zwischen Rumänien und der Tschechoslowakei geschlossen worden sei, sei eine genaue Kopie des Verteidigungsbündnisses, das am 14. August 1920 zwischen der Tschechoslowakei und Jugoslawien abgeschlossen worden sei. Eine besondere Klausel verpflichte die Tschechoslowakei, alle für Rumänien bestimmten Munitionstransporte durchzulassen, auch für den Fall, daß Rumänien nicht von Ungarn, sondern von einer anderen Macht angegriffen werden sollte. va§ neue deutsche Uabinett. Der Reichs präsident Ebert hat den bisherigen

sich um Deutschland. 18. Mai 1921. - Nr. ^ bemühen, die erregte Stimmung im deutschen N u zu ihren Gunsten auszunützen. Ohne Zweifel b deutet die Annahme des Ultimatums ein unaebeu^ Opfer für das deutsche Volk, doch den qrok^ Parteien, die die Verantwortung für die Geschick des Reiches zu übernehmen haben, «m ien» Politik im luftleeren Raum zu machen, blieb übrig, als von zwei Uebeln das kleinere zu wäb^ Der Verlust des Ruhrgebiets wäre der Anfaaä -des Verfalles gewesen und die Enteute hätte in diese:» Fall

sind als die Pariser durchzuführen. Wenn es sich herausstellen soll, da^ Unmögliches verlangt wurde und daß Deutschland beim besten Willen außerstande ist, das Versprechen, das es durch die Annahme des Ultimatums g? geben hat, einzulösen, dann wäre zwar noch imum der Fall gegeben, daß die französische Gewalt Politik ihr Ziel erreicht. Doch in diesem Fall werden die einsichtsvollen Kreise in England und in Amerika den französischen Heißspornen nicht mehr die Kastanien aus dem Feuer holen

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Brixener Chronik
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Seite 6 von 9
Datum: 04.08.1903
Umfang: 9
. als Humorist. Als der Papst einmal im Winter eine Pilgerschar empfangen sollte, gab ihm fein Leibarzt eine Pastillenschachtel, für den Fall, daß er bei dem vielen Sprechen heiser werde. Dieser Fall trat denn auch ein, aber der Papst machte von den Pastillen keinen Gebrauch. Da stellte sich Dr. Lapponi so, daß ihn der Papst sehen mußte, und fing an zu hüsteln, um seinen Patienten an die Pastillen zu erinnern. Der Papst wurde denn auch auf seinen Leibarzt aufmerksam und ließ ihn zum Schrecken

werden und der Notwendigkeit weichen; so etwas begegnete selten oder nie einem Papst. Auch wenn er im Elend umherirrte, in Italien keinen Fuß breit Landes, keine ihm holde Seele besaß und von der Barmherzigkeit der Fremd linge lebte, hielt er standhast an den Vorrechten seines Stuhles und der Kirche. Wenn jede andere politische Gemeinde durch die persönlichen Eigen schaften derer, welchen ihre Verwaltung über tragen war, zu gewissen Zeiten etwas gelitten hat und leidet, so war dies kaum jemals der Fall bei der Kirche

; da er aber der älteste Herr der Gemeinde ist, glaubt er einen Anspruch auf dieses Amt zu haben. Der erste Fall, den er zu einem ge deihlichen Ende führen sollte, war der eines Mannes, der wegen eines Kälberdiebstahles vor Gericht stand. Da der neue Richter sich bei seiner „Premiere' nicht von einem allzu zahl reichen Publikum beobachten lassen wollte, setzte er die Verhandlung auf 7 Uhr morgens fest. Es erschien in der Tat niemand außer dem Sheriff, dem Gefangenen und seinem Advokaten; selbst der Staatsanwalt

glänzte durch seine Ab wesenheit. „Meine Herren, ich eröffne die Sitzung', schrie der alte Johnson und schlug dabei mit der Faust so heftig auf den Tisch, daß der Kälberdieb am ganzen Leib zitterte. Rasch sprang aber der Advokat auf und hielt folgende Ansprache: „Ew. Ehren, ich vertrete hier den Gefangenen. Das ist die Stunde, die Sie als weiser und gerechter Richter festgesetzt haben, um unseren Fall zu hören, und da der öffent liche Ankläger durch Abwesenheit glänzt, bean trage ich die Freisprechung

