des schon verzolltes Weines sehr eingehend besprach^. Ein Regierungs oder auch ein Ländtagsspitz hätte hiebei schon etwaÄ prositiren undsich unterrichten kön- nen, daß, wenn im Landhaus in Innsbruck im Namen des Volkes gesprochen wird, darunter manchmal nur jene Herrefl zu verstehen sind, für die alle jene Leute, welche keuieu eigenen Wein iin Keller haben, Steuer zahlen müssen. Da aber daS ganze Volk bekanntsr- maßen keinen Wein im Keller hat und wenn es einen trinken will, ihn im Wirthshaus trinken
muß, so fragt man, wie denn der Landtag da^u gekommen ist, im Namen des Volke? und für das Volk die Regierung zu bestimmen, nur jenen Wein zu befeuern, der im Wirthshaus getrunken wir.., nicht aber auch jenen, der bei ben Herren im Keller liegt. Ja noch 'mehr, das Volk, das sein Seitel Weiri im Wirthshaus trinkt, soll künstig auch noch die Steuer für den Herren- Wein zahlen, da, wie es heißt, die Regierung gerade soviel an Accis einnehmen will, als der im „Namen des Volkes' abgeschaffte Zoll