Zirkularschreiben an die ausländischen Agenten an, welche den Charakter der französischen Intervention im Sinne des „Moni- teür' darlegt. Aus dem Gerichtssaale. * Bozen, 18. Oktober. (Ein Meuchelmord.) Vorsitzender: K.-G.-Präses Ze rin; Oeffentlicher An kläger: Staatsanwqlt-Subst. Dr. v. Eccher; Ber theidiger Dr. v. Larcher. (Fortsetzung.) Zeugin Franzista Blaas, geb. Wolf, gibt die>elben Angaben; wie ihre Vorgängerin; auch habe sie von der Alten gehört, als ihre Schwester Ursula am Samstage sich erbrechen
h'ätU'däÄsch geworden sei.' 'AS er-ds^gn Händen und Füßen gebundene Me ftagte, ob sie die Urschl geHaut HM, antwortete^ sie:..AmFseitag haben mi die Tuifel nimmer. Hatt' (in Ruhe gelassen). Fr an zisk a Wolf, neuerlich vorgerufen, gibt an, daß sie ,m Kasten der Schwester in der obern Schub lade eine Schachtel gesunden' habe, in der. sich zwei Pulver befanden, qed?r sie noch Anna SUeger weiß aber, daß .Ursula Wolf' diese gebraucht habe. Der Zeuge I oh an y Wi el äud e r,' Sohn der Anna Stieger, wird vön
öfters beklagt habe und warum, daß ie nämlich verdammt sei, antwortet er: „Ja, wegen den Kindern.'' Er verlangt für gehabte Auslagen einen Ersatz von 2tX) fl. Die kleine Maria Wolf stellt in Abrede, daß sie zur „Nanl' gesagt habe, wenn der Franz komme, er und sie gejagt werden, oochgibt sie zu, daß sie bei dex „Nanl' nicht schlafen wollte; es sei nicht wahr, daß sie zu Andern gesagt habe, mit der Alten geh i nöt, auch bei dex Arbeit habe sie mit derselben nie gestritten uud habe dieses auch bezüglich
, daß durch die Arsenikvergiftuug allein der Tod der Ursula Wolf erfolgt wäre, wie Anna Stieger die erste Vergiftung so schlau vornahm, daß sie selbk aus der vergifteten Pfanne aß, daß sie nicht unter deql ^M e»N?x Ge WHkrapjheit. gehan delt habe, datz sie mit einem großen Äufwande von Heuchelei nod Darstellungskunst ihr teuflisches Vor haben, mit Ruhe und Kaltblütigkeit in wiederholten verschiedenartigen Angriffen vollführte. Nach den Ge ständnissen, welche Anna Stieger über ihr Vorleben ab legte, habe die Relizion
« Falle treffen alle diese Momente ein, weßhalb die Strafe nach ß. 136 St. G. B. au»zu sprechen ist. Der StaatSanwalt führt als erschwerende Um- stände an, daß : t. die Handlung sich zu einem der schweren Mor desarte», nämlich zum Meuchelmorde durch Gift qualifizirt; 2. die besondere Hartnäckigkeit, womit Anna Stieger ihr Ziel Verfolgte; sie wiederholte die Giftmischung und überdies versetzte sie der Ursula Wolf im Schläfe, also tWscher Weise, einen lebensgefährlichen Streich auf. den Kopf