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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 09.11.1864
Umfang: 6
würde, haben die ho hen vertragschließenden Theile die Onore-der Staats schuld der Monarchie, welche den Herzogrhümcrn zur Last fallen soll, aus die rnnde Summe von neun und zwanzig Millionen (dänischer! Thaler festgestellt, lFortsetzung folgt.» Äie kaufmännische Sonn- nnd Feiertagsschnle in Ännslirnck. Bozen, 8. Nov. Indem wir nachstehenden der „Inn-Zeilung' entnommenen 'Artikel seinem vollen Inhalte nach abdrucke», möchten wir daran den Wunsch knüpfen, daß auch uufere Handels und Gewerbe beflissenen die darin

ausgesprochenen Ansichten nud Wüufche beherzige» und die von der hiesige» H.indels schule in ähnlicher Weise gebotene Gelegenheit zn ihrer Ausbildung mehr als es bisher der Fall war, benützen mögen. „Die Direktion der Handels-vehran statt in Innsbruck hat vor einigen Tagenden Beginn einer kausmännischen Sonn- und Feiertagsschnle für Lehrlinge nud Praktikanten des Handelsstandes mit Abtheilungen in drei Klassen nnd eines Danienknrses von sechsmonatlicher Daner angezeigt. Die Ankiindi- gung zeigt von dem höchst

der Sonn und Feiertagsschnle sollten aber nicht blos Lehrlinge nnd Praktikanten des Handelsstandes, sondern anch Gewerbsbeflisseiic jeder Gattung Gebranch machen, welche mir den in genann ter Sonn- und FeieriagSschule vorgetragenen Gegen ständen nicht hinlänglich vertraut sind. Möge Nicmaild dnrch Jahre oder Stellung sich verhindert fühlen, die sich darbietende Gelegenheit znr Erweilernug seiner Kc>lnl>lisse zu benutzen, möge Niemand aus falschen Schamgefühl einer besseren Zukunft in den Weg rre ten

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 27.05.1857
Umfang: 4
;eigungen der ganz.n Bevölkerung vic feierliche Installation deS Herrn Grafen tzt»j^tan Mauci als Podesta von Triei t durch den k k. KreiShauptmann-.Herrn (5irl Grafeii^oronini vor sich. Zur Ver herrlichung dieses für Trienl immer in erfreulicher Erinnerung blei benden TageS wurde Nachmittags in dem Grabe» hinter dem Castell ein glänzendes und j-ahlreich besuchtes Festschießen gegeben. G. d. Tr. Wllll. Weqcn GestUtung des Holzflößens an Sonn- und Feier tagen hat daS höbe Ministerium des Cultus

i,n Einvernehmen mit dem hohen Ministerium teS Innern, deS Handels und drr obVrHen Polizeibehörde entschieden, oaß man keii>en Grund findet, in Bezie hung auf die Einstellung des Hol^siößenS .in Sonn- und Feiermgen eine a2^e!7.ei!ie gefei-lichc -.''.uoituu.!.; sxi'.d.rn eS ist ferner darauf zu achten, d>,ß daS Holzflößen im en^er'en und eigentlichen Sinne deS Worte?, nämlich auf gevunienen Flößen, mel de von den daraus befindlichen Arbeitern geleite! werden, an Sonn- und Feier tagen nichl begonnen werd

von Regengüssen oder in Folge des plötzlichen Eintrittes von Thauwetter ergebender, nur durch ku-ze Zeit währender höherer Was ser stand benäht und die einmul begonnene Flößung ohne Gefahr für Menschen und Eigenthum füglich nicht mehr unterbrochen werten kann. Die Holzflößung auf derlei Bächen kann daher nach vorhergehender oder gleichzeitiger Anzeige bei dem OrtSseelforger'jener Gemeinde, in welcher di-selbe entweder begonnen oder aber die begonnene fortgesetzt wird, an Sonn- und Feiertagen statifinden

