, am 28. nämlichen Monates feinen früheren Arbeitsgenossen Georg Ettl eine Geldbörse mit 137 M. und dem Kaspar Huber ein Paar neue Schnürschuhe, eine silberne Zylinderuhr mit Kette und 1 M. in barem. Um nun mit seiner Geliebten Elise Rossnagl fliehen pnd durch die Welt wandern zu können, stahl er seinem Freunde Raht die Ausweispapiere, fuhr mit der Rossnagl nach Salzburg, Wien und Ponteba, wo ihm die Mittel ausgingen. Auf seiner weiteren Wanderung verübte er in Rohrschach in der Schweiz einen Diebstahl
per 320 X und noch viele andere Gegenständ in die Hände. Mit diesem Vorrate versehen, wandte er sich nach Bregenz, machte dort die Bekanntschaft der jugendlichen aber sehr liederlichen Maria Huber «US Lustenau; in deren Gesellschaft verübte er nun, sich immer des Namens Löwenstreit bedienend, nach einer Reise in die Schweiz die angeführten Diebstähle. Nach dem letzten Diebstahle zum Schaden der FamilieFessler wurde er über Veranlassung der öster reichischen Gendarmerie mit Maria Huber in Weiler
verhaftet und wurden beide wegen Falschmeldung abgeskast. Während letztere auf freien Fuß gesetzt wurde und in ihre Heimat ging, gelang es dem Mair während der Strafverbüssung, aus dem Arreste zu entweichen und noch am gleichen Abende seine Geliebte in Altasch zu treffen; mit ihr zog er nsch in der nämlichen Nacht weiter und kam nach einigen Tagen nach Thürinzerberg, wo er in Ge sellschaft der Huber am 23. Juli 1912 die beiden Diebstähle verübte. Er wurde aber am gleichen Tage in Bludenz
, da er sich seinen Schnurrbart ab nehmen ließ und dadurch verdächtig machte, zusam men mit der Huber in Haft genommen. Wie Mair behauptet, soll die Huber bei den Diebstählen die Aufpasserin gemacht haben, indem sie in nächster Nähe des Tatortes wartete und ihm versprach, für den Fall einer Gefahr ihn durch Pfeifen zu warnen. Maria Huber gibt zu, daß sie mit den vorerwähnten, von Mair geplanten sechs Diebstählen von vornherein einverstanden gewesen »Boznet (TWtiroler sei und auch aus der Beute reits Bargeld erhalten, teils
selbst bedroht ist. Der Betrag oder Wert der von Mair und Huber in Gemeinschaft gestohlenen Sachen beträgt über 40V X, Die Beschuldigten werden daher sämtlich mit Recht wegen Verbrechens des Diebstahls zur Ver antwortung gezogen; sie sind aber auch mit Rücksicht darauf, daß sie während des Zeitraumes, in welchem sie die ihnen zur Last liegenden Diebstähle verübten, weder Arbeit nachzuweisen vermögen noch solche an strebten, wegen Landstreicherei unter Anklage zu stel len. Die Beschuldigten Franz Mair