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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 25.06.1903
Umfang: 8
Erwägungen Raum gebend, normierten Hof- kanzlcidekrete und kaiserliche Kabinettsschreiben, daß sich die Gewerbsleute an Sonn- und Feiertagen der Arbeit zu enthalten haben. Dieser Standpunkt wurde auch bei Schaffung der Gewerbeordnung fest gehalten. indem neben der imperativen Bestimmung: .,An Sonntagen hat alle gewerbliche Arbeit zu ruhen' die weitere Vorschrift sich vorfindet, daß „an den Feiertagen den Hilfsarbeitern die nötige Zeit einzuräumen sei, um den ihrer Konfession entspre chenden

zum Durchbruchs gelangten. In Oesterreich wurde durch das Gesetz vom 15 Jänner eine wesentliche Reform der Sonntagsarbeit angebahnt, indem Beschränkungen der letzteren nicht allein für gewerbliche Betriebe, sondern insbesondere auch für das Handelsgewerbe normiert wurden. So wurde für den Betrieb des Handelsgewerbes die Sonntagsarbeit in der Dauer von höchstens sechs Stunden gestattet, den Genossenschaften das Recht eingeräumt, Anträge auf Einschränkung der Sonn- tagsarbeit für das betreffende Gewerbe

zu stellen, wogegen in Berücksichtigung der Bedürfnisse des Publikums Ausnahmen für einzelne Sonntage, an welchen besondere Verhältnisse einen erweiterten Ge schäftSverkehr erfordern, statuiert wurden. Durch die gesetzliche Vorschrift über die den ganzen Sonn tag umfassende „Sonntagsruhe' bei der Arbeiter schaft einerseits und durch die wenngleich beschränkte Zulassung der Sonntagsarbeit im Handelsgewerbe andererseits wurde eine Anomalie geschaffen, welche alsbald bei dem gesamten kaufmännischen

Personale den Wunsch nach Erlangung der Parität in der Dauer der Sonntagsruhe rege machte. Während nämlich im allgemeinen für die Arbeiterschaft jedes Betriebes eine mindestens 24stündige Sonntagsruhe, beginnend spätestens um 6 Uhr morgens eines je den Sonntags, imperativ vorgeschrieben wurde, ge stattete das Gesetz beim Handelsgewerbe die Sonn- tagSarbeit in der Dauer bis zu sechs Stunden. Diese verschiedene Behandlung der in gewerblichen Betrieben und im Handelsgewerbe beschäftigten Per sonen gab

Betriebe -rmöglicht, bezüglich des gesammten Betriebes die kengere Ruhevorschrift zu gelten.' „Die Kontor- und Bureauarbeit kann an Sonntagen höchstens sür zwei Vormittagsstunden und nur dann gestattet werden, wenn jedem ein zelnen Angestellten mindestens jeder zweite Sonn tag zur Gänze freigegeben wird. Die Festsetzung dieser Stunden, welche für verschiedene Zweige des Handels und für einzelne Gemeindeteile ver- schieden sein kann, ersolgt durch die politischen Landesbehörden genM den Bestimmungen

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Bozner Zeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 17.06.1904
Umfang: 8
Verständnisse seiner Christenlehre nach. So ohrfeigte und schlug er auch verflossenen Sonntag sogar in der Mr.che die drei Knaben Hermann Bonomi. August Giovanazzi und Marius Bianchi. Hoffentlich wird dem „hochwürdigen' Herrn bald das Handwerk ge legt werden. Vom Gardasee. Die Dampfschiffahrts'Unter nehmung am Gardasee hat gemeinsam mit der Gesellschaft Sex adriatlschen Eisenbahnen vom 1. d. a,l eigene, nur an Sonn? und Festtagen giliigl- Hin- und Rückfahrkarten von jeder Statro»'. des Eardasees

aus nach Mailand. Treviglio. Rovaw. Brescm, Verona, Mantua. Wzenza, Padna u.,d Venedig zur Ausgabe gebracht. Diese Fhrscheine können am Vorabende gelöst werden und verschri een zum Antritt der Rückfahrt mit dein letzten des- dein Sonn- oder den Festtagen nachfolgenden er» ste:i Werktages. Diese Preist erscheinen außer» gewöhnlich mäßig. So kostet z., B._die Fahrt von Rina nach Venedig , in 2. Wagsnklaise der Eisen-» bahn r.nd m der 1. KlaH am Tamsr-ch^ie bloß -16 Lire,65 CenMme od?r^zirk» 15^ X. jene von Riva

„Führer.auf den» Gardasee' m mehreren tausend Exemplaren aufgelegt, welcher auch eintz geographische Kiarte des Gardasees und Umgebung, sowie dieFahrp reise obiger Sonn- und FesttagsMückfahrkarten und der gleichen Fahr- scheine ilmt fünftägiger GiltigkÄtsdauer enthält. Dieser Gardaseeführer kann vom der gonannien Dampfschiffahrts - Unternehmung gratis bezogen werden. Boz»e? Männergesangverem. Heut? abend ^9 Uhr Generalprobe im großen Bürgersaal?. Wettertelegramm de» deS Tiroler

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Bozner Zeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 04.10.1905
Umfang: 8
namens der Kam mer anläßlich? des Ablebens seines Vaters das Beileid aus. — Herr Dr. Siegl erstattete so dann den Geschäftsbericht, welcher jedoch diesmal nichts Neues für die Oeffentlichkeit bot. Es folgte hierauf die Betarung über die Frage der Sonn tagsruhe im Handelsgewerbe. Noch einem ein gehenden Berichte des Herrn Dr. Siegl wurden im Kammerbezrrke diesbezüglich drei Gruppen un terschieden: 1. Städte und Gebiete über 1l) 000 Einwohner (Bozpn mit Gries und Zwökfmatgreien, Meran mit Ober

- und Untermais und Grätsch), 2. kleinere Städte (Brixen. Bruneck und Lienz) und 3. alle übrigen Orte. Der Standpunkt Bo- zens ist unserm Lesern beZrmnl. Zwölfmalgreien erklärte sich für ckn Zusammengehen mit Bozen. Gries wünschte die volle Ausnützung der Sonn- tazsarbeit. Die Handeltreibenden des Kurbe- zirtes Mevan wünschten die Arbeitszeit, von 10—1 Uhr. für einzelne Lebensmittelgeschäfte auch von 7—8 Uhr früh. Nach längerer Beratung wurde beschlossen, die Gebiete von Bozen und Meran gleich zu stellen

, also mit einer Arbeitzeit von 10—12 Uhr, da ja für einzelne Lebensmittelge- tverbe ohnehin andere Stunden festgesetzt werden würden. Für Bozen soll überdies die volle Sonn tagsruhe in der' Zeit vom 1. Juni bis einschließ lich 8. September in Kraft treten. — Brixen wünschte eine Arbeitszeit von 8—12 Uhr. Bruneck eine solche von 7—8 und von 10—3 Uhr. Lionz von 7—1 Uhr. Für diese drei Städte wurde gleich falls noch längsrere Beratung beschlossen, eine vierstündige Sonntagsarbeitszeit, welche fedoch micht über 12 Uhr

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