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Brixener Chronik
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Seite 1 von 8
Datum: 29.01.1903
Umfang: 8
und Organisation der Arbeiter schaft. Durch den erwähnten Erlaß werden nicht bloß die eigentlichen Gewerkschaften und Fach vereine bedroht; auch die Sterbekafse des Verbandes der kath. Arbeitervereine Deutschtirols wird mitgetroffen: es dürfte den Mitgliedern derselben weder auf die Gewährung selbst, noch aus eine bestimmte Höhe der Unterstützung ein Recht eingeräumt werden; die>e dürfte nur mehr von Fall zu Fall durch die Berbandsleitung festgesetzt werden. Die Berbandsleitung der kath. Arbeitervereine

der politischen Mathematik. Und vor ihrem Forum ist die Arbeitergewerkschaft mit ihren unzureichenden Versicherungsprämien verurteilt. Die politische Mathematik hat ein Gesetz; nach diesem muß die mit einer Unterbilanz arbeitende Privatversicherung — saniert werden oder sterben. .Saniert werden' heißt aber für die Gewerkschaft auch nichts anderes als .sterben'; denn wenn sie entweder die streng verstcherungstechnisch notwendigen hohen Prämien fordert oder die Unterstützung im Fall der Invalidität

, Arbeitslosigkeit u. s. w. nicht ausnahmslos allen Mitgliedern zusichert, bleiben die Mitglieder aus. Mit bloßgnaden- weisen Unterstützungen von Fall zu Fall ist ihnen nicht gedient. Sollte es da gar keinen Ausweg geben? (Bon Dv. UÄsty.) Der Gegenstand dieser Zeilen erfreut sich gewiß allgemeiner Beliebtheit. Er ist auch all gemein bekannt. Es gibt aber so viele Dinge im gewöhnlichen Leben, die uns selbstverständlich erscheinen, daß wir uns gar keine Gedanken über ihr Wesen, ihre Herkunft, ihre Entstehung

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Brixener Chronik
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Seite 1 von 8
Datum: 27.10.1903
Umfang: 8
. Innsbruck, 25. Oktober. Bei vollgedrängter Galerie und unter großem Interesse wurde in der gestrigen Landtagssitzung die Verhandlung über den Antrag des Jmmuni- tätsausschusses betreffend Auslieferung der Ab geordneten Schraffl und Dr. Ossana durch geführt. Der Antrag des Jmmunitätsausschusses lautete dahin, dem verlangten Auslieferungs begehren Folge zu geben. Das ganze Interesse nahm der Fall Schraffl in Anspruch. Als erster Redner sprach in gediegener Weise Abgeordneter Dr. Kapferer gegen den Antrag

zeugung, daß im Fall Schraffl ein Tatbestand zu einer strafrechtlichen Verfolgung mangle. Redner macht auch aufmerksam, daß der Befehl zur Strafverfolgung erst nach langer Zeit von hoher Stelle in Wien an den Staatsanwalt er- sivsfen sei, und bei dem ganzen bisherigen Verlauf der Sache schein? ihm wenigstens eine tendenziöse Verfolgung nicht ausgeschlossen. Durch die Verweigerung der Auslieferung werde dem Abgeordneten eine bessere Rechtfertigung zuteil als durch einen Freispruch, weil die Landtags

verhandlungen mehr pubttk werden als Gerichts verhandlungen. Unter Beifall schloß Abgeordneter Kapserer seine Rede mit dem Ersuchen, bett Antrag des Ausschusses abzulehnen. Abgeordneter Dr. Schoepfer, der nun das Wort ergriff, schilderte in seinen klaren Aus führungen den Fall, wie er sich eigentlich zu getragen. Er verwies darauf, daß wohl zwei Belastungszeuginnen — eine die Magd der An klägerin und die andere die Magd ihrer Tochter — einvernommen wurden, daß aber die Ein vernahme von Entlastungszeugen

, wie es hieß, wegen der Immunität, nicht stattfand. Der Fall habe sich anders zugetragen, als er im Bericht des Jmmunitätsausschusses auf Grund der An klage dargestellt fei. Abgeordneter Schraffl wollte den Blumenstock, der nicht auf einem Grab, fondern auf dem Wog sta^-.,znr Seite stellen, um zum Grab seiner Schwiegermutter zu gelangen. Dabei entfiel der Blumenstock seinen Händen, da ein kleiner Teil des Geschirres sortbrach, und der Stock fiel zu Boden, ohne zu zerbrechen. Redner verlangt entschieden

strafbare Handlung keineswegs vorliege. Die Immunität stamme eigentlich aus den Zeiten der französischen Revolution und habe den Zweck, die Abgeordneten gegen Uebergriffe administrativer Gewalt zu schützen. Das Prüfen über das Vor handensem eines Tatbestandes dürfe sich kein Parlament anmaßen; das sei allein Sache des Richters. Es liegen wohl auch nicht alle Fälle, die vorkommen können, so klar wie der Fall Schraffl. Man müsse daher prinzipiell für die Auslieferung stimmen. Reimer polemisiert