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 20.12.1894
Umfang: 4
oder, genau genommen derjenige Theil desselben, der der bischöflichen Mensa von Trieul gehörte, wurde dieser Tage versteigert nnd von einem Konsortium au4 Pergine erworben. Ueber den Berlauf der kriegsgerichtliche» Ber- andlung gegen die Spandauer Ob^'neuerwerker- chüler berichtet die „Magved. Htg.' : Das kriegs gerichtliche Urtheil gegen die auf oer hiesigen Hita- oelle iyhaftirlen OberfeuerwerkZichnler ist am Sonn« abend gefällt worden. Die Berhandlnngen dehnten sich bis m die zehnte Stunde

Sitzung wurde ein Eingehen in die Spezialdebatte über das Sonn tagsruhegesetz beschlossen. Im Laufe der Debatte vertheidigte der HandelSminister die Vorlage und sorderte daS HauS auf. die Regierung in den sozial» politischen Bestrebungen durch Feeiihaltei: aller pvliujchen Streitfragen zu unterstützen. Er hebt den dreißigjährigen äußeren Fiieden hervor nnd be tont, auch für den tuneren Friede» ist die Ruhe eine Borbedingung, weil darin «n Theil des mensch lichen Glückes liegt. ^Beifall. Der Minister

zur Sozialdemokratte führen. Redner wendet sich gegen die Bestimmung, diß die Sonntagsruhe erst Sonntag Morgens be-. ginne und stellt diesbezüglich AmendementSanträge. Nach beendeter Spezialdebatte wurden vom Sonn» tagSruhegesetze die Artikel 3 bis k mit kleinen Zu satzänderungen in der Ausschul fassnng angenommen. Bei Artikel 7 wird der Antrag Adamek, dahin- gehend, die Entscheidung der LandeSgeseygebnngen zu überlassen, sowie der Eventnalautmg Byk. be treffend der SamstagSheiligung der Jsraeltteu in Galizien

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Seite 3 von 4
Datum: 09.03.1870
Umfang: 4
.' Das an die hohe Statthalter« vom Lehrkörper eingereichte Gesuch lautet wörtlich: Hohe k k. Statthalter«! Der ehrfurchtsvoll unterfertigte Lehrkörper der k. k. Bürgerfchnle und LehrerbildungS-Anstalt zu Bozen erlaubt sich, die hohe k. k. Statthalterei auf einen eigenthümlichen Brauch im Schulgottesdienste in dieser Stadt aufmerksam zu machen, um dessen Einstellung er im Interesse der Anstalt gehorsamst b ttet. Es ist hier nämlich üblich, daß die Schulknaben an den Sonn- und Feiertagen Morgens einer Messe

ExHorten gebräuch lich sind, bestehend ans der Vorlesung und Erläute rung des von der katholischen Kirche für den be treffenden Sonn- oder Festtag vorgeschriebenen Ab schnittes aus den Evangelien. Dieses Gemeingut der ganzen katholischen, ja der ganzen civilifirten Mensch heit sollte man doch den Knaben nicht vorenthalten, die man zu religiös und allgemein gebildeten Männern machen will. Viel dringender noch, ja geradezu unwiderstehlich stellt sich der Beibehaltung des in Rede stehenden Usus

erscheine, die sonst allge meine Einrichtung der vormittägigen Exhorte» einzu führen; in Erwägung, daß ein derartiger nachmit tägiger Gottesdienst durch den widernatürlichen Zwang zu Ernst nnd Ruhe bei kleinen, zu dieser Tageszeit einer genügenden Sammlung nicht fähigen Knaben vom pädagogischen Standpunkte ans ganz nnd gar zu mißbilligen sei; in Erwägung endlich, daß die Lehrer sich nicht oeipflichtet halten, sogar an den Nachmittagen der Sonn- und Feiertage eine Kircheniuspection zu übernehmen

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