, die Befangenheit und Angst vor Gericht eingeben. Aber selbst Personen, üe den Rang hes Richters, vor dem sie sind, ken nen. haben oft ein-? Scheu, ihn mit seinem Titel anzusprechen, besonder? dann. wenn der betref- ende richterlickis Funktionär Gerichtsadjuirkt oder Gerichtssckretär ist. Dem soll nun abgeholfen wer den. Kürzlich ging dem Präsidenten der Richter- Vereinigung, Hofrat Els-ner, ein Schreiben des Justizministers Dr. Klein zu. worin der Justiz minister um 'eine Aeußerung. betreffend die Aen- Äerunz
der Titel „Gsricktsadjunkt' und „Gerichts- >ekretär', die vom Ministeriii'» in Erwägung ge zogen wird, ersucht. Der Zentralansschuß der Nich- ervercinigung hat nun. wie die Mitteilunzen der Vereinigung österreichischen Rickter berichten, eine Eingabe an daö- Justizministerium gerichtet, worin er seinen Standpunkt in der Titelfratze darlegt. Es beißt in der Eingabe: „Aus der von der RichtervereinigunA aiigestrsbten Abschaffung des NangsklassensysteniZ. ergibt
sich von selbst, daß unter dieser Voraussetzung in Hinkunft die Titu laturen sich nickt nach Rangsstufen richten werden, und daß kein Hindernis, bestehen wird, weshalb nicht jeder Richter auch den Titel ..Richter' füh ren köiuite. Dieses ist schon darum wünschenswert, >veil sich hiedurch ain prägnantesten der Unterschied zwischen Nichtern und Beamten ausdrückt, ein Lnterschic>d. der ja auch von >der Justizverwaltung durch die Einführung der Talars als gemeinsame Amtstracht des Richterstandes hervorgehoben wor den ist. Mit Rücksicht
auf die drei in Geltung biet enden richterlichen Instanzen wird dem Titel Richter eine Bezeichnnnig der Instanz beizufügen ein. endlich der Name des Ortes, für den der Richter unverletzbar' ernannt wurde. Im ein zelnen werden sich auf dieser Basis unjer Besei- igung des sinnwidrigen und nicht eingebürgerten Titels Auskultant folgende Titel ergeben: Vom ..Rechrspraktikanten' werden die Anirärter auk den Richterstanb zum ..Hilfsrichter' ernannt. Wird einem Hilfsrichter Hie Qnalität als Einzelrichter
oder das Stimmrecht in einem Senat verliehen, o ist er unter einem zum ..Nichter' zu ernennen. Diesen Titel behält cr. solange er e.in richterliches Amt bekleidet. Ein Richter, der alle Instanzen durchläuft, wird somit Pom „Hilfsrichters zum ..Richter des Bezirksgerichtes ln N.'. von diesen» zum ..Richter des Krcis-(Land?s-)gerichtss in O.', dann zum Richter des Oberlandesgerichtes in endlich zum „Richter des Obersten Gerichts- und KassationS-hofes' vorrücken. Im Sprackgebraucke wird für die erste Instanz