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Seite 2 von 8
Datum: 05.01.1905
Umfang: 8
in Schulsachen, gleichgültig hinweg setzen zu können? Man benütze also die behördliche Handhabe gegen renitente Kinder oder Eltern und dies umsomehr, als die k. k. Bezirksschulräte sich an die erwähnte Verordnung des LandeSschulrats hatten und solche SchuldeMummsse in gleicher Weise ahnden müssen wie bei der Werktagsschule. Was tut es, wenn in einem speziellen Fall ein paar alte, verknöcherte Juristen in Wien für das Gegenteil entschieden haben? Vielleicht war schon die Information falsch, d. h. in der Klage

ist zu empfehlen. Nach zwei-, höchstens dreimaligem Gebrauch wirkt das Hausmittel unfeh bar und sicher: man wird Ordnung haben im Besuch der Wiederholungsschule. Freilich muß man sich dabei auch vor allzugroßer Strenge hüten, wenn etwa das eine oder andere Kmd einmal abwesend ist, ohne einen rechten Grund vorzubringen; sondern man muß auch auf Herzens und Gew;ssensangelegenheitenderMndergebührende Rücksicht nehmen. Man wird mich verstehen! Auch kann es ja der Fall sein, daß ein Kmd sehr weit zur Schule

und ein bis zwei Mädchen oder umge kehrt. Vielleicht gestatten es da oder dort die lokalen und sonstigen Verhältnisse, beide mitsammen zu unterrichten; dann hätte man auch in diesem Fall wieder den achttägigen Unterricht. Die Kinder auf dem Land sind, von vereinzelten Ausnahmen abgesehen, in diesem Alter gewöhnlich doch noch vollkommen unverdorben, außer der Schule gehen sie häufig in entgegengesetzter Richtung nach Hause; was sollten also für be sonders große Gefahren für sis bestehen? Und fürwahr! Kinder

ist. daß zwei Lehrkräfte: Lehrer und Katechet in Ak ion treten. Was ferner das angebliche „Alles-wieder vergessen' seitens der Kinder anbelangt, so pflegt man derartige Uebertreibungen wohl in der Um gangssprache oft zu gebrauchen, aber einem wissenschaftlich gebildeten Mann, der ernst ge nommen werden und etwas begründen will, sollte man solche Hyperbeln für eine sachliche Be gründung schon nicht zumuten dürfen! Wenn es wirklich der Fall wäre, daß die Kinder alles wieder vergessen, dann wäre

nur ihre heimatliche Dorf schule zu besuchen Gelegenheit hatten; und doch erledigen sehr viele von ihnen die wahrhastig nicht geringen und oft auch nicht leicht leichten Agenden persönlich und zwar meistens zur Zufriedenheit der Behörden, die auch nicht gerade immer kleine Ansprüche machen. Tritt ein Vorsteher ab und kommt ein anderer, so macht er's wieder ebenso. Das könnte kaum der Fall sein, wenn sie von der Schule her alles vergessen hätten. Es würde diesbezüglich ganz anders ausschauen, wenn der dreizehn

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Seite 2 von 8
Datum: 14.03.1890
Umfang: 8
eringer die Bevölkerung ist bei gleich großem Reichthum. Nehmen wir den Fall, in einer Provinz von einer Million Einwohner be trägt die Summe des gesammten in der Provinz vorhandenen Reich thumes 1000 Millionen Gulden, so würde diese Summe den Na tionalreichthum bilden. Bleibt sich die Einwohnerzahl gleich, ver mehrt sich aber der gesammte Besitz, so ist der allgemeine Wohlstand gestiegen; bleibt sich aber der Reichthum gleich und vermehrt sich die Bevölkerung, so trifft es auf einen nicht mehr

vorgelegt und daß hiebei die wafserrechtsgesetzlicheii Vorschriften eingehalten werden. — Die ertheilten Bewilligungen zur Einleitung werden in so lange der Hauptkanal im Eigenthum der Sparkasfe steht, von Fall zu Fall dem Stadtmagistrate ange zeigt werden. Selbstverständlich werden die Seitenkanäle auf Kosten der Privaten hergestellt. 4. Bezüglich oer aus Anlaß der Ausführung der Bauten sich unvermeidlich ergebenden Hemmung des öffentlichen Verkehres, Straßensperre u. s. w. hat sich die Sparkasse

von Fall zn Fall wegen Erlassung der straßenpolizeilichen Vorkehrungen an den Stadt magistrat zu wenden, von welchem sie auch die Weisungen hinsicht lich der etwa nöthig werdenden Umlegungen der städtischen Wasser leitung, sowie des Zeitpunktes der Wiederherstellung des StrHen- pflasters gewärtigst. Die Kosten der eventuellen Umlegung der Wasserleitung, der Wiederherstellung des Straßenpflasters und der Straßen und Gassen in den früheren Zustand übermmint oie Sparkasse. ^. 5. Die Stadt Brixen nimmt

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